Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Dettelbach

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http://www.dettelbach.de
Jahrgang 2015
Dettelbach, 27.11.2015
Nummer 40
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Dettelbach
Verantwortlich für den Inhalt: Stadt Dettelbach, Telefon 0 93 24 / 35 60,
Fax 0 93 24 / 49 81, e-Mail: [email protected]
Druck: Scholz Druck GmbH, Schnepfenbach, Telefon 0 93 24 / 98 15 0
Annahmeschluss jeweils Freitag, 10.30 Uhr, für die darauffolgende Woche im KuK. Dettelbach
Unterstützung von Flüchtlingen durch
ehrenamtliche Helfer
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Störungsbereitschaft der Stadtwerke
an Wochenenden oder nach Dienstschluss:
Telefon: 01 71 / 23 28 175
Haupt- und Bauausschusssitzung
Am Donnerstag, 03.12.2015,¿QGHWXP18.00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Haupt- und Bauausschusses der Stadtverwaltung Dettelbach statt, zu der alle interessierten Bürgerinnen und
Bürger eingeladen sind.
Tagesordnung:
1. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf
Grundstück Fl.-Nr. 3030/8, Gemarkung Schernau – hier:
Befreiung hinsichtlich der Farbe der Dacheindeckung
2. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Abstellraum und Solaranlage auf Grundstück Fl.-Nr.
3240/49, Gemarkung Dettelbach
3 Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit
Garage auf Grundstück Fl.-Nr. 3074, Gemarkung Dettelbach
4. Bauantrag zur Nutzungsänderung eines bisherigen medizinischen Praxisbereichs in eine Wohngemeinschaft mit
WHLOZHLVHU ,QWHQVLYSÀHJH DXI *UXQGVWFN )O1U Gemarkung Dettelbach
%DXDQWUDJ]XU9HUNDXIVÀlFKHQHUZHLWHUXQJ1HXEDXHLQHV
Lagers, Nebenräume, Backnische mit Tiefkühlzelle sowie
Umbau des Pfandraums auf den Grundstücken Fl.-Nr. 3209
und 3208/1, Gemarkung Dettelbach
6. Informationen über Vorhaben nach § 30 BauGB
-
Errichtung einer Plakatwerbetafel
auf Grundstück Fl.-Nr. 3169, Gemarkung Dettelbach
7. Fragen der Ausschussmitglieder
STADT DETTELBACH
Dettelbach, 20.11.2015
Christine Konrad, Erste Bürgermeisterin
wie Sie täglich aus den Medien entnehmen können, wird die Zahl
der Asylbewerber jeden Tag mehr.
Ab Januar 2016 werden in der ehem. Schule Bibergau/Effeldorf
weitere Asylbewerber untergebracht.
Die Begleitung und Beratung erfolgt durch die Caritas unter Mithilfe von Ehrenamtlichen. Die Caritas sucht daher weitere engagierte Bürgerinnen und Bürger die bei der Begleitung der Asylbewerber mithelfen möchten.
)U DOOH ,QWHUHVVLHUWHQ ¿QGHW DP 0RQWDJ 30. November 2015
um 19.00 Uhr ein Erfahrungsaustausch im hist. Rathaus in
Dettelbach mit der Caritas und dem Helferkreis Asyl statt.
Ihre
Christine Konrad, Erste Bürgermeisterin
Annahmeschluss für Weihnachtsanzeigen
im Mitteilungsblatt!
Für Ihre Weihnachtsanzeige (Weihnachts-Amtsblatt erscheint am 18.12.2015) ist Annahmeschluss der 04. Dezember. Später eingehende Weihnachtsanzeigen können
nicht mehr angenommen werden.
Für normale Anzeigen (Familien- /Vereins- / kirchliche
Nachrichten usw.) ist Annahmeschluss der 11. Dezember.
Das 1. Amtsblatt 2016 erscheint am 15.01.2016. Annahmeschluss hierfür ist der 08.01.2016. Abgabe im KuK.
Dettelbach.
Wir haben geschlossen vom 23.12.2015 bis 06.01.2016.
!!
Im Rahmen der Advents-Stationen wird der Marktplatz zu
den Öffnungszeiten gesperrt:
Wir bitten um Ihr Verständnis!
1
Aus der Stadtratssitzung vom 12.10.2015
1. Ortsbesichtigung an der Schule Bibergau/Effeldorf
Gemeinsam mit einigen Zuhörern besichtigt der Stadtrat die
einzelnen Räume der Schule Bibergau/Effeldorf. Anschließend kehrt der Stadtrat in den Sitzungssaal des historischen
Rathauses zurück und führt dort die Sitzung ab ca. 19.30 Uhr
fort.
2. Bürgeranregungen zu den Tagesordungspunkten
Herr Norbert Schneider aus Effeldorf informiert über das eingereichte Bürgerbegehren zur Einhaltung der 10H-Abstandsregel. Er regt an, dass der Stadtrat den Inhalt des Bürgerbegehrens bereits im Vorfeld entspricht, um sich die Kosten des
Bürgerentscheids zu sparen.
Herr Thomas Kram aus Euerfeld nimmt zu TOP 3 „Zeitlich
befristete Nutzung der Schule Bibergau/Effeldorf für Asylbewerber“ Stellung. Er ist für den Helferkreis Asyl tätig. Dieser
kann sich nicht auch noch um die zu erwartende große Anzahl weiterer Flüchtlinge kümmern. Er regt an eine Koordinierungsstelle einzurichten und hofft, dass sich weitere EhrenDPWOLFKH¿QGHQODVVHQGLHVLFKHEHQIDOOVXPGLH)OFKWOLQJH
kümmern werden.
3. Zeitlich befristete Nutzung der Schule Bibergau/Effeldorf
für Asylbewerber
Die erste Bürgermeisterin nimmt Bezug zur vorangegangenen
Ortsbesichtigung der Schule Bibergau/Effeldorf. Sie erläutert
anhand des Bestandsplans der Schule, wie die Schulräume als sogenannte dezentrale Unterkunft für Asylbewerber
genutzt werden könnte. Das Landratsamt Kitzingen sieht
die Schule als sehr gut geeignet für die Unterbringung von
Familien an und würde sich über die Bereitschaft der Stadt
sehr freuen, wenn sie das Gebäude zur Verfügung stellen
würde. Nach Auskunft des Landratsamtes könnten dort sieben Familien untergebracht werden, wobei im Durchschnitt
eine Familie mit sieben Mitgliedern erwartet wird. Seitens der
Stadt würden für den Einbau von zweimal drei Duschen ein
Aufwand von ca. 25.000 € entstehen. Das Landratsamt würde in das Gebäude eine Küche einbauen, einen Waschmaschinenraum ausstatten und die Zimmer möblieren. Für die
Überbrückung der Bauzeit müssten zwei Duschcontainer für
ca. zwei Monate angemietet werden.
Das Landratsamt wünscht sich eine Nutzungsdauer von mindestens ein, besser drei Jahre. Die Stadt würde den Mietvertrag von vornherein auf ein Jahr befristet abschließen.
Stadtratsmitglied Marcel Hannweber stellt heraus, dass es
sehr wichtig ist, die Flüchtlinge zu betreuen. Es sollte in der
Stadtverwaltung eine Stabstelle geschaffen werden, die als
Anlaufstelle für die Asylbewerber, aber auch für die Bevölkerung tätig ist. Er stellt in diesem Zusammenhang den Antrag, dass die Anzahl der Flüchtlinge für die Schule auf 40
begrenzt werden sollte.
Erste Bürgermeisterin Christine Konrad erläutert, dass im
Gebiet der Stadt die Betreuung der Asylbewerber durch
hauptamtliche Mitarbeiter der Caritas erfolgen wird, die mit
dem örtlichen Helferkreis zusammenarbeiten. Weiterhin wird
auch in den Ortschaften Bibergau und Effeldorf eine Bürgerversammlung mit Beschäftigten des Landratsamtes abgehalten, um weitere Fragen zu klären. Der Beginn der Vermietung
steht noch nicht fest.
Zuerst erfolgt die Abstimmung über den Antrag des Herrn
Hannweber:
BESCHLUSS:
„Der Stadtrat beschließt die derzeit leerstehende Schule
Bibergau/Effeldorf dem Landkreis Kitzingen als dezentrale Unterkunft für 40 Asylbewerber über einen Zeitraum
von mindestens einem Jahr ab Bezugsfertigkeit nach der
2
notwendigen Umbaumaßnahme zur Verfügung zu stellen. Für die erforderlichen Umbaumaßnahmen stellt der
Stadtrat Haushaltsmittel in der Höhe von maximal einer
Jahresmieteinnahme bereit.“
Abstimmungsergebnis: 8 : 13 Stimmen
Der Antrag des Herrn Hannweber ist somit abgelehnt.
Anschließend erfolgt die Abstimmung über den Antrag
der Verwaltung.
BESCHLUSS:
„Der Stadtrat beschließt die derzeit leerstehende Schule
Bibergau/Effeldorf dem Landkreis Kitzingen als dezentrale Unterkunft für Asylbewerber über einen Zeitraum
von mindestens einem Jahr ab Bezugsfertigkeit nach der
notwendigen Umbaumaßnahme zur Verfügung zu stellen. Für die erforderlichen Umbaumaßnahmen stellt der
Stadtrat Haushaltsmittel in der Höhe von maximal einer
Jahresmieteinnahme bereit.“
Abstimmungsergebnis: 20 : 1 Stimmen
4. Antrag der Fraktion der CSU Dettelbach auf Überprüfung einer gemeinsamen Nutzung der Schule Bibergau/
Effeldorf als Feuerwehrgerätehaus für die Feuerwehren
aus Bibergau und Effeldorf
Stadtratsmitglied Marcel Hannweber verliest den Antrag der
Fraktion der CSU Dettelbach vom 10.09.2015 (Anlage 1 zur
Sitzungsniederschrift) welcher die Überprüfung einer gemeinsamen Nutzung der Schule Bibergau/Effeldorf als Feuerwehrgerätehaus für die Feuerwehren aus Bibergau und
Effeldorf vorsieht. Er erläutert, dass mit diesem Antrag lediglich eine Zusammenlegung der Gerätehäuser angedacht ist,
keinesfalls die Zusammenlegung der jeweiligen Feuerwehrvereine. Ortssprecher und Feuerwehrkommandant von Effeldorf, Benedikt Endres ist der Auffassung, dass die beiden
Feuerwehren separat bleiben sollten, da ansonsten viele aktive Feuerwehrleute ihren Dienst beenden würden.
