'LHRI¿]LHOOH+RPHSDJH http://www.dettelbach.de Jahrgang 2015 Dettelbach, 13.11.2015 Nummer 38 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Dettelbach Verantwortlich für den Inhalt: Stadt Dettelbach, Telefon 0 93 24 / 35 60, Fax 0 93 24 / 49 81, e-Mail: [email protected] Druck: Scholz Druck GmbH, Schnepfenbach, Telefon 0 93 24 / 98 15 0 Annahmeschluss jeweils Freitag, 10.30 Uhr, für die darauffolgende Woche im KuK. Dettelbach Störungsbereitschaft der Stadtwerke an Wochenenden oder nach Dienstschluss: Telefon: 01 71 / 23 28 175 Annahmeschluss für Weihnachtsanzeigen im Mitteilungsblatt! Für Ihre Weihnachtsanzeige (Weihnachts-Amtsblatt erscheint am 18.12.2015) ist Annahmeschluss der 04. Dezember. Später eingehende Weihnachtsanzeigen können nicht mehr angenommen werden. Für normale Anzeigen (Familien- /Vereins- / kirchliche Nachrichten usw.) ist Annahmeschluss der 11. Dezember. Das 1. Amtsblatt 2016 erscheint am 15.01.2016. Annahmeschluss hierfür ist der 08.01.2016. Abgabe im KuK. Dettelbach. 8QVHUHgIIQXQJV]HLWHQ DE1RYHPEHU Wir haben geschlossen vom 23.12.2015 bis 06.01.2016. +HU]OLFKH(LQODGXQJDQDOOH 'HWWHOEDFKHU%UJHU Die Stadt Dettelbach und der Verein zur Förderung der Klinik Kitzinger Land e.V. laden ein: Å*HVXQGH(UQlKUXQJ ZDUXPXQGZLH"´ Kostenloser und öffentlicher Vortrag im Festsaal des historischen Rathauses Dettelbach am 0LWWZRFKGHQ1RYHPEHUXP8KU Referenten: Dr. Ulrich Dreher, Chefarzt der Abteilung für Innere Medizin/Schwerpunkt Gastroenterologie/ Diabetologie und Gabriele Langer, Diätassistentin/ Diabetesassistentin DDG 0RQWDJ²0LWWZRFK²XQG²8KU 'RQQHUVWDJ)UHLWDJ²²XQG²8KU 6DPVWDJ²8KU Zahlungstermin für Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer Am 15. November 2015 wird die 4. Rate für die Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer zur Zahlung fällig. Sollten Sie einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, erfolgt der Einzug der fälligen Rate automatisch. Bei Überweisung bitten wir zu beachten, dass die Personenkontonummer (PK-Nr.) angegeben und dass der Betrag bis zur Fälligkeit auf unserem Konto gutgeschrieben ist. Wir empfehlen allen Barzahlern eine Einzugsermächtigung abzugeben. Sie vermeiden somit Mahngebühren und Säumniszuschläge, die bei verspätetem Eingang der Zahlung anfallen würden. Die Konten der Stadt Dettelbach Sparkasse Mainfranken Würzburg Konto Nr. 420 792 02 Bankleitzahl 790 500 00 IBAN: DE66 7905 0000 0042 0792 02 SWIFT-BIC: BYLADEM1SWU VR Bank Kitzingen eG Konto Nr. 40 50 51 Bankleitzahl 791 900 00 IBAN: DE54 7919 0000 0000 4050 51 SWIFT – BIC: GENODEF1KT1 1 Wichtige Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz Zum 1. November 2015 tritt ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, das die 16 Ländermeldegesetze ablöst. Das neue Gesetz bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich. Die wichtigsten Neuerungen werden im Folgenden dargestellt: Wohnungsgeberbescheinigung Mitwirkungspflicht der Vermieter: Ab dem 01.11.2015 muss der Wohnungsgeber/Vermieter sowohl bei Ein- und Umzug den jeweiligen Mietern eine Bescheinigung ausstellen, die folgende Daten enthält: Name und Anschrift des Vermieters Datum des Ein- oder Auszugs Anschrift der Wohnung Namen aller Personen, die mit ein- oder ausziehen Ausschließlich mit dieser Bescheinigung wird zukünftig eine An- bzw. Ummeldung möglich sein. Diese darf vom Vermieter auch per Mail an die Meldebehörde geschickt werden: [email protected] Die Bescheinigung ist innerhalb von 2 Wochen nach dem Ein- bzw. Auszug vorzulegen. Kommt der Wohnungsgeber/Vermieter seiner Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann der Mieter dies der Meldebehörde mitteilen. Es drohen Bußgelder von bis zu 1.000,00 EUR für den Aussteller. Zudem sollen Bescheinigungen, die zum Schein oder als Gefälligkeit ausgestellt werden, mit Bußgeldern von bis zu 50.000,00 EUR bestraft werden. Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt – unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle. Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person. Amtliche Formulare für Wohnungsgebers können 2 die Bestätigung des ab sofort unter der Internetadresse www.dettelbach.de abgerufen werden oder bei der Stadt Dettelbach abgeholt werden. In dieser Ausgabe des Amtsblattes ist auch eine Bestätigung beigefügt. Meldepflicht: Anmeldung: Bisher bestand die Pflicht, sich innerhalb einer Woche ab dem Bezug der Wohnung im Einwohnermeldeamt anzumelden. Ab 01.11.2015 beträgt die Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung zwei Wochen. Eine Anmeldung im Voraus ist auch weiterhin gesetzlich nicht vorgesehen (und auch technisch nicht möglich). Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht in der neuen Gemeinde. Eine Abmeldung ist nicht notwendig. Kurzaufenthalt in einer Wohnung bis zu 3 Monaten: Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu 3 Monaten in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland). Besucherregelung: Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monate in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein. Abmeldung: Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland. Auch hier beträgt die neue Meldefrist zwei Wochen nach dem Auszug. Neu geregelt wurde, dass nun eine vorzeitige Abmeldung, frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland, möglich ist. Bei einer Abmeldung in das Ausland kann vom Betroffenen künftig auch die Adresse im Ausland hinterlassen werden. So kann die Behörde z. B. im Zusammenhang mit Wahlen mit der/m Bürger/in Kontakt aufnehmen. Die Abmeldung ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist der Fall, wenn Deutschland verlassen, also der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird, oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Abmeldungen von Nebenwohnungen können künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, erfolgen. Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde (§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG)) Auszug aus § 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 BMG Mitwirkung des Wohnungsgebers (1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen (zwei Wochen) zu bestätigen. Angaben zum Wohnungsgeber: Familienname / Vorname oder Bezeichnung bei einer juristischen Person: PLZ / Ort: Straße / Hausnummer / Adressierungszusätze: Der Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung Der Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung. Der Name und die Anschrift des Eigentümers lauten: Familienname / Vorname oder Bezeichnung bei einer juristischen Person: PLZ / Ort: Straße / Hausnummer / Adressierungszusätze: Anschrift der Wohnung in die eingezogen oder aus der ausgezogen wird: PLZ / Ort: Straße und Hausnummer: Zusatzangaben (z.B. Stockwerks- oder Wohnungsnummer): In die oben genannte Wohnung ist/sind am folgende Person/en Datum Ein-/Auszug eingezogen: ausgezogen: Folgende Person/Personen ist/sind in die angegebene Wohnung ein- bzw. ausgezogen: Familienname: Vorname: Familienname: Vorname: Familienname: Vorname: Familienname: Vorname: Familienname: Vorname: Familienname: Vorname: weitere Personen siehe Rückseite. Ich bestätige mit meiner Unterschrift den Ein- bzw. Auszug der oben genannten Person(en) in die oben bezeichnete Wohnung und dass ich als Wohnungsgeber oder als beauftragte Person diese Bescheinigung