Info Scheidung

RECHT§ANWÄLTIN LESSER
Was muss ich tun, wenn ich mich scheiden lassen will?
10 Fragen und Antworten zum Ablauf einer Scheidung
1. Was ist das Trennungsjahr und warum muss ich
des Trennungsjahres einen Anwalt aufsuchen. Sie
solange warten?
benötigen immer einen Anwalt zur Einreichung des
Vom sog. Trennungsjahr spricht man ab dem Zeit-
Scheidungsantrages.
punkt der tatsächlichen Trennung + einem Jahr.
D. h., Sie müssen tatsächlich (mindestens) ein Jahr
lang von Ihrem Ehepartner getrennt gelebt haben, da-
Der Anwalt wird mit Ihnen klären, ob für Sie eine
→ Einvernehmliche Scheidung
oder
mit Sie geschieden werden können. Das verlangt das
→ Streitige Scheidung
Gesetz in § 1566 BGB. Eine Scheidungsvoraussetzung
in Betracht kommt. Er wird mit Ihnen alles vor-
ist das „Scheitern der Ehe“. Das Scheitern der Ehe wird
bereiten, damit Sie so schnell wie möglich geschieden
vom Gesetzgeber unterstellt, wenn die Ehegatten seit
werden können.
einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung
beantragen oder einer sie beantragt und der andere
4. Wie geht eine Scheidung am schnellsten?
ihr zustimmt. Das Abwarten des Trennungsjahres ist
= Einvernehmliche Scheidung
also immer Voraussetzung für Ihre Scheidung.
Am schnellsten werden Sie geschieden, wenn Sie sich
mit Ihrem Ehegatten verständigen können und eine
2. Wann bin ich getrennt?
sog. Einvernehmliche Scheidung durchführen. Das
Sie sind getrennt, wenn Sie tatsächlich „getrennt von
spart Ihnen Zeit und Kosten.
Tisch und Bett“ von Ihrem Ehepartner leben. Dabei ist
Dafür müssen Sie sich vor der Scheidung über fol-
es nicht notwendig, dass Sie oder Ihr Ehegatte sofort
gende Punkte mit Ihrem Ehepartner geeinigt haben:
ausziehen. Das ist sogar oftmals nicht sofort möglich,
 elterliche Sorge bei gemeinschaftlichen minderjäh-
z. B. wegen langer Kündigungsfristen, Krediten, Un-
rigen Kindern (bei wem bleibt das Kind und bleibt
klarheiten über ein gemeinsames Haus oder einfach
es bei der gemeinsamen Sorge?)
wegen der Kinder.
Man kann sich deswegen auch innerhalb der Ehewohnung trennen, ohne dabei befürchten zu müssen,
Zeit zu verlieren. Sie müssen dann nur aufpassen, dass
Sie die Trennung gut dokumentieren und tatsächlich
vollziehen. In der Regel fühlen sich beide Partner jedoch meist erst endgültig getrennt, wenn einer von
 Umgangsregelung gegenüber den gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern
 Unterhalt gegenüber den gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern
 eventuelle Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem
Ehegatten
 Hausrat und Ehewohnung.
beiden ausgezogen ist.
Trennung = die eheliche Lebensgemeinschaft
5. Wie einige ich mich am besten mit meinem Ehe-
besteht endgültig nicht mehr, d. h. die Eheleute ver-
partner?
sorgen sich nicht mehr gegenseitig und haben keinen
Sie sollten wissen, dass Sie für eine Einigung grund-
sexuellen Kontakt mehr miteinander.
sätzlich niemanden außer sich und Ihren Ehegatten
benötigen. Sie können alle Regelungen zu den o. g.
3. Ich bin jetzt fast einem Jahr getrennt, was sollte
Punkten gemeinsam finden und beschließen. Es gibt
ich jetzt tun?
eigentlich nur wenige gesetzliche Beschränkungen.
Wenn Sie sich schnellstmöglich scheiden lassen wol-
D. h., Sie sind hinsichtlich der inhaltlichen Gestal-
len, dann sollten Sie bereits 3 – 4 Monate vor Ablauf
tung Ihrer neuen Zukunft zu Ihrem Noch-Ehepartner
ziemlich frei. Das ist auch gut so, denn in der Regel
Dann benötige ich für die Berechnung des Ver-
wissen Sie beide am besten, was für den jeweiligen
fahrenswertes und der Kosten Angaben
Ehegatten und die Kinder gut ist. Daran sollten Sie
 zu Ihrem derzeitigen durchschnittlichen Nettoein-
sich bei Ihrer Verständigung orientieren und ausrichten.
Natürlich ist es für Sie beide hilfreich, wenn jeder
kommen und
 zu dem derzeitigen durchschnittlichen Nettoeinkommen Ihres Ehepartners.
von Ihnen über die gesetzlichen Rahmenbedingungen
Mit den Unterlagen und Daten kommen Sie zu mir,
informiert ist und weiß, welche Ansprüche, Rechte
wir beraten noch einmal alles und ich entwerfe Ihren
und Pflichten jeder hat. Nur dann können Sie sich auf
Scheidungsantrag.