Gemäß des Antrages werden folgende Beschlüsse gefasst:
BESCHLUSS:
1. „Eine schriftliche Stellungnahme der Rudolf-vonScherenberg-Volksschule Dettelbach ist einzuholen,
ob in dieser Außenstelle der Schule auch in naher ZuNXQIWQRFK6FKXOEHWULHEVWDWW¿QGHQZLUG³
Abstimmungsergebnis: 19 : 2 Stimmen
2. „Desweiteren soll ein Fachbüro beauftragt werden,
das die technischen Möglichkeiten prüft, und eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung (Baukosten, laufende
Kosten) aufstellt, welche nach den Einzelfeuerwehren
aufgegliedert ist oder als Gemeinschaftshaus in der
Schule Bibergau/Effeldorf berechnet wird. Berechnungsgrundlage soll ein Neubau in Effeldorf, sowie der
Umbau in Bibergau sein. Außerdem sollen die Kosten
des Umbaus des Schulgebäudes als gemeinschaftliches Gerätehaus den Kosten für einen Neu- bzw. Umbau des Effeldorfer Feuerwehrgerätehauses sowie der
Renovierung des Bibergauer Feuerwehrgerätehauses
gegenübergestellt werden.“
Abstimmungsergebnis: 11 : 10 Stimmen
Die Punkte 3 und 4 des Antrags werden erst beraten
und abgestimmt, wenn die vorangegangenen beiden Beschlüsse abgearbeitet und die Ergebnisse dem Stadtrat
vorgestellt wurden.
5. Bebauungsplan „Windpark Am Hügelacker/Am Sämer“;
Festlegung der Planungsvorgaben insbesondere bzgl.
Abstände, Immissionsschutz und Gestaltung
Der Stadtrat wurde in seiner Sitzung vom 28.09.2015 über
die Anregungen der Bürgerwerkstatt vom 29.07.2015 infor-
miert. Zudem war besprochen worden, dass über den Umfang der Berücksichtigung dieser Anregungen im Bebauungsplan heute beraten und beschlossen wird.
Erste Bürgermeisterin Christine Konrad informiert, dass das
Bürgerbegehren mit dem Antrag auf Bürgerentscheid am
Donnerstag, 08.10.2015 eingereicht wurde. Nach bisher
überschlägiger Prüfung wird dieses zulässig sein, sodass
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ist. Weiterhin ist zur Sitzung ein Antrag der CSU Stadtratsfraktion Dettelbach eingegangen, wonach der Stadtrat im gesamten Gemarkungsgebiet Dettelbach die „10-H-Regelung“
für Windkraftanlagen beschließen soll.
Stadtratsmitglied Eva-Maria Deppisch stellt folgenden Antrag
zur Geschäftsordnung:
„Mit dem Antrag der CSU Stadtratsfraktion Dettelbach
betreffend der Einhaltung der „10-H-Regelung“ befasst
sich der Stadtrat heute nicht.“
Abstimmungsergebnis: 14 :7 Stimmen
Anschließend beschließt der Stadtrat folgende Planungsvorgaben für den Bebauungsplan „Windpark Am Hügelacker/Am Sämer“:
BESCHLUSS:
1. „Alle bestehenden und geplanten Wohngebiete und
Wohnnutzungen werden hinsichtlich des Schallimmissionsschutzes wie reine Wohngebiete (zulässiger
Tagwert 50 dB (A), nachts 35 dB (A)) eingestuft.“
Abstimmungsergebnis: 18 : 3 Stimmen
2. Der Schutzgrad der Mühlen wird hinsichtlich des Schallimmissionsschutzes wie die anderen Wohngebiete
eingestuft (reines Wohngebiet wie unter 1.)
Abstimmungsergebnis: 18 : 3 Stimmen
3. Der Schutzgrad erholungsrelevanter Freiräume wie z.B.
das Bibergauer Tal wird hinsichtlich des SchallimmisVLRQVVFKXW]HV ZLH Ä*UQÀlFKHQ³ RGHU 3DUNDQODJHQ
(zulässiger Tagwert und nachts 55 dB (A)) eingestuft.
Abstimmungsergebnis: 17 : 4 Stimmen
4. Der Abstand, der notwendig wäre, um den Schattenwurf an Wohnnutzungen und in Erholungsräumen wie
bspw. Bibergauer Tal grundsätzlich auszuschließen,
ist zu ermitteln und festzusetzen.
Abstimmungsergebnis: 21 : 0 Stimmen
5. Es ist durch Visualisierung mit Ballons für konkrete
Anlagenstandorte eine Überprüfung, inwieweit die
Anlagenhöhe reduziert werden müsste, um aus Blickrichtung markanter Aussichtspunkte und bedeutender
Erholungsräume nicht sichtbar zu sein, durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 18 : 3 Stimmen
6. Antrag des Kreisjugendrings Kitzingen auf kostenfreie
Überlassung des historischen Rathauses für seine Frühjahrsvollversammlung 2016
Der Kreisjugendring Kitzingen hat mit E-Mail vom 07.09.2015
der Stadt Dettelbach mitgeteilt, dass er seine Frühjahrsvollversammlung 2016 (25.04.2016) im Historischen Rathaus
Dettelbach abhalten möchte. Seitens des KUKs wurde diesem mitgeteilt, dass gemäß der im September 2014 beschlossenen Mietgebührenregelung der Kreisjugendring als
Auswärtiger Veranstalter eine Mietgebühr in Höhe von 320 €
zu zahlen hat.
Der Kreisjugendring hat mit E-Mail vom 25.09.2015 um kostenfreie Überlassung der Räumlichkeiten gebeten, da dies
üblicherweise die Kommunen so handhaben.
Der Kreisjugendring Kitzingen ist Träger der Jugendhilfe und
eine am Landratsamt Kitzingen eingerichtete Organisations-
einheit.
Er ist die Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen
im Landkreis Kitzingen und setzt sich für die Verbesserung
der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen ein.
