tipps zur winterzeit

TIPPS ZUR WINTERZEIT
• Wohlfühltemperaturen in der Wohnung
Als angenehm empfindet man eine Raumtemperatur zwischen 19˚ und 22˚ und dies bei
einer relativen Luftfeuchtigkeit von 35% bis 55%.
Unterschiedliche Räume – unterschiedliche Wohlfühltemperaturen:
Wohnbereich und Küche: 19˚ bis 21˚
Badezimmer:
21˚ bis 23˚
Schlafzimmer:
maximal 18˚
Faustregel: Je niedriger die Temperatur im Raum, desto öfter muss man lüften. Je kälter es
draußen ist, desto kürzer ist die Lüftungsdauer.
Mindestens morgens und abends stoßlüften, d.h. die Fenster 5-10 Minuten weit öffnen.
Wasserdampf durch Baden, Duschen oder Kochen sofort weglüften.
• Energie sparen + Schimmelbildung verhindern
Wichtig: Fenster nicht dauerhaft gekippt lassen!
Heizkörper bei Abwesenheit nicht abdrehen, sondern bei einer niedrigeren Temperatur
(auch nachts) weiterlaufen lassen. Türen zwischen unterschiedlich geheizten Räumen
geschlossen halten. Heizkörper nicht mit Möbeln oder Gardinen abdecken.
• Räum- und Streupflicht
Mit Abschluss des Mietvertrages haben Sie die Räum- und Streupflicht übernommen.
Schneebeseitigung, das Streuen bei Glatteis aber auch die Laubbeseitigung (Unfallgefahr
durch nasses Laub) obliegt allen Hausbewohnern und ist abwechselnd vorzunehmen. Wir
haben "Schneekarten" in unseren Häusern hinterlegt, die den Wechsel regeln.
Ist Ihre Schneekarte über Sommer verloren gegangen? Dann melden Sie sich bei uns, damit
wir Ihnen eine neue zur Verfügung stellen können.
Eine gute Nachbarschaft zeichnet sich auch dadurch aus, dass man kranke und gebrechliche
Nachbarn bei der Weitergabe der Schneekarte überspringt – Danke schön!
Übrigens, auch die Wege zu den Müllplätzen, den Garagen oder PKW-Stellplätzen sind zu
räumen. Für den Stellplatz selbst und die Vorplätze vor den Garagen ist der jeweilige Mieter
alleine verantwortlich. Bitte türmen Sie mit dem Schnee keine seitlichen Wälle auf, die dann
den Nachbarn behindern.
Ansonsten sind Stellplätze und Garagenvorplätze grundsätzlich regelmäßig bzw. bei Bedarf
zu reinigen. Ölflecke, auch in den Garagen, sind zu vermeiden bzw. sofort mit geeigneten
Mitteln zu entfernen.
Hinweis: Bitte bedenken Sie, dass bei Unfällen mit Personen- und / oder Sachschäden aufgrund von
Vernachlässigung der Räum- und Streupflicht der jeweilige Mieter / die jeweilige Mieterin
schadenersatzpflichtig ist. Wir bitten Sie daher, dieser mietvertraglichen Pflicht unbedingt gewissenhaft
nachzukommen. Sofern Sie noch keine private Haftpflichtversicherung haben, sollten Sie darüber nachdenken,
ob eine solche Versicherung nicht auch für Sie sinnvoll wäre – und zwar nicht nur wegen der Räum- und
Streupflicht.