Unsere Öffnungszeiten ab November

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http://www.dettelbach.de
Jahrgang 2015
Dettelbach, 13.11.2015
Nummer 38
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Dettelbach
Verantwortlich für den Inhalt: Stadt Dettelbach, Telefon 0 93 24 / 35 60,
Fax 0 93 24 / 49 81, e-Mail: [email protected]
Druck: Scholz Druck GmbH, Schnepfenbach, Telefon 0 93 24 / 98 15 0
Annahmeschluss jeweils Freitag, 10.30 Uhr, für die darauffolgende Woche im KuK. Dettelbach
Störungsbereitschaft der Stadtwerke
an Wochenenden oder nach Dienstschluss:
Telefon: 01 71 / 23 28 175
Annahmeschluss für Weihnachtsanzeigen
im Mitteilungsblatt!
Für Ihre Weihnachtsanzeige (Weihnachts-Amtsblatt erscheint am 18.12.2015) ist Annahmeschluss der 04. Dezember. Später eingehende Weihnachtsanzeigen können
nicht mehr angenommen werden.
Für normale Anzeigen (Familien- /Vereins- / kirchliche
Nachrichten usw.) ist Annahmeschluss der 11. Dezember.
Das 1. Amtsblatt 2016 erscheint am 15.01.2016. Annahmeschluss hierfür ist der 08.01.2016. Abgabe im KuK.
Dettelbach.
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Wir haben geschlossen vom 23.12.2015 bis 06.01.2016.
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Die Stadt Dettelbach und der Verein zur Förderung der
Klinik Kitzinger Land e.V. laden ein:
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Kostenloser und öffentlicher Vortrag im Festsaal
des historischen Rathauses Dettelbach am
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Referenten: Dr. Ulrich Dreher, Chefarzt der Abteilung für
Innere Medizin/Schwerpunkt Gastroenterologie/
Diabetologie und Gabriele Langer, Diätassistentin/
Diabetesassistentin DDG
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Zahlungstermin für Grundsteuer
A und B und Gewerbesteuer
Am 15. November 2015 wird die 4. Rate für die Grundsteuer A
und B und für die Gewerbesteuer zur Zahlung fällig.
Sollten Sie einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, erfolgt der
Einzug der fälligen Rate automatisch.
Bei Überweisung bitten wir zu beachten, dass die Personenkontonummer (PK-Nr.) angegeben und dass der Betrag bis zur
Fälligkeit auf unserem Konto gutgeschrieben ist.
Wir empfehlen allen Barzahlern eine Einzugsermächtigung abzugeben. Sie vermeiden somit Mahngebühren und Säumniszuschläge, die bei verspätetem Eingang der Zahlung anfallen
würden.
Die Konten der Stadt Dettelbach
Sparkasse Mainfranken Würzburg
Konto Nr. 420 792 02
Bankleitzahl 790 500 00
IBAN: DE66 7905 0000 0042 0792 02
SWIFT-BIC: BYLADEM1SWU
VR Bank Kitzingen eG
Konto Nr. 40 50 51
Bankleitzahl 791 900 00
IBAN: DE54 7919 0000 0000 4050 51
SWIFT – BIC: GENODEF1KT1
1
Wichtige Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz
Zum 1. November 2015 tritt ein bundesweit einheitliches
Bundesmeldegesetz in Kraft, das die 16
Ländermeldegesetze ablöst. Das neue Gesetz bringt
einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich. Die
wichtigsten Neuerungen werden im Folgenden
dargestellt:
Wohnungsgeberbescheinigung
Mitwirkungspflicht der Vermieter:
Ab
dem
01.11.2015
muss
der
Wohnungsgeber/Vermieter sowohl bei Ein- und Umzug
den jeweiligen Mietern eine Bescheinigung ausstellen,
die folgende Daten enthält:
Name und Anschrift des Vermieters
Datum des Ein- oder Auszugs
Anschrift der Wohnung
Namen aller Personen, die mit ein- oder
ausziehen
Ausschließlich mit dieser Bescheinigung wird zukünftig
eine An- bzw. Ummeldung möglich sein. Diese darf vom
Vermieter auch per Mail an die Meldebehörde geschickt
werden:
[email protected]
Die Bescheinigung ist innerhalb von 2 Wochen nach
dem Ein- bzw. Auszug vorzulegen.
