Tarifübersicht* zur Kfz-Versicherung für Pkw

Mitarbeiter-Versicherungen
Tarifübersicht* zur Kfz-Versicherung für Pkw
Bei unseren zwei Vertragspartnern zur Kfz-Versicherung haben wir unterschiedliche Leistungsmerkmale, welche Sie
aus der nachstehenden Aufstellung entnehmen können – gültig ab 01.10.2015 für HDI bzw. 01.01.2016 für HUK.
In der letzten Spalte können Sie die Leistungen eines weiteren Versicherers Ihrer Wahl eintragen.
Legende:
Kfz-Haftpflicht = KH
Versicherungsnehmer/-in = VN
Kfz-Vollkasko = VK
Kfz-Teilkasko = TK
Ehepartner bzw. Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft = Partner
Tarifbezeichnung
Vertragsabschluss ist
Online möglich
Neue Rabattstaffel der schadenfreien
Jahre
Versicherungssumme in KH
HDI Versicherung AG
Motor-Plus
HUK-COBURG
Classic-Tarif
Ja
Ja
Ja,
SF 35 = 20 % Beitragssatz
Ja,
SF 35 = 20 % Beitragssatz
100 Mio. €
pauschal Personen-, Sach-, Vermögensschäden (bei Personenschäden max.
15 Mio. Euro pro geschädigte Person) je
Schadenfall
Tarif „mit Partnerwerkstatt-Service“ mit Für Pkw besteht die Möglichkeit, die
Beitragsvorteil von bis zu 20%
Variante „mit Partnerwerkstatt-Service“
(Bei einem Kaskoschaden (Voll- oder
abzuschließen. Im Schadenfall ist ein
Teilkasko) übernimmt der Versicherer die
kostenloser Mietwagen für max. 7 Tage
Auswahl der W erkstatt für die Reparatur
inklusive.
an Ihrem Pkw)
Rabattschutz in KH und VK ab SF 4
Versicherer = VR
Ja,
(Durch den Rabattschutz ist für einen Pkw Einschluss bei Pkw gegen
ein Schaden pro Jahr frei)
Mehrbeitrag möglich
Weiterer
Anbieter
zum
Vergleich
100 Mio. €
für Personen-, Sach-, Vermögensschäden (bei Personenschäden max.
15 Mio. Euro je geschädigte Person) je
Schadenfall
Für Pkw besteht die Möglichkeit, die
Variante „mit Partnerwerkstatt-Service“
abzuschließen
Ja,
Einschluss bei Pkw gegen
Mehrbeitrag möglich
Rabattretter ab SF 25 (bei Pkw)
Nein,
Nein,
bei den neuen Tarifen nicht mehr
bei den neuen Tarifen nicht mehr vorhanden, deshalb ist der Abschluss des Rabatt- vorhanden, deshalb ist der Abschluss
des Rabattschutzes zu empfehlen
schutzes zu empfehlen
Ausland-SchadenschutzVersicherung*
Ja,
separater Einschluss gegen Mehrbeitrag
möglich
Ja,
separater Einschluss gegen Mehrbeitrag möglich
* W erden Sie bei einem Unfall im Ausland durch ein dort versicherungspflichtiges Fahrzeug geschädigt, wird der Schaden so reguliert, als sei
der Unfallgegner in Deutschland haftpflichtversichert und Sie können sich bezügl. der Schadenregulierung direkt an Ihre Versicherungsgesellschaft wenden.
Ihr Vermittler:
Siemens Private Finance Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH
A Siemens Financial Services Business
81739 München · Telefon 089-636-44404 · Fax 089-636-21095
[email protected]; www.siemens.de/spf (Benutzer: spf; Passwort: Vorsorge!)
www.siemens.de/kfz
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Tarifbezeichnung
Zusätzlicher Kasko-Schutz gegen Mehrbeitrag möglich durch Baustein
„Premium-Schutz“ bei HDI
„Kasko PLUS“ bei HUK
Kfz-Schutzbrief möglich gegen
Mehrbeitrag
(Pannenhilfe, etc.)
