Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar L 1, 2 68161 Mannheim Antrag auf Anerkennung eines beruflichen Prüfungszeugnisses gemäß §10 Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes (Merkblatt über die Anerkennung siehe Rückseite) Laut § 8 Gebührentarif Nr. B 3.2 der Gebührenordnung der Industrie und Handelskammer Rhein-Neckar betragen die Kosten für die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen z. Zt. 50 Euro. Maßgebend ist die bei Antragstellung geltende Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar. Name Vorname geboren am (PLZ) / Wohnort Straße Telefon E-Mail Ich beantrage die Anerkennung meines außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbenen beruflichen Prüfungszeugnisses als: _________________________ Ort, Datum ___________________________ Unterschrift Bitte Rückseite beachten Ihre IHK-Bildungsberater: Tel. MA 0621/1709-0 HD 06221/9017-0 MOS 06261/9249-0 Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar L 1, 2 68161 Mannheim Merkblatt Über die Anerkennung von beruflichen Prüfungszeugnissen gemäß §10 Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes Aufgrund des Bundesvertriebenengesetzes können berufliche Prüfungen und Befähigungsnachweise von Übersiedlern aus dem ost- und südosteuropäischen Raum in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt werden. Zuständig für die Anerkennung von beruflichen Abschlüssen sind für ihren jeweiligen Ausbildungsbereich die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und sonstige zuständige Stellen. Für die Eingliederung in den Wirtschaftsprozess der Bundesrepublik Deutschland ist die Anerkennung von beruflichen Prüfungen von großer Bedeutung. Wir bitten Sie deshalb, Ihren Antrag auf Anerkennung mit dem Formblatt auf der Vorderseite zu stellen und mit den unten aufgeführten Unterlagen einzureichen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: 1. Lebenslauf, aus dem der schulische und berufliche Werdegang hervorgeht (tabellarisch) 2. Nachweise der allgemeinen Schulbildung (beglaubigte Kopie der Übersetzung und Kopie des Anerkennungsschreibens vom Oberschulamt) 3. Nachweise der Berufsausbildung (beglaubigte Kopie vom Originalzeugnis und beglaubigte Kopie der Übersetzung) 4. Nachweise der Berufspraxis (z. B. Arbeitsbuch in beglaubigter Übersetzung) 5. Kopie des Vertriebenenausweises bzw. des Notaufnahmebescheides. Bitte beachten Sie, dass unvollständig eingereichte Anträge nicht bearbeitet werden können. Ansprechpartner: IHK Rhein-Neckar Verena Specker L 1, 2 68161 Mannheim Tel.: 0621 1709-326 Ihre IHK-Bildungsberater: Tel. MA 0621/1709-0 HD 06221/9017-0 MOS 06261/9249-0
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