Vermieterbescheinigung Nach §19 BMG müssen „Wohnungsgeber“ dem Mieter den Ein- und Auszug bestätigen. Der Mieter ist verpflichtet, bei einer An- oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt die Vermieterbescheinigung vorzulegen (§ 23Abs. 1 MeldeFortG). Objekt: Name Vermieter: Wohnung Nr. / Lage: Bisheriger Mieter: Neuer Mieter Auszug am: Einzug am: Name: Name Unterschrift Eigentümer:
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