PROTOKOLLBUCH DER STADT DETTELBACH FÜR DAS JAHR 2015 Niederschrift über die Haupt- und Bauausschusssitzung am 20.08.2015. - öffentlicher Teil – Sitzungsbeginn: 18.00 Uhr Anwesend: Erste Bürgermeisterin Christine Konrad Ausschussmitglieder: Roland Nagel Helmut Kapp Ernst Plannasch Michael Schuba Marcel Hannweber Michael Hartmann zusätzlich anwesend: Schriftführerin: Verwaltungsfachwirtin Tanja Gaida Erste Bürgermeisterin Konrad begrüßt die anwesenden Mitglieder. Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Alle 7 Mitglieder des Ausschusses waren anwesend und stimmberechtigt. Die Vorsitzende teilt mit, dass Tagesordnungspunkt (TOP) 12.3 der Sitzung entfällt. Stattdessen soll folgender Punkt nachträglich als neuer TOP 12.3 in die Tagesordnung aufgenommen werden: „Ausbau eines Teilbereichs der Würzburger Straße – Beauftragung der Ingenieurleistungen sowie der Bauleistungen.“ Alle Mitglieder des Ausschusses stimmen dafür, den TOP in die Sitzung aufzunehmen. 1. Bauantrag zur Errichtung von 2 Plakatwerbetafeln für die wechselnde Produktwerbung auf den Grundstücken Fl.-Nr. 3168 und 3169, Gemarkung Dettelbach Die Baugrundstücke befinden sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Einzelhandelsstandort Weingartenstraße – 5. Änderung BP Dettelbach-Ost“ in Dettelbach und außerhalb der festgesetzten Baugrenze. Nachdem es sich bei den Werbetafeln aufgrund der geplanten freien Produktwerbung nicht um eine Nebenanlage nach BauNVO handelt, ist für die beiden Bauwerke eine Befreiung von dieser Festsetzung des Bebauungsplans notwendig. Außerdem bedarf es einer Befreiung von der zulässigen Nutzung, da hier im Bebauungsplan keine Werbeanlagen für freie Produktwerbung genannt sind. 32 PROTOKOLLBUCH DER STADT DETTELBACH FÜR DAS JAHR 2015 BESCHLUSS: „Der Ausschuss erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.“ Abstimmungsergebnis: 0 : 7 Stimmen Das gemeindliche Einvernehmen wurde somit nicht erteilt. 2. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Grundstück Fl.-Nr. 486/1, Gemarkung Bibergau Das Grundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Am Katharinenberg II“ in Bibergau. Lt. Bebauungsplan darf die Traufhöhe (Schnittpunkt Außenwand mit Dachhaut) talseits gemessen am vorhandenen Gelände nicht mehr als 6,50 m, bergseits 3,00 m bezogen auf das spätere Gelände am Haus betragen. Talseits wird die Traufhöhe eingehalten (5,96 m), bergseits beträgt die geplante Traufhöhe 4,89 m. Es ist somit eine Befreiung von dieser Festsetzung des Bebauungsplans notwendig. BESCHLUSS: „Der Ausschuss erteilt sein gemeindliches Einvernehmen und befreit von der Festsetzung des Bebauungsplans „Am Katharinenberg II“, Bibergau, hinsichtlich der bergseitigen Traufhöhe bis auf 4,89 m.“ Abstimmungsergebnis: 7 : 0 Stimmen 3. Formlose Bauanfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf Grundstück Fl.-Nr. 283/4, Gemarkung Bibergau Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Am Schernauer Weg“ in Bibergau. Mittels formloser Bauanfrage möchte die Bauherrin abklären, ob eine Befreiung von der im Bebauungsplan festgelegten Kniestockhöhe sowie von der Farbe der Dacheindeckung möglich ist. Lt. Bebauungsplan darf die Kniestockhöhe max. 50 cm betragen. Eine Befreiung wurde bisher nicht erteilt. In anderen Baugebieten wurden Befreiungen von der Kniestockhöhe erteilt, sofern die im Bebauungsplan festgesetzte Wandhöhe eingehalten wird. Hinsichtlich der Dacheindeckung schreibt der Bebauungsplan eine ziegelrote Farbe vor. Hiervon wurden bisher keine Befreiungen erteilt. BESCHLUSS: 1. „Der Ausschuss befreit von der Festsetzung des Bebauungsplans „Am Schernauer Weg“, Bibergau hinsichtlich der Kniestockhöhe, wenn die vorgeschriebene Wandhöhe eingehalten wird.