Mitarbeiter-Versicherungen Tarifübersicht* zur Kfz-Versicherung für Pkw Bei unseren zwei Vertragspartnern zur Kfz-Versicherung haben wir unterschiedliche Leistungsmerkmale, welche Sie aus der nachstehenden Aufstellung entnehmen können – gültig ab 01.10.2015 für HDI bzw. 01.01.2016 für HUK. In der letzten Spalte können Sie die Leistungen eines weiteren Versicherers Ihrer Wahl eintragen. Legende: Kfz-Haftpflicht = KH Versicherungsnehmer/-in = VN Kfz-Vollkasko = VK Kfz-Teilkasko = TK Ehepartner bzw. Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft = Partner Tarifbezeichnung Vertragsabschluss ist Online möglich Neue Rabattstaffel der schadenfreien Jahre Versicherungssumme in KH HDI Versicherung AG Motor-Plus HUK-COBURG Classic-Tarif Ja Ja Ja, SF 35 = 20 % Beitragssatz Ja, SF 35 = 20 % Beitragssatz 100 Mio. € pauschal Personen-, Sach-, Vermögensschäden (bei Personenschäden max. 15 Mio. Euro pro geschädigte Person) je Schadenfall Tarif „mit Partnerwerkstatt-Service“ mit Für Pkw besteht die Möglichkeit, die Beitragsvorteil von bis zu 20% Variante „mit Partnerwerkstatt-Service“ (Bei einem Kaskoschaden (Voll- oder abzuschließen. Im Schadenfall ist ein Teilkasko) übernimmt der Versicherer die kostenloser Mietwagen für max. 7 Tage Auswahl der W erkstatt für die Reparatur inklusive. an Ihrem Pkw) Rabattschutz in KH und VK ab SF 4 Versicherer = VR Ja, (Durch den Rabattschutz ist für einen Pkw Einschluss bei Pkw gegen ein Schaden pro Jahr frei) Mehrbeitrag möglich Weiterer Anbieter zum Vergleich 100 Mio. € für Personen-, Sach-, Vermögensschäden (bei Personenschäden max. 15 Mio. Euro je geschädigte Person) je Schadenfall Für Pkw besteht die Möglichkeit, die Variante „mit Partnerwerkstatt-Service“ abzuschließen Ja, Einschluss bei Pkw gegen Mehrbeitrag möglich Rabattretter ab SF 25 (bei Pkw) Nein, Nein, bei den neuen Tarifen nicht mehr bei den neuen Tarifen nicht mehr vorhanden, deshalb ist der Abschluss des Rabatt- vorhanden, deshalb ist der Abschluss des Rabattschutzes zu empfehlen schutzes zu empfehlen Ausland-SchadenschutzVersicherung* Ja, separater Einschluss gegen Mehrbeitrag möglich Ja, separater Einschluss gegen Mehrbeitrag möglich * W erden Sie bei einem Unfall im Ausland durch ein dort versicherungspflichtiges Fahrzeug geschädigt, wird der Schaden so reguliert, als sei der Unfallgegner in Deutschland haftpflichtversichert und Sie können sich bezügl. der Schadenregulierung direkt an Ihre Versicherungsgesellschaft wenden. Ihr Vermittler: Siemens Private Finance Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH A Siemens Financial Services Business 81739 München · Telefon 089-636-44404 · Fax 089-636-21095 [email protected]; www.siemens.de/spf (Benutzer: spf; Passwort: Vorsorge!) www.siemens.de/kfz Mitarbeiter-Versicherungen | Tarifübersicht* zur Kfz-Versicherung für Pkw Tarifbezeichnung Zusätzlicher Kasko-Schutz gegen Mehrbeitrag möglich durch Baustein „Premium-Schutz“ bei HDI „Kasko PLUS“ bei HUK Kfz-Schutzbrief möglich gegen Mehrbeitrag (Pannenhilfe, etc.) Mietwagen-Schutz möglich gegen Mehrbeitrag Mallorca-Police automatisch enthalten Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit in der Kaskoversicherung Neupreisentschädigung bei Kaskoschäden ab Erstzulassung ohne Mehrbeitrag (gilt für Neufahrzeuge im Erstbesitz) Zusammenstoß mit Tieren (bei in Bewegung befindlichem Fahrzeug) HDI Versicherung AG Motor-Plus HUK-COBURG Classic-Tarif · Ersatz von selbstverschuldeten Schäden an z.B. anderen eigenen Fahrzeugen (500 € Selbstbeteiligung) · verlängerte Neupreisentschädigung für neue Pkw (24 Monate bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust) · eine Kaufpreisentschädigung für gebrauchte Pkw (12 Monate bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust) · Tierbissschäden unbegrenzt/ Folgeschäden bis 5.000 € · Murgang (Schlamm- oder Gesteinslawinen) und Dachlawinen · Ersatz von Leuchtmitteln inkl. Xenon (bei Glasbruch) · Neupreisentschädigung bei fest eingebauten Navigationsgeräten, Audio und Videosystemen bis 6 Monate nach Erstzulassung · Erstattung Wertminderung nach unfallbedingter Beschädigung bei Fahrzeugen, die nicht älter als 48 Monate sind · Ersatz von selbstverschuldeten Schäden an z.B. anderen eigenen Fahrzeugen (500 € Selbstbeteiligung) · erweiterte Neupreisentschädigung bis 24 Monate bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust · Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge innerhalb der ersten 24 Monate · Unterschlagung generell mitversichert · Ersatz von Zulassungs- und Überführungskosten für das Ersatzfahrzeug · Ersatz von Entsorgungskosten Ja (Zeitliche Geltung: unabhängig von der zeitlichen Abwesenheit vom W ohnsitz; Ausnahmen: Krankenrücktransport, Rückholung von Kindern und Fahrzeugabholung (dort auf jeweils 6 W ochen Abwesenheit beschränkt) Differenzkasko-Versicherung bei Pkw (Entschädigungsleistung bei Kaskoschäden bei geleasten Fahrzeugen) Beitragsfreie Überschneidungsfrist bei Fahrzeugwechsel 2 Ja (Zeitliche Geltung: bis 3 Monate fortlaufende Abwesenheit vom W ohnsitz) Ja (nur in Verbindung mit Vollkasko möglich) Der Baustein „Mietwagen-Schutz“ ersetzt bei einem versicherten Schaden (mit Ausnahme Glasbruch) Kosten eines Mietwagen in begrenztem Umfang. Nein Ja, mit Versicherungssummen der KH Ja, mit Versicherungssummen der KH (Versicherungszeitraum bis zu 3 Monaten ab Anmietung) (Versicherungszeitraum bis zu 3 Monaten ab Anmietung) Ja, ausgenommen Alkohol, Drogen, Entwendung Ja, ausgenommen Alkohol, Drogen, Entwendung 12 Monate bei Totalschaden durch Entwendung, Zerstörung oder Verlust 18 Monate bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Zusammenstoß mit Tieren aller Art versichert Zusammenstoß mit Tieren aller Art versichert Unmittelbare Schäden durch Marderbiss Ja, unmittelbar durch Tierbisse verurund daraus resultierende Folgeschäden sachte Schäden am Fahrzeug inkl. Folgeschäden. Ausgenommen sind Schäden im Fahrzeuginnenraum. Folgeschäden sind auf max. 2.000 € pro Schadenfall begrenzt. Glasbruch Weiterer Anbieter zum Vergleich Ja, außerdem Erstattung der Kosten für Innenraumreinigung sowie Ersatz von Vignetten und Plaketten Ja, gegen Mehrbeitrag möglich siehe Punkt A.5.4. der Allg. Kfz-Bedingungen der HDI (auch bei finanzierten Pkw) 14 Tage Ja, unmittelbare Schäden durch Tierbisse an Kabeln, Schläuchen, Leitungen, Gummimanschetten und Dämmmaterial – inkl. Folgeschäden am Fahrzeug. Folgeschäden sind auf max. 3.000 € pro Schaden begrenzt. Ja Ja, ohne Mehrbeitrag siehe Punkt A.2.6.1 d der Allg. Kfz-Bedingungen der HUK-COBURG Keine www.siemens.de/kfz Mitarbeiter-Versicherungen | Tarifübersicht* zur Kfz-Versicherung für Pkw Tarifbezeichnung Bei Fahrzeugabmeldung bleibt der vorhandene Schadenfreiheitsrabatt 7 Jahre unverändert bestehen Abrechnung Kurzzeit-Kennzeichen nach Tagen (nur bei anschließender endgültiger Zulassung des Fahrzeuges beim gleichen VR) Einstufung zusätzliches Fahrzeug auf gleichen VN bzw. Partner beim gleichen Versicherer (sofern Zweitwagenregelung nicht anwendbar