Meldung vom 23.2.2016

30 Prozent weniger Kontrollen auf dem Arbeitsmarkt
Hilden, 23.02.2016
Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 19.02.2016, dass im Jahr 2015 die Zahl der
Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz im Vergleich zum Vorjahr um gut 30
Prozent gesunken sei. "Es ist absurd, dass gerade im ersten Jahr der Einführung des
Mindestlohns weniger kontrolliert wurde. Das Gegenteil hätte der Fall sein müssen", wird die
Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Beate
Müller-Gemmeke dazu zitiert.
Gegenüber der Südwest Presse soll ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums (BMF) im
Gegenzug erklärt haben, dass die Kontrollen auf einen „risikoorientierten Ansatz“ umgestellt
worden seien. Das ist nach Ansicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) allerdings weniger als
die halbe Wahrheit. Richtig mag sein, dass das BMF endlich die Sinnlosigkeit ständig
steigender quantitativer Zielvorgaben bei den Schwarzarbeitskontrollen eingesehen hat. Bei
konstanter oder sogar sinkender Personalstärke kann das nur zu Lasten der Qualität gehen.
Mit der stärkeren Bekämpfung von Organisierter Kriminalität auf dem Arbeitsmarkt ist
natürlich auch eine Verschiebung von personellen Ressourcen im Zoll verbunden. Tatsächlich
ist aber der zahlenmäßige Rückgang der Kontrollen zuerst auf die Zerschlagung der dafür
zuständigen "Kontrolleinheiten Prävention" im Herbst 2014 und die gleichzeitige
Reduzierung bzw. sogar Einstellung des Streifendienstes zur Schwarzarbeitsbekämpfung in
weiten Teilen des Landes zurück zu führen.
Wer den Arbeitsmarkt im Kampf gegen illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit,
Mindestlohnunterschreitung bis hin zu Menschenhandel wirksam kontrollieren will, muss die
Arbeitsplätze aufsuchen, Unterlagen vor Ort (z. B. auf der Baustelle) prüfen und dann mit der
Buchhaltung des Arbeitgebers abgleichen. Hier ist das BMF dringend gefordert, seine
Hausaufgaben zu erledigen und eine effektive Nachfolgelösung für den weitgehend
abgeschafften Prävention-/Streifendienstdienst zu finden.