Er führt eigene Maßnahmen für Kinder und Jugendliche
durch und berät die Verantwortlichen und Mitarbeiter in der
Jugendarbeit in den Kommunen.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
BESCHLUSS:
„Der Stadtrat stellt dem Kreisjugendring Kitzingen das
Historische Rathaus Dettelbach für seine Frühjahrsvollversammlung 2016 kostenfrei zur Verfügung.“
Abstimmungsergebnis: 21 : 0 Stimmen
7. Vorberatung des Verwaltungshaushaltes
Der Stadtrat berät den vorliegenden Entwurf des Verwaltungshaushalts 2016. Änderungen oder Ergänzungen haben sich
aus der Beratung nicht ergeben.
8. Anfragen der Stadtratsmitglieder
8.1 Stadtrat Göb fragt nach, inwieweit der Austausch der
defekten Fenster im KuK erfolgt. Außerdem seien dort
Bodenstrahler mit Blech abgedeckt.
Weiterhin teilt er mit, dass Baufahrzeuge der B 22 öffentliche Wege befahren.
8.2 Stadtrat Hartmann fragt nach, wann der Handlauf an der
Steige in Bibergau montiert wird.
8.3 Stadtrat Glöggler erkundigt sich nach dem weiteren
Verfahren hinsichtlich des durch ein Baufahrzeug zerstörten Bildstocks am Wallfahrtsweg.
8.4 Stadtrat Sauer fragt nach, wann der Radweg in der Anlage wieder so instand gesetzt wird, dass er von Radfahrern gefahrlos genutzt werden kann.
8.5 Ortssprecher Endres teilt mit, dass in der Kurve zur
Anfahrt Dettelbach-Bahnhof von Effeldorf kommend,
immer wieder Fahrzeuge offensichtlich verkehrsbehindernd parken.
8.6 Stadtrat Berger teilt mit, dass sich der Handlauf am Geländer an der Zufahrt Würzburger Straße zur B 22 in
VFKOHFKWHP=XVWDQGEH¿QGHWXQGELWWHWXPhEHUSUIXQJ
und Abhilfe.
8.7 Stadtrat Peckmann moniert den gefährlichen Zustand
GHV 3ÀDVWHUV LP .UHX]XQJVEHUHLFK 6DQGZHJ ± $P
Lehnstein.
Aus der Haupt- und Bauausschusssitzung
vom 22.10.2015
Bei der Sitzung waren 6 Ausschussmitglieder anwesend und
stimmberechtigt.
1. Erlass einer Ergänzungs- und Einbeziehungssatzung nach
§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den östlichen Ortsrand des
Stadtteils Neusetz;
Vorstellung des Entwurfs der Satzung – Billigungs- und
Auslegungsbeschluss
Der Haupt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am
20.08.2015 den Einleitungsbeschluss zur Aufstellung einer
Ergänzungs- und Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4
Nr. 3 BauGB für den östlichen Ortsrand des Stadtteils Neusetz gefasst und die Verwaltung beauftragt, den Entwurf der
Satzung auszuarbeiten und die erforderlichen Verfahrensschritte durchzuführen.
3
BESCHLUSS:
1. „Der Ausschuss billigt den Entwurf (Stand 05.10.2015)
der Ergänzungs- und Einbeziehungssatzung nach §
34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den östlichen Ortsrand des
Stadtteils Neusetz
2. Der Entwurf der Satzung ist nach § 3 Abs. 2 öffentlich
auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind von
der Auslegung zu benachrichtigen. (§ 34 Abs. 6 Satz
1, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 BauGB)
3. Das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB ist gleichzeitig
mit der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen. (§ 34 Abs. 6 Satz 1, § 13 Abs. 2 Satz 1
Nrn. 3 BauGB)“
Abstimmungsergebnis: 6 : 0 Stimmen
2. Bauangelegenheiten
Der Entwurf der Vereinbarung sowie der Grunddienstbarkeit
liegen diesem Antrag auf Vorbescheid bei.
Die Erschließungsstraße besteht noch nicht, der Bau wurde
jedoch bereits vom Stadtrat beschlossen.
BESCHLUSS:
„Der Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen und befreit von der Festsetzung des Bebauungsplans „Industriegebiet Dettelbach-Ost“ hinsichtlich des
festgesetzten Schallleistungspegels am maßgeblichen
Immissionsort (Wohngebäude „Am Güthlein 3) im
Nachtzeitraum um 11 db(A), sofern die Eintragung der
Immissionsduldungsdienstbarkeit im Grundbuch, der
Abschluss der Vereinbarung mit den Eigentümern des
Anwesens „Am Güthlein 3“ und die gesicherte Erschließung bei Einreichung des Bauantrags nachgewiesen
werden können.“
Abstimmungsergebnis: 6 : 0 Stimmen
2.1 Antrag auf Abgrabungsgenehmigung zur Begradigung
der Flächen Fl.-Nr. 3266/12 und 3266/13, Gemarkung Dettelbach
Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sandäcker“ in Dettelbach und wurden bereits wie in
den Planunterlagen dargestellt begradigt. Durch die erfolgten
Erdarbeiten von bis zu 2,60 m wurde eine ebenerdige Fläche
mit dem angrenzenden und bereits bebauten Grundstück geschaffen.
Der Bebauungsplan gestattet Terrassierungen, Aufschüttungen und Abgrabungen jedoch nur in dem Umfang, wie sie
zur Höheneinstellung der Gebäude notwendig sind. Es ist
demnach eine Befreiung von dieser Festsetzung des Bebauungsplans notwendig.
