Strafrecht I Prof. Dr. iur. Marc Thommen 16. Teilnahme 1 16. Teilnahme 2 Täterschaft und Teilnahme Bisher: Ein Täter alleine Neu: Mehrere Personen an Delikt beteiligt: - Arbeitsteilig - Anstiftung - Beihilfe - Schreibtischtäter 16. Teilnahme 3 Täterschaft und Teilnahme Mitgegangen Mitgehangen? 16. Teilnahme 4 Täterschaft und Teilnahme Beteiligung Täterschaft Allein-/ Nebentäterschaft Mittäterschaft Teilnahme Mittelbare Täterschaft Anstiftung Gehilfenschaft 16. Teilnahme 5 Täterschaft und Teilnahme Beteiligung Täterschaft Allein-/ Nebentäterschaft Mittäterschaft Teilnahme Mittelbare Täterschaft Anstiftung Gehilfenschaft 16. Teilnahme 6 Täterschaft Täter ist, wer Tatherrschaft hat Zentralfigur des Deliktsgeschehens Tatherr und somit Täter ist, wer Geschehensablauf beherrscht und ihn steuern kann. Claus Roxin 16. Teilnahme 7 Täterschaft und Teilnahme Beteiligung Täterschaft Allein-/ Nebentäterschaft Mittäterschaft Teilnahme Mittelbare Täterschaft Anstiftung Gehilfenschaft 16. Teilnahme 8 Allein-/Nebentäterschaft Alleintäterschaft Nebentäterschaft: - Mehrere Personen verursachen - Unabhängig voneinander - Gleichen Deliktserfolg - Nebentäterschaft = mehrfache Alleintäterschaft 16. Teilnahme 9 Täterschaft und Teilnahme Beteiligung Täterschaft Allein-/ Nebentäterschaft Mittäterschaft Teilnahme Mittelbare Täterschaft Anstiftung Gehilfenschaft 16. Teilnahme 10 Mittelbare Täterschaft Hintermann (mittelbarer Täter) begeht Tat, indem er Vordermann (Tatmittler) als handelndes «Werkzeug» einsetzt Josef Stalin 16. Teilnahme 11 Mittelbare Täterschaft - Vordermann steht unter bestimmendem Einfluss des Hintermanns - Tatherrschaft des Hintermanns - Defizit bei Vordermann: Handelt nicht volldeliktisch. 16. Teilnahme 12 Mittelbare Täterschaft Mögliche Defizite: - Vordermann handelt ohne Vorsatz - Sachverhaltsirrtum - Erlaubnistatbestandsirrtum - Vordermann handelt ohne Schuld - «Vorderkind» - Verbotsirrtum - Spezialfall: vollverantwortlicher Vordermann Defizit beim Tatbestand Defizit bei Rechtswidrigkeit Defizit bei der Schuld Kein Defizit 16. Teilnahme 13 Mittelbare Täterschaft Mittelbarer Täter: Tatherrschaft Fremde Koffer Hintermann Defizit Tatmittler: Kein Vorsatz Vordermann Auto Hinterm. 16. Teilnahme 14 Mittelbare Täterschaft Mittelbare Täterin: Tatherrschaft Art. 183 Zeugin Unmittelbare Täterin Art. 303 StGB Falsches Zeugnis Defizit Tatmittler: Kein Vorsatz oder ErlaubnisTB-irrtum Richter Unschuldiger im Gefängnis Verurteilung 16. Teilnahme 15 Mittelbare Täterschaft Defizit Tatmittler: Sachverhaltsirrtum Mittelbarer Täter: Tatherrschaft Art. 111 Hintermann Arzt Gift im Insulin Vordermann = Opfer 16. Teilnahme 16 Mittelbare Täterschaft Mittelbarer Täter: Tatherrschaft Art. 139 Defizit Tatmittler: Schuldunfähigkeit Kinderhändler Hintermann «Vorderkind» Maman Jamal Bettel-/ Diebestouren 16. Teilnahme 17 Nötigungsnotstand Mittelbare Täter: Tatherrschaft Art. 140 Geiselnehmer Defizit Tatmittler: Schuld - Nötigungsnotstand Einbrecher 16. Teilnahme 18 Mittelbare Täterschaft Mittelbarer Täter: Tatherrschaft Art. 26 TSG Hintermann Defizit Tatmittler: Schuld – Verbotsirrtum Vordermann Streunender Hund 16. Teilnahme 19 Mittelbare Täterschaft Mittelbare Täter: Tatherrschaft § 13 ÜSG/LU Mittelbarer Täter Hintermann Defizit Tatmittler: Schuld - Verbotsirrtum Tatmittler Vordermann Freudenschüsse OK 16. Teilnahme 20 Fall Russisch Roulett Mittelbare Täterschaft? 