Innerorts - Regel

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Der Grünpfeil
Frage 1: Wenn ich mich einer roten Ampel nähere, die über ein
Grünpfeil-Schild verfügt und ich rechts abbiegen will, muss ich
erst den Blinker setzen und dann…
a) zügig auf die Kreuzung fahren und rechts abbiegen.
b) vor der weißen Haltlinie stoppen. Ich muss nach rechts und
links schauen, ob andere Verkehrsteilnehmer kreuzen. Nur
wenn niemand kommt, darf ich vorsichtig rechts abbiegen.
c) vor der Ampel stoppen. Erst wenn die Ampel grün zeigt, darf
ich rechts abbiegen.
Bravo, Ihre Antwort ist richtig!
Ein Grünpfeil an der Ampel heißt: An dieser Kreuzung dürfen wir unter
bestimmten Umständen auch bei Rot vorsichtig rechts abbiegen. Dafür
hält man erst vorschriftsmäßig vor der weißen Haltlinie an, bevor man
sorgfältig nach rechts und links schaut. Erst wenn ausgeschlossen ist,
dass man einen anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet,
darf man abbiegen.
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Ihre Antwort ist leider falsch!
Ein Grünpfeil an der Ampel heißt: An dieser Kreuzung dürfen wir unter
bestimmten Umständen auch bei Rot vorsichtig rechts abbiegen. Dafür
hält man erst vorschriftsmäßig vor der weißen Haltlinie an, bevor man
sorgfältig nach rechts und links schaut. Erst wenn ausgeschlossen ist,
dass man einen anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet,
darf man abbiegen.
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Der Fahrstreifenwechsel
Frage 2: Bevor ich mit einem Auto den Fahrstreifen wechseln darf,
muss ich folgende Dinge in genau dieser Reihenfolge einhalten:
a) in den Seitenspiegel und den Rückspiegel schauen, um
sicherzugehen, dass kein anderes Fahrzeug kommt und
dann so schnell wie möglich auf den anderen Fahrstreifen wechseln.
b) erst Blinken, dann umdrehen und schauen, ob ein anderes
Fahrzeug kommt. Kommt kein Fahrzeug, kann ich langsam auf
den anderen Fahrstreifen wechseln.
c) in den Seitenspiegel und den Rückspiegel schauen, um
sicherzugehen, dass kein anderes Fahrzeug kommt, dann
den Blinker betätigen und nach einem weiteren Schulterblick
und freier Fahrt auf den anderen Fahrstreifen wechseln.
Bravo, Ihre Antwort ist richtig!
Sowohl die Seiten- und Rückspiegel als auch der Blinker müssen immer
genutzt werden, bevor man den Fahrstreifen wechselt oder abbiegt. Erst
wenn keine Gefahr besteht und man niemanden behindert, darf man den
Fahrstreifen oder die Richtung wechseln.
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Ihre Antwort ist leider falsch!
Sowohl die Seiten- und Rückspiegel als auch der Blinker müssen immer
genutzt werden, bevor man den Fahrstreifen wechselt oder abbiegt. Erst
wenn keine Gefahr besteht und man niemanden behindert, darf man den
Fahrstreifen oder die Richtung wechseln.
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Radfahrer auf dem Fußweg
Frage 3: Unter welcher Voraussetzung darf ich als Radfahrer
einen Fußweg benutzen?
a) Wenn der Weg durch ein Verkehrsschild als gemeinsamer
Fuß- und Radweg ausgezeichnet ist.
b) Wenn die Fahrbahn nass und glitschig ist und dadurch die
Unfallgefahr für mich besonders groß wird.
c) Radfahrer dürfen nie den Fußweg benutzen, denn wie alle
anderen Fahrzeuge sind Fahrräder nur auf der Fahrbahn
zugelassen.
Bravo, Ihre Antwort ist richtig!
Die Straßenverkehrsordnung gibt zwar vor, dass alle Fahrzeuge – dazu
gehören auch Fahrräder – nur die Fahrbahn benutzen dürfen. Daraus
ergibt sich eigentlich ein absolutes Verbot des Fahrradfahrens auf reinen
Gehwegen. Es gelten aber Ausnahmen für Kinder bis zum Alter von 9 Jahren
und wenn durch Verkehrsschilder ein Radweg oder ein gemeinsamer Fußund Radweg ausgewiesen ist. Dann dürfen auch Radfahrer den Weg
benutzen, müssen dabei aber Rücksicht auf die Fußgänger nehmen. Zeigen Weiter Î
die Verkehrsschilder einen getrennten Fuß- und Radweg an, müssen sowohl
Fußgänger und Radfahrer auf ihrer „Spur“ bleiben. Keiner darf in den Bereich
des anderen eindringen.