BESCHLUSS:
„Der Ausschuss erteilt sein gemeindliches Einvernehmen und befreit von der Festsetzung des Bebauungsplans „Sandäcker“, Dettelbach, hinsichtlich der zulässigen Abgrabung, um eine höhengleiche Nutzung
zusammen mit dem bestehenden und bereits bebauten
Grundstück im Westen zu ermöglichen.“
Abstimmungsergebnis: 0 : 6 Stimmen
Der Abgrabungsantrag ist somit abgelehnt.
2.2 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Logistikumschlaghalle auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 2411, 2412,
2414, Gemarkung Dettelbach
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Industriegebiet Dettelbach-Ost“. Es soll eine
Umschlaghalle für den Betrieb eines Logistikunternehmens
(Tag- und Nachtbetrieb) mit Verwaltungsbüros, Sozialräumen
und Parkplätzen entstehen.
Der Antragsteller hat eine schallimmissionsschutztechnische
Untersuchung durchführen lassen und die Ergebnisse vorJHOHJW ,P 7DJ]HLWUDXP ± 8KU ZHUGHQ GLH LP
Bebauungsplan festgesetzten Schallleistungspegel am maßgeblichen Immissionsort (Wohngebäude „Am Güthlein 3) einJHKDOWHQLP1DFKW]HLWUDXP±8KUMHGRFKXP
db(A) überschritten.
Es ist demnach eine Befreiung von dieser Festsetzung des
Bebauungsplans notwendig.
Der Antragsteller beantragt diese Befreiung unter Vorlage
eines Entwurfs einer Vereinbarung mit den Eigentümern des
o. g. Grundstücks, in der u. a. geregelt ist, dass verschiedene
Schallschutzmaßnahmen am Wohnhaus durch den Antragsteller bezuschusst werden sollen.
Des Weiteren soll im Grundbuch eine Immissionsduldungsdiensbarkeit (Grunddienstbarkeit) eingetragen werden.
4
2.3 Neubau eines Niedrigenergiehauses – hier: Antrag auf
Befreiung hinsichtlich der Farbe des Garagendachs,
Grundstück Fl.-Nr. 462/9, Gemarkung Effeldorf
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des
Bebauungsplans „Im Grund“, Effeldorf, wurde bereits im
Haupt- und Bauausschuss behandelt und bauaufsichtlich
genehmigt. Der Tekturantrag hinsichtlich der Änderung der
Garage wird dem Ausschuss unter dem Punkt „Informationen
über Vorhaben nach § 30 BauGB“ vorgelegt.
Die Bauherren planen nun abweichend vom genehmigten
Bauantrag sowie der Tektur die Dacheindeckung der Garage
nicht mit einem naturroten Blechdach, sondern in der Farbe
grau/anthrazit, was einer Befreiung von den Festsetzungen
des Bebauungsplans bedarf.
BESCHLUSS:
„Der Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen
und befreit von der Festsetzung des Bebauungsplans
„Im Grund“, Effeldorf, hinsichtlich der Dacheindeckung,
um ein graues bzw. anthrazitfarbenes Dach auf der Garage errichten zu können.“
Abstimmungsergebnis: 6 : 0 Stimmen
2.4 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Grundstück Fl.-Nr. 3030/8, Gemarkung Schernau
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Reusenberg II“ in Schernau.
Die Bauherren planen die Errichtung des Wohnhauses mit
einem Kniestock von 1,40 m Höhe. Lt. Bebauungsplan darf
die Höhe des Kniestocks lediglich 0,50 m betragen. Es ist daher eine Befreiung von dieser Festsetzung des Bebauungsplans notwendig.
Im Baugebiet „Am Reusenberg II“ wurden schon mehrere
Befreiungen von der Kniestockhöhe erteilt, sofern die maximal zulässige Wandhöhe eingehalten wird.
Es wurde nur ein Stellplatz nachgewiesen, notwendig sind
zwei Stellplätze.
BESCHLUSS:
„Der Ausschuss erteilt sein gemeindliches Einvernehmen und befreit von der Festsetzung des Bebauungsplans „Am Reusenberg II“, Schernau, hinsichtlich der
Kniestockhöhe, wenn die maximal zulässige Wandhöhe
eingehalten wird. Der fehlende Stellplatz ist noch nachzuweisen.“
Abstimmungsergebnis: 6 : 0 Stimmen
2.5 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit
Garage auf Grundstück Fl.-Nr. 283/4, Gemarkung Bibergau
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der städtischen
Gestaltungssatzung.
Das Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des
Bebauungsplans „Am Schernauer Weg“ in Bibergau.
Das Vorhaben wurde bereits als formlose Bauanfrage in der
Haupt- und Bauausschusssitzung am 20.08.2015 behandelt, die notwendigen Befreiungen hinsichtlich der Farbe der
Dacheindeckung (anthrazit statt ziegelrot) sowie hinsichtlich
der Höhe des Kniestocks (0,90 m statt 0,50 m unter Einhaltung der maximal zulässigen Wandhöhe) wurden erteilt.
BESCHLUSS:
„Der Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen
und befreit von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Schernauer Weg“, Bibergau, hinsichtlich der
Kniestockhöhe, wenn die maximal zulässige Wandhöhe
eingehalten wird sowie von der festgesetzten Farbe der
Dacheindeckung, um ein anthrazitfarbenes Dach errichten zu können.“
Abstimmungsergebnis: 6 : 0 Stimmen
Der Gartenschuppen soll mit einem begrünten Dach errichtet werden. Hierfür ist eine Abweichung von § 28 der Gestaltungssatzung notwendig, der nur Tonziegel zulässt.
