GdP-Zoll-Newsletter vom 28.08.2015

BMF kündigt neue Dienstkleidung an
Über Geschmack kann man nicht streiten – über Diensttauglichkeit schon
Hilden, 28. August 2015
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die Mehrheitsfraktion im Hauptpersonalrat
(HPR) haben erste Informationen zur neuen Dienstkleidung des Zolls verbreitet. Mit Blick auf Sinn
und Zweck der Dienstkleidung und insbesondere auf die sehr lange Entwicklungszeit ist der erste
Eindruck eher enttäuschend. Es scheint, die Abgrenzung von Dienstkleidungen anderer
Vollzugbehörden war so wichtig, dass Fragen der Eigensicherung und der Tauglichkeit im
Dienstalltag zu sehr vernachlässigt wurden. So erinnert man sich beim ersten Blick auf ein im
Mitarbeiterportal verbreiteten Foto eher an Mitarbeiter einer Autovermietung oder einer
Hotelkette, als an Vollzugskräfte. Gerade die Erkennbarkeit als Vollzugsbeamter ist Teil eines
ganzheitlichen Eigensicherungskonzeptes. Die bisherigen Illustrationen wecken Zweifel, dass dies
bei den aktuellen Mustern berücksichtigt wurde.
Die Dienstkleidung von Streifen- und Kontrollbeamten muss unter anderem gewährleisten, dass
die erforderliche Ausrüstung einsatzbereit und dennoch bequem mitgeführt werden kann. In
diesem Zusammenhang fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP), auch im Zoll ballistische
Überziehschutzwesten mit taktischen Hüllen statt der bisherigen Unterziehschutzwesten
einzuführen. Die jetzt vorgestellte Dienstkleidung dürfte jedoch eine gefahrlose Nutzung von
Schutzwesten über der Kleidung nicht zulassen.
Ein weiterer Eigensicherungsaspekt ist die Berücksichtigung der verschiedenen Aufgaben und
Funktionen des Zolls. Insbesondere dort, wo Vollzugkräfte und unbewaffnete
Verwaltungsbeamte des Zolls in unmittelbarer Nähe arbeiten, ist eine deutliche Unterscheidung
der Dienstkleidungen erforderlich. Gewaltbereite Kriminelle unterscheiden nicht anhand von
Geschäftsverteilungsplänen und Dienstvorschriften, ob ein Uniformierter für sie zuständig ist und
aus ihrer Sicht eine „Gefahr“ darstellt.
„Wir werden das Dienstkleidungskonzept, sobald es verfügbar ist, auf Herz und Nieren prüfen“,
macht Michael Floeth für den Vorstand der GdP-Zoll deutlich. „Unsere Zustimmung hängt nicht
von Geschmacksfragen sondern von der Diensttauglichkeit der neuen Dienstkleidung ab. Nicht
zuletzt muss eine Dienstkleidung eben auch von den Kolleginnen und Kollegen, die sie täglich
tragen, akzeptiert werden. Erste Reaktionen lassen hier Zweifel aufkommen. “