PDF, 1074 KB

Strafrecht I
Prof. Dr. iur. Marc Thommen
16. Teilnahme
1
16. Teilnahme
2
Täterschaft und Teilnahme
Bisher: Ein Täter alleine
Neu:
Mehrere Personen
an Delikt beteiligt:
- Arbeitsteilig
- Anstiftung
- Beihilfe
- Schreibtischtäter
16. Teilnahme
3
Täterschaft und Teilnahme
Mitgegangen
Mitgehangen?
16. Teilnahme
4
Täterschaft und Teilnahme
Beteiligung
Täterschaft
Allein-/
Nebentäterschaft
Mittäterschaft
Teilnahme
Mittelbare
Täterschaft
Anstiftung
Gehilfenschaft
16. Teilnahme
5
Täterschaft und Teilnahme
Beteiligung
Täterschaft
Allein-/
Nebentäterschaft
Mittäterschaft
Teilnahme
Mittelbare
Täterschaft
Anstiftung
Gehilfenschaft
16. Teilnahme
6
Täterschaft
 Täter ist, wer
Tatherrschaft hat
 Zentralfigur des
Deliktsgeschehens
 Tatherr und somit Täter
ist, wer Geschehensablauf beherrscht und
ihn steuern kann.
Claus Roxin
16. Teilnahme
7
Täterschaft und Teilnahme
Beteiligung
Täterschaft
Allein-/
Nebentäterschaft
Mittäterschaft
Teilnahme
Mittelbare
Täterschaft
Anstiftung
Gehilfenschaft
16. Teilnahme
8
Allein-/Nebentäterschaft
Alleintäterschaft
Nebentäterschaft:
- Mehrere Personen
verursachen
- Unabhängig voneinander
- Gleichen Deliktserfolg
- Nebentäterschaft = mehrfache Alleintäterschaft
16. Teilnahme
9
Täterschaft und Teilnahme
Beteiligung
Täterschaft
Allein-/
Nebentäterschaft
Mittäterschaft
Teilnahme
Mittelbare
Täterschaft
Anstiftung
Gehilfenschaft
16. Teilnahme
10
Mittelbare Täterschaft
Hintermann
(mittelbarer Täter)
begeht Tat, indem er
Vordermann
(Tatmittler)
als handelndes
«Werkzeug» einsetzt
Josef Stalin
16. Teilnahme
11
Mittelbare Täterschaft
- Vordermann steht unter
bestimmendem Einfluss
des Hintermanns
- Tatherrschaft des
Hintermanns
- Defizit bei Vordermann:
Handelt nicht
volldeliktisch.
16. Teilnahme
12
Mittelbare Täterschaft
Mögliche Defizite:
- Vordermann handelt
ohne Vorsatz
- Sachverhaltsirrtum
- Erlaubnistatbestandsirrtum
- Vordermann handelt
ohne Schuld
- «Vorderkind»
- Verbotsirrtum
- Spezialfall:
vollverantwortlicher
Vordermann
Defizit beim Tatbestand
Defizit bei Rechtswidrigkeit
Defizit bei der Schuld
Kein Defizit
16. Teilnahme
13
Mittelbare Täterschaft
Mittelbarer Täter:
Tatherrschaft
Fremde Koffer
Hintermann
Defizit Tatmittler:
Kein Vorsatz
Vordermann
Auto Hinterm.
16. Teilnahme
14
Mittelbare Täterschaft
Mittelbare Täterin:
Tatherrschaft Art. 183
Zeugin
Unmittelbare Täterin
Art. 303 StGB
Falsches Zeugnis
Defizit Tatmittler:
Kein Vorsatz oder
ErlaubnisTB-irrtum
Richter
Unschuldiger
im Gefängnis
Verurteilung
16. Teilnahme
15
Mittelbare Täterschaft
Defizit Tatmittler:
Sachverhaltsirrtum
Mittelbarer Täter:
Tatherrschaft Art. 111
Hintermann
Arzt
Gift im Insulin
Vordermann
= Opfer
16. Teilnahme
16
Mittelbare Täterschaft
Mittelbarer Täter:
Tatherrschaft Art. 139
Defizit Tatmittler:
Schuldunfähigkeit
Kinderhändler
Hintermann
«Vorderkind»
Maman
Jamal
Bettel-/
Diebestouren
16. Teilnahme
17
Nötigungsnotstand
Mittelbare Täter:
Tatherrschaft Art. 140
Geiselnehmer
Defizit Tatmittler:
Schuld - Nötigungsnotstand
Einbrecher
16. Teilnahme
18
Mittelbare Täterschaft
Mittelbarer Täter:
Tatherrschaft Art. 26 TSG
Hintermann
Defizit Tatmittler:
Schuld – Verbotsirrtum
Vordermann
Streunender
Hund
16. Teilnahme
19
Mittelbare Täterschaft
Mittelbare Täter:
Tatherrschaft § 13 ÜSG/LU
Mittelbarer Täter
Hintermann
Defizit Tatmittler:
Schuld - Verbotsirrtum
Tatmittler
Vordermann
Freudenschüsse OK
16. Teilnahme
20
Fall Russisch Roulett
Mittelbare Täterschaft?