Kommt
der
Wohnungsgeber/Vermieter
seiner
Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht
rechtzeitig nach, kann der Mieter dies der
Meldebehörde mitteilen.
Es drohen Bußgelder von bis zu 1.000,00 EUR für den
Aussteller.
Zudem sollen Bescheinigungen, die zum Schein oder als
Gefälligkeit ausgestellt werden, mit Bußgeldern von bis
zu 50.000,00 EUR bestraft werden.
Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung
tatsächlich zur Benutzung überlässt – unabhängig
davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis
zugrunde liegt.
Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher
als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer
zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder
Stelle.
Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt
die
Bestätigung
des
Wohnungsgebers
als
Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.
Amtliche Formulare für
Wohnungsgebers können
2
die Bestätigung des
ab sofort unter der
Internetadresse www.dettelbach.de abgerufen werden
oder bei der Stadt Dettelbach abgeholt werden.
In dieser Ausgabe des Amtsblattes ist auch eine
Bestätigung beigefügt.
Meldepflicht:
Anmeldung:
Bisher bestand die Pflicht, sich innerhalb einer Woche
ab dem Bezug der Wohnung im Einwohnermeldeamt
anzumelden. Ab 01.11.2015 beträgt die Meldepflicht bei
Bezug einer Wohnung zwei Wochen. Eine Anmeldung
im Voraus ist auch weiterhin gesetzlich nicht vorgesehen
(und auch technisch nicht möglich).
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht
lediglich eine Anmeldepflicht in der neuen Gemeinde.
Eine Abmeldung ist nicht notwendig.
Kurzaufenthalt in einer Wohnung bis zu 3 Monaten:
Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist,
kann bis zu 3 Monaten in einer Wohnung leben, ohne
sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland).
Besucherregelung:
Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis
zu 6 Monate in einer weiteren Wohnung im Inland
wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.
Abmeldung:
Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem
Wegzug ins Ausland. Auch hier beträgt die neue
Meldefrist zwei Wochen nach dem Auszug.
Neu geregelt wurde, dass nun eine vorzeitige
Abmeldung, frühestens eine Woche vor dem Wegzug in
das Ausland, möglich ist.
Bei einer Abmeldung in das Ausland kann vom
Betroffenen künftig auch die Adresse im Ausland
hinterlassen werden. So kann die Behörde z. B. im
Zusammenhang mit Wahlen mit der/m Bürger/in Kontakt
aufnehmen.
Die Abmeldung ist nur erforderlich, wenn nach dem
Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in
Deutschland bezogen wird. Dies ist der Fall, wenn
Deutschland verlassen, also der Wohnsitz in das
Ausland verlegt wird, oder eine Nebenwohnung
aufgegeben wird.
Abmeldungen von Nebenwohnungen können künftig
nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige
Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist,
erfolgen.
Wohnungsgeberbestätigung
zur Vorlage bei der Meldebehörde
(§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG))
Auszug aus § 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 BMG
Mitwirkung des Wohnungsgebers
(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken.
Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der
meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch
innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen (zwei Wochen) zu bestätigen.
Angaben zum Wohnungsgeber:
Familienname / Vorname oder
Bezeichnung bei einer juristischen Person:
PLZ / Ort:
Straße / Hausnummer /
Adressierungszusätze:
Der Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung Der Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung. Der Name und die Anschrift des Eigentümers lauten:
Familienname / Vorname oder
Bezeichnung bei einer juristischen Person:
PLZ / Ort:
Straße / Hausnummer /
Adressierungszusätze:
Anschrift der Wohnung in die eingezogen oder aus der ausgezogen wird:
PLZ / Ort:
Straße und Hausnummer:
Zusatzangaben (z.B. Stockwerks- oder
Wohnungsnummer):
In die oben genannte Wohnung ist/sind am
folgende Person/en
Datum Ein-/Auszug
eingezogen:
ausgezogen:
Folgende Person/Personen ist/sind in die angegebene Wohnung ein- bzw. ausgezogen:
Familienname:
Vorname:
Familienname:
Vorname:
Familienname:
Vorname:
Familienname:
Vorname:
Familienname:
Vorname:
Familienname:
Vorname:
weitere Personen siehe Rückseite.
