Fazilität „Connecting Europe“ – Ergebnisse der

Europäische Kommission - Factsheet
Fazilität „Connecting Europe“ – Ergebnisse der Aufforderungen des Jahres
2015 zur Einreichung von Vorschlägen für den Bereich Verkehr
Brüssel, 17. Juni 2016
Zusammen mit der Investitionsoffensive für Europa spielt die Fazilität „Connecting Europe“
eine wichtige Rolle bei der Schließung der Investitionslücke in Europa – eine der obersten
Prioritäten der Kommission.
Welche Fördermittel stehen für die Aufforderungen des Jahres 2015 zur Einreichung von
Vorschlägen für den Bereich Verkehr im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) zur
Verfügung?
Für die Aufforderungen des Jahres 2015 zur Einreichung von Vorschlägen für den Bereich Verkehr
stehen im Rahmen der Fazilität „ Connecting Europe“ knapp 7,6 Mrd. EUR zur Verfügung, die dazu
dienen sollen, die europäische Verkehrsinfrastruktur zu verbessern, Innovationen und neue
Technologien zu fördern, intelligente Verkehrssysteme zu entwickeln und die Sicherheit und
Umweltverträglichkeit des Sektors zu steigern. 1,09 Mrd. EUR des verfügbaren Gesamtbetrags sind für
Projekte in allen Mitgliedstaaten bestimmt, während 6,5 Mrd. EUR ausschließlich für Projekte in
Mitgliedstaaten vorgesehen sind, die für eine Förderung aus dem Kohäsionsfonds in Betracht kommen.
Die Aufforderungen 2015 zur Einreichung von Vorschlägen für den Bereich Verkehr der Fazilität
„Connecting Europe“ wurden von der Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA) am
5. November 2015 veröffentlicht und liefen bis zum 16. Februar 2016. In diesem Zeitraum gingen bei
der INEA insgesamt 427 Projektvorschläge ein, mit denen insgesamt fast 13 Mrd. EUR an
Fördergeldern der Europäischen Union beantragt wurden. Weitere Informationen zu den Prioritäten und
zum Verfahren der Aufforderungen des Jahres 2015 zur Einreichung von Vorschlägen im Bereich
Verkehr der CEF sind auf der INEA-Website verfügbar.
Welche Mitgliedstaaten kommen für eine Förderung aus dem Kohäsionsfonds in Betracht?
Folgende Mitgliedstaaten kommen für eine Förderung in Frage: Bulgarien, Estland, Griechenland,
Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische
Republik, Ungarn und Zypern.
Wer hat Mittel beantragt?
Die Antragsteller sind hauptsächlich Mitgliedstaaten oder öffentliche oder private Unternehmen. Die
CEF wird von der Europäischen Kommission zentral verwaltet, die die politischen Schwerpunkte vorgibt
und für die Auswahl der Projekte im Rahmen wettbewerbsorientierter Aufforderungen zur Einreichung
von Vorschlägen verantwortlich ist. Die Kommission wird bei der Bewertung der Projektvorschläge von
der Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA) unterstützt, die für die gesamte technische und
finanzielle Überwachung der Projektdurchführung zuständig ist. Für die eigentliche Umsetzung der
Projekte sind weiterhin die Mitgliedstaaten verantwortlich. Die Anträge werden elektronisch über ein
von der INEA verwaltetes Online-Instrument gestellt.
Können Drittländer teilnehmen?
Antragsteller aus Nachbarländern können unter bestimmten Bedingungen an den Aufforderungen
teilnehmen; eine finanzielle Unterstützung können sie aber nur erhalten, wenn dies für das Erreichen
der Ziele eines bestimmten Vorhabens von gemeinsamem Interesse unerlässlich ist. Weitere
Informationen unter INEA FAQ.
Wie werden die EU-Mittel für die Verkehrsinfrastruktur vergeben?
Die Finanzierung durch die CEF im Bereich Verkehr erfolgt in erster Linie durch Finanzhilfen auf der
Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Mit Blick auf eine optimale Nutzung
der begrenzten EU-Mittel sind diese Finanzhilfen Projekten vorbehalten, die aufgrund ihres
grenzübergreifenden Charakters schwer durchzuführen sind oder eine sehr lange Amortisationszeit
haben.
Die Projekte wurden im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen in einem
wettbewerblichen Verfahren ausgewählt. Hierfür wurde ein zweistufiges Bewertungsverfahren
durchgeführt, bei dem zunächst eine externe Auswahlphase durch unabhängige Sachverständige
stattfand. Diese stützten ihre Bewertung auf Standardkriterien, um Transparenz und Gleichbehandlung
aller förderwürdigen Vorschläge zu gewährleisten. Darauf folgte eine interne Auswahlphase unter
Leitung der für Mobilität und Verkehr zuständigen Generaldirektion (GD MOVE), die den Gesamtbeitrag
der Projekte im Hinblick auf die Entwicklung der EU-Verkehrspolitik qualitativ analysiert hat.
Nach Abschluss dieser beiden Phasen wurden 195 Projekte ausgewählt, für die EU-Fördermittel in Höhe
von insgesamt 6,7 Mrd. EUR beantragt wurden. Die INEA wird in Kürze die einzelnen
Finanzhilfevereinbarungen aufsetzen und mit den jeweiligen Empfängern unterzeichnen. Dieses
Verfahren dürfte im Herbst 2016 abgeschlossen sein.