Ihre Antwort ist leider falsch!
Die Straßenverkehrsordnung gibt zwar vor, dass alle Fahrzeuge – dazu
gehören auch Fahrräder – nur die Fahrbahn benutzen dürfen. Daraus ergibt
sich eigentlich ein absolutes Verbot des Fahrradfahrens auf reinen Gehwegen.
Es gelten aber Ausnahmen für Kinder bis zum Alter von 9 Jahren und wenn
durch Verkehrsschilder ein Radweg oder ein gemeinsamer Fuß- und Radweg
ausgewiesen ist. Dann dürfen auch Radfahrer den Weg benutzen, müssen
dabei aber Rücksicht auf die Fußgänger nehmen. Zeigen die Verkehrsschilder Weiter Î
einen getrennten Fuß- und Radweg an, müssen sowohl Fußgänger und
Radfahrer auf ihrer „Spur“ bleiben. Keiner darf in den Bereich des anderen
eindringen.
Parken auf dem Radweg
Frage 4: Wann darf ich mein Auto auf einem Fahrradweg parken?
a) Immer, es darf dort aber höchstens 10 Minuten lang stehen
bleiben.
b) Wenn ich dabei niemanden behindere, kann ich mein Auto
auf einem Radweg parken, so lange ich will.
c) Niemals, das Parken auf Radwegen ist immer verboten.
Bravo, Ihre Antwort ist richtig!
Das Parken auf Geh- oder Radwegen ist verboten. Verstöße werden mit
einem Bußgeld von 15 bis 35 Euro belegt. Das gilt auch für Schutzstreifen
für den Radverkehr. Wird ein anderer Verkehrsteilnehmer durch das
Falschparken behindert, erhöht sich das Bußgeld.
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Ihre Antwort ist leider falsch!
Das Parken auf Geh- oder Radwegen ist verboten. Verstöße werden mit
einem Bußgeld von 15 bis 35 Euro belegt. Das gilt auch für Schutzstreifen
für den Radverkehr. Wird ein anderer Verkehrsteilnehmer durch das
Falschparken behindert, erhöht sich das Bußgeld.
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Höchstgeschwindigkeit Innerorts
Frage 5: Sofern es nicht durch Verkehrsschilder anders geregelt ist,
gilt für mich innerorts eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von:
a) 30 km/h
b) 60 km/h
c) 50 km/h
Bravo, Ihre Antwort ist richtig!
Innerorts gilt für Kraftfahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von maximal
50 km/h. Eventuell zeigen Verkehrsschilder sogar an, dass wir die
Geschwindigkeit weiter reduzieren müssen, etwa in Tempo 30-Zonen
oder in verkehrsberuhigten Bereichen. Auf ausgewiesenen Spielstraßen
gilt Schrittgeschwindigkeit. Bei schlechter Sicht gilt, dass man nur so
schnell fahren darf, dass man innerhalb der übersehbaren Strecke
anhalten kann. Außerdem muss die Geschwindigkeit an die Umstände,
z.B. Glatteis etc. angepasst werden.
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Ihre Antwort ist leider falsch!
Innerorts gilt für Kraftfahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von maximal
50 km/h. Eventuell zeigen Verkehrsschilder sogar an, dass wir die
Geschwindigkeit weiter reduzieren müssen, etwa in Tempo 30-Zonen
oder in verkehrsberuhigten Bereichen. Bei schlechter Sicht gilt, dass man
nur so schnell fahren darf, dass man innerhalb der übersehbaren Strecke
anhalten kann. Außerdem muss die Geschwindigkeit an die Umstände,
z.B. Glatteis etc. angepasst werden.
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Blinken im Kreisverkehr
Frage 6: Wann muss ich bei der Benutzung eines Kreisverkehrs
den Blinker setzen?
a) Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr muss ich meine
Richtungsänderung anzeigen, indem ich rechts blinke.
b) Ich muss sowohl bei der Einfahrt in den Kreisverkehr als auch
bei der Ausfahrt den rechten Blinker benutzen.
c) Nur bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr muss ich rechts
blinken.
Bravo, Ihre Antwort ist richtig!
