Fakten zur Abstimmungsvorlage "Reduktion

Fakten zur kantonalen Abstimmungsvorlage „Reduktion
Grundbuchgebühren“
Kanton verliert jährlich 16 Millionen an Steuereinnahmen
Wieso Steuereinnahmen? Im Gegensatz zu den Ausführungen der Initianten handelt
es sich bei den Grundbuchgebühren nicht um reine Gebühren sondern um
Gemengsteuern, welche nicht dem Kostendeckungsprinzip unterliegen. Der
Überschuss dient der allgemeinen Finanzierung des öffentlichen Haushalts. Der
Kanton Zürich muss diverse Dienstleistungen erbringen, welche defizitär oder
teilweise defizitär sind. So z.B. die Abwicklung von Konkursverfahren. Der Bund
bestimmt dort die Gebühren. Diese sind nicht kostendeckend. Davon profitieren
Gläubiger (z.B. KMU’s) mit einer höheren Konkursdividende. Weitere teilweise nicht
kostendeckende Dienstleistungen werden bei Geschäften des bäuerlichen
Bodenrechts, sowie bei Umstrukturierungsgeschäften (z.B. für KMU’s) erbracht.
Kaum Entlastung für Bürger und KMU‘s
Ein Bürger, welcher sich für Fr. 1 Mio. eine Liegenschaft leistet, würde durch
die Gebührenreduktion einmalig um Fr. 250.-- entlastet. Das gleiche gilt für den
Verkäufer (Grundbuchgebühren werden grundsätzlich zwischen Verkäufer und
Käufer hälftig geteilt).
Ein Grossinvestor, welcher für Fr. 100 Mio. ein Renditeobjekt mit 200
Mietwohnungen kauft, spart einmalig den Betrag von Fr. 125.-- pro Wohnung (total
Fr. 25‘000.--). Amortisiert auf 5 Jahre ergibt das den Betrag von Fr. 25.-- pro Jahr
und Wohnung bzw. Fr. 2.10 pro Monat und Wohnung. Dies führt nicht zu günstigeren
Mieten.
Schaden grösser als Nutzen
Massvolle Gebühren sind wichtig und richtig. Jedoch verfehlt die Initiative ihr
Ziel und die von den Initianten versprochenen Entlastungen (Entlastung KMU’s und
Mietern, Sicherung von Arbeitsplätzen und Renten) werden kaum eintreten.
Der Haushalt des Kantons Zürich steht bereits heute in Schieflage. Bis 2019
müssen 1.8 Milliarden Franken eingespart werden. Gerade jetzt auf jährliche
Einnahmen in der Höhe von Fr. 16 Millionen zu verzichten, stehet in keinem
Verhältnis zum Nutzen. Auch der Regierungsrat lehnt die Vorlage ab!