Ein Schadenfall – was nun? - Financial Services

Mitarbeiter-Versicherungen
Ein Schadenfall – was nun?
Bitte benachrichtigen Sie uns schnellstmöglich.
Sie erreichen Siemens Private Finance
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
unter der Telefonnummer 089-636-83434.
Wir stehen Ihnen mit Rat und Unterstützung zur Seite. Von uns erhalten Sie auch die Schadenmeldeformulare zur
Weitergabe an den Versicherer. Bitte berücksichtigen Sie die nachstehenden Hinweise, um Ihren Versicherungsschutz
sicher zustellen.
 Unternehmen Sie alles Mögliche, um den Schaden abzuwenden bzw. das Ausmaß des Schadens zu begrenzen;
holen Sie dazu auch ggf. die Anweisungen des Versicherers ein.
 Rufen Sie im Falle eines Brandes bitte sofort die Feuerwehr.
 Bei Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub benachrichtigen Sie bitte unverzüglich die
Polizei. Dem Versicherer und der zuständigen Polizeidienststelle sind unverzüglich ein Verzeichnis abhanden
gekommener Sachen einzureichen.
 Die Stromzufuhr für gefährdete Elektroinstallationen und -geräte sollte unterbrochen werden.
 Schließen Sie bei Leitungswasserschäden den Haupthahn. Ausgetretenes Wasser aufwischen oder, falls notwendig, hilfeleistende Stellen zum Abpumpen rufen.
 Entfernen Sie, soweit wie möglich, das Wasser von durchnässten Teppichböden mit einem geeigneten Sauger
oder mit saugfähigen Stoffen. Lose verlegte oder lediglich an den Seiten befestigte Teppichböden sind an den
Rändern hochzunehmen, damit der Teppichboden und der darunter befindliche Belag abtrocknen können.
 Bitte heben Sie das vom Installateur als schadhaft festgestellte Rohrstück oder Installationsteil für eine eventuelle
Besichtigung durch den Schadenregulierer auf.
 Wichtig ist die Austrocknung der Nässe vor der Wiederherstellung. Bitte achten Sie auf gute Durchlüftung und,
je nach Jahreszeit, auf angemessene Beheizung.
 Lassen Sie bitte zunächst nur soweit reparieren, dass sich der Schaden nicht weiter vergrößert, also z. B.
kein Wasser mehr austreten kann, und warten Sie die Antwort des Versicherers ab. Beachten Sie dabei, dass
Beschleunigungskosten, wie Überstunden- und Feiertagszuschläge nur dann ersetzt werden, wenn sie zur
Minderung des versicherten Schadens beitragen.
 Ermöglichen Sie dem Versicherer alle notwendigen Maßnahmen und Untersuchungen, um die Schadenhöhe und ursache genau bestimmen zu können.
 Für den Fall der Besichtigung durch einen Schadenregulierer, sollte die Schadenstelle möglichst unverändert sein.
Der Schadenregulierer bespricht dann mit Ihnen den Umfang des Wiederherstellungsaufwandes, der vom Versicherer übernommen wird.
 Erteilen Sie dem Versicherer Auskünfte zu möglichen Ansprüchen gegenüber schadenverursachenden Dritten.
Ihr Vermittler:
Siemens Private Finance Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH
A Siemens Financial Services Business
81739 München · Telefon 089-636-83434 · Fax 089-636-1320092
[email protected], www.siemens.de/spf (Benutzer: spf; Passwort: Vorsorge!)
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Informationen gemäß § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung zum Vermittler:
Vermittler ist die Siemens Private Finance Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH, Otto-Hahn-Ring 6,
81739 München, Telefon: 089-636-31110, Fax: 089-636-31112, [email protected].
Wir sind Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung und im Vermittlerregister unter der
Register-Nr. D-KFKU-MFFD0-57 eingetragen. Das öffentliche Versicherungsvermittlerregister, bei dem die Registrierung
überprüft werden kann, wird geführt von: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin,
Telefon: 0180-6005850 (0,20 €/Anruf aus dem dt. Festnetz, höchstens 0,60 €/Anruf aus Mobilfunknetzen), www.vermittlerregister.org,
Kontakt: www.vermittlerregister.org/kontakt.aspx.
Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten:
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de/home.html
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22,
10052 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de
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