Anfrage Frauenvollzug - FDP – Fraktion in der Hamburgischen

12. Januar 2016
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Anna von Treuenfels (FDP) vom 04.01.16
und
Antwort des Senats
- Drucksache 21/2692
Betr.:
Veränderungen im Strafvollzug II – Umzug mit Hindernissen nach Billwerder?
In 2016 soll die Teilanstalt für Frauen von der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder umziehen. Dazu hat die Justizbehörde am 11.12.2015 ein
eigenes Rahmenkonzept vorgelegt. Die Fraktion der Grünen und Senator Steffen hatten einen Umzug noch im letzten Jahr kritisiert. Nun will Senator Steffen einen Umzug unbedingt
umsetzen. Umstritten ist die Gewährleistung des „Trennungsgebots“ bei der besonderen Unterbringung der Frauen neben gefangenen Männern in der JVA Billwerder. Zudem sollte bei
einer geplanten Integration der Teilanstalt für Frauen in die JVA Billwerder eine Gefährdung
der Resozialisierung der gefangenen Frauen ausgeschlossen werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1. Wie wird der Senat bzw. die zuständige Behörde gewährleisten, dass das
„Trennungsgebot“ bei einer Verlegung der weiblichen Gefangenen baulich so in der JVA
Billwerder umgesetzt wird, dass es
a. nicht zu gewalttätigen Konflikten zwischen männlichen und weiblichen Gefangenen,
b. zu keiner Gefährdung der Resozialisierung der gefangenen Frauen,
kommt (bitte genau darstellen)?
Das Trennungsgebot wird durch ein eigenes räumlich vom Männervollzug getrenntes Hafthaus einschließlich eines eigenen nicht einsehbaren Freistundengeländes, einen ebenfalls räumlich getrennten
und ausschließlich von den Frauen genutzten Schulungsbereichs und Sichtschutzzäune auf dem Gelände der JVA Billwerder umgesetzt. Im Übrigen siehe im Konzept unter I. 3.1
(http://www.hamburg.de/contentblob/4653724/data/rahmenkonzept-taf.pdf).
2. Wie viele und welche Räumlichkeiten in der JVA Billwerder werden ab welchem
Zeitpunkt von weiblichen und männlichen Gefangenen genutzt werden? Gibt es konkrete
Nutzungszeiten? Wenn ja, welche und warum? Wenn nein, warum nicht?
Ab dem Zeitpunkt der Verlagerung des Frauenvollzuges in die JVA Billwerder werden die folgenden
Räumlichkeiten jeweils zu getrennten Zeiten von weiblichen oder männlichen Gefangenen genutzt
werden:
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



Besuchsräumlichkeiten - ein Raum allgemeiner Besuch, zwei Langzeitbesuchsräume,
vier Einzelbesuchsräume, vier Anwaltsbesuchsräume mit zwei Warteräumen
Kaufmann – ein Raum mit einem Vorraum
Kirche – ein Raum
Sporthalle – zwei Sporträume
Ambulanz – insgesamt acht Räume (Arztsprechzimmer/Behandlungsräume, Warteräume, medizinisches Patientenbad)
Konkrete Nutzungszeiten werden derzeit zwischen der JVA Billwerder und der Teilanstalt für Frauen
der JVA Hahnöfersand abgesprochen, so dass zzt. eine konkrete Verteilung auf Wochentage und
Uhrzeiten noch nicht genannt werden kann. Die Zeiten werden auch nach der Verlagerung und einer
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ersten praktischen Erfahrung ggf. an die jeweiligen Bedürfnisse weiter angepasst und geändert werden. Durch die Nutzungszeiten soll die Umsetzung des Trennungsgebotes der sowohl von weiblichen
wie männlichen Gefangenen genutzten Räumlichkeiten gewährleistet werden.
3. Welche Verbesserungen soll der Umzug der weiblichen Gefangenen von der JVA
Hahnöfersand in die JVA Billwerder bringen (bitte konkret ausführen)? Welche Probleme
sind damit verbunden?
Zu den Verbesserungen siehe Drs. 20/4930. Probleme durch den Umzug als solchen sind nicht zu
erwarten.
4. Wie viele Haftplätze werden für weibliche Gefangene in der JVA Billwerder zur Verfügung
gestellt? Wie viele männliche Gefangene gibt es derzeit in der JVA Billwerder und wie
viele Haftplätze sind zur Verfügung? Von welchen Entwicklungen geht der Senat bzw. die
zuständige Behörde bis 2020 aus?
