Rektorat/ Zulassungsstelle Verbindliche Standards für das Einreichen von US-amerikanischen Transkripten und Diplomen für die Bewerbung zum Master-Studium an der ETH Zürich Die folgenden Informationen bezüglich der geltenden Dokumentenstandards sollen Ihnen bei der Zusammenstellung der einzureichenden Transkripte und Diplome helfen. Bitte lesen Sie diese Richtlinien sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass Ihre Bewerbungsunterlagen den Standards entsprechen. Reifezeugnis Einzureichen ist die nicht beglaubigte Kopie des High School Diploms oder das Transcript of Student Progress der High School. Wenn das Reifezeugnis in der Originalsprache nicht auf Deutsch, Französisch, Englisch oder Italienisch (z.B. Gaozhong, Attestat) ausgestellt wurde, ist eine beglaubigte Übersetzung einzureichen. Transkripte Was ist ein Transkript? Ein Transkript (Transcript of Records) ist eine offizielle Datenabschrift, welche die bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen mit den vorgenommenen Bewertungen ausweist/bescheinigt, den Studiengang und die Studienstufe angibt, sowie das verwendete Notensystem erklärt. Zusätzlich wird ein GPA (Notendurchschnitt) für die einzelnen Semester, bzw. für den gesamten Studiengang ausgewiesen. Welche Transkripte sind mit der Bewerbung einzureichen? • • • • • Es müssen Transkripte aller besuchten Hochschulen ohne jegliche Ausnahmen eingereicht werden. Dies gilt insbesondere auch für abgebrochene bzw. nicht beendete Studienprogramme, Studiengangund Hochschulwechsel und Mobilitätsstudien. Auch Studienprogramme in einer für die Bewerbung nicht relevanten Fachrichtung sind vollständig mit Transkripten zu dokumentieren. Falls in einem Studienprogramm keine Prüfungen abgelegt wurden und/oder kein Transkript ausgestellt wurde, ist eine durch die Universität ausgestellte offizielle Bestätigung anstelle des Transkripts erforderlich. Alle Studienstufen sind zu dokumentieren (Associate, Bachelor, Master, PhD etc.). Studienleistungen bzw. Kreditpunkte müssen stets von jener Hochschule bestätigt werden, an der sie tatsächlich erworben wurden. Bei Mobilitäts- und Austauschstudien wird ein Transkript der Gasthochschule benötigt. Auf dem Transkript der Heimuniversität aufgeführte Anrechnungen sind nicht ausreichend. Bei einem Joint Degree oder Doppeldiplomstudium wird ein Transkript von jeder der beteiligten Hochschulen (z.B. USA und China, USA und Mexiko) benötigt, inklusive Erklärung zum Studienprogramm. Hinweis: Ein Doppeldiplomstudium befreit nicht vom Sprachnachweis gemäss http://www.ethz.ch/de/studium/anmeldungbewerbung/master/bewerbung/voraussetzungen/sprachanforderungen.html. Seite 1 von 3 28.10.14/ck Wie müssen Transkripte eingereicht werden? • Transkripte werden nur akzeptiert, wenn sie direkt von der Universität in einem verschlossenen und versiegelten Umschlag an die Zulassungsstelle der ETH Zürich übermittelt werden. Hinweis: Studierende eines Doppeldiplomstudiums konsultieren zusätzlich die Vorgaben für das entsprechende Land auf http://www.ethz.ch/de/studium/anmeldung-bewerbung/master/bewerbung/wiebewerben/standards.html wie die entsprechenden Transkripte und Diplome einzureichen sind. nicht akzeptiert werden folgende Transkripte: • Ausdrucke aus einem Online-Kreditpunktekonto oder Studierendenkonto (Ausnahme ETH Zürich Leistungsüberblick aus www.mystudies.ethz.ch) • Digital signierte Transkripte (e-Transcripts) • Elektronische Transkripte per Email oder Fax übermittelt • als "gültig ohne Unterschrift" gekennzeichnete Transkripte, die nicht auf Sicherheitspapier gedruckt sind • Scans, Farbkopien oder Downloads von Transkripten, sie gelten als einfache Kopien • von dritten Stellen (z.B. Notariat, Botschaft, andere Universität) beglaubigte Kopien von Transkripten Diplome Für bereits abgeschlossene Studienprogramme ist zusätzlich zum Transkript eine beglaubigte Kopie der Diplomurkunde erforderlich. Falls die Diplomurkunde zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht ausgestellt wurde, genügt eine offizielle Bestätigung der Universität über den erfolgreichen Abschluss. Übersetzungen Wann wird eine Übersetzung benötigt? Eine Übersetzung ist für jedes Dokument erforderlich, das in der Originalsprache nicht auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch verfasst ist. Die Übersetzung muss im Original eingereicht werden. Sollte eines Ihrer einzureichenden Dokumente eine offizielle Übersetzung benötigen, beachten Sie hierzu die allgemeinen Standards auf http://www.ethz.ch/de/studium/anmeldung-bewerbung/master/bewerbung/wiebewerben/standards.html. Seite 2 von 3 28.10.14/ck Beglaubigte Kopien Was ist eine beglaubigte Kopie? Eine beglaubigte Kopie ist eine Kopie des Originaldokuments die mit einem Vermerk versehen ist (Stempel und Unterschrift der Amtsperson im Original), die bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt und nichts verändert wurde. Nur ein Stempel mit dem Hinweis "Beglaubigte Kopie" oder ähnlichem Text ist nicht ausreichend. Standards für beglaubigte Kopien Eine beglaubigte Kopie kann von folgenden Stellen angefertigt werden: • • • • • der ausstellenden Universität/Hochschule/Schule einem schweizerischen Notariat, einer Botschaft oder Konsularischen Vertretung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der USA in der Schweiz Amtsstellen in den USA, welche Dokumente mit der Haager Apostille versehen dürfen Amtsperson, die in den USA berechtigt ist, Kopien zu beglaubigen (z.B. Notarin/Notar) Des Weiteren gilt: • Beglaubigte Kopien müssen einen Beglaubigungsvermerk enthalten, der besagt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. • Es sind Kopien aller Seiten des Originaldokuments enthalten, insbesondere auch Kopien des Textes/Stempel auf der Rückseite. • Die Bestätigung für beglaubigte Kopien erfolgt durch eine der oben genannten Stellen. Die Funktion und die Anschrift müssen klar ersichtlich sein. Es ist ein Dienstsiegel, Bürostempel oder Briefkopf der Person vorhanden, die die Kopie beglaubigt (z.B. Dienstsiegel und Unterschrift). Alle Details auf dem Dienstsiegel und die Unterschrift müssen gut lesbar sein. • Eine Apostille ist nicht erforderlich. • Transkripte, welche nur als Unikat ausgestellt werden, dürfen nur von der ausstellenden Universität beglaubigt eingereicht werden. • Die Beglaubigung benötigt kein Gutachten über die Echtheit oder den Stellenwert des vorgelegten Originaldokuments, sie muss lediglich bestätigen, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Seite 3 von 3 28.10.14/ck
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