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AUSSERORDENTLICHE UND ORDENTLICHE
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 Der für die „Teilnahmevollmacht“ vorbehaltene Teil am
Ende der „Bescheinigung über die Teilnahme an der
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Versammlung“ ist mit dem
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Bevollmächtigten auszufüllen
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der die VollmachtClerteilt,
ordnungsgemäß zu unterzeichnen. Der Bevollmächtigte muss selbst Gesellschafter sein.
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(Art.
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nner ZGB u. Art. 11 Gesellschaftsstatut)
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Der Identifikationsschein
für die Stimmabgaben wird den
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ati den entsprechenden RegistrierungsGesellschaftern bei
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stellen im „Konzerthaus
Haydn“ ausgehändigt.
Derselbe Identifikationsschein ist für alle vorgesehenen
Stimmabgaben
zu verwenden. Dalmatienstr.
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 Die Unterschrift des Gesellschafters, der die Vollmacht
erteilt, muss vom Leiter der Geschäftsstelle oder
dessen Stellvertreter,
bei der das Wertpapierdepot
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besteht, beglaubigt werden.
 Die Vertretungsvollmacht kann weder Mitgliedern
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­ erwaltungsorgane oder Kontrollorgane oder
­Angestellten der Gesellschaft, noch von ihr kontrollierten Gesellschaften oder M
­ itgliedern der Verwaltungsorgane oder Kontrollorgane oder Angestellten solcher
Gesellschaften erteilt werden.
 Jeder Gesellschafter kann nicht mehr als 200 andere
­Gesellschafter vertreten (Art. 11 des Statuts).
 Gemäß Art. 2372 ZGB darf keine Blankovollmacht
erteilt werden; demnach ist es Pflicht, den Namen des
Bevollmächtigten anzugeben.
Kostenloser Parkplatz
bis 21.00 Uhr
VIRGL des abgestempelten Parkscheins
(Nur gegen Vorlage
direkt an der mit ­beauftragtem Personal besetzten
Kohler Seilbahn
Kasse)
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Den Gesellschaftern wird mitgeteilt, dass ab 15.00 Uhr in
den Parkhäusern CENTRAL PARKING und BZ MITTE, die
Möglichkeit besteht, kostenlos zu parken.
In diesem Fall muss der Parkschein von den Registrierungsstellen am Eingang des Saales des „Konzerthauses
Haydn“ abgestempelt und innerhalb 21.00 Uhr,
vor Abholen des eigenen Fahrzeugs, direkt bei der Kasse
des P
­ arkhauses abgegeben ­werden (die Zahlung am
auto­matischen Schalter wird NICHT zurückerstattet).
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Tagesordnung
RA Gerhard Brandstätter
Ing. Carlo Costa
Dr. Nicola Calabrò
Dr. Marco Carlini
Präsident
Vizepräsident
Generaldirektor und Verwaltungsrat
Verwaltungsrat
Die Gesellschafter der Südtiroler Sparkasse AG sind zur außerordentlichen und ordentlichen Gesellschafterversammlung eingeladen, die am
Dienstag den 28.04.2015, um 16.30 Uhr, in einziger Einberufung i.S.
des Art. 2369 ZGB im „Konzerthaus Haydn” in Bozen, Dantestraße 15,
stattfinden wird, um über folgende Tagesordnung zu beschließen:
AUSSERORDENTLICHER TEIL:
Heinrich Dorfer
Dr. Stephan Jäger
Johann Krapf
Dr. Katrin Rieper
Verwaltungsrat
Verwaltungsrat
Verwaltungsrat
Verwaltungsrätin
Dr. Andreas Sanoner
Dr. Martha Florian von Call
Dr. Claudio Andreatta
RA Dieter Schramm
Verwaltungsrat
Präsidentin des AR
Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
Sehr geehrte Aktionärin,
sehr geehrter Aktionär,
gerne lade ich Sie zur Gesellschafterversammlung
ein, die am Dienstag den 28.04.2015, um 16.30
Uhr, in einziger Einberufung, im „Konzerthaus
Haydn“, Dantestraße 15, in Bozen stattfindet.
Es freut mich, Sie persönlich begrüßen zu dürfen.
