HOCHWASSER-RISIKO-BEWUSST PLANEN UND BAUEN

Bund deutscher Baumeister,
Architekten u. Ingenieure e.V.
Bildungswerk BW
Wasserwirtschaftsverband BW
Ingenieurkammer BW
HOCHWASSER-RISIKO-BEWUSST PLANEN UND BAUEN
EINLADUNG
zum Seminar am 12. November 2015 nach Stuttgart
Seit 22.12.2013 haben in Baden Württemberg die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten
sowie ab 1.Januar 2014 das novellierte Wassergesetz (WG) amtlichen Charakter.
Damit ergeben sich für alle im Bau und Planungsrecht tätigen Architekten, Ingenieure und Stadtplaner
grundsätzliche neue rechtliche Voraussetzungen.
Die Hochwassergefahrenkarten bzw. die Hochwasserrisikokarten zeigen die Betroffenheiten für die
Schutzgüter – Gesundheit, Umwelt und Kulturerbe im gebauten und gestalteten Lebensraum – bei
unterschiedlichen Hochwasserszenarien auf.
In die Betrachtungsweise der Gefahrengebiete wurden nicht nur die großen Flüsse und Bäche,
sondern auch kleinere Abflusskanäle und Gerinne einbezogen. Geodätische, hydrologische und
hydraulische Daten und weitere wissenschaftliche Erkenntnisse über das Abflussverhalten wurden
zugrunde gelegt und daraus die Überflutungsszenarien bei einem 100jährigen Hochwasserereignis
(HQ100) berechnet und graphisch in den Karten dargestellt. Dabei hat sich gezeigt, dass auch bisher
nicht vermutete Gebiete (z.B. innerörtliche Zonen) vom Hochwasser betroffen werden können.
Dadurch besteht ab dem 01. Januar 2014 in diesen ausgewiesenen Flächen stark eingeschränktes
und stellenweise auch striktes Bauverbot. Selbst in Gebieten, welche durch Bebauungspläne längst
überplant oder sogar schon teilweise bebaut sind, greift diese Regelung! Aktuelle und zukünftige
Städtebau- und Bauleitplanungen müssen diese Hochwasserrisiken zwingend beachten.
Dies bedeutet für die Planer und Geodäten, dass neben den bisherigen standardmäßigen
Grunderhebungen bei der Vorbereitung eines Bauvorhabens nunmehr zwingend auch Einblick in die
Hochwassergefahren- bzw. Hochwasserrisikokarten genommen und die Planungen „Hochwasserangepasst“ erfolgen müssen.
Darüber hinaus ergeben sich auch brisante Fragen des Versicherungsrechts.
Informationen aus Genehmigungsbehörden zeigen, dass die Tragweite dieses novellierten
Wassergesetzes offensichtlich noch nicht zu allen Planern vorgedrungen ist.
Das Seminar richtet sich an die im BDB, der Ingenieur Kammer und im WBW organisierten
Architekten, Ingenieure, Geodäten und Stadtplaner, sowie an Vertreter von Baubehörden in Städten,
Landkreisen und Gemeinden.
Angesprochen sind auch Vertreter der Versicherungswirtschaft.
Über Ihre Teilnahme würden wir uns freuen
Wir empfehlen eine zeitnahe Anmeldung
Jürgen Trenkle
BDB / WBW
Franz Nestmann
WBW
Anmeldeschluss 15.Oktober 2015
Gerhard Freier
ING.Kammer