16. Teilnahme 21 Katzenkönig-Fall - Peter P., Barbara H. und Polizeibeamter Michael R. lebten zusammen in einem von «Mystizismus, Scheinerkenntnis und Irrglauben» geprägten «neurotischen Beziehungsgeflecht» - Barbara H. wollte Annemarie N., die Ehefrau ihres Exfreundes, liquidieren BGHSt 35,347 16. Teilnahme 22 Katzenkönig-Fall - Peter P. und Barbara H. überzeugten den leicht beeinflussbaren Polizeibeamten Michael R. von Existenz eines „Katzenkönigs", der seit Jahrtausenden das Böse verkörpere und die Welt bedrohe. BGHSt 35,347 16. Teilnahme 23 Katzenkönig-Fall - „Katzenkönig“ verlange von R. ein Menschenopfer in Gestalt von N. - Sonst würden Millionen von Menschen vom „Katzenkönig“ vernichtet - R. stach N. in deren Blumenladen nieder. - N. überlebte schwer verletzt. BGHSt 35,347 16. Teilnahme 24 Mittelbare Täterschaft Defizit Tatmittler: Schuld – vermeidbarer Verbotsirrtum Mittelbare Täter: Tatherrschaft Menschenopfer Peter P. Barbara H. Michael R. Annemarie N. 25 16. Teilnahme Mittelbare Täterschaft Mittelbare Täter: Tatherrschaft Art. 21 aUWG CEO Hintermann Defizite Tatmittler/in: Schuld – Verbotsirrtum Filialleiter Vordermann Soldes! Verkäuferin Vorderfrau Soldes! 16. Teilnahme 26 Mittelbare Täterschaft Mittelbare Täter: Tatherrschaft Tötung Günter Schabowski Hintermann Kein Defizit Tatmittler: Volldeliktische Tötung Mauerschützen Vordermann DDR Flüchtlinge 16. Teilnahme 27 Mittelbare Täterschaft bei organisiertem Machtapparat Der Hintermann eines uneingeschränkt schuldhaft handelnden Täters kann dann mittelbarer Täter sein, wenn er durch Organisationsstrukturen bestimmte Rahmenbedingungen ausnutzt, innerhalb derer sein Tatbeitrag regelhafte Abläufe auslöst… Günter Schabowski BGH 40, 270 16. Teilnahme 28 Mittelbare Täterschaft bei organisiertem Machtapparat «Bei Tätern, die im Rahmen organisatorischer Machtapparate gehandelt haben, soll … der Hintermann … mittelbarer Täter sein, weil die Fungibilität des Tatmittlers dem Schreibtischtäter die Tatherrschaft verleihe» BGH 40, 218 16. Teilnahme 29 Keine mittelbare Täterschaft Jugendlicher wird gezielt von Sprungturm gestossen Fällt auf direkt darunter schwimmendes Kind Normal: Mensch als handelndes Werkzeug Hier: Mensch als Waffe Keine Handlung Könnte auch Stein sein 16. Teilnahme 30 Täterschaft und Teilnahme Beteiligung Täterschaft Allein-/ Nebentäterschaft Mittäterschaft Teilnahme Mittelbare Täterschaft Anstiftung Gehilfenschaft 16. Teilnahme 31 Täterschaft und Teilnahme Beteiligung Täterschaft Allein-/ Nebentäterschaft Mittäterschaft Teilnahme Mittelbare Täterschaft Anstiftung Gehilfenschaft 16. Teilnahme 32 Zusammenfassung Mittelbare Täterschaft - Vordermann steht unter bestimmendem Einfluss des Hintermanns - Tatherrschaft des Hintermanns - Defizit: Vordermann handelt i.d.R. nicht volldeliktisch. 16. Teilnahme 33 Zusammenfassung Mittelbare Täterschaft Mögliche Defizite: - Vordermann handelt ohne Vorsatz - Sachverhaltsirrtum - Erlaubnistatbestandsirrtum - Vordermann handelt ohne Schuld - «Vorderkind» - Verbotsirrtum/Nötig.N. - Spezialfall: vollverantwortlicher Vordermann Defizit beim Tatbestand Defizit bei Rechtswidrigkeit Defizit bei Schuld Kein Defizit 16. Teilnahme 34 Strafrecht I Prof. Dr. iur. Marc Thommen 16. Teilnahme 35 Keine mittelbare Täterschaft Hintermann: Zwar Tatherrschaft, aber keine Sondereigenschaft Dammann gibt sich als Staatsanwalt aus Defizit Vorderfrau Kein Vorsatz Verwaltungsbeamtin 16. Teilnahme 36
© Copyright 2024 ExpyDoc