Mietwagen-Schutz möglich
gegen Mehrbeitrag
Mallorca-Police
automatisch enthalten
Verzicht auf die Einrede der groben
Fahrlässigkeit in der Kaskoversicherung
Neupreisentschädigung bei Kaskoschäden ab Erstzulassung ohne Mehrbeitrag
(gilt für Neufahrzeuge im Erstbesitz)
Zusammenstoß mit Tieren
(bei in Bewegung befindlichem Fahrzeug)
HDI Versicherung AG
Motor-Plus
HUK-COBURG
Classic-Tarif
· Ersatz von selbstverschuldeten Schäden an z.B. anderen eigenen Fahrzeugen (500 € Selbstbeteiligung)
· verlängerte Neupreisentschädigung für
neue Pkw (24 Monate bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust)
· eine Kaufpreisentschädigung für gebrauchte Pkw (12 Monate bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust)
· Tierbissschäden unbegrenzt/ Folgeschäden bis 5.000 €
· Murgang (Schlamm- oder Gesteinslawinen) und Dachlawinen
· Ersatz von Leuchtmitteln inkl. Xenon
(bei Glasbruch)
· Neupreisentschädigung bei fest eingebauten Navigationsgeräten, Audio und
Videosystemen bis 6 Monate nach
Erstzulassung
· Erstattung Wertminderung nach unfallbedingter Beschädigung bei Fahrzeugen, die nicht älter als 48 Monate sind
· Ersatz von selbstverschuldeten
Schäden an z.B. anderen eigenen
Fahrzeugen (500 € Selbstbeteiligung)
· erweiterte Neupreisentschädigung
bis 24 Monate bei Totalschaden,
Zerstörung oder Verlust
· Kaufwertentschädigung für
Gebrauchtfahrzeuge innerhalb der
ersten 24 Monate
· Unterschlagung generell mitversichert
· Ersatz von Zulassungs- und Überführungskosten für das Ersatzfahrzeug
· Ersatz von Entsorgungskosten
Ja
(Zeitliche Geltung: unabhängig von der
zeitlichen Abwesenheit vom W ohnsitz;
Ausnahmen: Krankenrücktransport,
Rückholung von Kindern und Fahrzeugabholung (dort auf jeweils 6 W ochen
Abwesenheit beschränkt)
Differenzkasko-Versicherung bei Pkw
(Entschädigungsleistung bei Kaskoschäden
bei geleasten Fahrzeugen)
Beitragsfreie Überschneidungsfrist bei
Fahrzeugwechsel
2
Ja
(Zeitliche Geltung: bis 3 Monate fortlaufende Abwesenheit vom W ohnsitz)
Ja
(nur in Verbindung mit Vollkasko möglich)
Der Baustein „Mietwagen-Schutz“ ersetzt
bei einem versicherten Schaden (mit
Ausnahme Glasbruch) Kosten eines
Mietwagen in begrenztem Umfang.
Nein
Ja,
mit Versicherungssummen der KH
Ja,
mit Versicherungssummen der KH
(Versicherungszeitraum bis zu 3 Monaten ab Anmietung)
(Versicherungszeitraum bis zu 3 Monaten ab Anmietung)
Ja,
ausgenommen Alkohol, Drogen,
Entwendung
Ja,
ausgenommen Alkohol, Drogen,
Entwendung
12 Monate bei Totalschaden durch
Entwendung, Zerstörung oder Verlust
18 Monate bei Totalschaden,
Zerstörung oder Verlust
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
versichert
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
versichert
Unmittelbare Schäden durch Marderbiss Ja, unmittelbar durch Tierbisse verurund daraus resultierende Folgeschäden sachte Schäden am Fahrzeug inkl.
Folgeschäden. Ausgenommen sind
Schäden im Fahrzeuginnenraum. Folgeschäden sind auf max. 2.000 € pro
Schadenfall begrenzt.
Glasbruch
Weiterer
Anbieter
zum
Vergleich
Ja, außerdem Erstattung der Kosten für
Innenraumreinigung sowie Ersatz von
Vignetten und Plaketten
Ja,
gegen Mehrbeitrag möglich siehe Punkt
A.5.4. der Allg. Kfz-Bedingungen der
HDI (auch bei finanzierten Pkw)
14 Tage
Ja, unmittelbare Schäden durch Tierbisse an Kabeln, Schläuchen, Leitungen, Gummimanschetten und Dämmmaterial – inkl. Folgeschäden am
Fahrzeug. Folgeschäden sind auf
max. 3.000 € pro Schaden begrenzt.