Für weibliche Gefangene werden 102 Haftplätze zur Verfügung stehen. Zzt. (Stichtag 7. Januar 2016)
befinden sich 548 männliche Gefangene in der JVA Billwerder. Für männliche Gefangene stehen dort
638 Haftplätze zur Verfügung.
Zu den Entwicklungen bis 2020 siehe Drs. 21/1802.
5. Warum hat der Senator der zuständigen Behörde seine Meinung zu einer Verlegung der
weiblichen Gefangenen in die JVA Billwerder geändert (bitte genau begründen)? Welche
Argumente aus Justiz, Wissenschaft und Politik sprechen gegen eine Verlegung?
Der Senator fand bei Amtseintritt am 16. April 2015 ein Konzept, entsprechend der Drs. 20/4930 vor,
dass aus seiner Sicht die Trennung von Männern und Frauen nicht hinreichend gewährleistete. Entsprechend den Zielen des Senats ist das Konzept überarbeitet worden. Dabei wurde auch die Kritik
aus den Sitzungen übernommen, deren Ergebnis sich aus der Antwort zu 1. und 2. ergibt (Sitzungen
des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung vom 23. Oktober 2012 (Protokoll Nr.
20/16), 22. November 2012 (Protokoll Nr. 20/18), 15. Januar 2013 (Protokoll Nr. 20/19) und 25. Januar
2013 (Protokoll Nr. 20/20) sowie einer Sitzung des Haushaltsausschusses vom 7. März 2013 (Drs.
20/7164)).
6. Welche weiteren Alternativen für eine Unterbringung der weiblichen Gefangenen aus der
JVA Hahnöfersand hat der Senat bzw. die zuständige Behörde geprüft? Zu welchen
Ergebnissen sind sie aus welchen Gründen gekommen?
Keine in Bezug auf die Unterbringung von weiblichen Gefangenen. In der 20. Legislaturperiode wurde
geprüft, auf welche Weise eine Neustrukturierung des Justizvollzuges mit dem Ziel eines Abbaus von
überzähligen Haftplätzen und einer Stärkung und Weiterentwicklung des offenen Vollzuges umgesetzt
werden kann. Hierfür wurden Alternativen geprüft – siehe Drs. 20/4930.
7. Wie ist der bauliche Zustand der JVA Billwerder?
8. Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten der baulichen Änderungen für den Umzug der
weiblichen Gefangenen von der JVA Hahnöfersand in die JVA Billwerder? Gibt es
Abweichungen von den ursprünglichen Kosten? Wenn ja, welche und warum? Welche
weiteren Kosten für Sanierung/Änderungen der JVA Billwerder sind geplant?
Die tatsächlichen Kosten der baulichen Änderungen für den Umzug der weiblichen Gefangenen von
der JVA Hahnöfersand in die JVA Billwerder stehen noch nicht fest. Im Übrigen siehe Drs. 21/2252.
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Für weitere Sanierungen/Änderungen der JVA Billwerder sind Kosten in Höhe von rd. 2,0 Mio. € in
den nächsten Jahren geplant.
9. Welche Bauabschnitte müssten wie verändert werden, um bei einer Kooperation mit
Schleswig-Holstein weitere weibliche Gefangene in die JVA Billwerder aufzunehmen?
Welche Kosten sind dazu geplant? Wann wird es eine Entscheidung über eine
Kooperation mit Schleswig-Holstein geben?
Welche baulichen Änderungen ggf. durch eine Kooperation mit Schleswig-Holstein durch die Aufnahme von weiblichen Gefangenen erforderlich sein und welche Kosten dadurch entstehen könnten, wird
Teil des Projektes sein, das nach dem Beschluss des Senats vom 15.12.2015 zur Prüfung einer Kooperation mit Schleswig-Holstein eingerichtet wird. Eine Entscheidung wird nach Abschluss der Prüfungen erfolgen. Im Übrigen siehe Drs. 21/2595.
10. Hat die zuständige Behörde Kenntnis von einem Sanierungsstau der JVA Billwerder?
Wenn ja, seit wann, in welcher Höhe, warum und welche Auswirkungen hat dies auf die
Teilanstalt für Frauen? Wenn nein, warum nicht?
Nein. Im Übrigen siehe Drs. 21/2252.
11. Welche Auswirkungen hat der Sanierungsstau bei welchen Justizvollzugsanstalten auf
den Hamburger Haushalt und die Planungen für die Jahre 2017/2018 (bitte genau
begründen)?
Siehe Drs. 21/2252.
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