ausstellen darf. Ich habe davon Kenntnis genommen, dass ich ordnungswidrig handle, wenn ich hierzu nicht berechtigt bin und dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung eines Wohnsitzes einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen einer Bestätigung des Ein- oder Auszugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Ein- oder Auszugs können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1000 Euro geahndet werden. Datum Unterschrift des Wohnungsgebers es Wohnungseigentümers 3 Stadtbibliothek & Mediathek Lesepaten lesen vor! Lesestunde jeden Donnerstag von 16 - 17 Uhr für alle Kinder ab 4 Jahren Die Stadtverwaltung Dettelbach und das Kultur- und Kommunikationszentrum haben am Mittwoch, den 18.11.2015 wegen einer betrieblichen Veranstaltung bereits ab 11.00 Uhr geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Lesestunde am 19. November 2015 Å-LP.QRSIUHWWHWGHQ*XJHOKXSI´ Jim Knopf wünscht sich einen Gugelhupf. So einen, wie ihn nur Frau Waas machen kann. Er hilft mit beim Zutaten Abwiegen, beim Rühren und natürlich auch beim Teig-Naschen. Doch als der Teig in den Ofen soll, funktioniert der Backofen nicht. Der Schalter ist kaputt! Lukas kommt vorbei und versucht zu helfen, aber dafür braucht er eine besondere Schraube, die er erst zurechtfeilen muss. Lukas feilt und feilt, aber die Schraube will einfach nicht passen. Aber der Kuchen muss doch in den Ofen! Da hat Jim eine richtig gute Idee ... FFW Mainsondheim Samstag, 21.11.2015, 15.00 Uhr, Ortsbegehung Ort: Gerätehaus gez.: Niedner Matthias, 1. Kommandant Anlässlich des Bundesweiten Vorlesetages am 20. November : Lesung für alle Kinder der 1. + 2. Klassen: Antje Herden liest: Ä+HUU.ORSVWRFN(PPDXQGLFK³ Moritz ist ganz schön überrascht, als sich ein merkwürdiger kleiner Herr mit Namen Klopstock bei ihm vorstellt. Und noch überraschter ist Moritz, als er merkt, dass außer ihm keiner diesen Herrn Klopstock sehen kann! Allerdings erweist sich sein Besucher schon bald als äußerst anstrengender Zeitgenosse, der Moritz' Leben ziemlich auf den Kopf stellt. Aber als Moritz beschuldigt wird, ein Dieb zu sein, ist er doch wirklich froh, dass es Herrn Klopstock gibt, und zusammen mit der klugen Emma machen sich die zwei daran, den wahren Täter zu überführen. (LQWULWW.LQGHU Φ /HVXQJIUGLHJDQ]H)DPLOLH Å'XVSLQQVWZRKO´ eine außergewöhnliche Adventsgeschichte von Kai Pannen Sonntag, 22. November 2015 um 14.30 Uhr im KuK.Dettelbach Der grummeligen Spinne Karl-Heinz geht die Fliege Bisy ins Netz: ein vorzüglicher Festtagsbraten, der, nach Spinnenart zum Paket verschnürt, bis Heiligabend im Netz baumeln soll. Bisy bleiben 24 Tage, um Karl-Heinz von seinen Festtagsplänen abzubringen. 24 Tage, um der Spinne so richtig auf die Nerven zu gehen. Und auf einmal stellt sich die Frage, wer hier eigentlich Opfer und wer Täter ist. (LQWULWW.LQGHUΦ_(UZDFKVHQHΦ 4 ! "#$%&' (') )% $ *) + , ! $ ! -).)' )/ % 0)1/ $ 0))23 1 ! ))/% 46 178) + $ 92)2)1 ! " )/ $ # + #$ ! $ *) '!#! !!#!& &$$ # %%% Schloßstr. 5, 97337 Dettelbach - Schernau, Tel. 0 93 24 / 735 Email: [email protected] Homepage: www.dettelbach-evangelisch.de Volkstrauertag, 15.11.2015 9.00 Uhr Schernau Gottesdienst 10.15 Uhr Neuses Gottesdienst mit Abendmahl anschließend Gang zum Friedhof Dienstag, 17.11.2015 19.30 Uhr gemeinsame Kirchenvorstandssitzung im Gemeindehaus Schernau Mittwoch, 18.11.2015, Buß- und Bettag 10.00 Uhr Dettelbach Gottesdienst mit Abendmahl anschl. Kirchenkaffee Ökumenischer Kinderbibeltag am Buß- und Bettag auf dem Schwanberg Willkommen sind Kinder von 8 bis 12 Jahren. Gemeinsam mit dem Gärtner Rudi Rittersporn erleben die Kinder spannende Geschichten rund um einen Baum und