BESCHLUSS:
„Der Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen
und stimmt der Abweichung von der Gestaltungssatzung hinsichtlich des Materials der Dacheindeckung zu,
da das Gartenhaus innerhalb der lt. Rahmenplan ausgewiesenen Fläche für „ortsbildprägende Gärten und Obstwiesen“ liegt, sich hier gestalterisch sehr gut einfügt
und somit nur wenig in Erscheinung tritt.“
Abstimmungsergebnis: 6 : 0 Stimmen
2.9 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 6 DSchG zur
Errichtung eines Holzzauns am Grundstück Fl.-Nr. 4941/3,
Gemarkung Dettelbach
2.6 Formlose Bauanfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Einliegerwohnung und zwei Carports
auf Grundstück Fl.-Nr. 2750/37, Gemarkung Euerfeld
Das Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs der
Gestaltungssatzung.
Das Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des
Bebauungsplans „An der Bibergauer Straße“ in Euerfeld.
Mittels formloser Bauanfrage sollen folgende Punkte, die
nicht dem Bebauungsplan entsprechen, abgeklärt werden:
Wandhöhe
Die talseitige Wandhöhe soll mit 6,50 m zwei Meter über der
zugelassenen Wandhöhe (4,50 m) liegen. Bisher wurde eine
Befreiung für eine Wandhöhe bis zu 4,75 m erteilt.
Dachneigung
Aufgrund der zweigeschossigen Bauweise mit Erd- und
Obergeschoss und der nicht vorgesehene Wohnnutzung des
Spitzbodens ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von
22 Grad geplant. Der Bebauungsplan schreibt eine DachneiJXQJYRQ±*UDGYRU%LVKHUVLQGQXUXQWHUJHRUGQHWH
Nebengebäude von der Dachneigung befreit worden.
BESCHLUSS:
„Der Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen
und befreit von den Festsetzungen des Bebauungsplans
„An der Bibergauer Straße“, Euerfeld, hinsichtlich, der
zulässigen Wandhöhe bis zu 6,50 m und der Dachneigung auf 22 Grad.“
Abstimmungsergebnis: 0 : 6 Stimmen
Die Bauanfrage ist somit abgelehnt.
2.7 Bauantrag zur Errichtung eines Gartenhäuschens auf
Grundstück Fl.-Nr. 266, Gemarkung Euerfeld
'DV *UXQGVWFN EH¿QGHW VLFK LP $X‰HQEHUHLFK QDFK † BauGB. Das Gartenhäuschen beinhaltet einen Abstellraum,
einen Aufenthaltsraum sowie einen Freisitz und dient nicht
dem landwirtschaftlichen Betrieb, weswegen das Vorhaben nicht privilegiert ist und einer Baugenehmigung bedarf.
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als „Fläche für
Landwirtschaft“ festgesetzt.
Durch die Zulassung dieses Gartenhäuschens im Außenbereich würde kein Präzedenzfall für andere Gartenhäuschen
geschaffen, da es sich hier um einen Aussiedler handelt, der
berechtigterweise im Außenbereich wohnt und dem auch
Freizeitansprüche zugebilligt werden können.
BESCHLUSS:
„Der Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen.“
Abstimmungsergebnis: 6 : 0 Stimmen
2.8 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 6 DSchG
zur Errichtung eines Gartenschuppens auf Grundstück
Fl.-Nr. 969, Gemarkung Dettelbach
Die geplante Höhe des Holzzauns beträgt 2,00 m; momentan
LVW GLH )OlFKH XQEHSÀDQ]W (V LVW VRPLW LQ MHGHP )DOO HLQH
Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung
notwendig.
Die Untere Denkmalschutzbehörde wurde bereits beteiligt
und hat folgende Stellungnahme abgegeben:
$XV GHQNPDOSÀHJHULVFKHU 6LFKW EHVWHKHQ JHJHQ GLH YRUJHsehene Ausführung keine Einwände; der Holzzaun sollte unbehandelt bleiben (kein Farbanstrich).
BESCHLUSS:
„Der Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen
und stimmt der Abweichung von der städtischen Gestaltungssatzung hinsichtlich der Gestaltung der Einfriedung aufgrund der Lage außerhalb der Stadtmauer sowie der Beurteilung der Unteren Denkmalschutzbehörde
zu.“
Abstimmungsergebnis: 6 : 0 Stimmen
3. Antrag der Fraktion der CSU Dettelbach auf Ausweisung
von Reisebusparkplätzen westlich der Altstadt
Die Unterlagen wurden bereits im Vorfeld der Stadtratssitzung am 28.09.2015 zur Verfügung gestellt.
Der Stadtrat hat die Entscheidung auf den Haupt- und Bauausschuss übertragen. Auf eine erneute Verlesung des Antrags wird einvernehmlich verzichtet.
BESCHLUSS:
„Der Ausschuss nimmt den Antrag der CSU-Fraktion an
und möchte gemeinsam anhand der digitalen Flurkarte
nach Möglichkeiten für Busparkplätze westlich der Stadtmauer suchen. In der beratenden Ausschusssitzung sollen erst die Orte beraten werden. Falls Kosten entstehen,
sollen diese von der Verwaltung bestimmt werden und
dann in einer zweiten Sitzung zur Abstimmung gebracht
werden.“
Abstimmungsergebnis: 4 : 2 Stimmen
Im weiteren Verlauf wählt der Ausschuss anhand der digitalen
Flurkarte vier Standorte aus, die von der Verwaltung bewertet
und dem Ausschuss wieder vorgelegt werden sollen.