Welche Prioritäten und Projekte im Verkehrsbereich erhalten im Rahmen der
Aufforderungen des Jahres 2015 CEF-Fördermittel?
Für eine Förderung ausgewählt wurden Projekte mit dem höchsten EU-Mehrwert, die in erster Linie
innerhalb des transeuropäischen Verkehrskernnetzes gelegen sind. Sie leisten einen wertvollen Beitrag
zu den Prioritäten der EU, u. a. in Bezug auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, Wachstum und
Investitionen, die Energieunion und den digitalen Binnenmarkt.
Im Rahmen der allgemeinen Finanzausstattung (steht allen 28 Mitgliedstaaten offen) lag der
Schwerpunkt der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2015 auf Prioritäten wie
Telematikanwendungen für alle Verkehrsträger sowie auf Innovationen und neuen Technologien, mit
denen der nachhaltige Verkehr, innovative Verkehrslösungen und die Verringerung der CO2Emissionen, insbesondere durch den Einsatz von Alternativkraftstoffen, unterstützt und Beiträge zu
einer humaneren Verkehrspolitik geleistet werden sollen. Finanziert wurden beispielsweise folgende
Projekte: Durchführung der Cluster 1 und 2 des Programms zur Errichtung von SESAR (CEFKofinanzierung in Höhe von 472 Mio. EUR), Einführung von streckenseitiger ERTMS-Ausrüstung in
Italien (45 Mio. EUR), Flüssigerdgas (LNG) für die Binnenschifffahrt entlang des Rhein-Alpen-Korridors
(4 Mio. EUR), Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge (6,5 Mio. EUR), Flüssigerdgas (LNG):
Betankung von Lastkraftwagen mit LNG/CNG entlang des Kernnetzes (unter Einbeziehung von 9
Mitgliedstaaten und 6 Kernnetzkorridoren) (27,7 Mio. EUR).
Im Rahmen der Kohäsionsmittel lag der Schwerpunkt zusätzlich zu den oben genannten Prioritäten auf
richtungsweisenden Verkehrsprojekten im Kernnetz, insbesondere im Hinblick auf emissionsarme
Verkehrsträger wie Schiene und Binnenwasserstraßen sowie Häfen. Finanziert wurden hier
beispielsweise folgende Projekte: Sanierung des Abschnitts Brasov – Sighisoara in Rumänien
(Schiene/streckenseitiges ERTMS) (CEF-Kofinanzierung in Höhe von 440 Mio. EUR),
Eisenbahnverbindung Aveiro – Vilar Formoso in Portugal (376 Mio. EUR), Ausbau der NormalspurSchienenstrecke im Rail-Baltica-Korridor (202 Mio. EUR), Modernisierung der Eisenbahnstrecke E30
(Abschnitt Zabrze – Katowice – Krakau) in Polen (410 Mio. EUR), Modernisierung der
Binnenwasserstraßenschleusen von Gabčíkovo in der Slowakei (123 Mio. EUR), multimodale Plattform
Galati in Rumänien (21,7 Mio. EUR).
Wie funktioniert die Kofinanzierung? Wie viel Geld kommt von den Mitgliedstaaten und wie
viel von Europa?
Die Verkehrsinfrastruktur erfordert erhebliche Investitionen – die zum Großteil stets von den
Mitgliedstaaten getragen werden. Die Rolle Europas im Hinblick auf Investitionen und Koordinierung ist
es, einen Mehrwert zu schaffen, indem schwierige Engpässe beseitigt und bestehende Lücken durch
neue Verbindungen geschlossen werden, und die Errichtung eines wirklich europaweiten
Verkehrsnetzes zu unterstützen.
Die normalen CEF-Kofinanzierungssätze für TEN-V-Vorhaben im Kernnetz betragen:
Für Mittel aus dem Kohäsionsfonds:
- bis zu 85 % für alle Vorschläge
Im Rahmen der allgemeinen Finanzmittelausstattung:
- bis zu 50 % für Studien
- bis zu 20 % für Bauleistungen (z. B. Explorationsmaßnahmen bei Tunnelarbeiten)
- bis zu 50 % (erhöhter Satz) für die Kofinanzierung bestimmter Verkehrsmanagementvorhaben,
beispielsweise ERTMS, um die Mitgliedstaaten bei der Umstellung auf höhere Standards zu
unterstützen.
In den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sind keine Obergrenzen für die beantragten
Mittel je Vorschlag festgelegt. Die Antragsteller werden ausdrücklich aufgefordert, Vorschläge für
Maßnahmen einzureichen, für die ein EU-Beitrag zu den förderfähigen Kosten in Höhe von mindestens
500 000 EUR für Studien und 1 000 000 EUR für Bauleistungen beantragt wird. Soweit möglich sollten
entsprechende Maßnahmen zusammengefasst und als ein Vorschlag eingereicht werden. Unter diesem
Grenzwert liegende Anträge werden jedoch nicht automatisch ausgeschlossen, sondern einzeln geprüft.
Weitere Informationen:
IP/16/2198
MEMO/16/2169
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