Südtiroler Sparkasse AG
RA Gerhard Brandstätter
Präsident
1) Abänderung der Artikel des Statuts der Gesellschaft.
Art. 5 Gesellschaftskapital;
Art. 9 Gesellschaftsorgane;
Art. 10 Gesellschafterversammlung – Einberufung (Terminologie);
Art. 12 Gesellschafterversammlung – Aufgaben;
Art. 15 Ernennungs- und Abberufungsverfahren der Verwaltungs- und Aufsichtsräte;
Art. 17 Verwaltungsrat (Terminologie; Anordnung des Statuts);
Art. 18 Nicht exekutiv tätige Verwalter;
Art. 19 Verwaltungsrat – Einberufung;
Art. 20 Verwaltungsrat – Aufgaben;
Art. 21 Verwaltungsrat – Vollmachten;
Art. 24 Präsident des Verwaltungsrates – Aufgaben;
Art. 25 Ausschuss und weitere Komitees des Verwaltungsrates;
Art. 26 Generaldirektor – Aufgaben;
Art. 27 Aufsichtsrat und Präsident des Aufsichtsrates – Aufgaben.
2) Einführung eines neuen Art. 26 (Beauftragter Verwalter).
3) Entsprechende neue Nummerierung der derzeitigen Art. 26
bis 33 welche zu den Art. 27 bis 34 werden.
Wichtige Informationen zum Ablauf
der Gesellschafterversammlung
Teilnahme: Für die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung bitten wir Sie, innerhalb Freitag den 17.04.2015,
bei der Geschäftsstelle, bei der das Wertpapierdepot besteht,
mit beiliegendem „Kärtchen“ vorstellig zu werden, damit Ihnen die „Bescheinigung über die Teilnahme an der Versammlung“ ausgestellt werden kann.
Einlass zur Gesellschafterversammlung: Um eine reibungslose Abwicklung der anfallenden Formalitäten zu gewährleisten,
ist die Registrierung bereits ab 15.30 Uhr möglich. Für die Zulassung zur Gesellschafterversammlung gelten die gesetzlichen
und statutarischen Bestimmungen. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie, falls Sie Ihre Aktien vor der Gesellschafterversammlung verkaufen sollten, nicht mehr berechtigt sind, an der
Gesellschafterversammlung teilzunehmen.
Registrierung: Damit Ihre Anwesenheit in der Gesellschafterversammlung erfasst werden kann, bitten wir Sie, beim
Einlass im Foyer des „Konzerthauses Haydn“ die von Ihnen
bei der Geschäfts­stelle, bei der das Wertpapierdepot besteht,
beantragte „Bescheinigung über die Teilnahme an der Versammlung“ und Ihren gültigen Personalausweis vorzuweisen.
Vollmacht: Beachten Sie die Vorgangsweise für Vollmachten
(siehe eigener Punkt).
ORDENTLICHER TEIL:
1) Geschäftsbericht des Verwaltungsrates, Berichte des Aufsichtsrates und der Revisionsgesellschaft, Vorlage der Bilanz 1. Januar 2014
– 31. Dezember 2014 und entsprechende Beschlussfassungen.
2) Bestellung Mitglieder des Verwaltungsrates, Festlegung der Dauer
des Mandats, Bestimmung der jährlichen Vergütung und des Entgeltes für die Teilnahme an den Sitzungen.
3) Vervollständigung des Aufsichtsrates, Bestimmung der jährlichen
Vergütung und des Entgeltes für die Teilnahme an den Sitzungen.
4) Vergütungspolitik und entsprechende Beschlussfassungen.
5) Autorisierung zum An- und Verkauf eigener Aktien.
6)Allfälliges.
Rechtsvertreter von Gesellschaften
und deren Stellvertreter, Vertreter
von Minderjährigen und Inhaber von
Vollmachten
Die gesetzlichen Vertreter von Gesellschaften und deren
Bevollmächtigte sowie die Vertreter von Minderjährigen (mit
Genehmigung des Vormundschaftsrichters) und die Inhaber
von Vollmachten werden ersucht, sich an die entsprechenden
Registrierungsstellen im „Konzerthaus Haydn“ zu wenden.