RECHT§ANWÄLTIN LESSER Was muss ich tun, wenn ich mich scheiden lassen will? 10 Fragen und Antworten zum Ablauf einer Scheidung 1. Was ist das Trennungsjahr und warum muss ich des Trennungsjahres einen Anwalt aufsuchen. Sie solange warten? benötigen immer einen Anwalt zur Einreichung des Vom sog. Trennungsjahr spricht man ab dem Zeit- Scheidungsantrages. punkt der tatsächlichen Trennung + einem Jahr. D. h., Sie müssen tatsächlich (mindestens) ein Jahr lang von Ihrem Ehepartner getrennt gelebt haben, da- Der Anwalt wird mit Ihnen klären, ob für Sie eine → Einvernehmliche Scheidung oder mit Sie geschieden werden können. Das verlangt das → Streitige Scheidung Gesetz in § 1566 BGB. Eine Scheidungsvoraussetzung in Betracht kommt. Er wird mit Ihnen alles vor- ist das „Scheitern der Ehe“. Das Scheitern der Ehe wird bereiten, damit Sie so schnell wie möglich geschieden vom Gesetzgeber unterstellt, wenn die Ehegatten seit werden können. einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen oder einer sie beantragt und der andere 4. Wie geht eine Scheidung am schnellsten? ihr zustimmt. Das Abwarten des Trennungsjahres ist = Einvernehmliche Scheidung also immer Voraussetzung für Ihre Scheidung. Am schnellsten werden Sie geschieden, wenn Sie sich mit Ihrem Ehegatten verständigen können und eine 2. Wann bin ich getrennt? sog. Einvernehmliche Scheidung durchführen. Das Sie sind getrennt, wenn Sie tatsächlich „getrennt von spart Ihnen Zeit und Kosten. Tisch und Bett“ von Ihrem Ehepartner leben. Dabei ist Dafür müssen Sie sich vor der Scheidung über fol- es nicht notwendig, dass Sie oder Ihr Ehegatte sofort gende Punkte mit Ihrem Ehepartner geeinigt haben: ausziehen. Das ist sogar oftmals nicht sofort möglich, elterliche Sorge bei gemeinschaftlichen minderjäh- z. B. wegen langer Kündigungsfristen, Krediten, Un- rigen Kindern (bei wem bleibt das Kind und bleibt klarheiten über ein gemeinsames Haus oder einfach es bei der gemeinsamen Sorge?) wegen der Kinder. Man kann sich deswegen auch innerhalb der Ehewohnung trennen, ohne dabei befürchten zu müssen, Zeit zu verlieren. Sie müssen dann nur aufpassen, dass Sie die Trennung gut dokumentieren und tatsächlich vollziehen. In der Regel fühlen sich beide Partner jedoch meist erst endgültig getrennt, wenn einer von Umgangsregelung gegenüber den gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern Unterhalt gegenüber den gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern eventuelle Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Ehegatten Hausrat und Ehewohnung. beiden ausgezogen ist. Trennung = die eheliche Lebensgemeinschaft 5. Wie einige ich mich am besten mit meinem Ehe- besteht endgültig nicht mehr, d. h. die Eheleute ver- partner? sorgen sich nicht mehr gegenseitig und haben keinen Sie sollten wissen, dass Sie für eine Einigung grund- sexuellen Kontakt mehr miteinander. sätzlich niemanden außer sich und Ihren Ehegatten benötigen. Sie können alle Regelungen zu den o. g. 3. Ich bin jetzt fast einem Jahr getrennt, was sollte Punkten gemeinsam finden und beschließen. Es gibt ich jetzt tun? eigentlich nur wenige gesetzliche Beschränkungen. Wenn Sie sich schnellstmöglich scheiden lassen wol- D. h., Sie sind hinsichtlich der inhaltlichen Gestal- len, dann sollten Sie bereits 3 – 4 Monate vor Ablauf tung Ihrer neuen Zukunft zu Ihrem Noch-Ehepartner ziemlich frei. Das ist auch gut so, denn in der Regel Dann benötige ich für die Berechnung des Ver- wissen Sie beide am besten, was für den jeweiligen fahrenswertes und der Kosten Angaben Ehegatten und die Kinder gut ist. Daran sollten Sie zu Ihrem derzeitigen durchschnittlichen Nettoein- sich bei Ihrer Verständigung orientieren und ausrichten. Natürlich ist es für Sie beide hilfreich, wenn jeder kommen und zu dem derzeitigen durchschnittlichen Nettoeinkommen Ihres Ehepartners. von Ihnen über die gesetzlichen Rahmenbedingungen Mit den Unterlagen und Daten kommen Sie zu mir, informiert ist und weiß, welche Ansprüche, Rechte wir beraten noch einmal alles und ich entwerfe Ihren und Pflichten jeder hat. Nur dann können Sie sich auf Scheidungsantrag. Augenhöhe begegnen und eine Vereinbarung finden, Will sich Ihr Ehepartner auch scheiden lassen, mit der Sie beide und die Kinder die nächsten Jahre dann kann eine Einvernehmliche Scheidung er- gut leben können. folgen. Sie reichen den Scheidungsantrag mit mir Ich halte es daher für sinnvoll und notwendig, dass ein. Ihr Ehepartner braucht keinen eigenen Anwalt, Sie sich dazu mit einem Anwalt beraten, damit Sie er stimmt der Scheidung einfach zu. Zu regeln gibt über Ihre Ansprüche, Rechte und Pflichten informiert es nichts mehr; das haben Sie bereits erledigt. Die sind, bevor Sie sich in die Verhandlung mit Ihrem Einvernehmliche