Zur Situation geflüchteter Menschen.

Zur Situation geflüchteter Menschen.
Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung
„Wir sind nicht rassistisch, aber...“
30. April 2015
Katrin Holinski
Inhalt
1. Geflüchtete – staatlich diskriminiert
2. Das Asylverfahren
3. Lebensbedingungen von Asylsuchenden
1. Geflüchtete – staatlich diskriminiert
institutionelle, strukturelle, gesetzliche
Ausgrenzungen und Diskriminierungen
durch den Staat
deutsche
Mehrheitsgesellschaft
Asylsuchende
Menschen mit Duldung
Rassismus aus der Mitte der Gesellschaft
2. Das Asylverfahren
Quelle: www.eingeschlossen-ausgeschlossen.de/grafik
3. Lebensbedingungen von Asylsuchenden
WARTESCHLEIFE ASYL
Residenzpflicht
kein Deutsch
keine Arbeit
Leben im Heim
Krankenschein
ORGANISIERTE DESINTEGRATION
T
O
T
A
L
E
S
S
Y
S
T
E
M
Lebensbedingungen von Asylsuchenden
●
Reformen 2014/2015 => umfassen alle Bereiche
●
aber:
–
–
–
erkauft durch die Einstufung Serbiens,
Mazedoniens und Bosnien-Herzegowinas als
sichere Herkunftsstaaten
verstärkte Unterscheidung der „nützlichen“
(qualifizierten) und „unnützlichen“
(unqualifizierten) Asylsuchenden
Restriktionen abgeschwächt, sind aber
geblieben
Lebenssituation von Asylsuchenden
Residenzpflicht
●
●
●
●
räumliche Eingrenzung und Beschränkung der
Bewegungsfreiheit
existiert nur in Deutschland
Verlassen des Gebietes nur mit Erlaubnis der
Ausländerbehörde möglich
neu:
–
ab dem 4. Monat des Aufenthalts Aufhebung
der Residenzpflicht (mit Ausnahmen)
Lebenssituation von Asylsuchenden
Wohnen
●
Sächsische Verwaltungsvorschrift als Grundlage
●
Anspruch auf 6qm Wohnfläche
●
bis zum 31.10.2014: 47% dezentral untergebracht
► Bemühen einzelner Unterbringungsbehörden zur
dezentralen Unterbringung erkennbar
► Heimunterbringung: soziale Isolation, keine
Privatsphäre
► dezentrale Unterbringung ≠ dezentrale
Unterbringung
Lebenssituation von Asylsuchenden
Arbeiten
●
bisher:
generelles Arbeitsverbot in den ersten 9 Monaten
– danach: Vorrangprüfung
– nach 4 Jahren: generelle Arbeitserlaubnis
neu:
–
●
in den ersten 3 Monaten generelles Arbeitsverbot
– bis zum 15. Monat des Aufenthalts: Vorrangprüfung
Ausnahme: Personen, die ihren Mitwirkungspflichten
nicht nachkommen
–
●
Lebenssituation von Asylsuchenden
Gesundheitsversorgung
●
geregelt durch AsylbLG
●
keine Versichertenkarte, sondern Krankenschein
► hoher bürokratischer Aufwand
●
Behandlung nur bei akuten oder schmerzhaften
Erkrankungen
► was akut ist, bestimmt das Sozialamt
●
nach 15 Monaten: Versichertenkarte
●
Alternative: Bremer Modell
Lebenssituation von Asylsuchenden
Fehlender Anspruch auf Deutschkurs
●
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Amtssprache ist Deutsch
ABER kein Anspruch auf Deutschkurs in den ersten
3 Monaten
► Abhängigkeit von ehrenamtlichen Angeboten
●
danach unter bestimmten Umständen Möglichkeit,
einen berufsvorbereitenden Deutschkurs zu
besuchen (ESF/BAMF)