Vermieterbescheinigung

Vermieterbescheinigung
Nach §19 BMG müssen „Wohnungsgeber“ dem Mieter den Ein- und Auszug bestätigen. Der
Mieter ist verpflichtet, bei einer An- oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt die
Vermieterbescheinigung vorzulegen (§ 23Abs. 1 MeldeFortG).
Objekt:
Name
Vermieter:
Wohnung
Nr. / Lage:
Bisheriger Mieter:
Neuer Mieter
Auszug am:
Einzug am:
Name:
Name
Unterschrift Eigentümer: