Anpassung des Pflichtbeitrags und Prüfauftrag Der Verwaltungsrat der KZVK hat in seiner Sitzung am 09.12.2015 einen Beschluss zur Beitragsanpassung gefasst. Hierüber möchten wir unsere Beteiligten frühestmöglich in Kenntnis setzen. Verwaltungsrat der KZVK beschließt Beitragsanpassung und Prüfauftrag für Alternativen In der Pflichtversicherung bildet sich seit geraumer Zeit ein zunehmender Finanzierungsdruck aus. Durch die aktuell sehr niedrigen Neuanlagezinsen können auslaufende Zinspapiere und Neubeiträge nur zu erheblich niedrigeren Zinsen (wieder) angelegt werden. Dadurch sinkt die Ertragskraft des Kapitalvermögens langsam aber stetig. Sollten Neuanlagezinsen dauerhaft auf dem aktuell niedrigen Niveau (oder nahe dort) verharren, unterschreitet die Kapitalverzinsung den erforderlichen Rechnungszins und reicht nicht länger für eine ausreichende Finanzierung der Leistungszusagen aus. Sinken die Kapitalerträge langfristig, muss außerdem die Deckungsrückstellung mit einem niedrigeren Rechnungszins neu berechnet werden. Alle kapitalgedeckten Versorgungssysteme weltweit sind von dieser Problematik betroffen. Nach unserem Kenntnisstand sind die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen und die Bewertungsreserven der KZVK zwar in den letzten Jahren höher als bei vielen anderen Kassen in Deutschland, dadurch kann das grundsätzliche Problem jedoch nicht abgewandt werden. Es entstehen aber Spielräume für Höhe und Fristigkeit der erforderlichen Reaktionen. Mit dem Problem der Niedrigzinsphase haben sich Verwaltungsrat und Vorstand der Kasse schon seit einigen Jahren intensiv befasst. Der Verwaltungsrat hatte den Vorstand bereits in 2014 beauftragt, für diesen Fall im Herbst 2015 mögliche Handlungsalternativen aufzuzeigen. In seinem Gutachten von 2014 hat auch der Verantwortliche Aktuar bereits auf die Notwendigkeit von Finanzierungsmaßnahmen hingewiesen, falls sich die Zinssituation nicht verbessert. Die Zinssituation hat sich in 2015 nicht verbessert. Auch - aber nicht nur - durch Maßnahmen der Notenbanken hat sich die Problematik der Niedrigzinsen in 2015 sogar noch weiter verschärft. Deshalb hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2015 nunmehr folgende Beschlüsse zur Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung der Leistungszusagen gefasst: • Der Rechnungszins für die Pflichtversicherung (Verband P) wird zum 31. Dezember 2015 um 0,25 %-Punkte auf 4,0 % gesenkt. • Der Beitragssatz im Verband P zur nachhaltigen Stärkung der Finanzierung wird mit Wirkung zum 1. Januar 2018 von 4,8 % auf 5,6 % angehoben. Wenn allerdings bis zur Umsetzung in 2018 bzw. zum nächsten Überprüfungszeitpunkt eine andere Maßnahme gefunden bzw. präferiert wird, mit der sich das Ziel der langfristigen Finanzierbarkeit mit vergleichbarer Effektivität erreichen lässt, kann die avisierte Maßnahme einer Beitragserhöhung durch diese alternative Reaktion ersetzt werden. • Diese Beschlüsse werden spätestens in 2 Jahren überprüft. • Der Vorstand wird beauftragt, für die nächste Sitzung des Verwaltungsrates am 7. April 2016 Maßnahmen aufzuzeigen, mit denen sich Beitragserhöhungen ersetzen oder mildern lassen. Höhe und erwartete Laufzeit des Sanierungsgeldes müssen nicht angepasst werden. Denn der Altbestand, für den das Sanierungsgeld erhoben wird, weist ein vergleichsweise geringes Neuanlagevolumen auf. Die Niedrigzinsproblematik wirkt sich hier deutlich schwächer aus. Die Freiwillige Versicherung ist wie die Pflichtversicherung von der Niedrigzinsproblematik betroffen. Hier hat der Verwaltungsrat eine Absenkung des Rechnungszinses auf 3,75 % (vorher 4,25 %) beschlossen. Maßnahmen zur Deckung des dadurch entstehenden Fehlbetrags werden noch geprüft. Dadurch werden nicht die Arbeitgeber belastet. In der Freiwilligen Versicherung wird das Gleichgewicht zwischen Finanzierung und Leistung durch Leistungsanpassungen erreicht. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Telefon 0231 9578-297 Tabelle 1
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