Bund deutscher Baumeister, Architekten u. Ingenieure e.V. Bildungswerk BW Wasserwirtschaftsverband BW Ingenieurkammer BW HOCHWASSER-RISIKO-BEWUSST PLANEN UND BAUEN EINLADUNG zum Seminar am 12. November 2015 nach Stuttgart Seit 22.12.2013 haben in Baden Württemberg die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sowie ab 1.Januar 2014 das novellierte Wassergesetz (WG) amtlichen Charakter. Damit ergeben sich für alle im Bau und Planungsrecht tätigen Architekten, Ingenieure und Stadtplaner grundsätzliche neue rechtliche Voraussetzungen. Die Hochwassergefahrenkarten bzw. die Hochwasserrisikokarten zeigen die Betroffenheiten für die Schutzgüter – Gesundheit, Umwelt und Kulturerbe im gebauten und gestalteten Lebensraum – bei unterschiedlichen Hochwasserszenarien auf. In die Betrachtungsweise der Gefahrengebiete wurden nicht nur die großen Flüsse und Bäche, sondern auch kleinere Abflusskanäle und Gerinne einbezogen. Geodätische, hydrologische und hydraulische Daten und weitere wissenschaftliche Erkenntnisse über das Abflussverhalten wurden zugrunde gelegt und daraus die Überflutungsszenarien bei einem 100jährigen Hochwasserereignis (HQ100) berechnet und graphisch in den Karten dargestellt. Dabei hat sich gezeigt, dass auch bisher nicht vermutete Gebiete (z.B. innerörtliche Zonen) vom Hochwasser betroffen werden können. Dadurch besteht ab dem 01. Januar 2014 in diesen ausgewiesenen Flächen stark eingeschränktes und stellenweise auch striktes Bauverbot. Selbst in Gebieten, welche durch Bebauungspläne längst überplant oder sogar schon teilweise bebaut sind, greift diese Regelung! Aktuelle und zukünftige Städtebau- und Bauleitplanungen müssen diese Hochwasserrisiken zwingend beachten. Dies bedeutet für die Planer und Geodäten, dass neben den bisherigen standardmäßigen Grunderhebungen bei der Vorbereitung eines Bauvorhabens nunmehr zwingend auch Einblick in die Hochwassergefahren- bzw. Hochwasserrisikokarten genommen und die Planungen „Hochwasserangepasst“ erfolgen müssen. Darüber hinaus ergeben sich auch brisante Fragen des Versicherungsrechts. Informationen aus Genehmigungsbehörden zeigen, dass die Tragweite dieses novellierten Wassergesetzes offensichtlich noch nicht zu allen Planern vorgedrungen ist. Das Seminar richtet sich an die im BDB, der Ingenieur Kammer und im WBW organisierten Architekten, Ingenieure, Geodäten und Stadtplaner, sowie an Vertreter von Baubehörden in Städten, Landkreisen und Gemeinden. Angesprochen sind auch Vertreter der Versicherungswirtschaft. Über Ihre Teilnahme würden wir uns freuen Wir empfehlen eine zeitnahe Anmeldung Jürgen Trenkle BDB / WBW Franz Nestmann WBW Anmeldeschluss 15.Oktober 2015 Gerhard Freier ING.Kammer
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