Talentförderung und Verantwortung 2016

Talentförderung und Verantwortung
Für den LandesSportBund (LSB) Niedersachsen ist die Entfaltung sportlicher Talente bis hin
zur Förderung von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern Ausdruck einer lebendigen
Gesellschaft. Er trägt dafür Sorge, dass die Gesundheit der Aktiven und die Werte des
Sports gewahrt werden. In seinem Leitbild „Mittendrin in unserer Gesellschaft“ aus dem Jahr
2002 formuliert der LSB deshalb im Kapitel ‚Wir übernehmen Verantwortung‘ :
„In der Begegnung mit Mensch und Natur leitet uns ein humanistisches Menschenbild.
Dieses verpflichtet uns zu friedvollem Miteinander, zur höchsten Achtung von
Menschenwürde und dem Recht auf Anderssein im Alltagsleben. In diesem Sinne handeln
wir konsequent auch in Verantwortung für zukünftige Entwicklungen. Insbesondere für
Kinder und Jugendliche ermöglichen wir die Erprobung ganzheitlicher und sinngebender
Lebensstile und fördern die persönliche Entwicklung. (…) Deshalb lehnen wir jegliche
körperliche und seelische Manipulation ab.“
Das Leitbild ist zentrale Grundlage und ideelle Basis des Handelns des LSB (LSB-Satzung §
2.5). Dort ist zudem in § 2. 9 festgehalten: „Der LSB unterstützt Strukturen und Maßnahmen
zur Verhinderung von Wettbetrug und jeder Form von Manipulation.“
Im Januar 2015 hat der LSB erstmals mit Prof. Dr. Reinhard Dengler einen externen
ehrenamtlichen Anti-Doping-Beauftragten berufen. Er berät auch das Präsidium in diesem
Themenfeld. Dr. Dengler hat seine Tätigkeit von Dr. Hedda Sander übernommen, die damals
als Mitglied im LSB-Präsidium für den Leistungssport zuständig war. In der LSBGeschäftsstelle ist Volkard Jeschieniak Anti-Doping-Ansprechpartner: E-Mail:
[email protected]
Für seine Mitglieds-Landesfachverbände hat der LSB verbindliche Vorgaben formuliert:
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Vorlage einer unterzeichneten Anti-Doping Erklärung (alle vier Jahre wiederholt)
Nachweis über Durchführung mindestens einer Anti-Doping-Veranstaltung pro Jahr
Benennung eines Anti-Doping Beauftragten
Regelmäßige Behandlung des Themas im Rahmen von Leistungslehrgängen für
Kadersportlerinnen und Kadersportler
Bestätigung über die Aushändigung der Sportler-Gesundheitspässe und der Liste der
zulässigen Medikamente mindestens an die Landeskader sowie den erfolgten
Hinweis auf den Internetauftritt der NADA
Vorlage von Anti-Doping-Erklärungen der Sportlerinnen und Sportler sowie der
Trainerinnen und Trainer und Internatsschülerinnen und Internatsschüler des LOTTO
Sportinternates
Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist eine notwendige Voraussetzung zur Förderung der
Landesfachverbände durch den LSB. Verstöße bzw. fehlende Nachweise über die
Umsetzung und Anwendung können die Verhängung einer Verbandsstrafe (§ 11.3 der LSBSatzung) bis hin zum Entzug sämtlicher Sportfördermittel aus der Finanzhilfe des Landes
nach sich ziehen.
Stand 1/2016
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LandesSportBund Niedersachsen, Stabsstelle Verbandskommunikation, Tel.: 0511-1268-221, E-Mail: [email protected]