Ja
Ja,
ohne Mehrbeitrag siehe Punkt A.2.6.1
d der Allg. Kfz-Bedingungen der
HUK-COBURG
Keine
www.siemens.de/kfz
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Tarifbezeichnung
Bei Fahrzeugabmeldung bleibt der vorhandene Schadenfreiheitsrabatt 7 Jahre
unverändert bestehen
Abrechnung Kurzzeit-Kennzeichen nach
Tagen
(nur bei anschließender endgültiger Zulassung des Fahrzeuges beim gleichen VR)
Einstufung zusätzliches Fahrzeug auf
gleichen VN bzw. Partner beim gleichen
Versicherer
(sofern Zweitwagenregelung nicht anwendbar ist)
Zweitwagenregelung (Pkw) (beim gleichen Versicherer) Voraussetzungen bei
Erst- und Zweitfahrzeug:
· kein abweichender Halter
· VN und alle Fahrer sind mindestens
23 Jahre alt
HDI Versicherung AG
Motor-Plus
HUK-COBURG
Classic-Tarif
Ja
Ja
Ja
Ja
SF 1 = 60 % in KH
53 % in VK
SF 1 = 60 % in KH
53 % in VK
(es muss ein Erstvertrag bestehen, der in eine
Schadenfreiheitsklasse eingestuft ist)
(es muss ein Erstvertrag bestehen, der in
eine Schadenfreiheitsklasse eingestuft ist)
SF 2 = 55 % in KH
SF 4 = 48 % in KH
50 % in VK
45 % in VK
keine Haltervorgabe bei Erstfahrzeug;
vorausgesetzt der Erstvertrag hat auch
mind. die Schadenfreiheitsklasse SF 2
Weiterer
Anbieter
zum
Vergleich
Vorausgesetzt der Erstvertrag hat
auch mind. die Schadenfreiheitsklasse
SF 4
oder
SF 5 = 45 % in KH
43 % in VK
keine Haltervorgabe bei Erstfahrzeug;
vorausgesetzt der Erstvertrag hat auch
mind. die Schadenfreiheitsklasse SF 10
Einstufung für Kinder (auch Führerscheinneulinge) von SiemensMitarbeitern, wenn bereits ein Elternteil
einen Pkw bei der jeweiligen Gesellschaft versichert hat
Einstufung Erstvertrag bei Führerscheinbesitz (weltweit) von mind.
3 Jahren
SF 1 = 60 % in KH, 53 % in VK
SF 2 = 55 % in KH
50 % in VK
wenn der Vertrag des Elternteils bei HDI
besteht
SF 1 = 60 % in KH
53 % in VK
wenn der Vertrag des Elternteils bei HUKCOBURG besteht
SF ½ = 75 % in KH, 55 % in VK
wenn der Vertrag des Elternteils bei einem
anderen Versicherer besteht
SF 1 = 60 % in KH
53 % in VK
(es bestand bisher keine Vorversicherung)
SFR-Übertragung unter bestimmten
Voraussetzungen möglich (auch bei
Verwandtschaftsverhältnis der
Seitenlinie), aber:
Anrechnung von aus- und inländischen
Dienstwagenzeiten bei Siemens
(Vorgaben des Versicherers sind zu
beachten)
Anrechnung ausländischer
Rabattbestätigungen
(Vorgaben des Versicherers sind zu
beachten)
Bei Rückkehr eines Mitarbeiters aus
dem Ausland: Versicherung des mitgebrachten Fahrzeuges mit ausländischen
Kennzeichen bis max. 3 Monate möglich
Aufgrund der Komplexität dieses Themas bitten wir vorab bei der jeweiligen
Versicherungsgesellschaft anzufragen, ob und in welcher Höhe ein Schadenfreiheitsrabatt übertragen werden kann.
Ja,
nach Vorabprüfung durch SPF
Ja,
nach Vorabprüfung durch SPF
Ja,
nach Vorabprüfung durch SPF
Ja,
nach Vorabprüfung durch SPF
Ja,
Anfrage bei HDI oder SPF vornehmen
Nein
* Diese Darstellung gibt einen ersten Überblick zu den tariflichen Leistungen. Der konkrete Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich
ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsvertrag.
Stand 10/2015
3
www.siemens.de/kfz
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Informationen gemäß § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung zum Vermittler:
Vermittler ist die Siemens Private Finance Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH, Otto-Hahn-Ring 6,
81739 München, Telefon: 089-636-31110, Fax: 089-636-31112, [email protected].
Wir sind Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung und im Vermittlerregister unter der
Register-Nr. D-KFKU-MFFD0-57 eingetragen. Das öffentliche Versicherungsvermittlerregister, bei dem die Registrierung
überprüft werden kann, wird geführt von: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin,
Telefon: 0180 6005850 (20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, höchstens 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen), www.vermittlerregister.org,
Kontakt: www.vermittlerregister.org/kontakt.aspx.
Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten:
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de/home.html
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www.siemens.de/kfz