Antrag an das Präsidium

Bund Deutscher Baumeister
Architekten und Ingenieure e.V.
Netzwerk BDB
Antrag an das Präsidium:
Mitgliedschaft bei fair-trag e.V. (Initiative für faire Vertragsregelungen in Architektenund Ingenieurverträgen der öffentlichen Hand)
Der BDB-Bundesverband möge Mitglied im Verein fair-trag e.V. (Initiative für faire
Vertragsregelungen in Architekten- und Ingenieurverträgen der öffentlichen Hand) werden
und den Verein innerhalb der Möglichkeiten des BDB unterstützen.
Begründung:
Am 20. Februar 2015 haben 28 Mitglieder von Architektur- und Ingenieurbüros in Berlin den
Verein fair-trag e.V. gegründet. Mittlerweile sind über 200 Architekten und Ingenieurbüros
dem Verein beigetreten. Die Mitglieder repräsentieren einen Querschnitt der nationalen
Planungsbranche, von kleineren Planungsbüros bis hin zu renommierten Großbüros. Dem
Verein können auch Berufsverbände beitreten. Der Vereinszweck ist neben dem
Erfahrungsaustausch der Mitglieder über die Zusammenarbeit mit Bauherren, die
gerichtliche Durchsetzung rechtmäßiger Vertragskonditionen in Vertragsmustern der
öffentlichen Hand.
Jedes Mitglied zahlt mit seinem Eintritt einen einmaligen Betrag von 100 Euro. Durch eine
Sonderumlage haben die Mitglieder dem Verein zur Finanzierung eines Klageverfahrens
gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Bau-und
Raumwesen, Mittel in Höhe von über 205.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Klage wegen
unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen für Planerverträge (gegen die
Vereinbarung von Kostenobergrenzen als Beschaffenheitsvereinbarung) wurde am
10.09.2015 eingereicht. Weitere Klageverfahren sind, bei einer erfolgreichen Durchführung
dieser Klage, geplant.
Der Verein fair-trag e.V. tritt somit unmittelbar für die von Netzwerk BDB zum Baumeistertag
2015 im Antrag-Nr. 01 formulierten Interessen von Architekten und Ingenieuren, im
Zusammenhang mit den unbeherrschbaren Risiken aufgrund von einseitigen
Vereinbarungen von Kostenobergrenzen, ein. Die Mitgliederversammlung hatte mit
Annahme dieses Antrags beschlossen, dass der BDB alles geeignete unternimmt, um die
mittlerweile üblichen Beschaffenheitsvereinbarungen einer Kostenobergrenze in den
Vertragsmustern der öffentlichen Hand für Architekten- und Ingenieurverträge abzuschaffen
und durch wirksame, ausgewogene Kostenregelungen zu ersetzen.
Durch eine Beitritt des BDB-Bundesverbandes und der Unterstützung des Vereins fair-trag
e.V. würde der BDB somit diesem Beschluss der Mitgliederversammlung entsprechen.
08.03.2016
Netzwerk BDB
vertreten durch
Robert Bräunlin/Berlin- Gloria Sparfeld/Halle- Udo Meckel/Frankfurt- Reinhard Präger/Idstein
Rolf Breuer/Köln- Bernhard Tillig/Wustermark- Peter Engelhardt/Mannheim
Patricia Hennig/ Potsdam– Reiner Ziegelmann/Potsdam- Andreas Tantzscher/Halle
Elke Voigt/Leipzig- Heiner Lippe/Lübeck- Adalbert Haberbeck/Leipzig
Johannes Schulz-Mons/Hamburg- Josef Goldbrunner/Ingolstadt