modularisierten Staatsexamens - ZLS

Daniela Münch
Sachbearbeiterin
Büro für Schulpraktische Studien
Schulpraktische Übungen und
Fachdidaktisches Blockpraktikum
Universität Leipzig, ZLS – Dittrichring 5-7 – 04109 Leipzig
September 2016
Organisatorische Richtlinien für das Fachdidaktische Blockpraktikum (SPS IV/V) im
Rahmen des modularisierten Staatsexamens für das Wintersemester 2016/2017
1. Allgemeines
Im schulformspezifischen Masterstudienlehrgang finden die vierwöchigen Fachdidaktischen Blockpraktika statt,
in denen die Studierenden in einer Schule die erlernten Methoden schulformspezifisch in die Praxis umsetzen
sollen.
Die Vorbereitung der Praxisphase erfolgt durch Module in den jeweiligen Fachbereichen.
Der Praktikumszeitraum umfasst 4 Wochen innerhalb der vorlesungsfreien Zeit des WS 2016/2017
(27.02.2017 – 24.03.2017).
Die tägliche Anwesenheit an allen Praktikumstagen ist Pflicht.
Die Nachbereitung der Praxisphase regelt die entsprechende Modulbeschreibung.
Die allgemeinen Anforderungen finden die Studierenden in ihren Studiendokumenten.
2. Vergabe der Praktikumsplätze
Die Verwaltung der Praktikumsplätze obliegt dem Büro für Schulpraktische Studien. Das Angebot an Praktikumsplätzen wird über das Praktikumsportal Sachsen bereitgestellt.
Dieses Angebot ist über die Seite des Praktikumsportals einsehbar.
Den Ablaufplan und ein FAQ sind an dieser Stelle ebenfalls aufbereitet.
(https://praktikumsportalsachsen.uni-leipzig.de/index.php/ablauf-haeufige-fragen)
Das Portal öffnet im WS 2016/2017 vom 17.10.2016 – 30.10.2016 für die Anmeldung sowie für die
Wunschabgabe. Die E-Mailbenachrichtigungen zum Praktikumsplatz erfolgen ab dem 04.11.2016. Nach
Zuordnung einer Schule im Praktikumsportal oder über die Selbstanfrage darf dieser Praktikumsplatz nicht getauscht werden.
Ebenfalls ist eine selbstständige Organisation des Praktikumsplatzes innerhalb sowie außerhalb von Sachsen
möglich. Die notwendigen Dokumente stehen allen Studierenden ab Ende September 2016 zur Verfügung.
Universität Leipzig
Zentrum für Lehrerbildung und Schulforschung
Dittrichring 5-7
04109 Leipzig
Telefon: 0341 97–30484
Telefax: 0341 97–30489
E-Mail: [email protected]
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Folgende Hinweise sind dabei unbedingt zu beachten:
 Eine selbstständige Anfrage den öffentlichen/staatlichen Schulen in Sachsen ist nicht gestattet.
 Die Absolvierung der Praxisphase an einer Schule in freier Trägerschaft ist gestattet mit Ausnahme der
Schulen, die im Praktikumsportal eingetragen sind.
 Eine selbstständige Anfrage an den Schulen außerhalb von Sachsen ist gestattet.
Bei einer angestrebten Bewerbung an einer Schule in Thüringen ist im Büro für Schulpraktische Studien
Einsicht in die Liste der gesperrten Schulen zu nehmen.
 Ebenfalls gestattet ist eine Bewerbung um einen Praktikumsplatz im Ausland. Dafür ist vorher ein Antrag
bei dem zuständigen Fachbereich zu stellen. Das Formular für den Antrag an einer Schule im Ausland
ist ebenfalls auf der Homepage des ZLS verfügbar.
Ausnahmefall Lehramt an Grundschulen:
 Die Studierenden, die Lehramt Grundschuldidaktik studieren und sich für ein Fachdidaktisches Blockpraktikum für die SPS IV/V im Praktikumsportal einschreiben möchten, dürfen nur das Wahlfach angeben, d.h. Werken, Sport, Musik, Ethik/Philosophie, Evangelische Religion, Sorbisch oder für Kunst.
Die Fachrichtungen Deutsch, Mathematik und Sachunterricht sind bereits bei der Registrierung automatisch voreingestellt.
Ausnahmefall Lehramt Sonderpädagogik:
Die Studierenden bewerben sich selbstständig an der gewünschten Schule mit Absprache des jeweiligen Verantwortlichen des Institutes für Förderpädagogik und erhalten von dieser Einrichtung die dafür benötigten Formulare. Nach erfolgreicher Bewerbung ist das Formular, auf dem die Schulleitung den Praktikumsplatz bestätigt bis
spätestens am 06.01.2017 an das Büro für Schulpraktische Studien zurückzugeben.
3. Vergabe der Praktikumsplätze für die externen Studierenden
Die „Externen“ Lehramtsstudierenden können sich ebenfalls über das Praktikumsportal einen Praktikumsplatz
zuweisen lassen. Dazu melden sie sich im Büro für Schulpraktische Studien bei Frau Münch an und erhalten ab
dem 07.11.2016 – 21.11.2016 einen Zugang zum Praktikumsportal. Die Externen Studierenden können
sofort nach Erhalt der Zugangsdaten eine verfügbare Wunschschule direkt im Praktikumsportal buchen. Nach
erfolgreicher Buchung eines Praktikumsplatzes erhalten die Studierenden auf ihre angegebene E-Mailadresse die
entsprechenden Unterlagen zugesandt. Nach erfolgreicher Bewerbung ist die Praktikumsbestätigung von der
Praktikumsschule bezüglich des Praktikumsplatzes bis spätestens 06.01.2017 an das Büro für Schulpraktische Studien zu übermitteln.
4. Härtefallregelungen
Aus folgenden Gründen können die Studierenden einen Härtefallantrag stellen:



Betreuungspflichtiges Kind
Pflegefall in der Familie
Schwerbehinderung
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Bei einem positiven Bescheid wird den Studierenden einen Platz aus dem Angebot des Praktikumsportals reserviert.
Das kann nur erfolgen, bevor das Praktikumsportal für alle Studierenden geöffnet wird.
Ein Härtefallantrag kann für das WS 2016/2017 ab sofort, spätestens aber bis zum 13.10.2016 gestellt werden. Das notwendige Formular ist auf der Homepage des ZLS verfügbar.
Danach werden die anerkannten Härtefälle genauso behandelt wie alle anderen Studierenden.
5. Krankheitsfall während des Praktikums
Bei Erkrankung während des Praktikums ist folgendes zu beachten:
a) der Studierende informiert die Schule
b) die Erkrankung ist mit Krankenschein nachzuweisen
Das Original des Krankenscheins schickt der Studierende innerhalb von 3 Tagen an die Praktikumsschule
während des Praktikumszeitraumes bzw. außerhalb des Praktikumszeitraumes wird der Krankenschein bei der
zuständigen Fachdidaktik ausgehändigt.
Eine Kopie des Krankenscheins schickt der Studierende innerhalb von 3 Tagen an das Büro für Schulpraktische
Studien am Zentrum für Lehrerbildung und Schulforschung der Universität Leipzig
Frau Daniela Münch
Dittrichring 5-7
04109 Leipzig
Eine Kopie des Krankenscheins legt der Studierende in seine Belegarbeit/Hausarbeit bei.
Bei Erkrankung während des Praktikums gilt:

Die fehlenden Praktikumstage müssen vollständig nachgeholt werden.

Bei einer Praktikumszeit unter 3 Wochen, muss der Studierende fehlende Teile nachholen bzw. wenn
dies nicht möglich ist, das gesamte Praktikum wiederholen. In diesem Fall meldet sich der Studierende
auch im Büro für Schulpraktische Studien und bespricht das weitere Vorgehen.

Der Studierende muss selbstständig die Informationen an den zuständigen Fachbereich weiter geben.
6. Versicherungsschutz während des Praktikums
a)
Haftpflichtversicherung
Aus Gründen des Versicherungsschutzes ist es untersagt, dass der/die PraktikantIn Unterrichtsstunden, Vertretungsstunden, Aufsichten oder Unterrichtsgänge ohne Anwesenheit einer Lehrkraft übernimmt. Es besteht keine
Haftpflichtversicherung über die jeweilige Universität bzw. das Studentenwerk. Deshalb wird jedem Studierenden eine private Haftpflichtversicherung dringend empfohlen.
b)
Gesetzliche Unfallversicherung
Für Studierende besteht während eines vom Büro für Schulpraktische Studien genehmigten Praktikums ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über die Unfallkasse Sachsen (sofern der/die Studierende an einer sächsischen
Hochschule immatrikuliert ist). Versicherungsschutz besteht für Studierende während des Pflichtpraktikums bei
allen Veranstaltungen und Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Pflichtpraktikum stehen (z. B. auch PauUniversität Leipzig
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senaufsichten, Exkursionen, Klassenfahrten, schulische Sportveranstaltungen). Darüber hinaus sind die Studierenden für die direkten Wege von zu Hause zur Schule und zurück versichert.
Nicht versichert sind alle Tätigkeiten im privaten Bereich, eigenverantwortlich ausgewählte Praktika, privat
organisierte Bildungs- und Studienfahrten, Tätigkeiten während einer Beurlaubung und eigenwirtschaftliche Tätigkeiten wie Essen und Trinken oder wenn die versicherten Weges aus privaten Gründen unterbrochen werden.
c)
Krankenversicherungsschutz
Während des Praktikums innerhalb von Deutschland ist der/die Studierende über seine bisherige gesetzliche
oder private Krankenversicherung krankenversichert. Bei einem Praktikum im Ausland muss der Krankenversicherungsschutz durch die Studierenden eigenverantwortlich vorgenommen werden.
Bei Eintritt eines Versicherungsfalles ist unverzüglich Kontakt mit dem Büro für Schulpraktische Studien aufzunehmen.
7. Sonstiges
 Die Materialien sowie die inhaltliche Anleitung für die Praktika erfolgt durch den zuständigen Fachbereich.
 Termine von Einführungsveranstaltungen werden von den Fachbereichen festgelegt und auf den entsprechenden Internetseiten bekannt gegeben.
gez. Frau Münch/Büro für Schulpraktische Studien/September 2016
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