Ich bestätige mit meiner Unterschrift den Ein- bzw. Auszug der oben genannten Person(en) in die oben bezeichnete
Wohnung und dass ich als Wohnungsgeber oder als beauftragte Person diese Bescheinigung ausstellen darf.
Ich habe davon Kenntnis genommen, dass ich ordnungswidrig handle, wenn ich hierzu nicht berechtigt bin und dass es
verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung eines Wohnsitzes einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu
stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist.
Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50000 Euro
geahndet werden. Das Unterlassen einer Bestätigung des Ein- oder Auszugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige
Bestätigung des Ein- oder Auszugs können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1000 Euro geahndet werden.
Datum
Unterschrift des Wohnungsgebers
es Wohnungseigentümers
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Stadtbibliothek & Mediathek
Lesepaten lesen vor!
Lesestunde jeden Donnerstag
von 16 - 17 Uhr für alle Kinder ab 4 Jahren
Die Stadtverwaltung Dettelbach
und das
Kultur- und Kommunikationszentrum
haben am Mittwoch, den 18.11.2015
wegen einer betrieblichen Veranstaltung
bereits ab 11.00 Uhr geschlossen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Lesestunde am 19. November 2015
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Jim Knopf wünscht sich einen Gugelhupf. So
einen, wie ihn nur Frau Waas machen kann.
Er hilft mit beim Zutaten Abwiegen, beim Rühren und natürlich auch beim Teig-Naschen.
Doch als der Teig in den Ofen soll, funktioniert
der Backofen nicht. Der Schalter ist kaputt! Lukas kommt vorbei
und versucht zu helfen, aber dafür braucht er eine besondere
Schraube, die er erst zurechtfeilen muss. Lukas feilt und feilt, aber
die Schraube will einfach nicht passen. Aber der Kuchen muss
doch in den Ofen! Da hat Jim eine richtig gute Idee ...
FFW Mainsondheim
Samstag, 21.11.2015, 15.00 Uhr, Ortsbegehung
Ort: Gerätehaus
gez.: Niedner Matthias, 1. Kommandant
Anlässlich
des Bundesweiten Vorlesetages am 20. November :
Lesung für alle Kinder der 1. + 2. Klassen:
Antje Herden liest:
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Moritz ist ganz schön überrascht, als sich ein
merkwürdiger kleiner Herr mit Namen Klopstock
bei ihm vorstellt. Und noch überraschter ist Moritz,
als er merkt, dass außer ihm keiner diesen Herrn Klopstock sehen
kann! Allerdings erweist sich sein Besucher schon bald als äußerst anstrengender Zeitgenosse, der Moritz' Leben ziemlich auf
den Kopf stellt. Aber als Moritz beschuldigt wird, ein Dieb zu sein,
ist er doch wirklich froh, dass es Herrn Klopstock gibt, und zusammen mit der klugen Emma machen sich die zwei daran, den wahren Täter zu überführen.
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eine außergewöhnliche
Adventsgeschichte von Kai Pannen
Sonntag, 22. November 2015
um 14.30 Uhr im KuK.Dettelbach
Der grummeligen Spinne Karl-Heinz geht die Fliege Bisy
ins Netz: ein vorzüglicher Festtagsbraten, der, nach Spinnenart zum Paket verschnürt, bis Heiligabend im Netz baumeln soll. Bisy bleiben 24 Tage, um Karl-Heinz von seinen
Festtagsplänen abzubringen. 24 Tage, um der Spinne so
richtig auf die Nerven zu gehen. Und auf einmal stellt sich
die Frage, wer hier eigentlich Opfer und wer Täter ist.
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Schloßstr. 5, 97337 Dettelbach - Schernau, Tel. 0 93 24 / 735
Email: [email protected] Homepage: www.dettelbach-evangelisch.de
Volkstrauertag, 15.11.2015
9.00 Uhr Schernau Gottesdienst
10.15 Uhr Neuses
Gottesdienst mit Abendmahl
anschließend Gang zum Friedhof
Dienstag, 17.11.2015
19.30 Uhr gemeinsame Kirchenvorstandssitzung im
Gemeindehaus Schernau
Mittwoch, 18.11.2015, Buß- und Bettag
10.00 Uhr Dettelbach Gottesdienst mit Abendmahl
anschl. Kirchenkaffee
Ökumenischer Kinderbibeltag am Buß- und Bettag auf dem
Schwanberg
Willkommen sind Kinder von 8 bis 12 Jahren.