“ Abstimmungsergebnis: 7 : 0 Stimmen 2. „Der Ausschuss befreit von der Festsetzung der Farbe der Dacheindeckung, um ein anthrazitfarbenes Dach errichten zu können.“ Abstimmungsergebnis: 7 : 0 Stimmen 33 PROTOKOLLBUCH DER STADT DETTELBACH FÜR DAS JAHR 2015 4. Bauantrag zur Errichtung eines Abstellschuppens auf Grundstück Fl.-Nr. 3206, Gemarkung Dettelbach Das Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Dettelbach-Ost - Am Gartenweinbergsweg“. Der geplante Abstellschuppen ist außerhalb der dort festgesetzten Baugrenze geplant, was jedoch baurechtlich zulässig ist, da es sich um eine untergeordnete Nebenanlage handelt. Der Bebauungsplan schließt solche Nebenanlagen jedoch grundsätzlich aus. Ausnahmsweise können diese zugelassen werden, wenn sie dem Nutzungszweck der Grundstücke selbst dienen und ihrer Eigenart nicht widersprechen. Der Abstellschuppen erfüllt diese Voraussetzung. BESCHLUSS: „Der Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen und stimmt der Ausnahme von der Festsetzung des Bebauungsplans hinsichtlich der Zulässigkeit von untergeordneten Nebenanlagen zu.“ Abstimmungsergebnis: 7 : 0 Stimmen 5. Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Teilfläche einer Discothek zu einer LasertagSpielfläche auf Grundstück Fl.-Nr. 202/8, Gemarkung Effeldorf Der Antrag wurde bereits als formlose Bauanfrage im Haupt- und Bauausschuss behandelt (Sitzung vom 01.06.2015). Nun wurde der entsprechende Bauantrag eingereicht, über den nochmals der entsprechende Beschluss zu fassen ist. BESCHLUSS: „Der Ausschuss befreit von der Nutzungsfestsetzung „Freizeit und Erholung“ des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbepark Dettelbach 2000“ und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.“ Abstimmungsergebnis: 7 : 0 Stimmen 6. Bauantrag zum Umbau und zur Sanierung des Wohnhauses auf Grundstück Fl.-Nr. 88, Gemarkung Dettelbach Das Anwesen liegt innerhalb des Geltungsbereichs der Gestaltungssatzung der Stadt Dettelbach (Ensemblebereich Altstadt). Im Rahmen der Erneuerung des Daches werden u. a. Schleppgauben errichtet. Auf der Südseite des Dachs wird die in der Gestaltungssatzung vorgeschriebene Entfernung der Dachgaube zum Ortgang nicht eingehalten. Gefordert ist laut Satzung die 1,5 fache Gaubenbreite (= 2,63 m, vorhanden: 1,20 m). Die Gaube ist von öffentlicher Fläche aus nicht einsehbar. Vom Stellplatzbedarf (lt. Stellplatzsatzung sind zwei Stellplätze gefordert) kann aufgrund der Lage innerhalb der Altstadt eine Ausnahme zugelassen werden. Der freikragende Balkon ist lt. Satzung nicht zulässig. Er muss auf einer offenen Ständerkonstruktion errichtet werden. Die Entwässerungsplanung ist noch vorzulegen. BESCHLUSS: „Der Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen und stimmt der Abweichung hinsichtlich des Abstands der Dachgaube zum Ortgang auf der Südseite zu. Der Ausnahme von der städtischen Stellplatzsatzung wird ebenfalls zugestimmt. Der freikragende Balkon muss auf 34 PROTOKOLLBUCH DER STADT DETTELBACH FÜR DAS JAHR 2015 einer offenen Ständerkonstruktion errichtet werden. Die Entwässerungsplanung ist noch vorzulegen.