Bund Deutscher Baumeister Architekten und Ingenieure e.V. Netzwerk BDB Antrag an das Präsidium: Mitgliedschaft bei fair-trag e.V. (Initiative für faire Vertragsregelungen in Architektenund Ingenieurverträgen der öffentlichen Hand) Der BDB-Bundesverband möge Mitglied im Verein fair-trag e.V. (Initiative für faire Vertragsregelungen in Architekten- und Ingenieurverträgen der öffentlichen Hand) werden und den Verein innerhalb der Möglichkeiten des BDB unterstützen. Begründung: Am 20. Februar 2015 haben 28 Mitglieder von Architektur- und Ingenieurbüros in Berlin den Verein fair-trag e.V. gegründet. Mittlerweile sind über 200 Architekten und Ingenieurbüros dem Verein beigetreten. Die Mitglieder repräsentieren einen Querschnitt der nationalen Planungsbranche, von kleineren Planungsbüros bis hin zu renommierten Großbüros. Dem Verein können auch Berufsverbände beitreten. Der Vereinszweck ist neben dem Erfahrungsaustausch der Mitglieder über die Zusammenarbeit mit Bauherren, die gerichtliche Durchsetzung rechtmäßiger Vertragskonditionen in Vertragsmustern der öffentlichen Hand. Jedes Mitglied zahlt mit seinem Eintritt einen einmaligen Betrag von 100 Euro. Durch eine Sonderumlage haben die Mitglieder dem Verein zur Finanzierung eines Klageverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Bau-und Raumwesen, Mittel in Höhe von über 205.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Klage wegen unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen für Planerverträge (gegen die Vereinbarung von Kostenobergrenzen als Beschaffenheitsvereinbarung) wurde am 10.09.2015 eingereicht. Weitere Klageverfahren sind, bei einer erfolgreichen Durchführung dieser Klage, geplant. Der Verein fair-trag e.V. tritt somit unmittelbar für die von Netzwerk BDB zum Baumeistertag 2015 im Antrag-Nr. 01 formulierten Interessen von Architekten und Ingenieuren, im Zusammenhang mit den unbeherrschbaren Risiken aufgrund von einseitigen Vereinbarungen von Kostenobergrenzen, ein. Die Mitgliederversammlung hatte mit Annahme dieses Antrags beschlossen, dass der BDB alles geeignete unternimmt, um die mittlerweile üblichen Beschaffenheitsvereinbarungen einer Kostenobergrenze in den Vertragsmustern der öffentlichen Hand für Architekten- und Ingenieurverträge abzuschaffen und durch wirksame, ausgewogene Kostenregelungen zu ersetzen. Durch eine Beitritt des BDB-Bundesverbandes und der Unterstützung des Vereins fair-trag e.V. würde der BDB somit diesem Beschluss der Mitgliederversammlung entsprechen. 08.03.2016 Netzwerk BDB vertreten durch Robert Bräunlin/Berlin- Gloria Sparfeld/Halle- Udo Meckel/Frankfurt- Reinhard Präger/Idstein Rolf Breuer/Köln- Bernhard Tillig/Wustermark- Peter Engelhardt/Mannheim Patricia Hennig/ Potsdam– Reiner Ziegelmann/Potsdam- Andreas Tantzscher/Halle Elke Voigt/Leipzig- Heiner Lippe/Lübeck- Adalbert Haberbeck/Leipzig Johannes Schulz-Mons/Hamburg- Josef Goldbrunner/Ingolstadt
© Copyright 2024 ExpyDoc