Gemeinsam mit dem Gärtner Rudi Rittersporn erleben die Kinder spannende Geschichten rund um
einen Baum und seine Geschichte mit Gott.
Beginn ist um 9.00 Uhr in der St. Michaels Kirche.
(es werden Busse eingesetzt zur Fahrt aus der
Region zum Schwanberg). Zum Abschluss des
Tages gibt es um 15.30 Uhr eine Andacht in der Kirche. Dazu
sind auch alle Erwachsenen und Geschwister herzlich eingeladen. Kostenbeitrag pro Kind: 5 Euro.
Anmeldung über www.schwanberg.de
Mit herzlichem Gruß - Ihr Pfarrer Ulrich Vogel
Seniorennachmittag
Am Mittwoch, 18. November 2015 um 14 Uhr im Feuerwehrhaus
in Euerfeld.
Herr Notar Dr. Hofstetter erläutert uns Fragen zum Erbrecht und
Testament. Es gibt Kaffee und Kuchen und zum Abendessen
Fränkische Brotzeit
Alle interessierten Senioren aus Euerfeld und Umgebung sind
dazu herzlich eingeladen.
Das Seniorenteam Euerfeld
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TC Dettelbach im TV Dettelbach
Abteilungshauptversammlung
am Freitag, 20.11. um 19.00Uhr im
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Tagesordnung:
- Berichte Abteilungsleitung
- Entlastung Abteilungsleitung
An alle Mitglieder ergeht herzliche Einladung!
Holger Laurus ± Abteilungsleiter -
Rumänienhilfe Karl
Und immer sind irgendwo
Spuren deines Lebens;
Gedanken, Bilder
Augenblicke und Gefühle.
Ich werde mich immer
an dich erinnern
und dich nie vergessen.
1. Jahrestag zum Gedenken des Todes an
Resi Kotzmann
verstorben am 7.11.2014
dein Gerhard
Ab sofort haben wir feste Annahmezeiten für Hilfsgüter an unserer Lagerhalle im Industriegebiet Ost, Lange Länge 4.
Im November und Dezember: Freitag und Samstag 15 – 17 Uhr,
Dienstag 17 – 19 Uhr.
Ab Januar: Dienstag 17 – 18 Uhr, Freitag 15 – 16 Uhr.
Bitte rufen Sie in jedem Fall vorher an. Es könnte sonst sein,
dass Sie unverrichteter Dinge nach Hause fahren müssen, wenn
der LKW bereits voll ist. Tel. 01 71 / 826 02 11.
SRK Neuses am Berg e.V.
Volkstrauertag, 15. Nov. Treffpunkt Marktplatz. 11.15 Uhr,
Gang zum Friedhof.
Zum Totengedenken sind alle Bürger (durch die Stadt und der
SRK) eingeladen.
W. Köhler
FOTO-CLUB-DETTELBACH
Themen:
Erstes Treffen in der Bibliothek der
Natur- und Wanderfreunde
Dettelbach e.V.
Sa + So 14.11. + 15.11.15
Vorbachzimmern
Seniorenresdenz Dettelbach, Schillerstraße 1
am Donnerstag den 19.11.2015 ab 19.00 Uhr
[email protected]; Tel: 3224
5
Kath. Frauenbund Effeldorf
Am 17.11. fahren wir zur Frau Eberth nach Bibergau zum Essen. Treffpunkt 18.15 Uhr an der Bushaltestelle.
Wer mit will, möge kurz bei Heidi Ringelmann anrufen.
Die Vorstandschaft
FC BAYERN MÜNCHEN FANCLUB DETTELBACH´91 e. V
Fanclub Busfahrt zum Champions Leauge Heimspiel in München
FC Bayern ± Olympiakos Piräus
am Dienstag, 24. 1RYHPber 2015 um 20:45 Uhr
Es sind noch einige Karten mit Busfahrt verfügbar.
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Weitere Infos und Anmeldung per Mail: [email protected]
oder bei Michaela Voll unter: 0171/1248467
Abfahrt in Kitzingen 14:30 Uhr und in Dettelbach um 14:45 Uhr
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am Samstag, den 14.11.2015
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Markt 9, 97337 Dettelbach
MOBIL: 0171 - 1823015
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