Wann wird der Betrieb aufgenommen? Ab Anfang Dezember

Wann wird der Betrieb aufgenommen?
Ab Anfang Dezember werden die Asylsuchenden gestaffelt einziehen.
Was für Menschen werden im Durchgangszentrum untergebracht?
Die Zuteilung der Asylsuchenden auf die verschiedenen Zentren
erfolgt durch den Kanton. Diese Personen befinden sich in einem
noch nicht abgeschlossenen Asylverfahren. Flüchtlinge kommen
zur Zeit vor allem aus Eritrea, Afghanistan und Syrien.
Wo und wie verbringen die Flüchtlinge die Zeit?
Die Asylsuchenden sind in der Unterkunft mit Haushaltarbeiten
wie Kochen, Putzen, Waschen usw. beschäftigt. Oft sind sie auch
unterwegs, um Termine mit Ämtern und Behörden wahrzunehmen.
Die ORS organisiert zudem ein Beschäftigungsprogramm mit verschiedenen Aktivitäten wie zum Beispiel Deutschkurse.
Wer sorgt für die Sicherheit im Quartier?
Durch die ORS ist eine 24-Stunden-Betreuung sichergestellt. Dazu
gehört auch die Durchsetzung der Hausordnung. Die Verantwortlichen stehen im regelmässigen Austausch mit den Schulleitungen
sowie der Begleitgruppe.
Die Stadtpolizei hat zudem ein Sicherheitsdispositiv erstellt und
wird dieses konsequent anwenden.
Wirkt sich das Durchgangszentrum auf den Schulbetrieb aus?
Ein laufender Austausch zwischen Schulleitungen, Schulpflege,
ORS und Begleitgruppe stellt sicher, dass der Schulbetrieb wie
gewohnt weiter geht. Die ORS hat bereits Erfahrungen mit dem
Betrieb von Asylzentren an Schulstandorten.
Wie lange soll die Zivilschutzanlage als Durchgangszentrum
geführt werden?
Die Nutzung der Zivilschutzanlage ist vorerst für sechs Monate
vereinbart. Abhängig von der Entwicklung der Flüchtlingssituation
und den Erfahrungen mit dem laufenden Betrieb ist eine Verlängerung nicht auszuschliessen.
Wie lange bleiben die Asylsuchenden im Durchgangszentrum?
Die Asylsuchenden kommen direkt aus einem der Bundeszentren
und bleiben für die ersten Abklärungen in der Regel einige Wochen
im Durchgangszentrum. Bis zum Abschluss des Asylverfahrens
werden sie anschliessend den verschiedenen Gemeinden zugeteilt.
Begleitgruppe im Quartier
Für Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner wird eine Begleitgruppe eingesetzt. Diese setzt sich zusammen aus Freiwilligen aus
dem Quartier und den Kirchgemeinden, Mitarbeitenden der ORS
sowie Fachstellen von Stadt und Kanton.
Die Gruppe steht in engem Kontakt mit den Verantwortlichen und
sorgt für einen laufenden Informationsaustausch.
Wie kann ich die Asylsuchenden unterstützen?
Verschiedene Hilfswerke bieten die Möglichkeit, sich freiwillig
zu engagieren. Nebst den Kirchgemeinden, die bereits zahlreiche
Projekte führen, vermittelt BENEVOL Winterthur Freiwillige an verschiedene Organisationen.
Informationen und Kontakte
Informationsveranstaltung am 15. Dezember
Für die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers Mattenbach
findet eine Informationsveranstaltung statt am
15. Dezember 2015, um 19.30 Uhr, im Arche Zentrum
Heinrich-Bosshard-Strasse 2, 8405 Winterthur
Die Verantwortlichen der Asylunterkunft und Vertreter/-innen
der Stadt Winterthur sowie der Begleitgruppe informieren über
den Betrieb des Durchgangszentrums und stehen der Bevölkerung
Red und Antwort.
Hotline ORS Mattenbach
Für Fragen und Anliegen zum Betrieb des Durchgangszentrums
wenden Sie sich bitte an die Hotline ORS, Telefon 052 232 81 20
oder [email protected]
Begleitgruppe
Wenn Sie Fragen, Anregungen und/oder Anliegen rund um die
Situation im Quartier haben, wenden Sie sich an die Kontaktstelle
der Begleitgruppe, [email protected]
Temporäre Asylunterkunft des Kantons
in der Zivilschutzanlage Mattenbach
Aufgrund des grossen Zustroms von Flüchtlingen nach Europa
steigt auch die Zahl der Asylsuchenden in der Schweiz. Der Kanton
Zürich hat deshalb alle Gemeinden verpflichtet, ab 1. Januar 2016
mehr Asylsuchende unterzubringen. Das bedeutet, dass die Stadt
Winterthur zusätzlich 220 Personen aufnehmen muss.
Kantonales Durchgangszentrum Mattenbach
Auf Anfrage des Kantons hat der Stadtrat entschieden, vorübergehend 80 bis 100 Plätze als Durchgangszentrum zur Verfügung
zu stellen. Diese Plätze werden dem Kontingent zugerechnet, die
Betreuung der Asylsuchenden – und damit auch die Kosten – werden jedoch vom Kanton übernommen. Vertiefte Abklärungen haben
gezeigt, dass die Zivilschutzanlage Mattenbach den Anforderungen
entspricht und kurzfristig zur Verfügung gestellt werden kann.
Wer ist für den Betrieb des Durchgangszentrums zuständig?
Der Kanton ist verantwortlich für die Durchgangszentren. Für den
Betrieb des Zentrums und die Betreuung der Asylsuchenden in der
Zivilschutzanlage Mattenbach beauftragt er die ORS Service AG,
die für solche Aufgaben spezialisiert ist.