ist) Zweitwagenregelung (Pkw) (beim gleichen Versicherer) Voraussetzungen bei Erst- und Zweitfahrzeug: · kein abweichender Halter · VN und alle Fahrer sind mindestens 23 Jahre alt HDI Versicherung AG Motor-Plus HUK-COBURG Classic-Tarif Ja Ja Ja Ja SF 1 = 60 % in KH 53 % in VK SF 1 = 60 % in KH 53 % in VK (es muss ein Erstvertrag bestehen, der in eine Schadenfreiheitsklasse eingestuft ist) (es muss ein Erstvertrag bestehen, der in eine Schadenfreiheitsklasse eingestuft ist) SF 2 = 55 % in KH SF 4 = 48 % in KH 50 % in VK 45 % in VK keine Haltervorgabe bei Erstfahrzeug; vorausgesetzt der Erstvertrag hat auch mind. die Schadenfreiheitsklasse SF 2 Weiterer Anbieter zum Vergleich Vorausgesetzt der Erstvertrag hat auch mind. die Schadenfreiheitsklasse SF 4 oder SF 5 = 45 % in KH 43 % in VK keine Haltervorgabe bei Erstfahrzeug; vorausgesetzt der Erstvertrag hat auch mind. die Schadenfreiheitsklasse SF 10 Einstufung für Kinder (auch Führerscheinneulinge) von SiemensMitarbeitern, wenn bereits ein Elternteil einen Pkw bei der jeweiligen Gesellschaft versichert hat Einstufung Erstvertrag bei Führerscheinbesitz (weltweit) von mind. 3 Jahren SF 1 = 60 % in KH, 53 % in VK SF 2 = 55 % in KH 50 % in VK wenn der Vertrag des Elternteils bei HDI besteht SF 1 = 60 % in KH 53 % in VK wenn der Vertrag des Elternteils bei HUKCOBURG besteht SF ½ = 75 % in KH, 55 % in VK wenn der Vertrag des Elternteils bei einem anderen Versicherer besteht SF 1 = 60 % in KH 53 % in VK (es bestand bisher keine Vorversicherung) SFR-Übertragung unter bestimmten Voraussetzungen möglich (auch bei Verwandtschaftsverhältnis der Seitenlinie), aber: Anrechnung von aus- und inländischen Dienstwagenzeiten bei Siemens (Vorgaben des Versicherers sind zu beachten) Anrechnung ausländischer Rabattbestätigungen (Vorgaben des Versicherers sind zu beachten) Bei Rückkehr eines Mitarbeiters aus dem Ausland: Versicherung des mitgebrachten Fahrzeuges mit ausländischen Kennzeichen bis max. 3 Monate möglich Aufgrund der Komplexität dieses Themas bitten wir vorab bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft anzufragen, ob und in welcher Höhe ein Schadenfreiheitsrabatt übertragen werden kann. Ja, nach Vorabprüfung durch SPF Ja, nach Vorabprüfung durch SPF Ja, nach Vorabprüfung durch SPF Ja, nach Vorabprüfung durch SPF Ja, Anfrage bei HDI oder SPF vornehmen Nein * Diese Darstellung gibt einen ersten Überblick zu den tariflichen Leistungen. Der konkrete Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsvertrag. Stand 10/2015 3 www.siemens.de/kfz Mitarbeiter-Versicherungen | Tarifübersicht* zur Kfz-Versicherung für Pkw Informationen gemäß § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung zum Vermittler: Vermittler ist die Siemens Private Finance Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH, Otto-Hahn-Ring 6, 81739 München, Telefon: 089-636-31110, Fax: 089-636-31112, [email protected]. Wir sind Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung und im Vermittlerregister unter der Register-Nr. D-KFKU-MFFD0-57 eingetragen. Das öffentliche Versicherungsvermittlerregister, bei dem die Registrierung überprüft werden kann, wird geführt von: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, höchstens 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen), www.vermittlerregister.org, Kontakt: www.vermittlerregister.org/kontakt.aspx. Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de/home.html 4 www.siemens.de/kfz
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