Rektorat/ Zulassungsstelle Verbindliche Standards für das Einreichen von griechischen Transkripten und Diplomen für die Bewerbung zum Master-Studium an der ETH Zürich Die folgenden Informationen bezüglich der geltenden Dokumentenstandards sollen Ihnen bei der Zusammenstellung der einzureichenden Transkripte und Diplome helfen. Bitte lesen Sie diese Richtlinien sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass Ihre Bewerbungsunterlagen den Standards entsprechen. Reifezeugnis Einzureichen ist die beglaubigte Übersetzung des Reifezeugnisses (z.B. Apolytirio Genikou Lykeiou). Wenn das Reifezeugnis in der Originalsprache auf Deutsch, Französisch, Englisch oder Italienisch ausgestellt wurde, ist eine nicht beglaubigte Kopie (z.B. IB Diploma) ausreichend. Transkripte Was ist ein Transkript? Ein Transkript (Notenblatt/Zeugnis) ist eine offizielle Datenabschrift, welche die bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen mit den vorgenommenen Bewertungen ausweist/bescheinigt, den Studiengang und die Studienstufe angibt, sowie das verwendete Notensystem erklärt. Zusätzlich kann ein GPA (Notendurchschnitt) für die einzelnen Semester, bzw. für den gesamten Studiengang ausgewiesen sein. Welche Transkripte sind mit der Bewerbung einzureichen? • • • • • Es müssen Transkripte aller besuchten Hochschulen ohne jegliche Ausnahmen eingereicht werden. Dies gilt insbesondere auch für abgebrochene bzw. nicht beendete Studienprogramme, Studiengang- und Hochschulwechsel und Mobilitätsstudien. Auch Studienprogramme in einer für die Bewerbung nicht relevanten Fachrichtung sind vollständig mit Transkripten zu dokumentieren. Falls in einem Studienprogramm keine Prüfungen abgelegt wurden und/oder kein Transkript ausgestellt wurde, ist eine durch die Universität ausgestellte offizielle Bestätigung anstelle des Transkripts erforderlich. Alle Studienstufen sind zu dokumentieren (Ptychio, Metaptychiako Diploma Eidikefsis, Didaktoriko etc.). Studienleistungen bzw. Kreditpunkte müssen stets von jener Hochschule bestätigt werden, an der sie tatsächlich erworben wurden. Bei Mobilitäts- und Austauschstudien wird ein Transkript der Gasthochschule benötigt. Auf dem Transkript der Heimuniversität aufgeführte Anrechnungen sind nicht ausreichend. Bei einem Joint Degree oder Doppeldiplomstudium wird ein Transkript von jeder der beteiligten Hochschulen benötigt, inklusive Erklärung zum Studienprogramm. Wie müssen Transkripte eingereicht werden? • Transkripte sind im Original einzureichen. Falls nur ein einziges Original-Transkript, d.h. Unikat ausgestellt wird, kann eine von der ausstellenden Institution beglaubigte Kopie des Transkripts eingereicht werden. • Ein Original-Transkript muss mindestens eines der folgenden Sicherheitselemente enthalten: - auf Sicherheitspapier (z.B. Mikroprint, Wasserzeichen oder Hologramme) der Universität/ Hochschule gedruckt, oder - Originalstempel und Originalunterschrift des ausstellenden Prüfungsamts/ Dekan der Fakultät. • Beglaubigte Kopien von Transkripten müssen immer den/das Originalstempel/-siegel und die Originalunterschrift der ausstellenden Institution tragen, welche bestätigt, dass die Kopie mit dem Originaldokument übereinstimmt. • Bei Universitäten/Hochschulen, die Transkripte in mehreren Sprachen ausstellen, zum Beispiel auf Griechisch und Englisch, sind sämtliche Versionen einzureichen. Seite 1 von 3 28.10.2014/ck Hinweis: Falls die Transkripte von der Universität nicht zusätzlich auf Englisch oder Deutsch ausgestellt werden, müssen die Übersetzungen vom Ministry of Foreign Affairs, von griechischen konsularischen Autoritäten oder vom British Council angefertigt werden. nicht akzeptiert werden folgende Transkripte: • Scans, Farbkopien oder Downloads von Originalen oder von beglaubigten Kopien, sie gelten als einfache Kopien • von Drittstellen (z.B. Notariat, Botschaft, andere Universität) beglaubigte Kopien von Transkripten • Ausdrucke aus einem Online-Kreditpunktekonto oder Studierendenkonto (Ausnahme ETH Zürich Leistungsüberblick aus www.mystudies.ethz.ch) • Elektronische Transkripte • als "gültig ohne Unterschrift" gekennzeichnete Transkripte, die nicht auf Sicherheitspapier gedruckt sind Diplome Für bereits abgeschlossene Studienprogramme ist zusätzlich zum Transkript eine beglaubigte Kopie der Diplomurkunde (inklusive Diploma Supplement, falls ein solches von der Universität ausgestellt wird) erforderlich. Falls die Diplomurkunde zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht ausgestellt wurde, genügt eine offizielle Bestätigung (Certificate) der Universität über den