Faltblatt ...hab dich im Blick

... hab dich im Blick
CHECKLISTE
FÜR MEHR SICHERHEIT
✔ Die vorgeschriebenen Wege benutzen
GEMEINSAM ANS ZIEL:
WWW.SCHON-GECHECKT.DE
Die Fahrradaktion ist eine gemeinsame Initiative von
✔ Die Rechte des Anderen anerkennen
✔ Auch mal auf das eigene Recht verzichten
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Behörde für Schule und Berufsbildung
✔ Gefährdungen vermeiden
MIT ABSTAND
BESSER ANS ZIEL
✔ Den Anderen im Blick haben
✔ Mit Abstand besser ans Ziel kommen
Mehr Infos zur Verkehrsicherheit in Hamburg finden Sie
bei den Partnern des Forums Verkehrssicherheit
www.hamburg.de/verkehrssicherheit
WWW.SCHON-GECHECKT.DE
LIEBE AUTOFAHRER/INNEN,
LIEBE RADFAHRER/INNEN,
WICHTIG ZU WISSEN
WICHTIG ZU WISSEN
Sie sind gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer, ob Sie auf dem
Rad oder im Auto unterwegs sind.
Auf innerstädtischen Straßen dürfen Sie mit dem Rad auf
der Fahrbahn fahren, auch wenn ein Radweg vorhanden ist.
Ist eines der folgenden Schilder vorhanden, müssen Sie
jedoch den Radweg benutzen.
Radfahrer dürfen auf der Fahrbahn fahren,
Auf vielen Hamburger Straßen dürfen Radfahrer und Autofahrer
gemeinsam fahren.
➔ wenn kein Radweg vorhanden ist,
z. B. in Tempo 30 Zonen,
➔ wenn zwar ein Radweg, aber kein Radwegschild
vorhanden ist.
Stress und Konflikte lassen sich vermeiden, wenn sich beide die
wichtigsten Regeln in Erinnerung rufen:
➔ Wissen Sie, wo Sie als Radfahrer fahren dürfen oder
müssen?
Radweg
Gemeinsamer
Geh- und Radweg
Getrennter
Rad- und Gehweg
Radfahrer dürfen Einbahnstraßen und Radwege
„verkehrt herum“ befahren, wenn dies ausgeschildert ist.
Benutzungspflicht gilt auch hier:
frei
➔ Wissen Sie als Autofahrer, wann Radfahrer die Fahrbahn
benutzen dürfen?
< Radfahrstreifen
Schutzstreifen >
für Radfahrer
Und das Fahren auf dem Gehweg?
➔ für Kinder bis 7 Jahren ein Muss
➔ für Kinder von 8 bis 9 Jahren ein Angebot
➔ für alle anderen nicht erlaubt
frei
Ausnahmen sind gekennzeichnet:
Hier dürfen Sie fahren, müssen es aber nicht.
Beim Überholen
von Radfahrern
bitte Abstand
von 1,50 m
oder mehr
einhalten!