Berichterstattung zur Grossratssitzung vom Dienstag 1. März 2016 Die erste Sitzung nach den Sportferien war reich befrachtet mit gewichtigen Geschäften und einigen persönlichen Vorstössen. Begonnen hatte die Sitzung mit Ersatzwahlen: Adrian Bircher, GLP Aarau anstelle Melinda Bangerter im Grossen Rat, sowie Beat von Arx und Claudia Hofer als Fachrichter am Spezialverwaltungsgericht. Die Reorganisation der Schuldienste wurde als Gesetzesänderung in erster Lesung einstimmig angenommen. Dabei geht es, die über dreissigjährigen Regelwerke (Gesetze, Dekrete und Verordnungen) zu vereinfachen und an die heutige Praxis anzupassen. Betroffen sind Kinderund jugendpsychologischer Dienst, Schulpsychologischer Dienst, Schulsozialarbeit, Schulärztlicher Dienst, Schulzahnpflege, Lehrmittel, Mediotheken und regionale Spezialklassen. Verschiedene Prüfungsaufträge werden auf die 2. Lesung abgeklärt wie z.B. Austrittsuntersuchung durch den Schularzt oder Intervalle der Schulzahnplfege, welche neu ab Kindergarten Pflicht werden sollen und bis Ende Primarschule laufen. Ein Vorstoss verschiedener Postulanten, unter anderen Elisabeth Burgener SP und André Rotzetter CVP verlangte einen Bericht, der strategisch und operativ die Finanzierung der Betreuungsangebote von Menschen mit einer Behinderung im Aargau aufzeigt und zugleich das Potenzial durch konsequente Förderung von ambulanten Angeboten ausweist. Im Weiteren ist aufzuzeigen, welche Massnahmen ergriffen werden müssten, um die kantonale Finanzierung ambulanter Angebote zu ermöglichen. Das Postulat wurde von der Regierung so entgegengenommen. Das Haupttraktandum an diesem Tag war klar die Optimierung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden und die Neuordnung des Finanz- und Lastenausgleichs. Die neue Aufgabenteilung stärkt das Prinzip, dass diejenige Staatsebene die Kosten übernimmt, die auch mehr oder weniger die Aufgabenerfüllung steuern kann. Ein Kostenausgleich geschieht mit einem Steuerfussabtausch von 3% (Gemeinden -3%; Kanton +3%) und einem Feinausgleich über eine separate Ausgleichszahlung. Insgesamt wird der Finanzausgleich für alle transparenter und auch besser steuerbar. Dieser sieht folgende Mechanismen vor wie Ressourcenausgleich, Mindestausstattung, Bildungs- und Soziallastenausgleich und einen räumlich-strukturellen Ausgleich. Je nach Anzahl Fällen oder Grösse zum kantonalen Mittelwert werden Beiträge geleistet oder erhalten. Mit dem Räumlichen Ausgleich erhalten vor allem Gemeinden mit grosser Fläche gegenüber dem Baugebiet eine Abgeltung, was ländliche Gemeinden stärkt. Obwohl strukturerhaltend wirkend, sollen Gemeinden mit grösseren finanziellen Problemen Ergänzungsleistungen erhalten. Selbstverständlich gibt es bei Änderungen immer Gewinner und Verlierer zur heutigen Situation. Mit dem neuen Finanzausgleich schafft man v.a. Transparenz und klare Kriterien. Die Steuerfüsse werden die Gemeinden massvoll nach oben oder unten anpassen müssen. Im Fricktal gibt es Gemeinden mit grösseren Entlastungen in Eiken, Frick, Hornussen Rheinfelden und Zeinigen, wo andersherum andere Gemeinden grössere Mehrbelastungen erfahren wie Gipf-Oberfrick, Kaisten, Magden, Münchwilen, Oeschgen, Sisseln, Stein, Wegenstätten und Wölflinswil (je > Fr. 100‘000.-). Viel zu diskutieren gab die Senkung der Grundbuchgebühren, siehe persönlicher Kommentar. Nach hartem Ringen wurde mit 77:47 Stimmen (bürgerliche Parteien) auf das Geschäft eingetreten und diesem dann zugestimmt. Weiter wurden 3 Postulate von Marianne Binder und dem Schreibenden (beide CVP) überwiesen, welche eine wirtschaftfreundliche Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative für den Aargau fordert, bei Ausnutzung der vorhandenen Spielräume und einer Strategie gegen den Fachkräftemangel. Als letztes Postulat wurde Mit einem weiteren Vorstoss ist der Regierungsrat bereit zu prüfen, ob im Bereich der Fischzucht die Einkommensgrenzen, welche unter dem Titel des nichtlandwirtschaftlichen Nebenerwerbs ohne engen sachlichen Bezug gelten, in gewissen Bereichen angehoben werden könnten. Persönlicher Kommentar: Senkung der Grundbuchgebühren Die gestaffelte Einführung der kostendeckenden Grundbuchgebühren ist ein gangbarer Weg. Die Grundbuchgebühren werden damit nicht abgeschafft, sondern um die versteckte Steuer reduziert. Wir kommen mit der reduzierten Gebühr auf das Gebührenniveau des Kantons Zürich In Zürich ist das Volk an diesem Wochenende grad einer Reduktion gefolgt. 57,6 Prozent sagten am Sonntag Ja zur Gebührensenkung, welche der Kantonsrat im April 2015 beschlossen hatte. FDP, SVP, CVP, BDP und GLP stören sich schon lange daran, dass Hausbesitzer und Immobilienhändler bei Verkäufen eine Art Steuer zahlen. Die heutige Grundbuchgebühr ist eine versteckte Steuer. Eigentlich müssen die Steuern dem Kostendeckungs-und Äquivalenzprinzip entsprechen. Aus Rücksicht auf die Kantonsfinanzen sieht die neue Lösung eine gestaffelte Einführung vor. Die Aufwandkosten bei Grundstückübertragungen für Baubewilligungen oder auch Handänderungs- oder Grundstücksteuern müssen gedeckt werden. Unlängst mussten wir der Erhöhung des Eigenmietwertes aufgrund gesetzlichen und bundesgerichtlichen Vorgaben zustimmen. Heute konnte mit dieser Gebührensenkung eine wirtschafts- und investitionsfreundliche Lösung gefunden werden, die vertretbar ist. Martin Steinacher CVP, Gansingen
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