VersorgungsStrukturGesetz und Market Access

Jahressymposium 2012
der Deutschen Fachgesellschaft für Market Access e.V.
„VersorgungsStrukturGesetz und Market Access – Blaupause AMNOG?“
Abstract zum Beitrag:
Besonderheiten der verschiedenen Antragsverfahren NUB, OPS, DRG und EBM
Oliver Martini
(Senior Manager Health Economics, Outcomes & Reimbursement, Johnson & Johnson Medical GmbH)
Der Marktzugang von Medizinprodukten wird grundsätzlich über die Konformitätsbewertung im
Rahmen des CE-Zulassungsverfahrens geregelt. Die Frage der Finanzierung eines Medizinproduktes
richtet sich in Deutschland maßgeblich nach dem Leistungsbereich (ambulant, stationär, Hilfsmittel).
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Frage, ob ein neues Medizinprodukt substitutiv oder komplementär in einem bestehenden Diagnostik- oder Therapieverfahren eingesetzt wird und welche Finanzierungsregeln gelten (DRG, EBM, Hilfsmittel) oder ob es sich um eine völlig neue Diagnostik- oder
Therapiemethode handelt, die (noch) nicht im Leistungskatalog abgebildet ist.
Die Beantwortung dieser beiden Fragestellungen bildet den Ausgangspunkt für die detaillierte Market
Access Strategie. Bestandteil dieser Strategie ist die Entscheidung, ob und welche Anträge für die
Aufnahme in den ambulanten Leistungskatalog (EBM) oder stationären Leistungskatalog (DRG, NUB)
oder auch in die Prozedurenklassifikation (OPS) gestellt werden müssen.
Der Vortrag stellt anhand von Praxisbeispielen die Besonderheiten und Schwierigkeiten der einzelnen
Antragsverfahren dar und versucht die Frage zu klären, ob diese bereits Ansätze einer Nutzenbewertung
enthalten und was sich bei Einführung einer systematischen Nutzenbewertung ändern müsste.
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Oliver Martini
Senior Manager Health Economics, Outcomes & Reimbursement
Johnson & Johnson Medical GmbH, Hummelsbütteler Steindamm 71, 22851 Norderstedt
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