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Industrie- und Handelskammer
Rhein-Neckar
L 1, 2
68161 Mannheim
Antrag auf Anerkennung eines beruflichen Prüfungszeugnisses gemäß §10 Abs. 2 des
Bundesvertriebenengesetzes
(Merkblatt über die Anerkennung siehe Rückseite)
Laut § 8 Gebührentarif Nr. B 3.2 der Gebührenordnung der Industrie und Handelskammer
Rhein-Neckar betragen die Kosten für die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen z. Zt.
50 Euro. Maßgebend ist die bei Antragstellung geltende Gebührenordnung der Industrie- und
Handelskammer Rhein-Neckar.
Name
Vorname
geboren am
(PLZ) /
Wohnort
Straße
Telefon
E-Mail
Ich beantrage die Anerkennung meines außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
erworbenen beruflichen Prüfungszeugnisses als:
_________________________
Ort, Datum
___________________________
Unterschrift
Bitte Rückseite beachten
Ihre IHK-Bildungsberater: Tel. MA 0621/1709-0 HD 06221/9017-0 MOS 06261/9249-0
Industrie- und Handelskammer
Rhein-Neckar
L 1, 2
68161 Mannheim
Merkblatt
Über die Anerkennung von beruflichen Prüfungszeugnissen gemäß §10 Abs. 2
des Bundesvertriebenengesetzes
Aufgrund
des
Bundesvertriebenengesetzes
können
berufliche
Prüfungen
und
Befähigungsnachweise von Übersiedlern aus dem ost- und südosteuropäischen Raum in der
Bundesrepublik Deutschland anerkannt werden. Zuständig für die Anerkennung von
beruflichen Abschlüssen sind für ihren jeweiligen Ausbildungsbereich die Industrie- und
Handelskammern, die Handwerkskammern und sonstige zuständige Stellen.
Für die Eingliederung in den Wirtschaftsprozess der Bundesrepublik Deutschland ist die
Anerkennung von beruflichen Prüfungen von großer Bedeutung.
Wir bitten Sie deshalb, Ihren Antrag auf Anerkennung mit dem Formblatt auf der Vorderseite
zu stellen und mit den unten aufgeführten Unterlagen einzureichen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
1.
Lebenslauf, aus dem der schulische und berufliche Werdegang hervorgeht
(tabellarisch)
2.
Nachweise der allgemeinen Schulbildung (beglaubigte Kopie der
Übersetzung und Kopie des Anerkennungsschreibens vom Oberschulamt)
3.
Nachweise der Berufsausbildung (beglaubigte Kopie vom Originalzeugnis
und beglaubigte Kopie der Übersetzung)
4.
Nachweise der Berufspraxis
(z. B. Arbeitsbuch in beglaubigter Übersetzung)
5.
Kopie des Vertriebenenausweises bzw. des Notaufnahmebescheides.
Bitte beachten Sie, dass unvollständig eingereichte Anträge nicht bearbeitet werden
können.
Ansprechpartner:
IHK Rhein-Neckar
Verena Specker
L 1, 2
68161 Mannheim
Tel.: 0621 1709-326
Ihre IHK-Bildungsberater: Tel. MA 0621/1709-0 HD 06221/9017-0 MOS 06261/9249-0