4. Informationen über Vorhaben nach § 30 BauGB
Tekturantrag: Änderung der Garage und Wegfall der Unterkellerung, Grundstück Fl.-Nr. 462/9, Gemarkung Effeldorf
5. Informationen über Vorhaben nach § 34 BauGB
Modernisierung und Erweiterung des bestehenden
Kassenraumes und Verkaufsraumes des Anwesens auf
Grundstück Fl.-Nr. 3166/1, Gemarkung Dettelbach
5
Umbau und Sanierung des Anwesens auf Grundstück
Fl.-Nr. 185, Gemarkung Dettelbach
Anbau eines Wintergartens am Anwesen auf Grundstück
Fl.-Nr. 170/8, Gemarkung Bibergau
6. Anfragen der Ausschussmitglieder
Es wurden keine Anfragen gestellt.
Aus der Stadtratssitzung vom 26.10.2015
Vor Eintritt in die Tagesordnung informiert erste Bürgermeisterin
Christine Konrad, dass das langjährige Stadtratsmitglied Werner
Apfelbacher, verstorben ist. Der Stadtrat gedenkt seiner mit einer
Schweigeminute.
1. Bürgeranregungen zu den Tagesordungspunkten
Es werden keine Anregungen vorgetragen.
2. Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens für
Windkraft mit Abstand
Am 08.10.2015 wurde der Antrag für das Bürgerbegehren
„Für Windkraft mit Abstand“ mit 1.592 Unterschriften (Stand
07.10.2015) eingereicht
Das Bürgerbegehren erfüllt die formellen Anforderungen. Antrag, Fragestellung, Begründung und Benennung der vertreWXQJVEHUHFKWLJWHQ 3HUVRQHQ EH¿QGHQ VLFK DXI MHGHU HLQ]HOnen Unterschriftenliste.
Die Vorsitzende verliest die Fragestellungen zu dem eingereichten Bürgerbegehren für Windkraft mit Abstand. Hinsichtlich der materiellen Anforderungen hat das Landratsamt
Kitzingen mit E-Mail vom 26.10.2015 mitgeteilt, dass das
Bürgerbegehren wegen eines Verstoßes gegen das Kopplungsverbot als unzulässig zurückgewiesen werden kann.
Weiterhin kommt das Landratsamt zur Auffassung, dass zum
Punkt 1 der Fragestellung keine Begründung enthalten ist,
sodass darin auch ein weiterer Grund für eine Unzulässigkeit
des Bürgerbegehrens gesehen werden kann.
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
BESCHLUSS:
„Der Stadtrat weist das Bürgerbegehren für „Windkraft
mit Abstand“ als unzulässig zurück.“
Abstimmungsergebnis: 16 : 4 Stimmen
Eine Behandlung des Tagesordnungspunkt 3 „Bürgerentscheid für „Windkraft mit Abstand“, Berufung des
Wahlleiters und eines Stellvertreters“ erübrigt sich somit
bis auf weiteres.
5. Anfragen der Stadtratsmitglieder
5.1 Alfons Glöggler: Abfräsen der Baumstümpfe im Friedhof
Bibergau
5.2 Roland Nagel: Beschilderung am Traumrundenweg
5.3 Josef Scheller: Befahrung von Wirtschaftswegen durch
schwere LKWs aus Rottendorf
5.4 Hermann Göb: Befahrung von Wirtschaftswegen in Dettelbach und Bibergau durch schwere LKWs
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Eingeschränkte Öffnungszeiten des Realschulsportplatzes für
die Öffentlichkeit
Aufgrund der früh eintretenden Dunkelheit in den Wintermonaten
ist der Realschulsportplatz in der Zeit von November bis März
ausschließlich Samstags von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.
Wir bitten um Beachtung!
Töpferarbeiten von den Ferienpass – Aktionen 2014 und 2015
Wer an der Aktion „Töpfern für Kinder“ im Rahmen des Sommerferienprogrammes teilgenommen und seine getöpferten Kunstwerke
noch nicht erhalten hat, kann diese in der Stadtverwaltung bis zum
31.12.15 abholen. Die Arbeiten wurden vom Veranstalter an uns
übergeben.
Liebe Dettelbacher Kinder,
auch in diesem Jahr lade ich euch herzlich zu unseren
Advents-Stationen am 1. Advent ein!
Aber nun schaut euch meinen armen und ungeschmückten Baum
an: kein Schmuck und kein Glanz - soll er doch zu Weihnachten
besonders schön aussehen! Ich brauche dringend eure Hilfe!
Dazu bitte ich euch, auch in diesem Jahr wieder so schönen
Christbaumschmuck wie letztes Jahr zu basteln und ihn mitzubringen.
Am Samstag, den 28.11. um 16.00 Uhr, Marktplatz Dettelbach
Lasst uns gemeinsam den Christbaum schmücken, damit er der schönste im
ganzen Land wird. Ich freue mich auf eure selbstgebastelten Schmuckstücke!
Bis zum 1. Advent!
Euer Dettelbacher Weihnachtsengel
4. Vorstellung und Beratung des Investitionsprogramms
Erste Bürgermeisterin Christine Konrad beginnt ihre Ausführungen zum Investitionsprogramm mit den neu geplanten
Maßnahmen. Dabei erläutert sie auch welche Ausgaben den
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Im Zusammenhang mit der Ausstattung mit Feuerwehrfahrzeugen wird angeregt zu überprüfen, welche Normbeladung
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Nach Vorstellung der einzelnen Maßnahmen durch die erste
%UJHUPHLVWHULQJHKW.lPPHUHU5RODQG*DVWDXIGLH¿QDQzielle Situation im Speziellen die des Vermögenshaushalts
ein. Bei den geplanten Investitionsumfang von knapp 6,2
Mio. Euro und einer angenommenen Zuführung vom Verwaltungshaushalt und weiteren Erlösen verbleibt aktuell eine
Deckungslücke von ca. 1,66 Mio. Euro. Als weiteres Problem
stellt der Kämmerer heraus, dass sich aufgrund einer Änderung des Nivillierungssatzes die zu zahlende Kreisumlage
um ca. 500.000 € erhöhen wird.
