Was ist die HOAI-Methode? - Management consult GmbH

Was ist die HOAI-Methode?
Im Bereich der Planung, Entwurf und Bauleitung in den Bereichen Hoch- und Tiefbau kann
auf eine umfassende Datenerhebung (im Hinblick auf die Belegung des Faktors Bearbeitungszeit) im Allgemeinen verzichtet werden.
Es ist möglich für diese Bereiche durch Kostenvergleiche auch zu einer Aussage über Bearbeitungsdauer und Personalbedarf zu gelangen (vgl. KGSt-Bericht 06/1984, S. 24). Dabei
werden Bearbeitungszeiten nicht festgestellt, sondern aus den Kosten abgeleitet.
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, die Gebührenordnung für Ingenieure
und die Gebührenordnung für Ingenieure der Prüfstatik weisen aus, welche Honorare freischaffende Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure erhalten. Dabei richten
sich die Honorare nach der Bausumme (Kosten), der Honorarzone (Bauklasse: Schwierigkeit) des jeweiligen Projektes und nach der zu erbringenden Leistung (Art der Arbeit).
Die Personalbedarfsermittlung erfolgt auf Basis des folgenden Schemas:
1. Festlegung des Untersuchungszeitraumes
2. Erstellung eines Kataloges der zu vergleichenden Arbeiten auf Grundlage der Beschreibung in den Honorar-/Gebührenordnungen für alle Projekte eines bestimmten
Zeitraumes
3. Feststellung des Honorars lt. Honorar-/Gebührenordnung für das Tätigwerden des
freischaffenen Architekten/Ingenieurs
4. Reduzierung des festgestellten Honorars um nicht vergleichbare Steuer- und Gewinnanteile
5. Die Personalkosten der betroffenen Mitarbeiter der Verwaltung je Stunde feststellen.
Dies entweder auf Basis des KGSt-Berichts „Kosten eins Arbeitsplatzes“ oder auf Basis der Eigenkostenermittlung
6. Feststellen der maximalen Bearbeitungszeit in Stunden für die Arbeiten des Mitarbeiters der Verwaltung. Dies durch Division des Honorars der Gebühr des Architekten/Ingenieurs (Personalkostenfaktor) durch den Stundensatz „Personalkosten des
Mitarbeiters der Verwaltung“
7. Personalbedarf (der eigenen Mitarbeiter) für die vergleichbaren Arbeiten feststellen
durch Division der maximalen Bearbeitungszeiten durch die (bereinigte) Messziffer
des Rechenfaktors Normalarbeitszeit
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Vorgehen im Einzelnen
Ermittlung des Bauvolumens nach Jahren
Aus dem Untersuchungsbereich wird das veranschlagte Kostenvolumen für Vorhaben im Bereich Hoch- und Tiefbau ermittelt. Hierzu können Sie folgende Erhebungsbögen verwenden:
PAULA
Erhebungsbogen HOAI
bitte benutzen Sie für jedes Objekt einen Erhebungsbogen
Objekt (Kurzbezeichnung):
Die Ausführung wird selbst durchgeführt (Eigenfertigung)
ja
nein
Die Ausführung wird fremd vergeben (Fremdvergabe)
ja
nein
Beschreibung des Bauvorhabens:
Angabe des HOAI-Objekttyps
Veranschlagte Kosten gem. Planung
Jahr
EUR
Anmerkung
bitte ankreuzen
incl.
USt
excl.
Ust
20
20
20
Falls möglich, sollten Sie sich den Objekttyp durch die Beschäftigten des Hoch-/Tiefbaus bezeichnen lassen. Erforderlich ist dies jedoch nicht unbedingt, da sie eine Zuordnung durch
PAULA vornehmen lassen können.
Für den Fall, dass diese Daten nicht vom Baubereich zu erhalten sind, können Sie diese aus
dem Vermögenshaushalt bzw. der Anlagenplanung ableiten. Sie sollten dann Ihre Zusammenstellung auf jeden Fall mit dem Hoch-/Tiefbau Verantwortlichen abstimmen.
Zuordnung der Objekte zur HOAI
PAULA macht Ihnen die Zuordnung leicht. Alle Objekttypen sind in der PAULA-Datenbank hinterlegt.
Eigenfertigung, Fremdbezug
Legen Sie fest, ob es sich um Eigenfertigung oder Fremdbezug handelt. Durch setzen einer
Kennung legen Sie fest, ob das Objekt durch Ihre Verwaltung geplant wurde oder ob ein Architektur- bzw. Ingenieurbüro beauftragt wurde.
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Zuordnung der Honorarzone
Aufgrund der Objekttypenklassifizierung wird automatisch die Honorarzone nach HOAI bestimmt. PAULA rechnet hier stets mit den Mindestwerten aus den Honorarzonen.
Eliminierung des Unternehmergewinns (Faktor 1)
In den ermittelten Honoraren sind üblicherweise die kalkulatorischen Anteile für Gewinn,
Steuer etc. der Architekten und Ingenieure enthalten. Diese können eliminiert werden. Hierzu geben Sie den Reduktionsfaktor in PAULA ein.
Üblich ist ein Reduktionssatz zwischen 30% und 40%.
Behördentypischer Belastungszuschlag (Faktor 2)
Zwar müssen Unternehmen auch ein Projektcontrolling durchführen und Aufsichtsräten Rechenschaft ablegen, aber es kann durchaus sein, dass im Öffentlichen Dienst hierfür eine
höhere Belastung anzusetzen ist. Deswegen kann für „Behördentypische Aufgaben“ wie die
Erstellung von Berichten und Beschlussvorlagen für Stadt-/Landrat oder Aufsichtsgremien,
Haushaltsmittelabwicklung etc. ein Behördentypischer Belastungszuschlag in PAULA eingestellt werden. Dieser %-Satz wird dem Honorar nach der Reduktion durch Faktor 1 zugerechnet.
Betreuungszuschlag bei Fremdvergabe (Faktor 3)
Projekte, die Fremd durchgeführt werden, müssen dennoch durch die Verwaltung betreut
werden. Faktor 3 kann ebenfalls von Ihnen eingegeben werden.
Voreingestellt sind 9%; dieser Wert kann überschrieben werden.
Ermittlung der Kosten eines Arbeitsplatzes
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