Augenhöhe begegnen und eine Vereinbarung finden,
Will sich Ihr Ehepartner auch scheiden lassen,
mit der Sie beide und die Kinder die nächsten Jahre
dann kann eine Einvernehmliche Scheidung er-
gut leben können.
folgen. Sie reichen den Scheidungsantrag mit mir
Ich halte es daher für sinnvoll und notwendig, dass
ein. Ihr Ehepartner braucht keinen eigenen Anwalt,
Sie sich dazu mit einem Anwalt beraten, damit Sie
er stimmt der Scheidung einfach zu. Zu regeln gibt
über Ihre Ansprüche, Rechte und Pflichten informiert
es nichts mehr; das haben Sie bereits erledigt. Die
sind, bevor Sie sich in die Verhandlung mit Ihrem
Einvernehmliche Scheidung geht schnell und kostet
Ehepartner begeben. Ich bin gerne bereit, Sie zu bera-
weniger. Oft einigen sich die Ehepartner noch darauf,
ten, Ihre Verhandlung zu moderieren oder mit Ihnen
sich die Scheidungskosten der Einfachheit halber zu
und Ihrem Ehepartner gemeinsam zu sprechen.
teilen.
Wenn Sie sich geeinigt haben oder eine solche
Einigung wünschen, muss geklärt werden, ob die Ei-
7. Kann ich mich auch scheiden lassen, wenn mein
nigung formlos erfolgen kann oder förmlich erfolgen
Ehegatte nicht zustimmt? = Streitige Scheidung
muss. Sofern Sie sich bereits vor der Scheidung ver-
Ja, das können Sie. Wenn das Trennungsjahr abgelau-
bindlich über
fen ist, Sie sich scheiden lassen wollen, Ihr Ehegatte
 den Ausgleich des Zugewinns
jedoch (noch) nicht, können Sie den Scheidungs-
 den Versorgungsausgleich
antrag trotzdem einreichen. Dann weisen Sie nach,
 den nachehelichen Unterhalt
dass Sie
 die Übertragung eines Grundstückes
 seit einem Jahr getrennt leben,
einigen wollen, bedarf diese Vereinbarung zwingend
 die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr be-
der notariellen Beurkundung. Die Vereinbarung nennt
sich dann Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung. Auch diese Vereinbarung erarbeite
ich gerne gemeinsam mit Ihnen.
steht und
 nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten die
eheliche Lebensgemeinschaft wieder herstellen.
Dann können Sie ohne weiteres auch ohne die Zustimmung ihres Ehegatten geschieden werden.
6. Was muss ich nun konkret tun, wenn bei uns alles
klar ist und ich Scheidungsantrag einreichen will?
8. Was ist eigentlich der Versorgungsausgleich
Wenn Sie während des Trennungsjahres mit Ihrem
und muss ich dazu noch was tun?
Ehepartner alles geregelt haben und sich nun schei-
Nein. Wenn Sie sich scheiden lassen wollen, müssen
den lassen wollen, dann steht dem nichts mehr im
Sie grundsätzlich nichts für den Versorgungsausgleich
Weg. Rufen Sie mich an! Wir vereinbaren den nächs-
tun. Dieser wird kraft Gesetzes durchgeführt.
ten Termin und los geht’s. Ich brauche von Ihnen zum
Versorgungsausgleich = der Ausgleich aller
Termin
während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften.
 Besondere Prozeßvollmacht (die füllen Sie bei mir
Diese werden bei jedem Ehepartner für die Ehezeit
aus)
 Kopie Eheurkunde oder Heiratsurkunde
 Kopie Personalausweis
 Kopie Geburtsurkunden Kinder.
ermittelt, dann geteilt und jeweils die Hälfte auf den
anderen übertragen.
Nur wenn Sie den Versorgungsausgleich ausschließen wollen, müssen Sie etwas tun. Oftmals schließt
man (auch) den Versorgungsausgleich aus, wenn man
Rechenbeispiel
sich im Rahmen einer Gesamtlösung über Unter-
 Verfahrenswert:
halt, Zugewinn, Übertragung von Grundstücken o. ä.
3 Nettogehälter beider Ehepartner für die Scheidung:
einigt. Der Ausschluss des Versorgungsausgleiches
3 × (1.400 € netto + 2.500 € netto)
kann jedoch nur mit Notarvertrag erfolgen.
3 × 250 € für ein minderjähriges Kind –
9. Müssen wir uns auch über unser Haus geeinigt
11.700 €
750 €
Versorgungsausgleich
+
2.000 €
Gesamt-Verfahrenswert
=
12.950 €
haben, wenn wir uns scheiden lassen wollen?
Nein, das müssen Sie grundsätzlich nicht. Sie können
 Kosten:
die nächsten Jahre weiterhin gemeinsam Eigentümer
→ Einvernehmliche Scheidung
einer Wohnung oder Grundstückes bleiben. Das tan-
ein Anwalt (brutto)
giert Ihre Scheidung nicht und wird auch nicht ein-
Gerichtskosten
+
fach vom Gericht (mit-) geregelt. Sie können sich also
Gesamt-Kosten
= 2.037,65 €
unabhängig von einer Änderung der Eigentumsver-
(interne Kostenteilung
= 1.018,82 €)
1.599,65 €
438,00 €
hältnisse scheiden lassen.
→ Streitige Scheidung (ohne Folgesachen)
10. Kosten der Scheidung
Anwalt Ehefrau (brutto)
Bei der Scheidung berechnen sich die Gebühren nach
Anwalt Ehemann (brutto)
+
1.599,65 €
dem Verfahrenswert. Bei der einvernehmlichen Schei-
Gerichtskosten
+
438,00 €
dung berechnet sich der Verfahrenswert nur nach dem
Gesamt-Kosten
=
3.637,30 €
1.599,65 €
Wert der Scheidung + dem Wert des Versorgungsausgleich und sie benötigen nur einen Anwalt.
Sollten Sie nicht genug verdienen um die Scheidung
finanzieren zu können, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen.
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