30 Prozent weniger Kontrollen auf dem Arbeitsmarkt Hilden, 23.02.2016 Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 19.02.2016, dass im Jahr 2015 die Zahl der Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz im Vergleich zum Vorjahr um gut 30 Prozent gesunken sei. "Es ist absurd, dass gerade im ersten Jahr der Einführung des Mindestlohns weniger kontrolliert wurde. Das Gegenteil hätte der Fall sein müssen", wird die Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Beate Müller-Gemmeke dazu zitiert. Gegenüber der Südwest Presse soll ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums (BMF) im Gegenzug erklärt haben, dass die Kontrollen auf einen „risikoorientierten Ansatz“ umgestellt worden seien. Das ist nach Ansicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) allerdings weniger als die halbe Wahrheit. Richtig mag sein, dass das BMF endlich die Sinnlosigkeit ständig steigender quantitativer Zielvorgaben bei den Schwarzarbeitskontrollen eingesehen hat. Bei konstanter oder sogar sinkender Personalstärke kann das nur zu Lasten der Qualität gehen. Mit der stärkeren Bekämpfung von Organisierter Kriminalität auf dem Arbeitsmarkt ist natürlich auch eine Verschiebung von personellen Ressourcen im Zoll verbunden. Tatsächlich ist aber der zahlenmäßige Rückgang der Kontrollen zuerst auf die Zerschlagung der dafür zuständigen "Kontrolleinheiten Prävention" im Herbst 2014 und die gleichzeitige Reduzierung bzw. sogar Einstellung des Streifendienstes zur Schwarzarbeitsbekämpfung in weiten Teilen des Landes zurück zu führen. Wer den Arbeitsmarkt im Kampf gegen illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit, Mindestlohnunterschreitung bis hin zu Menschenhandel wirksam kontrollieren will, muss die Arbeitsplätze aufsuchen, Unterlagen vor Ort (z. B. auf der Baustelle) prüfen und dann mit der Buchhaltung des Arbeitgebers abgleichen. Hier ist das BMF dringend gefordert, seine Hausaufgaben zu erledigen und eine effektive Nachfolgelösung für den weitgehend abgeschafften Prävention-/Streifendienstdienst zu finden.
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