“ Abstimmungsergebnis: 7 : 0 Stimmen 7. Bauantrag zur Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes zu einem Lager und einer Wohnung mit Balkon sowie Errichtung eines Sichtschutzes am Anwesen auf Grundstück Fl.Nr. 272, Gemarkung Dettelbach Das Anwesen liegt innerhalb des Ensemblebereichs Altstadt und somit innerhalb des Geltungsbereichs der Gestaltungssatzung der Stadt Dettelbach. Der geplante Sichtschutz mit einer Höhe von 1,80 m ist in der städtischen Gestaltungssatzung nicht vorgesehen. Sofern der Sichtschutz nicht ortsfest errichtet wird und nur temporär genutzt wird, kann dieser zugelassen werden. Weiterhin kann anstatt der lt. Stellplatzsatzung notwendigen zwei Stellplätze nur ein Stellplatz nachgewiesen werden. Aufgrund der Lage innerhalb der Altstadt kann einer Ausnahme von der Stellplatzsatzung zugestimmt werden. BESCHLUSS: „Der Ausschuss stimmt der Aufstellung des beantragten Sichtschutzes zu, sofern dieser nicht ortsfest errichtet sowie nur temporär genutzt wird und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Der Ausnahme von der städtischen Stellplatzsatzung wird zugestimmt.“ Abstimmungsergebnis: 6 : 1 Stimmen 8. Bauanfrage zur Errichtung von 13 Reihengaragen bzw. einer Leichtbauhalle auf dem Grundstück Fl.-Nr. 136, Gemarkung Effeldorf Das Baugrundstück befindet sich im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan der Stadt Dettelbach als „Bahnanlagen“ dargestellt. Die geplante Bebauung auf diesem Grundstück liegt im Außenbereich und widerspricht der momentanen Darstellung im Flächennutzungsplan. BESCHLUSS: „Der Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen.“ Abstimmungsergebnis: 0 : 7 Stimmen Das gemeindliche Einvernehmen wurde somit nicht erteilt. 9. Informationen über Vorhaben nach § 30 BauGB - Neubau einer Garage auf Grundstück Fl.-Nr. 235/24, Gemarkung Mainsondheim 10. Informationen über Vorhaben nach § 34 BauGB - Errichtung einer Dachgaube am Anwesen auf Grundstück Fl.-Nr. 83, Gemarkung Neusetz 35 PROTOKOLLBUCH DER STADT DETTELBACH FÜR DAS JAHR 2015 11. Einleitungsbeschluss zur Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für Neusetz Aufgrund der aktuellen Nachfrage nach Bauplätzen und der vorhandenen Erschließung schlägt die Verwaltung vor, einzelne Außenbereichsflächen am Köhlerer Weg in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile durch eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB einzubeziehen, d.h. die Stadt Dettelbach legt eine neue Abgrenzung zwischen „Innenbereich“ und „Außenbereich“ (Strich-Strich-Linie) verbindlich fest. Die Verwaltung schlägt ebenfalls vor, die Flächen Am Lobertweg mit einzubeziehen, um auch hier die Bebaubarkeit abschließend zu regeln. Dann wäre der östliche Ortsrand komplett definiert. BESCHLUSS: „Der Haupt- und Bauausschuss beschließt, das Verfahren zur Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für Neusetz einzuleiten. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Satzung auszuarbeiten und die erforderlichen Verfahrensschritte durchzuführen.“ Abstimmungsergebnis: 7 : 0 Stimmen 12. Auftragsvergaben 12.1 Park & Ride Parkplatz in Dettelbach-Bahnhof; Entsorgung von belastetem Aushubmaterial Bereits in der Stadtratssitzung vom 27.07.15 wurde darauf hingewiesen, dass noch Aushubmaterial vom Bereich der Buswendefläche, getrennt nach Belastungsgraden auf Mieten vor Ort gelagert ist (Miete 6 und 7). BESCHLUSS: „Der Haupt- und Bauausschuss beschließt die Entsorgung des belasteten Aushubmaterials entsprechend dem Angebot der Firma Beuerlein zum Angebotspreis in Höhe von 41.552,42 € brutto.