CVP Bezirk Laufenburg Berichterstattung der GR

Berichterstattung zur Grossratssitzung vom Dienstag 1. März 2016
Die erste Sitzung nach den Sportferien war reich befrachtet mit gewichtigen Geschäften und
einigen persönlichen Vorstössen. Begonnen hatte die Sitzung mit Ersatzwahlen: Adrian Bircher,
GLP Aarau anstelle Melinda Bangerter im Grossen Rat, sowie Beat von Arx und Claudia Hofer
als Fachrichter am Spezialverwaltungsgericht.
Die Reorganisation der Schuldienste wurde als Gesetzesänderung in erster Lesung einstimmig
angenommen. Dabei geht es, die über dreissigjährigen Regelwerke (Gesetze, Dekrete und
Verordnungen) zu vereinfachen und an die heutige Praxis anzupassen. Betroffen sind Kinderund jugendpsychologischer Dienst, Schulpsychologischer Dienst, Schulsozialarbeit,
Schulärztlicher Dienst, Schulzahnpflege, Lehrmittel, Mediotheken und regionale Spezialklassen.
Verschiedene Prüfungsaufträge werden auf die 2. Lesung abgeklärt wie z.B.
Austrittsuntersuchung durch den Schularzt oder Intervalle der Schulzahnplfege, welche neu ab
Kindergarten Pflicht werden sollen und bis Ende Primarschule laufen. Ein Vorstoss
verschiedener Postulanten, unter anderen Elisabeth Burgener SP und André Rotzetter CVP
verlangte einen Bericht, der strategisch und operativ die Finanzierung der Betreuungsangebote
von Menschen mit einer Behinderung im Aargau aufzeigt und zugleich das Potenzial durch
konsequente Förderung von ambulanten Angeboten ausweist. Im Weiteren ist aufzuzeigen,
welche Massnahmen ergriffen werden müssten, um die kantonale Finanzierung ambulanter
Angebote zu ermöglichen. Das Postulat wurde von der Regierung so entgegengenommen.
Das Haupttraktandum an diesem Tag war klar die Optimierung der Aufgabenteilung zwischen
Kanton und Gemeinden und die Neuordnung des Finanz- und Lastenausgleichs. Die neue
Aufgabenteilung stärkt das Prinzip, dass diejenige Staatsebene die Kosten übernimmt, die auch
mehr oder weniger die Aufgabenerfüllung steuern kann. Ein Kostenausgleich geschieht mit
einem Steuerfussabtausch von 3% (Gemeinden -3%; Kanton +3%) und einem Feinausgleich
über eine separate Ausgleichszahlung. Insgesamt wird der Finanzausgleich für alle
transparenter und auch besser steuerbar. Dieser sieht folgende Mechanismen vor wie
Ressourcenausgleich, Mindestausstattung, Bildungs- und Soziallastenausgleich und einen
räumlich-strukturellen Ausgleich. Je nach Anzahl Fällen oder Grösse zum kantonalen Mittelwert
werden Beiträge geleistet oder erhalten. Mit dem Räumlichen Ausgleich erhalten vor allem
Gemeinden mit grosser Fläche gegenüber dem Baugebiet eine Abgeltung, was ländliche
Gemeinden stärkt. Obwohl strukturerhaltend wirkend, sollen Gemeinden mit grösseren
finanziellen Problemen Ergänzungsleistungen erhalten. Selbstverständlich gibt es bei
Änderungen immer Gewinner und Verlierer zur heutigen Situation. Mit dem neuen
Finanzausgleich schafft man v.a. Transparenz und klare Kriterien. Die Steuerfüsse werden die
Gemeinden massvoll nach oben oder unten anpassen müssen. Im Fricktal gibt es Gemeinden
mit grösseren Entlastungen in Eiken, Frick, Hornussen Rheinfelden und Zeinigen, wo
andersherum andere Gemeinden grössere Mehrbelastungen erfahren wie Gipf-Oberfrick,
Kaisten, Magden, Münchwilen, Oeschgen, Sisseln, Stein, Wegenstätten und Wölflinswil (je > Fr.
100‘000.-).
Viel zu diskutieren gab die Senkung der Grundbuchgebühren, siehe persönlicher Kommentar.
Nach hartem Ringen wurde mit 77:47 Stimmen (bürgerliche Parteien) auf das Geschäft
eingetreten und diesem dann zugestimmt.
Weiter wurden 3 Postulate von Marianne Binder und dem Schreibenden (beide CVP)
überwiesen, welche eine wirtschaftfreundliche Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative
für den Aargau fordert, bei Ausnutzung der vorhandenen Spielräume und einer Strategie gegen
den Fachkräftemangel.
Als letztes Postulat wurde Mit einem weiteren Vorstoss ist der Regierungsrat bereit zu prüfen,
ob im Bereich der Fischzucht die Einkommensgrenzen, welche unter dem Titel des
nichtlandwirtschaftlichen Nebenerwerbs ohne engen sachlichen Bezug gelten, in gewissen
Bereichen angehoben werden könnten.
Persönlicher Kommentar:
Senkung der Grundbuchgebühren
Die gestaffelte Einführung der kostendeckenden Grundbuchgebühren ist ein gangbarer Weg.
Die Grundbuchgebühren werden damit nicht abgeschafft, sondern um die versteckte Steuer
reduziert. Wir kommen mit der reduzierten Gebühr auf das Gebührenniveau des Kantons Zürich
In Zürich ist das Volk an diesem Wochenende grad einer Reduktion gefolgt. 57,6 Prozent
sagten am Sonntag Ja zur Gebührensenkung, welche der Kantonsrat im April 2015
beschlossen hatte. FDP, SVP, CVP, BDP und GLP stören sich schon lange daran, dass
Hausbesitzer und Immobilienhändler bei Verkäufen eine Art Steuer zahlen.
Die heutige Grundbuchgebühr ist eine versteckte Steuer. Eigentlich müssen die Steuern dem
Kostendeckungs-und Äquivalenzprinzip entsprechen. Aus Rücksicht auf die Kantonsfinanzen
sieht die neue Lösung eine gestaffelte Einführung vor. Die Aufwandkosten bei
Grundstückübertragungen für Baubewilligungen oder auch Handänderungs- oder
Grundstücksteuern müssen gedeckt werden.
Unlängst mussten wir der Erhöhung des Eigenmietwertes aufgrund gesetzlichen und
bundesgerichtlichen Vorgaben zustimmen. Heute konnte mit dieser Gebührensenkung eine
wirtschafts- und investitionsfreundliche Lösung gefunden werden, die vertretbar ist.
Martin Steinacher CVP, Gansingen