Scheidung geht schnell und kostet Ehepartner begeben. Ich bin gerne bereit, Sie zu bera- weniger. Oft einigen sich die Ehepartner noch darauf, ten, Ihre Verhandlung zu moderieren oder mit Ihnen sich die Scheidungskosten der Einfachheit halber zu und Ihrem Ehepartner gemeinsam zu sprechen. teilen. Wenn Sie sich geeinigt haben oder eine solche Einigung wünschen, muss geklärt werden, ob die Ei- 7. Kann ich mich auch scheiden lassen, wenn mein nigung formlos erfolgen kann oder förmlich erfolgen Ehegatte nicht zustimmt? = Streitige Scheidung muss. Sofern Sie sich bereits vor der Scheidung ver- Ja, das können Sie. Wenn das Trennungsjahr abgelau- bindlich über fen ist, Sie sich scheiden lassen wollen, Ihr Ehegatte den Ausgleich des Zugewinns jedoch (noch) nicht, können Sie den Scheidungs- den Versorgungsausgleich antrag trotzdem einreichen. Dann weisen Sie nach, den nachehelichen Unterhalt dass Sie die Übertragung eines Grundstückes seit einem Jahr getrennt leben, einigen wollen, bedarf diese Vereinbarung zwingend die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr be- der notariellen Beurkundung. Die Vereinbarung nennt sich dann Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung. Auch diese Vereinbarung erarbeite ich gerne gemeinsam mit Ihnen. steht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten die eheliche Lebensgemeinschaft wieder herstellen. Dann können Sie ohne weiteres auch ohne die Zustimmung ihres Ehegatten geschieden werden. 6. Was muss ich nun konkret tun, wenn bei uns alles klar ist und ich Scheidungsantrag einreichen will? 8. Was ist eigentlich der Versorgungsausgleich Wenn Sie während des Trennungsjahres mit Ihrem und muss ich dazu noch was tun? Ehepartner alles geregelt haben und sich nun schei- Nein. Wenn Sie sich scheiden lassen wollen, müssen den lassen wollen, dann steht dem nichts mehr im Sie grundsätzlich nichts für den Versorgungsausgleich Weg. Rufen Sie mich an! Wir vereinbaren den nächs- tun. Dieser wird kraft Gesetzes durchgeführt. ten Termin und los geht’s. Ich brauche von Ihnen zum Versorgungsausgleich = der Ausgleich aller Termin während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Besondere Prozeßvollmacht (die füllen Sie bei mir Diese werden bei jedem Ehepartner für die Ehezeit aus) Kopie Eheurkunde oder Heiratsurkunde Kopie Personalausweis Kopie Geburtsurkunden Kinder. ermittelt, dann geteilt und jeweils die Hälfte auf den anderen übertragen. Nur wenn Sie den Versorgungsausgleich ausschließen wollen, müssen Sie etwas tun. Oftmals schließt man (auch) den Versorgungsausgleich aus, wenn man Rechenbeispiel sich im Rahmen einer Gesamtlösung über Unter- Verfahrenswert: halt, Zugewinn, Übertragung von Grundstücken o. ä. 3 Nettogehälter beider Ehepartner für die Scheidung: einigt. Der Ausschluss des Versorgungsausgleiches 3 × (1.400 € netto + 2.500 € netto) kann jedoch nur mit Notarvertrag erfolgen. 3 × 250 € für ein minderjähriges Kind – 9. Müssen wir uns auch über unser Haus geeinigt 11.700 € 750 € Versorgungsausgleich + 2.000 € Gesamt-Verfahrenswert = 12.950 € haben, wenn wir uns scheiden lassen wollen? Nein, das müssen Sie grundsätzlich nicht. Sie können Kosten: die nächsten Jahre weiterhin gemeinsam Eigentümer → Einvernehmliche Scheidung einer Wohnung oder Grundstückes bleiben. Das tan- ein Anwalt (brutto) giert Ihre Scheidung nicht und wird auch nicht ein- Gerichtskosten + fach vom Gericht (mit-) geregelt. Sie können sich also Gesamt-Kosten = 2.037,65 € unabhängig von einer Änderung der Eigentumsver- (interne Kostenteilung = 1.018,82 €) 1.599,65 € 438,00 € hältnisse scheiden lassen. → Streitige Scheidung (ohne Folgesachen) 10. Kosten der Scheidung Anwalt Ehefrau (brutto) Bei der Scheidung berechnen sich die Gebühren nach Anwalt Ehemann (brutto) + 1.599,65 € dem Verfahrenswert. Bei der einvernehmlichen Schei- Gerichtskosten + 438,00 € dung berechnet sich der Verfahrenswert nur nach dem Gesamt-Kosten = 3.637,30 € 1.599,65 € Wert der Scheidung + dem Wert des Versorgungsausgleich und sie benötigen nur einen Anwalt. Sollten Sie nicht genug verdienen um die Scheidung finanzieren zu können, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Sie möchten sich scheiden lassen? – Rufen Sie mich Lösung Ihrer Lebenssituation führen. Gern berate an und greifen Sie auf meine langjährige Berufs- und vertrete ich Sie persönlich – mit Leidenschaft erfahrung auf dem Gebiet des Familien-, Vertrags- und und aus Überzeugung. Verkehrsrechtes zurück. Gegenseitiges Vertrauen und zielgerichtetes Vorgehen werden zu einer optimalen Ihre Rechtsanwältin Andrea Lesser Funkenburgstraße 10 04105 Leipzig Tel: 0341 - 22 54 10 34 Fax: 0341 - 22 54 10 35 E-Mail: [email protected]
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