conwert Immobilien Invest SE Wien, FN 212163 f auĂźerordentliche

conwert Immobilien Invest SE
Wien, FN 212163 f
außerordentliche Hauptversammlung
am 27. Januar 2017
Satzungsgegenüberstellung, aus der die zu Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Änderungen ersichtlich sind:
AKTUELL
BESCHLUSSVORSCHLAG
§ 6 Abs 2
Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens drei und höchstens fünf
Mitgliedern.
Das
maximal
zulässige
Alter
eines
Verwaltungsratsmitglieds zum Zeitpunkt der (erstmaligen oder
neuerlichen) Bestellung beträgt 75 Jahre.
Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens fünf und höchstens sieben
Mitgliedern.
Das
maximal
zulässige
Alter
eines
Verwaltungsratsmitglieds zum Zeitpunkt der (erstmaligen oder
neuerlichen) Bestellung beträgt 75 Jahre.
§ 7 Abs 1
Scheiden gewählte Verwaltungsratsmitglieder vor Ablauf ihrer
Funktionsperiode aus dem Verwaltungsrat aus, so ist eine Wahl nur
dann unverzüglich vorzunehmen, wenn die Zahl der gewählten
Verwaltungsratsmitglieder
unter
drei
sinkt.
Wenn
die
Hauptversammlung
anlässlich
der
Wahl
keine
andere
Funktionsperiode beschließt, so dauert die Funktionsperiode
solcherart gewählter Mitglieder bis zum Ablauf der Funktionsperiode
des oder der ausscheidenden Verwaltungsratsmitglieder.
Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei
Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder ein Stellvertreter an der
Sitzung teilnehmen.
Scheiden gewählte Verwaltungsratsmitglieder vor Ablauf ihrer
Funktionsperiode aus dem Verwaltungsrat aus, so ist eine Wahl nur
dann unverzüglich vorzunehmen, wenn die Zahl der gewählten
Verwaltungsratsmitglieder
unter
fünf
sinkt.
Wenn
die
Hauptversammlung
anlässlich
der
Wahl
keine
andere
Funktionsperiode beschließt, so dauert die Funktionsperiode
solcherart gewählter Mitglieder bis zum Ablauf der Funktionsperiode
des oder der ausscheidenden Verwaltungsratsmitglieder.
Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf
Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder ein Stellvertreter an der
Sitzung teilnehmen.
§ 10 Abs 3