(.BK) warnt vor betrügerischen E

Bundeskriminalamt (.BK) warnt vor betrügerischen E-Mails
an Unternehmen
„CEO-Betrug“: Betrüger geben sich als Geschäftsleitung aus und ordnen eine
angeblich dringende Geldüberweisung an. Die firmeninternen Strukturen und
Verantwortlichkeiten wurden zuvor mit „social engineering“ ausspioniert.
(Wien, am 21. Oktober 2015) Derzeit verzeichnet das Cybercrime Competence Center (C4)
des Bundeskriminalamtes vermehrt betrügerische E-Mails an Firmen und Unternehmungen.
Die Vorgehensweise ist recht einfach: Die in der Buchhaltung bzw. mit der Zahlung
beauftragten Abteilungen der Unternehmen werden in einer E-Mail durch den angeblichen
Geschäftsführer oder Vorstand des Betriebes aufgefordert rasch eine unerwartete Zahlung
zu überweisen. Die E-Mails enthalten die korrekten Namen der berechtigten Geschäftsführer
oder Vorstände. Um nicht sofort Misstrauen zu wecken, wird um Rückantwort und
Bekanntgabe der monetären Bedeckung per E-Mail ersucht. Tatsächlich sind die
Antwortadressen aber manipuliert und die Antworten gehen direkt an die Täter. Zusätzlich
wird Zeitdruck suggeriert, der ein rasches Antworten und damit Fehleranfälligkeit bewirken
soll. Bei den angeforderten Zahlungen handelt es sich meist um nicht ungewöhnliche
Beträge von mehreren tausend Euro. Die firmeninternen Strukturen und Verantwortlichkeiten
wurden zuvor oft ausspioniert und das Unternehmen somit Opfer von „social engineering“.
Was ist „social engeneering“?
Die Täter nutzen menschliche Eigenschaften und Schwächen, um zu Informationen über
eine Firma und interne Vorgänge zu kommen. Ein bekanntes Ziel der Täter ist die
Datengewinnung, aber auch firmeninterne Strukturen werden ausspioniert. Gängige
Vorgehensweisen sind Anrufe beim Empfang oder in einem Vorzimmer als angeblich eigene
Mitarbeiterin oder Mitarbeiter oder als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines ServiceUnternehmens. Schutz vor derartigen Angriffen bieten klare Regeln und Anweisungen an
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ein entsprechender Kontrollrückanruf kann Unsicherheiten
nehmen.
Tipps des Bundeskriminalamtes
‐ Schenken Sie Zahlungsanweisungen per E-Mail zusätzliche Aufmerksamkeit, selbst
wenn sie über das interne Firmennetz versendet werden.
‐ Achten Sie darauf, ob der im Feld Empfänger angezeigte Name auch zu der
„dahinter“ befindlichen Mail-Adresse gehört. Bei zahlreichen E-Mail-Programmen
genügt es, wenn Sie den Mauszeiger über dem angezeigten Namen parken. Danach
werden Ihnen die Eigenschaften wie Name und Adresse angezeigt.
‐ Beachten Sie jeweils die Form und Schreibweise in solchen Anweisungen: schlechte
Autoübersetzungen und Rechtschreibfehler sind zumeist ein gutes Indiz für
Betrugsfälle.
‐ Informieren Sie Ihre Mitarbeiter, insbesondere wenn diese mit Zahlungs- und
Buchungsaufgaben betraut sind, über diese Art der Betrugsmöglichkeit.
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Weisen Sie Ihre Mitarbeiter an, beim geringsten Verdacht unbedingt persönlich oder
telefonisch mit dem Auftraggeber Rücksprache zu halten.
Sind Sie Betroffener und haben die Überweisung bereits veranlasst, dann halten Sie
Rücksprache mit Ihrem Bankinstitut und erörtern Sie die Möglichkeit einer
Rückbuchung.
Wenn Sie geschädigt wurden, erstatten Sie bitte umgehend Anzeige auf einer
Polizeiinspektion.
Medienrückfragen:
Mario Hejl, BSc MA
Pressesprecher
Bundeskriminalamt
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