Das Blinken beim Einfahren ist nicht erlaubt, es muss aber rechts geblinkt
werden, wenn der Kreisverkehr verlassen wird. Grundsätzlich gilt:
Vorsicht bei der Einfahrt in den Kreisverkehr, denn Fahrzeuge im
Kreisverkehr haben Vorfahrt! Die einfahrenden Verkehrsteilnehmer
müssen das „Vorfahrt achten“-Schild befolgen.
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Ihre Antwort ist leider falsch!
Das Blinken beim Einfahren ist nicht erlaubt, es muss aber rechts geblinkt
werden, wenn der Kreisverkehr verlassen wird. Grundsätzlich gilt:
Vorsicht bei der Einfahrt in den Kreisverkehr, denn Fahrzeuge im
Kreisverkehr haben Vorfahrt! Die einfahrenden Verkehrsteilnehmer
müssen das „Vorfahrt achten“-Schild befolgen.
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Radfahrer in der Einbahnstraße
Frage 7: Darf ich als Radfahrer eine Einbahnstraße in beide
Richtungen nutzen?
a) Ja, Einbahnstraßen gelten nur für Auto- und Motorradfahrer.
Als Radfahrer darf ich in beide Richtungen fahren. Ich muss
aber aufpassen, dass ich niemanden behindere.
b) Nein, es sei denn, die Einbahnstraße ist durch
Verkehrsschilder ausdrücklich für Radfahrer freigegeben. Auch
dann muss ich aber aufpassen, dass ich niemanden behindere.
c) Wenn ich eine Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung
benutzen will, muss ich auf dem Gehweg fahren, damit ich die
Autofahrer nicht behindere.
Bravo, Ihre Antwort ist richtig!
Es gibt immer mehr Einbahnstraßen, die Radfahrern auch die Benutzung in
entgegengesetzter Richtung erlauben. Diese freigegebenen Einbahnstraßen
erkennt man an besonderen Zusatzzeichen. Ist unter dem Verkehrszeichen
„Einfahrt verboten“ noch ein weißes Zusatzzeichen mit einem schwarzen
Fahrrad und dem Wort „frei“ angebracht, darf die Einbahnstraße durch
Radfahrer in beide Richtungen befahren werden. Damit Kraftfahrer nicht von
den entgegenkommenden Fahrrädern überrascht werden, informiert diese
ein anderes Zusatzzeichen. Unter dem Einbahnstraßenschild zeigt es ein
schwarzes Fahrrad auf weißem Grund. Darunter sind zwei Pfeile in
entgegengesetzten Richtungen zu sehen. Das heißt: Der Radverkehr ist in
beiden Richtungen zugelassen.
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Ihre Antwort ist leider falsch!
Es gibt immer mehr Einbahnstraßen, die Radfahrern auch die Benutzung in
entgegengesetzter Richtung erlauben. Diese freigegebenen Einbahnstraßen
erkennt man an besonderen Zusatzzeichen. Ist unter dem Verkehrszeichen
„Einfahrt verboten“ noch ein weißes Zusatzzeichen mit einem schwarzen
Fahrrad und dem Wort „frei“ angebracht, darf die Einbahnstraße durch
Radfahrer in beide Richtungen befahren werden. Damit Kraftfahrer nicht von
den entgegenkommenden Fahrrädern überrascht werden, informiert diese
ein anderes Zusatzzeichen. Unter dem Einbahnstraßenschild zeigt es ein
schwarzes Fahrrad auf weißem Grund. Darunter sind zwei Pfeile in
entgegengesetzten Richtungen zu sehen. Das heißt: Der Radverkehr ist in
beiden Richtungen zugelassen.
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Wo ist das Parken erlaubt?
Frage 8: An welcher Stelle kann ein Verkehrsschild mir in
Ausnahmefällen das Parken erlauben?
a) Auf einer gestreiften Sperrfläche.
b) In einer gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt.
c) Am Rande eines befestigten Fußweges oder Bürgersteigs.
Bravo, Ihre Antwort ist richtig!
Verkehrsschilder erlauben es an manchen Stellen, neben oder auf befestigten
Fußwegen oder Bürgersteigen zu parken. Das Abstellen von Fahrzeugen an
besonders engen oder unübersichtlichen Stellen ist verboten. Ebenso auf
Sperrflächen, in gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder anderen
entsprechend gekennzeichneten Flächen. Wer trotzdem dort parkt und
dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert, begeht eine fahrlässige Weiter Î
Ordnungswidrigkeit. Das kann mit einer Geldbuße bis zu 50 Euro und einem
Punkt in Flensburg bestraft werden.