erfolgreichen Abschluss. Diploma Supplement Was ist ein Diploma Supplement? Das Diploma Supplement (Diplomzusatz) beschreibt die Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die Hochschulabsolventinnen und -absolventen in ihrem Studium erworben haben und wird zusätzlich zum Abschlusszeugnis und Diplom im europäischen Hochschulraum ausgestellt. Beispiele http://europass.cedefop.europa.eu/de/documents/european-skills-passport/diploma-supplement/examples. Übersetzungen Wann wird eine Übersetzung benötigt? Eine Übersetzung ist für jedes Dokument erforderlich, das in der Originalsprache nicht auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch verfasst ist. Die Übersetzung muss im Original eingereicht werden. Standards für Übersetzungen Für den Empfänger bzw. die Empfängerin muss zweifelsfrei erkennbar sein, 1) dass die Übersetzung von einer qualifizierten und autorisierten Übersetzerin bzw. einem qualifizierten und autorisierten Übersetzer angefertigt wurde und 2) zu welchem Dokument die Übersetzung gehört. Denken Sie daran, dass wir nicht alle Schriften und Sprachen weltweit lesen und verstehen können. Seite 2 von 3 28.10.2014/ck Die Übersetzung muss daher 1) von einer der folgenden Stellen angefertigt werden: • der Institution, die das Original-Dokument ausgestellt hat (z.B. Übersetzung des Transkripts direkt von der Universität), oder • einer qualifizierten, vereidigten (autorisierten) Fachperson für Übersetzungen (Ministry of Foreign Affairs, von griechischen konsularischen Autoritäten oder vom British Council) und 2) alle der folgenden Bestandteile enthalten: • eine Kopie des Original-Dokuments, das auf professionelle (nicht von Ihnen selbst) Weise mit der Übersetzung des Übersetzers bzw. der Übersetzerin verbunden ist. • eine exakte und vollständige Übersetzung des Dokuments im Original, inklusive aller Referenznummern, Erwähnung von Stempel(n), Prägesiegel und Unterschriften, und • eine Bestätigung in Englisch oder Deutsch über die getreue Übersetzung mit Name und Unterschrift des Übersetzers bzw. der Übersetzerin. nicht akzeptiert werden folgende Übersetzungen: • von dem/der Bewerber/-in selbst oder von anderen Laien angefertigte Übersetzungen • fehlerhafte oder ungenaue Übersetzungen, z.B. eine deutsche oder englische Abschlussbestätigung die zwar den Inhalt, nicht aber den exakten Wortlaut des Originaldokuments wiedergibt • Übersetzungen, die durch kein professionelles Merkmal wie z.B. Stempel, Schnur, Siegelmarke, Beglaubigungsvermerk mit der Kopie des übersetzten Dokuments verbunden sind, sondern z.B. nur laienhaft durch Heftklammern verbunden sind. Beglaubigte Kopien Was ist eine beglaubigte Kopie? Eine beglaubigte Kopie ist eine Kopie des Originaldokuments die mit einem Vermerk versehen ist (Stempel und Unterschrift der Amtsperson im Original), die bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt und nichts verändert wurde. Nur ein Stempel mit dem Hinweis "Beglaubigte Kopie" oder ähnlichem Text ist nicht ausreichend. Standards für beglaubigte Kopien Eine beglaubigte Kopie kann von folgenden Stellen angefertigt werden: • • • • • der ausstellenden Universität/Hochschule/Schule einem schweizerischen Notariat, einer Botschaft oder Konsularischen Vertretung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung Griechenlands in der Schweiz Amtsstellen in Griechenland, welche Dokumente mit der Haager Apostille versehen dürfen Amtsperson, die in Griechenland berechtigt ist, Kopien zu beglaubigen (z.B. Notarin/Notar) Des Weiteren gilt: • Beglaubigte Kopien müssen einen Beglaubigungsvermerk enthalten, der besagt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. • Es sind Kopien aller Seiten des Originaldokuments enthalten, insbesondere auch Kopien des Textes/Stempel auf der Rückseite. • Die Bestätigung für beglaubigte Kopien erfolgt durch eine der oben genannten Stellen. Die Funktion und die Anschrift müssen klar ersichtlich sein. Es ist ein Dienstsiegel, Bürostempel oder Briefkopf der Person vorhanden, die die Kopie beglaubigt (z.B. Dienstsiegel und Unterschrift). Alle Details auf dem Dienstsiegel und die Unterschrift müssen gut lesbar sein. • Eine Apostille ist nicht erforderlich. • Transkripte, welche nur als Unikat ausgestellt werden, dürfen nur von der ausstellenden Universität beglaubigt eingereicht werden. • Die Beglaubigung benötigt kein Gutachten über die Echtheit oder den Stellenwert des vorgelegten Originaldokuments, sie muss lediglich bestätigen, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Seite 3 von 3 28.10.2014/ck
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