16. Teilnahme
21
Katzenkönig-Fall
- Peter P., Barbara H. und
Polizeibeamter Michael R.
lebten zusammen in
einem von «Mystizismus,
Scheinerkenntnis und
Irrglauben» geprägten
«neurotischen
Beziehungsgeflecht»
- Barbara H. wollte Annemarie N., die Ehefrau
ihres Exfreundes,
liquidieren
BGHSt 35,347
16. Teilnahme
22
Katzenkönig-Fall
- Peter P. und Barbara H.
überzeugten den leicht
beeinflussbaren
Polizeibeamten Michael
R. von Existenz eines
„Katzenkönigs", der seit
Jahrtausenden das Böse
verkörpere und die Welt
bedrohe.
BGHSt 35,347
16. Teilnahme
23
Katzenkönig-Fall
- „Katzenkönig“ verlange
von R. ein Menschenopfer in Gestalt von N.
- Sonst würden Millionen
von Menschen vom
„Katzenkönig“ vernichtet
- R. stach N. in deren
Blumenladen nieder.
- N. überlebte schwer
verletzt.
BGHSt 35,347
16. Teilnahme
24
Mittelbare Täterschaft
Defizit Tatmittler:
Schuld – vermeidbarer
Verbotsirrtum
Mittelbare Täter:
Tatherrschaft
Menschenopfer
Peter P.
Barbara H.
Michael R.
Annemarie
N.
25
16. Teilnahme
Mittelbare Täterschaft
Mittelbare Täter:
Tatherrschaft Art. 21 aUWG
CEO
Hintermann
Defizite Tatmittler/in:
Schuld – Verbotsirrtum
Filialleiter
Vordermann
Soldes!
Verkäuferin
Vorderfrau
Soldes!
16. Teilnahme
26
Mittelbare Täterschaft
Mittelbare Täter:
Tatherrschaft Tötung
Günter Schabowski
Hintermann
Kein Defizit Tatmittler:
Volldeliktische Tötung
Mauerschützen
Vordermann
DDR Flüchtlinge
16. Teilnahme
27
Mittelbare Täterschaft
bei organisiertem Machtapparat
Der Hintermann eines
uneingeschränkt schuldhaft
handelnden Täters kann
dann mittelbarer Täter sein,
wenn er durch Organisationsstrukturen bestimmte
Rahmenbedingungen
ausnutzt, innerhalb derer
sein Tatbeitrag regelhafte
Abläufe auslöst…
Günter Schabowski
BGH 40, 270
16. Teilnahme
28
Mittelbare Täterschaft
bei organisiertem Machtapparat
«Bei Tätern, die im
Rahmen organisatorischer
Machtapparate gehandelt
haben, soll … der Hintermann … mittelbarer Täter
sein, weil die Fungibilität
des Tatmittlers dem
Schreibtischtäter die
Tatherrschaft verleihe»
BGH 40, 218
16. Teilnahme
29
Keine mittelbare Täterschaft
 Jugendlicher wird
gezielt von Sprungturm
gestossen
 Fällt auf direkt darunter
schwimmendes Kind
 Normal: Mensch als
handelndes Werkzeug
 Hier: Mensch als Waffe
 Keine Handlung
 Könnte auch Stein sein
16. Teilnahme
30
Täterschaft und Teilnahme
Beteiligung
Täterschaft
Allein-/
Nebentäterschaft
Mittäterschaft
Teilnahme
Mittelbare
Täterschaft
Anstiftung
Gehilfenschaft
16. Teilnahme
31
Täterschaft und Teilnahme
Beteiligung
Täterschaft
Allein-/
Nebentäterschaft
Mittäterschaft
Teilnahme
Mittelbare
Täterschaft
Anstiftung
Gehilfenschaft
16. Teilnahme
32
Zusammenfassung
Mittelbare Täterschaft
- Vordermann steht unter
bestimmendem Einfluss
des Hintermanns
- Tatherrschaft des
Hintermanns
- Defizit: Vordermann
handelt i.d.R. nicht
volldeliktisch.
16. Teilnahme
33
Zusammenfassung
Mittelbare Täterschaft
Mögliche Defizite:
- Vordermann handelt
ohne Vorsatz
- Sachverhaltsirrtum
- Erlaubnistatbestandsirrtum
- Vordermann handelt
ohne Schuld
- «Vorderkind»
- Verbotsirrtum/Nötig.N.
- Spezialfall:
vollverantwortlicher
Vordermann
Defizit beim
Tatbestand
Defizit bei
Rechtswidrigkeit
Defizit bei
Schuld
Kein Defizit
16. Teilnahme
34
Strafrecht I
Prof. Dr. iur. Marc Thommen
16. Teilnahme
35
Keine mittelbare Täterschaft
Hintermann: Zwar
Tatherrschaft, aber keine
Sondereigenschaft
Dammann
gibt sich als
Staatsanwalt aus
Defizit Vorderfrau
Kein Vorsatz
Verwaltungsbeamtin
16. Teilnahme
36