seine Geschichte mit Gott. Beginn ist um 9.00 Uhr in der St. Michaels Kirche. (es werden Busse eingesetzt zur Fahrt aus der Region zum Schwanberg). Zum Abschluss des Tages gibt es um 15.30 Uhr eine Andacht in der Kirche. Dazu sind auch alle Erwachsenen und Geschwister herzlich eingeladen. Kostenbeitrag pro Kind: 5 Euro. Anmeldung über www.schwanberg.de Mit herzlichem Gruß - Ihr Pfarrer Ulrich Vogel Seniorennachmittag Am Mittwoch, 18. November 2015 um 14 Uhr im Feuerwehrhaus in Euerfeld. Herr Notar Dr. Hofstetter erläutert uns Fragen zum Erbrecht und Testament. Es gibt Kaffee und Kuchen und zum Abendessen Fränkische Brotzeit Alle interessierten Senioren aus Euerfeld und Umgebung sind dazu herzlich eingeladen. Das Seniorenteam Euerfeld /LHEH9HUHLQVYRUVLW]HQGHXQG9HUDQWZRUWOLFKHLQ(XHUIHOG ZLUODGHQHXFKKHU]OLFKHLQ]XXQVHUHUMģKUOLFKHQ6LW]XQJ DP0RQWDJXP8KULQV)HXHUZHKUKDXV :LUIUHXHQXQVDXI(XHU.RPPHQ 2WWR.UDP XQG &ODXGLD0DFN TC Dettelbach im TV Dettelbach Abteilungshauptversammlung am Freitag, 20.11. um 19.00Uhr im *DVWKDXVÄ=XP+LUVFKHQ³ Tagesordnung: - Berichte Abteilungsleitung - Entlastung Abteilungsleitung An alle Mitglieder ergeht herzliche Einladung! Holger Laurus ± Abteilungsleiter - Rumänienhilfe Karl Und immer sind irgendwo Spuren deines Lebens; Gedanken, Bilder Augenblicke und Gefühle. Ich werde mich immer an dich erinnern und dich nie vergessen. 1. Jahrestag zum Gedenken des Todes an Resi Kotzmann verstorben am 7.11.2014 dein Gerhard Ab sofort haben wir feste Annahmezeiten für Hilfsgüter an unserer Lagerhalle im Industriegebiet Ost, Lange Länge 4. Im November und Dezember: Freitag und Samstag 15 – 17 Uhr, Dienstag 17 – 19 Uhr. Ab Januar: Dienstag 17 – 18 Uhr, Freitag 15 – 16 Uhr. Bitte rufen Sie in jedem Fall vorher an. Es könnte sonst sein, dass Sie unverrichteter Dinge nach Hause fahren müssen, wenn der LKW bereits voll ist. Tel. 01 71 / 826 02 11. SRK Neuses am Berg e.V. Volkstrauertag, 15. Nov. Treffpunkt Marktplatz. 11.15 Uhr, Gang zum Friedhof. Zum Totengedenken sind alle Bürger (durch die Stadt und der SRK) eingeladen. W. Köhler FOTO-CLUB-DETTELBACH Themen: Erstes Treffen in der Bibliothek der Natur- und Wanderfreunde Dettelbach e.V. Sa + So 14.11. + 15.11.15 Vorbachzimmern Seniorenresdenz Dettelbach, Schillerstraße 1 am Donnerstag den 19.11.2015 ab 19.00 Uhr [email protected]; Tel: 3224 5 Kath. Frauenbund Effeldorf Am 17.11. fahren wir zur Frau Eberth nach Bibergau zum Essen. Treffpunkt 18.15 Uhr an der Bushaltestelle. Wer mit will, möge kurz bei Heidi Ringelmann anrufen. Die Vorstandschaft FC BAYERN MÜNCHEN FANCLUB DETTELBACH´91 e. V Fanclub Busfahrt zum Champions Leauge Heimspiel in München FC Bayern ± Olympiakos Piräus am Dienstag, 24. 1RYHPber 2015 um 20:45 Uhr Es sind noch einige Karten mit Busfahrt verfügbar. .RVWHQLQNO%XVIDKUW¼ Weitere Infos und Anmeldung per Mail: [email protected] oder bei Michaela Voll unter: 0171/1248467 Abfahrt in Kitzingen 14:30 Uhr und in Dettelbach um 14:45 Uhr 'HWWHOEDFKHU .DUQHYDOV*HVHOOVFKDIWH9 +HU]OLFKH(LQODGXQJDQDOOH0LWJOLHGHUVRZLH (OIHUUlWH6HQDWRUHQXQG-XQJHOIHU ]XP2UGHQVNRPPHUV $P6DPVWDJ XP8KU LQGHUÄ$OWHQ6FKPLHGH³ $XIHLQ]DKOUHLFKHV(UVFKHLQHQ IUHXWVLFKGLH9RUVWDQGVFKDIW =XU(UZHLWHUXQJXQVHUHV7HDPVVXFKHQZLU x HLQH*HVXQGKHLWVXQG.UDQNHQSIOHJHULQ .UDQNHQVFKZHVWHU$OWHQSIOHJHULQLQ7HLO]HLW x HLQH+DXVZLUWVFKDIWVKLOIH]XU$XVKLOIHELV¼PWO 6R]LDOVWDWLRQPRELOHU3IOHJHVHUYLFH :HLQJDUWHQVWUDH 'HWWHOEDFK 5FNIUDJHQXQWHU RGHUSULQ]#HPSHDV\FDUHGH VR]LDOVWDWLRQPRELOHUSIOHJHVHUYLFHGH Frisch geräucherte hausmacher Wurst am Samstag, den 14.11.2015 von 8:00-12:00 Uhr bei Gerhard Hofmann St. Markus-Str. 30; Brück 6 Schnelles Internet ! 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