Zur Situation geflüchteter Menschen. Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung „Wir sind nicht rassistisch, aber...“ 30. April 2015 Katrin Holinski Inhalt 1. Geflüchtete – staatlich diskriminiert 2. Das Asylverfahren 3. Lebensbedingungen von Asylsuchenden 1. Geflüchtete – staatlich diskriminiert institutionelle, strukturelle, gesetzliche Ausgrenzungen und Diskriminierungen durch den Staat deutsche Mehrheitsgesellschaft Asylsuchende Menschen mit Duldung Rassismus aus der Mitte der Gesellschaft 2. Das Asylverfahren Quelle: www.eingeschlossen-ausgeschlossen.de/grafik 3. Lebensbedingungen von Asylsuchenden WARTESCHLEIFE ASYL Residenzpflicht kein Deutsch keine Arbeit Leben im Heim Krankenschein ORGANISIERTE DESINTEGRATION T O T A L E S S Y S T E M Lebensbedingungen von Asylsuchenden ● Reformen 2014/2015 => umfassen alle Bereiche ● aber: – – – erkauft durch die Einstufung Serbiens, Mazedoniens und Bosnien-Herzegowinas als sichere Herkunftsstaaten verstärkte Unterscheidung der „nützlichen“ (qualifizierten) und „unnützlichen“ (unqualifizierten) Asylsuchenden Restriktionen abgeschwächt, sind aber geblieben Lebenssituation von Asylsuchenden Residenzpflicht ● ● ● ● räumliche Eingrenzung und Beschränkung der Bewegungsfreiheit existiert nur in Deutschland Verlassen des Gebietes nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde möglich neu: – ab dem 4. Monat des Aufenthalts Aufhebung der Residenzpflicht (mit Ausnahmen) Lebenssituation von Asylsuchenden Wohnen ● Sächsische Verwaltungsvorschrift als Grundlage ● Anspruch auf 6qm Wohnfläche ● bis zum 31.10.2014: 47% dezentral untergebracht ► Bemühen einzelner Unterbringungsbehörden zur dezentralen Unterbringung erkennbar ► Heimunterbringung: soziale Isolation, keine Privatsphäre ► dezentrale Unterbringung ≠ dezentrale Unterbringung Lebenssituation von Asylsuchenden Arbeiten ● bisher: generelles Arbeitsverbot in den ersten 9 Monaten – danach: Vorrangprüfung – nach 4 Jahren: generelle Arbeitserlaubnis neu: – ● in den ersten 3 Monaten generelles Arbeitsverbot – bis zum 15. Monat des Aufenthalts: Vorrangprüfung Ausnahme: Personen, die ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen – ● Lebenssituation von Asylsuchenden Gesundheitsversorgung ● geregelt durch AsylbLG ● keine Versichertenkarte, sondern Krankenschein ► hoher bürokratischer Aufwand ● Behandlung nur bei akuten oder schmerzhaften Erkrankungen ► was akut ist, bestimmt das Sozialamt ● nach 15 Monaten: Versichertenkarte ● Alternative: Bremer Modell Lebenssituation von Asylsuchenden Fehlender Anspruch auf Deutschkurs ● ● Amtssprache ist Deutsch ABER kein Anspruch auf Deutschkurs in den ersten 3 Monaten ► Abhängigkeit von ehrenamtlichen Angeboten ● danach unter bestimmten Umständen Möglichkeit, einen berufsvorbereitenden Deutschkurs zu besuchen (ESF/BAMF)
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