Grüne Versicherungskarte weiterhin notwendig bei Fahrten ins

Mitarbeiter-Versicherungen
Grüne Versicherungskarte weiterhin
notwendig bei Fahrten ins Ausland
Die Grüne Versicherungskarte dient im Ausland als Nachweis, dass für das genannte Fahrzeug eine KraftfahrtHaftpflichtversicherung besteht.
In den EU-Mitgliedstaaten und einigen anderen Ländern wird das amtliche Fahrzeugkennzeichen zwar als ausreichender Nachweis angesehen, jedoch kann bei einem Unfall die Grüne Karte verlangt werden.
Deshalb empfehlen wir, die Grüne Versicherungskarte weiterhin bei allen Fahrten ins Ausland mitzuführen.
Sie ist ein hilfreicher Reisebegleiter, denn Sie finden für alle Unfallbeteiligten wichtige Informationen, wie z. B. Versicherungsschein-Nr., Namen der Kooperationspartner incl. Telefonnummer, etc.
In einigen Ländern ist die Grüne Karte als Nachweis, dass Ihr Fahrzeug im Heimatland haftpflichtversichert ist, vorgeschrieben. Die Grüne Karte wird dort unter Umständen bereits an der Grenze verlangt. Auskunft hierüber erhalten Sie
direkt von Ihrem Versicherer.
Sonderfall Türkei (TR):
Die Türkei ist aufgespalten in einen europäischen Teil und – östlich des Bospurus – asiatischen Teil. Deckung in der
Kraftfahrtversicherung besteht bei der HUK nur im europäischen Teil. Beim HDI besteht auch Versicherungsschutz im
östlichen Teil der Türkei.
Versicherungsschutz besteht außerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten,
die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, im Rahmen der Internationalen Versicherungskarte
(s. Länderliste auf der Grünen Karte) nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung, nicht aber in der Fahrzeugversicherung.
Eine Ausweitung des Versicherungsschutzes muss gesondert mit dem Versicherer vereinbart werden.
Fordern Sie die Grüne Karte ganz einfach beim HDI unter Rufnummer 0201-8234501 oder bei der HUK Coburg unter
Telefon-Nr. 09561-9647047 an.
Stand: 07/2015
Ihr Vermittler:
Siemens Private Finance Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH
A Siemens Financial Services Business
81739 München · Telefon 089-636-83434 · Fax 089-636-1320092
[email protected], www.siemens.de/spf (Benutzer: spf; Passwort: Vorsorge!)
www.siemens.de/kfz
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Informationen gemäß § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung zum Vermittler:
Vermittler ist die Siemens Private Finance Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH, Otto-Hahn-Ring 6,
81739 München, Telefon: 089-636-31110, Fax: 089-636-31112, [email protected].
Wir sind Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung und im Vermittlerregister unter der
Register-Nr. D-KFKU-MFFD0-57 eingetragen. Das öffentliche Versicherungsvermittlerregister, bei dem die Registrierung
überprüft werden kann, wird geführt von: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin,
Telefon: 0180-6005850 (20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 60 Cent/Anruf für Anrufe aus Mobilfunknetzen).
www.vermittlerregister.org, Kontakt: www.vermittlerregister.org/kontakt.aspx.
Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten:
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de/home.html
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