SCHIESS STAND RIDNAUN www.jagdschiessen.it Jagdrevier Ridnaun Riserva di caccia Ridanna EINLADUNG ZUM BEZIRKSSCHIESSEN Am Freitag, den 01 und Samstag den 02. Mai 2015 findet am Ridnauner Jagdschießstand das Bezirksschießen des Jagdbezirkes Sterzing statt. Alle Jägerinnen und Jäger dieses Bezirkes sind herzlich eingeladen. SCHIESSORDNUNG Schießzeiten: Freitag, den 01.05.2015 » von 13:00 Uhr bis 23:00 Uhr » Anmeldungen werden von 13:00 Uhr bis ca. 23:00 Uhr entgegen genommen. Samstag, den 02.05.2015 » von 10:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr (mit anschließender Preisverteilung) » Anmeldungen werden von 10:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr entgegen genommen. Teilnahmeberechtigt sind alle Jägerinnen und Jäger des Jagdbezirkes Sterzing. Einschreibungen sind ausschließlich am Schießstand Ridnaun an den Schießtagen möglich. Die Teilnehmer müssen den gültigen Waffenpass, die Versicherung sowie den Anmeldeschein der verwendeten Waffe vorweisen können. Die Einschreibegebühr von 20,00 EUR ist bei Anmeldung zu entrichten. Unter allen Teilnehmern wird ein Gamsbock Abschuss und weitere schöne Preise verlost. Kategorien Kipplauf und Repetierer. Der Jäger hat die Möglichkeit in beiden Kategorien zu schießen. Jury Reinhard Gschnitzer (Bezirksschießreferent), Benedikt Haller und Johann Wurzer. Weitere Informationen unter der Nummer 335 267150 Wertung Geschossen wird auf die Distanz von 100m, dabei werden 3 Schüsse auf eine Scheibe mit Wildmotiv abgegeben. Bei Punktegleichheit hat jener Schütze den Vorrang, dessen schlechtester Schuss näher am Zentrum liegt. Über die Reihung entscheidet die Jury. Diese kann bei Unsicherheit infolge abgeprallter Geschosse nachschießen lassen. Das Urteil der Jury ist unanfechtbar. Die Probeschüsse, welche nur auf die dafür gekennzeichneten Scheiben abgegeben werden können, sind frei. Reklamationen Einsprüche sind schriftlich mit 20,00 EUR Kaution innerhalb von 30 Minuten nach der Auswertung an die Schießleitung/Jury zu richten. Ist die Beschwerde berechtigt, wird die Kaution zurückgezahlt. Schießzeit 15 Minuten inklusive Probeschießen. Zielfernrohre: Bis 8-facher Vergrößerung. Zugelassene Waffen: Es gelten die gleichen Bestimmungen wie beim Landesschießen 2015 (siehe www.jagdverband.it) Haftung Die Teilnahme der Jäger/innen und Zuschauer geschieht auf eigene Gefahr. Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Schäden an Personen oder Sachen. Mit einem kräftigen Weidmanns Heil grüßt R.L. Benedikt Haller
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