BMF kündigt neue Dienstkleidung an Über Geschmack kann man nicht streiten – über Diensttauglichkeit schon Hilden, 28. August 2015 Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die Mehrheitsfraktion im Hauptpersonalrat (HPR) haben erste Informationen zur neuen Dienstkleidung des Zolls verbreitet. Mit Blick auf Sinn und Zweck der Dienstkleidung und insbesondere auf die sehr lange Entwicklungszeit ist der erste Eindruck eher enttäuschend. Es scheint, die Abgrenzung von Dienstkleidungen anderer Vollzugbehörden war so wichtig, dass Fragen der Eigensicherung und der Tauglichkeit im Dienstalltag zu sehr vernachlässigt wurden. So erinnert man sich beim ersten Blick auf ein im Mitarbeiterportal verbreiteten Foto eher an Mitarbeiter einer Autovermietung oder einer Hotelkette, als an Vollzugskräfte. Gerade die Erkennbarkeit als Vollzugsbeamter ist Teil eines ganzheitlichen Eigensicherungskonzeptes. Die bisherigen Illustrationen wecken Zweifel, dass dies bei den aktuellen Mustern berücksichtigt wurde. Die Dienstkleidung von Streifen- und Kontrollbeamten muss unter anderem gewährleisten, dass die erforderliche Ausrüstung einsatzbereit und dennoch bequem mitgeführt werden kann. In diesem Zusammenhang fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP), auch im Zoll ballistische Überziehschutzwesten mit taktischen Hüllen statt der bisherigen Unterziehschutzwesten einzuführen. Die jetzt vorgestellte Dienstkleidung dürfte jedoch eine gefahrlose Nutzung von Schutzwesten über der Kleidung nicht zulassen. Ein weiterer Eigensicherungsaspekt ist die Berücksichtigung der verschiedenen Aufgaben und Funktionen des Zolls. Insbesondere dort, wo Vollzugkräfte und unbewaffnete Verwaltungsbeamte des Zolls in unmittelbarer Nähe arbeiten, ist eine deutliche Unterscheidung der Dienstkleidungen erforderlich. Gewaltbereite Kriminelle unterscheiden nicht anhand von Geschäftsverteilungsplänen und Dienstvorschriften, ob ein Uniformierter für sie zuständig ist und aus ihrer Sicht eine „Gefahr“ darstellt. „Wir werden das Dienstkleidungskonzept, sobald es verfügbar ist, auf Herz und Nieren prüfen“, macht Michael Floeth für den Vorstand der GdP-Zoll deutlich. „Unsere Zustimmung hängt nicht von Geschmacksfragen sondern von der Diensttauglichkeit der neuen Dienstkleidung ab. Nicht zuletzt muss eine Dienstkleidung eben auch von den Kolleginnen und Kollegen, die sie täglich tragen, akzeptiert werden. Erste Reaktionen lassen hier Zweifel aufkommen. “
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