Welche Versicherung Räum-Muffel rettet

Streupflicht vernachlässigt
Welche Versicherung Räum-Muffel rettet
Das ungemütliche Winterwetter lässt viele Deutsche wieder zur Schaufel greifen. Denn Gehwege und
Auffahrten, die von Schnee und Eis bedeckt sind, müssen von Hauseigentümern geräumt werden. Was
viele nicht wissen: Häufig müssen auch Mieter ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen. Welcher
Versicherungsschutz für säumige Räumer wichtig ist, erfahren Sie hier.
Eigenheimbesitzer und Mieter, die im Winter ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommen, haften für
entstandene Schäden. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin. Doch gerade Mieter wissen
dem BdV zufolge oft nicht, dass auch sie für den Räumdienst zuständig sind. Eine
Privathaftpflichtversicherung sei daher „unbedingt zu empfehlen“, empfehlen die Verbraucherschützer.
Sie sichert Mieter und auch Vermieter bei Schäden ab, die sie Dritten fahrlässig zufügen.
Der BdV veranschaulicht den Nutzen einer Privathaftpflichtversicherung an einem Beispiel: Fällt der
Schnee während der Räumpflichtige bei der Arbeit ist und rutscht jemand in diesem Zeitraum auf der
nicht geräumten Fläche vor der Haustür des Berufstätigen aus, so kommt die private
Haftpflichtversicherung für den Schaden auf – und wehrt gegebenenfalls auch
Schadensersatzansprüche ab, die an den Versicherten gestellt werden. Das wäre dann der Fall, erklärt
der BdV, wenn jemand trotz geräumter und gestreuter Gehwege ausrutscht. Dafür könne man nicht
haftbar gemacht werden.
Wann die Haftpflichtversicherung nicht ausreicht
Hauseigentümer, die ihr Haus vermieten und dort nicht selber wohnen, sollten zusätzlich noch eine
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung haben, lautet ein weiterer Rat der
Verbraucherschützer. Der Grund: Dieses Risiko ist über die Privathaftpflichtversicherung nicht
abgedeckt.
Darüber hinaus empfiehlt sich laut BdV die Wohngebäudeversicherung um sogenannte
Elementarschäden zu erweitern. Damit sind auch Schadensfälle durch „Schneedruck“ versichert, etwa,
wenn es infolge vieler schneereicher Tage zu Schäden an Dächern kommt.
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Dieser Artikel erschien am 12.01.2017 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/raeum--und-streupflicht-beachten-welche-versicherung-bei-glaetteunfaellen-greift-1484241594/
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