“ Abstimmungsergebnis: 7 : 0 Stimmen 12.2 Hochwasserschutz Schneegraben, zusätzliches Einlaufbauwerk oberhalb der Egerländer Straße 36 PROTOKOLLBUCH DER STADT DETTELBACH FÜR DAS JAHR 2015 Bei der Fa. Ullrich wurde ein Nachtragsangebot zur Errichtung eines zusätzlichen Einlaufbauwerks oberhalb der „Egerländer Straße“ eingeholt. Diese Arbeiten werden nach Aussage des Wasserwirtschaftsamtes zwingend notwendig, um die Förderung für die Gesamtmaßnahme erhalten zu können. BESCHLUSS: „Der Haupt- und Bauausschuss beschließt, die Bauleistungen für das zusätzliche Einlaufbauwerk an die Fa. Ullrich zu vergeben. Grundlage hierfür ist der Nachtrag Nr. 4 in Höhe von 24.001,35 € brutto.“ Abstimmungsergebnis: 7 : 0 Stimmen 12.3 Ausbau eines Teilbereichs der Würzburger Straße – Beauftragung der Ingenieurleistungen sowie der Bauleistungen. Zwischen dem Kreuzungsbereich Würzburger Straße / B22, der im Rahmen der Erneuerung der B 22 ausgebaut wird, und dem bereits durch die Stadt Dettelbach ausgebauten Bereich der Würzburger Straße verbleibt ein Teilbereich von 40 m Länge. Es ist wirtschaftlich sinnvoll, diesen Teilbereich durch die auf der B 22 tätige Firma ausbauen zu lassen und im Zuge dieses Ausbaus auch das bisher nicht erschlossene Grundstück Fl.-Nr. 949/1, Gemarkung Dettelbach, erschließen zu lassen. BESCHLUSS: 1. „Der Haupt- und Bauausschuss beschließt, die Ingenieurleistungen an das Ingenieurbüro Weimann, Dettelbach, zum Angebotspreis i. H. von 8.754,14 € zu vergeben.“ Abstimmungsergebnis: 7 : 0 Stimmen 2. „Der Haupt- und Bauausschuss beschließt, die Straßenbauarbeiten sowie die Erschließung des Grundstücks Fl.-Nr. 949/1, Gemarkung Dettelbach, an die Firma TrendBau GmbH zum Angebotspreis von insgesamt 52.132,06 € brutto zu vergeben.“ Abstimmungsergebnis: 7 : 0 Stimmen 13. Aufhebung der Ausschreibung für das Entlastungspumpwerk an der Kläranlage für die Binnenentwässerung im Rahmen des Hochwasserschutzkonzeptes Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 18.05.2015 die Umsetzung der Maßnahme beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung der Ausschreibung beauftragt. Die Submission erfolgte am 30.07.2015. Von den vier aufgeforderten Firmen haben lediglich zwei ein Angebot abgegeben. Es ist festzustellen, dass im Vergleich mit der Kostenberechnung kein wirtschaftliches Angebot vorliegt. Bei einer Vergabe am 20.08.2015 ist die Chance sehr groß, die Maßnahme im Jahr 2015 komplett umzusetzen. Sollte das Vergabeverfahren aufgehoben werden ist die Umsetzung der Maßnahme in diesem Jahr aufgrund der Lieferzeiten der technischen Ausstattung nicht mehr möglich. BESCHLUSS: 37 PROTOKOLLBUCH DER STADT DETTELBACH FÜR DAS JAHR 2015 „Der Haupt- und Bauausschuss beschließt, das Vergabeverfahren aufzuheben, da kein wirtschaftliches Angebot erzielt wurde. Die Maßnahme wird neu ausgeschrieben. Abstimmungsergebnis: 7 : 0 Stimmen Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist, bedankt sich die Vorsitzende für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. Vorsitzende: Schriftführerin: Christine Konrad Erste Bürgermeisterin Tanja Gaida Verwaltungsfachwirtin 38
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