Ihre Antwort ist leider falsch!
Verkehrsschilder erlauben es an manchen Stellen, neben oder auf befestigten
Fußwegen oder Bürgersteigen zu parken. Das Abstellen von Fahrzeugen an
besonders engen oder unübersichtlichen Stellen ist verboten. Ebenso auf
Sperrflächen, in gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder anderen
entsprechend gekennzeichneten Flächen. Wer trotzdem dort parkt und
dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert, begeht eine fahrlässige Weiter Î
Ordnungswidrigkeit. Das kann mit einer Geldbuße bis zu 50 Euro und einem
Punkt in Flensburg bestraft werden.
Sicher die Straße überqueren
Frage 9: Wie muss ich als Fußgänger bei hohem
Verkehrsaufkommen kurz vor einer Kreuzung die Straße
überqueren?
a) Ich gehe auf dem Bürgersteig bis zur Kreuzung und überquere
die Straße an der nächsten Fußgängerampel oder dem nächsten
Fußgängerüberweg.
b) Ich warte geduldig bis zwischen zwei Fahrzeugen ein so großer
Abstand besteht, dass ich in normalem Tempo sicher die Straße
überqueren kann.
c) Ich zeige den näherkommenden Fahrzeugen durch Handzeichen
meine Absicht an und überquere die Straße, sobald mich ein
Autofahrer hinüber lässt.
Bravo, Ihre Antwort ist richtig!
Bei hohem Verkehrsaufkommen müssen Fußgänger an Kreuzungen mit
Fußgängerampeln oder gekennzeichneten Fußgängerüberwegen die
Straßenseite wechseln. Generell gilt: Wenn Fußgänger an Kreuzungen
oder Einmündungen die Fahrbahn überschreiten wollen, müssen sie
Fußgängerüberwege oder Fußgängerampeln benutzen.
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Ihre Antwort ist leider falsch!
Bei hohem Verkehrsaufkommen müssen Fußgänger an Kreuzungen mit
Fußgängerampeln oder gekennzeichneten Fußgängerüberwegen die
Straßenseite wechseln. Generell gilt: Wenn Fußgänger an Kreuzungen
oder Einmündungen die Fahrbahn überschreiten wollen, müssen sie
Fußgängerüberwege oder Fußgängerampeln benutzen.
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Busse im Straßenverkehr
Frage 10: Was ist der Unterschied zwischen einem an der Haltestelle
stehenden Linienbus, der sich in den fließenden Verkehr einordnen
möchte, und einem am Fahrbahnrand stehenden Fahrzeug mit
derselben Absicht?
a) Der Linienbus muss so lange warten, bis er komplett freie Fahrt
hat, weil er zu langsam beschleunigt, um sich zügig einordnen
zu können. Das Auto darf fahren, sobald sich die Möglichkeit ergibt.
b) Der Linienbus hat im Gegensatz zu allen anderen stehenden
Fahrzeugen Vorfahrt vor dem fließenden Verkehr. Er muss
vorgelassen werden.
c) Es gibt keinen Unterschied, beide Fahrzeuge müssen so lange
warten, bis der fließende Verkehr vorbeigefahren ist und sie sich
sicher in den Verkehr einordnen können.
Bravo, Ihre Antwort ist richtig!
Anders als alle anderen Kraftfahrzeuge hat ein Linien- oder Schulbus
Vorrang gegenüber dem fließenden Verkehr! Falls nötig, müssen die
anderen Verkehrsteilnehmer bremsen oder anhalten, um den Bus
ausscheren zu lassen. Übrigens: Diese Regel gilt nicht für private
Reisebusse.
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Ihre Antwort ist leider falsch!
Anders als alle anderen Kraftfahrzeuge hat ein Linien- oder Schulbus
Vorrang gegenüber dem fließenden Verkehr! Falls nötig, müssen die
anderen Verkehrsteilnehmer bremsen oder anhalten, um den Bus
ausscheren zu lassen. Übrigens: Diese Regel gilt nicht für private
Reisebusse.
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Vielen Dank, dass Sie am Regel-gerechtTest teilgenommen haben!
Mehr Informationen zur UK/BG/DVR-Schwerpunktaktion
erhalten Sie im Internet unter www.regel-gerecht.de
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