Bundesarchitektenkammer Herr Vizepräsident Ralf Niebergall [email protected] [email protected] Bundesingenieurkammer Herr Präsident Hans-Ullrich Kammeyer [email protected] [email protected] Wien, am 7.8.2015 Vertragsverletzungsverfahren HOAI Sehr geehrte Herren! Im Zusammenhang mit dem Vertragsverletzungsverfahren gegen die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure erlaubt sich die bAIK folgendes anzumerken: Die HOAI ist unserer Erfahrung nach für österreichische Architekten und Ingenieure kein Hindernis, sich in Deutschland niederzulassen. Ganz im Gegenteil stellt sie einen deutlichen Anreiz dazu dar, weil sie aufgrund der Beschreibung der Leistungsbilder und der damit zusammenhängenden Transparenz der Entstehung und der Zusammensetzung des Gesamthonorars den Einstieg in den deutschen Markt erleichtert. Aus Erfahrung können wir darüber hinaus berichten, dass verbindliche Honorarordnungen offenbar keinerlei Auswirkung auf die Niederlassungszahlen haben. Es kam in Österreich weder nach dem Wegfall der verbindlichen Mindestgebühren 1991 noch nach dem Wegfall der unverbindlichen Honorarleitlinien 2006 zu einer Steigerung der Anzahl der Niederlassungen von Architekten und Ingenieuren aus anderen EU Ländern. Mit freundlichen Grüßen, Architekt DI Christian Aulinger Präsident BR h.c. DI Rudolf Kolbe Vizepräsident 1
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