Vollsteckungs-Auftrag - Gerichtsvollzieher Hildenbrand

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Zwangsvollstreckungsantrag an GV K-U. Hildenbrand
Absender:
Name, Vorname
Straße
PLZ, Ort
Tel., Fax
Bank
BLZ
Kto.Nr.
E-Mail
Gerichtsvollzieher
K-U. Hildenbrand
Kasernstraße 10
89231 Neu-Ulm
Aktz.:
Sachb.:
Datum:
Vollstreckungsantrag
Antrag auf Abnahme der eidesstaatlichen Versicherung
Verhaftungsantrag
(Bitte entsprechendes ankreuzen, ansonsten keine Bearbeitung möglich.)
In der Zwangsvollstreckungssache:
Gläubiger:
____________________________________________________________________________
gegen
Schuldner:
____________________________________________________________________________
(voller Name, Anschrift, Geb.-Datum, gut leserlich)
wird anliegende vollstreckbare Ausfertigung des:
____________________________________________________________________________
(Bezeichnung des Titels und Aktenzeichens)
nebst Original Geldempfangsvollmacht überreicht
und für den Kosteneinzug Einzugsermächtigung von unserem oben genannten Konto erteilt.
Mit dem Antrag:
die Zustellung durchzuführen
die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner einschließlich Taschen- bzw. Kassenpfändung in
jedem Fall (keine Anwendung des § 63 GVGA) durchzuführen. Für den Fall, dass sich der Schuldner auf
Dritteigentum oder - ansprüche beruft, bitten wir in jedem Fall Pfändung auszubringen, vom Ansatz eines
Versteigerungstermins jedoch vorerst abzusehen.
Besitzt der Schuldner ein Kfz, bitten wir dieses in jedem Fall zu pfänden und in Besitz zu nehmen (auch
bei Leasing), es sei denn, Ihnen ist die gerichtliche Feststellung des Dritteigentums bereits bekannt.
dies im Rahmen einer Sicherungsvollstreckung gem § 720a ZPO
wir beabsichtigen im Falle der Pfändung Antrag nach § 825 ZPO
(
freihändigen Verkauf,
Übereignung an den Gläubiger
Versteigerung an anderem Ort
Versteigerung durch andere Person)
zu beantragen. Bitte hören Sie den Schuldner insoweit sofort bei Pfändung durch Aushändigung einer
Abschrift dieses Antrages an.
Das Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung gem. §§ 807 III, 900 ZPO durchzuführen,
wobei wir der sofortigen Abnahme ausdrücklich widersprechen.
Wir verzichten auf Anwesenheit im Termin, soweit nicht nachstehend Zusatzfragen zur Beantwortung
beantragt sind, nicht jedoch auf Terminsmitteilung.
nur im Fall der fruchtlosen Vollstreckung
Verweigert der Schuldner den Zutritt oder wird er wiederholt nicht angetroffen, dann betrachten wir diese
Tatsache nicht als Voraussetzung für die Einleitung des Verfahrens nach § 807 ZPO. Wir werden Beschluss
nach § 758a ZPO stellen
oder wenn die Voraussetzungen des § 807 I Nr. 1-4 vorliegen
nur das Verfahren §903 ZPO zur wiederholten Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, zur
Glaubhaftmachung verweise ich auf die Anlagen.
Haftbefehl und Verhaftungsantrag
für den Fall des Nichterscheinens stellen wir Antrag auf Erlass des Haftbefehls;
nach Erlass des Haftbefehls die Verhaftung des Schuldners zur Erzwingung der Abgabe
der eidesstattlichen Versicherung
im Bedarfsfall in Kenntnis der Folgen des GVKostG nF auch am Wochenende
die Wegnahmevollstreckung durchzuführen
für den Fall, dass die Sache nicht vorgefunden wird, wird die eidesstattliche Versicherung
gem. § 883 II ZPO beantragt.
Die Vollstreckung findet wegen folgender Beträge statt:
Teilforderung /
Hauptforderung:
Zinsen aus Hauptforderung ___%
Festgesetzte Kosten
___% Zinsen auf festg. Kosten
Vollstreckungskosten
_____________________
_____________________
_____________________
_____________________
_____________________
Gesamtsumme in Euro
_____________________
(Nachweise beifügen!)
Zuzüglich der Kosten durch diesen Auftrag gem.
§ 57 BRAGO ZWV-Antrag
_____________________
§ 57 BRAGO begr. auf Höchstwert f. eV-Antrag ______________________
keine BRAGO § 57 für Verhaftungsantrag, selbst nicht in der ZWV-VH Kombination
GVKostG beim Gerichtsvollzieher entstehen.
Weitere Anweisungen für den Vollstreckungsantrag
Es wird um den Erlass eines vorläufigen Zahlungsverbotes in jedem Stadium dieses Antrages gem.
§ 845 ZPO gebeten, sobald pfändbare Forderungen bekannt werden. Ich bitte hiervon unverzüglich
Mitteilung zu machen. Das Verfahren §§ 807, 900, 903 ZPO ruht bis zum Bekannt werden von Ergebnissen
dieser Maßnahme. Den Nichterlass bitte ich zu erläutern und zu begründen.
kein Erlass nach § 845 ZPO Vhinsichtlich nachstehenden Drittschuldners, weil wir dort schon Pfändung
ausgebracht haben.
Drittschuldner: _____________________________________________
Ich bitte um Übersendung einer Abschrift des Gesamtprotokolls.
Weitere Anweisungen bezüglich des Auftages §§ 807, 900, 903 ZPO
Der sofortigen Abnahme wird ausdrücklich widersprochen, auf Anwesenheit im Termin wird verzichtet,
nicht jedoch auf Terminsmitteilung. Wir wünschen ordentliche Abnahme in einem vorbereiteten Termin und
sorgfältige Befragung des Schuldners.
Zusatzfragen: Gemäß Anlage
Soweit der Schuldner die eidesstattliche Versicherung bereits geleistet hat, wird um Weiterleitung an die
Schuldnerkartei beim Vollstreckungsgericht gebeten, dort wird die Erteilung der Abschrift des
Vermögensverzeichnisses beantragt.
nicht jedoch das mit dem AZ __________________________________, welches hier schon vorliegt.
Das Gericht wird gebeten, die Vollstreckungsunterlagen mit dem erlassenen Haftbefehl an den
Gerichtsvollzieher zurückzugeben, der mit der Verhaftung beauftragt ist.
Ratengewährung und Ratenbehandlung
Mit der Einbeziehung von Teilbeträgen bin ich einverstanden (&&806b, 813a, 900 III ZPO).
Die Rateneinziehung und Überwachung soll der Gerichtsvollzieher unmittelbar vornehmen,
bei Nichteinhaltung der Raten das Verfahren antragsgem. fortsetzen. Soweit der Gerichtsvollzieher
für die Ratentilgung die Überschreitung der in den genannten Vorschriften enthaltenen Fristen für
aussichtsreich hält, sind wir auch mit der Fristverlängerung für die Ratenzahlung einversatnden.
Soweit für die Bewilligung von Raten anch § 806 b ZPO später fällig werdene Forderungen Grundlage
sind (Bauspar-, Ratensparverträge o. Ä.), bitten wir um Information. Ggf. nehmen wir den Antrag dann
zurück und bitten insoweit um Zustellung einer dort erlassenen Vorpfändung.
Ich bitte die Kosten im Lastschriftverfahren einzuziehen. Die eingezogenen Beträge sind auf das
vorgenannte Konto zu überweisen. Geldempfangsvollmacht wird hiermit erteilt.
_________________________________________ ORIGINAL-Unterschrift (kein Faksimile)