Energiebinnenmarkt: Kommission gibt 550 Mio. EUR für

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Energiebinnenmarkt: Kommission gibt 550 Mio. EUR für
grenzüberschreitende europäische Netze frei
Brüssel, 30 Juni 2015
Die Kommission veröffentlicht heute eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen
der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) zur Förderung wichtiger Projekte im Bereich der
transeuropäischen Energieinfrastrukturen. Bis zu 550 Mio. EUR werden für Projekte zur Verfügung
gestellt, die einen Beitrag zur Entwicklung einer krisenfesten Energieunion leisten sollen. Nach ihrer
Realisierung werden diese Projekte dazu beitragen, die Isolation von Gebieten im Energiebereich zu
beenden und Energieengpässe zu beseitigen, die der Vollendung des europäischen
Energiebinnenmarkts entgegenstehen. Diese Investitionen sollen als Katalysator für die Mobilisierung
zusätzlicher Mittel privater und öffentlicher Investoren dienen. Mit insgesamt 650 Mio. EUR für 2015 zu
vergebende Finanzhilfen ist dies die zweite der beiden für 2015 geplanten Aufforderungen.Die Frist für
die Einreichung von Vorschlägen endet am 30. September 2015. Eine Entscheidung über die Auswahl
der zu finanzierenden Vorschläge wird für Ende dieses Jahres erwartet.
Miguel Arias Cañete, für Klimapolitik und Energie zuständiger EU-Kommissar, erklärte: „Gut
miteinander verbundene und zuverlässige Energienetze sind für die Schaffung einer krisenfesten
Energieunion von entscheidender Bedeutung. Sie leisten einen Beitrag zu einer sicheren und
erschwinglichen Energieversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger und für alle Unternehmen in der
EU. Da dies eine der Hauptprioritäten der Juncker-Kommission ist, müssen wir dafür sorgen, dass die
europäischen öffentlichen Gelder für gezielte und sinnvolle Investitionen eingesetzt werden.“
Um eine Finanzhilfe beantragen zu können, muss ein Projekt auf der Liste der „Vorhaben von
gemeinsamem Interesse“ stehen. Eine erste Liste wurde von der Europäischen Kommission im
Oktober 2013 angenommen. Sie umfasst 248 zentrale Energieinfrastruktur-Projekte, die nach ihrem
Abschluss erhebliche Vorteile für mindestens die beiden beteiligten Mitgliedstaaten haben, die
Versorgungssicherheit erhöhen und zur Marktintegration, einem intensiveren Wettbewerb sowie zur
Nachhaltigkeit beitragen würden. Die Liste wird zum Ende dieses Jahres aktualisiert.
Die EU-Mittel für Energieinfrastrukturen im Rahmen der CEF belaufen sich für den Zeitraum 2014-2020
auf insgesamt 5,35 Mrd. EUR. Der Großteil dieser Mittel wird für Finanzhilfen eingesetzt; ein Teil davon
soll jedoch für die Schaffung von Finanzierungsinstrumenten für die Infrastrukturentwicklung
verwendet werden. Die Finanzhilfen werden für Studien und Bauarbeiten vergeben. Vorschläge für
Bauarbeiten können jedoch nur dann eine Finanzhilfe erhalten, wenn das Projekt erheblichen Nutzen in
einem makroregionalen Kontext bringt, z. B. in Bezug auf die Versorgungssicherheit, die Solidarität
zwischen den Mitgliedstaaten oder die Innovation, und gleichzeitig wirtschaftlich nicht tragfähig ist.
Grundsätzlich beträgt die Unterstützung der EU nicht mehr als 50% der förderfähigen Kosten für
Studien und Arbeiten. In Ausnahmefällen, in denen ein Projekt einen signifikanten Beitrag zur
Versorgungssicherheit oder zur Solidarität zwischen Mitgliedstaaten leistet oder hoch innovative
Lösungen bietet, kann die EU-Unterstützung auf maximal 75% der Kosten der Bauarbeiten erhöht
werden.
Die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2015 im Rahmen der CEF für den
Energiebereich endete am 29. April. Für Infrastrukturprojekte wurde ein vorläufiger Betrag von
100 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Bis Mitte Juli wird bekannt sein, welche Vorschläge für eine
Förderung ausgewählt wurden.
Hintergrund
Die Rechtsgrundlage für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Verordnung zur
Fazilität „Connecting Europe“ (Verordnung 1316/2013). Die Bedingungen, unter denen Projekte für
eine finanzielle Unterstützung in Betracht kommen, sind der Verordnung zu Leitlinien für die
transeuropäische Energieinfrastruktur (Verordnung 347/2013) zu entnehmen.
Die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der CEF für den Energiebereich
wurde 2014 veröffentlicht. Die ersten Finanzhilfen sind jetzt angelaufen. Mit ihnen werden insgesamt
647 Mio. EUR des EU-Budgets in zentrale Energieinfrastrukturprojekte investiert werden.
Die Vollendung des Energiebinnenmarkts und die Verbesserung der europäischen Energieinfrastruktur
sind wichtige Bausteine der Strategie für die Energieunion, die von der Juncker-Kommission im
Februar 2015 auf den Weg gebracht wurde.
- Website der GD Energie: http://ec.europa.eu/energy/en/topics/infrastructure
- Zweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2015 im Rahmen der CEF für den
Energiebereich: https://ec.europa.eu/inea/en/connecting-europe-facility/cef-energy/applyfunding/cef-energy-second-call-proposals-2015
- Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA): http://inea.ec.europa.eu
- Fact sheet: Financing trans-European energy infrastructure – the Connecting Europe Facility
IP/15/5281
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