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zum 1. Advent und gewinnen Sie tolle Preise!
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Eigentlich spielt Tischler Andersen jedes Jahr
den Weihnachtsmann für seine Kinder. Doch
dieses Jahr kommt alles ganz anders! Als er
im Wald auf seinem Schlitten doch glatt mit
dem richtigen Weihnachtsmann zusammenstößt, kommen sie auf eine lustige Idee. Und
so stapft Andersen wenig später zu den Kindern des Weihnachtsmanns, während sich dieser auf den Weg zu den Kindern des
Tischlers macht. %FKHUIORKPDUNW
Aussortierte Bücher und Medien aus der Bibliothek, gebrauchte
und neuwertige Bücher zu kleinen Preisen.
Dettelbacher Adventsstationen
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Samstag, 28, November 2015
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Verkaufsstand an den Adventsstationen zur Unterstützung der Nepalhilfe beim Wiederaufbau einer
Schule
Seit dem Erbeben, das Nepal im Jahre 2014 heimsuchte ist
nichts mehr wie vorher. Die ohnehin bitterarme Bevölkerung
steht vor den Ruinen zerstörter Häuser; die Infrastruktur ist
weitestgehend zusammengebrochen. Der Dettelbacher Peter
Schöderlein engagiert sich seit Jahren zusammen mit seiner
Mitstreiterin Dr. Christine Reuter für das Land, in dem er als
Bergsteiger bereits viel Schönes erlebt hat. Mit seiner Nepalhilfe hat er bereits am Bau von mehreren Schulen mitgewirkt,
sowie eine Armenapotheke mit aufgebaut, welche die Bevölkerung mit medizinischer Hilfe versorgt.
Nach der schrecklichen Naturkatastrophe ist diese Hilfe
wichtiger denn je. Um die Anwohner erlegener Bergregionen
versorgen zu können wurde mit den Spenden, die Schöderlein
und Reuter sammelten zuletzt ein Geländewagen finanziert,
der Medikamente und Verbandsmaterial sowie Dinge des
täglichen Bedarfes zu den Leuten bringt.
Die Jugendarbeit Dettelbach möchte die Arbeit der Nepalhilfe
unterstützen und verkauft zu diesem Zweck bei den Adventsstationen am 28. und 29.11. selbstgemachte Holzarbeiten und
Armbänder im KuK Dettelbach. Der Reinerlös geht an die
Nepalhilfe und trägt zum Wiederaufbau einer Schule bei.
Durch persönliche Beziehungen von Peter Schöderlein ist
gewährleistet, dass die Spenden auch da ankommen, wo sie
gebraucht werden.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie an unserem Stand ein
schönes Weihnachtsgeschenk finden und wir den Kindern und
Jugendlichen in Nepal dadurch helfen können. Ferner freuen
wir uns auf Besucher unserer Legoeisenbahn oder unseres
Bastelstandes im Historischen Rathaus!
Neue Öffnungszeiten im Offenen Jugendtreff
Der KĨĨĞŶĞ:ƵŐĞŶĚƚƌĞĨĨin der Falterstraße ist ab sofort zu
folgenden Zeiten für alle Jugendlichen ab 12 Jahren geöffnet
und hauptamtlich besetzt:
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An den Donnerstagen finden regelmäßig Mitmach- und
Freizeitangebote statt. Infos dazu gibt es auf unserer
Facebook – Seite oder im Schaukasten. Wer direkt informiert
werden möchte, kann auch gerne eine Mitgliedschaft in
unserer WhatsApp – Gruppe unter 0157/86257043
beantragen.
Der :ƵŐĞŶĚƚƌĞĨĨĨƺƌ<ŝĚƐist ein Zusatzangebot mit Spiel- und
Bastelmöglichkeiten für alle Kinder zwischen 8 und 11 Jahren.
Er ist wie folgt geöffnet:
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Weitere Öffnungszeiten sind im Rahmen unserer zusätzlichen
Selbstverwaltung nach Rücksprache möglich.
7
Bundesstraße B 22, Straßenbauarbeiten
zwischen Mainfrankenpark und Dettelbach.
Aufhebung der Vollsperrung
Flurbereinigung Biebelried Projekt 3,
Gemeinde Biebelried, Landkreis Kitzingen
Bekanntmachung
Das Flurbereinigungsverfahren Biebelried Projekt 3 soll abgeschlossen werden.
Der Flurbereinigungsplan steht unanfechtbar fest. Die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind fertig gestellt und abgerechnet.
Die Förderung mit öffentlichen Mitteln ist abgeschlossen.
Der als Grundlage zur Abrechnung mit den Beteiligten dienende
Verwendungsnachweis (zahlenmäßiger Nachweis) und der dazugehörende Sachbericht liegen ab sofort auf die Dauer von
einem Monat in den Diensträumen der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, Friedrich-Ebert-Ring 5, 97318 Kitzingen
während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus.
Für den Streckenabschnitt der B 22 zwischen Dettelbach und
der Zufahrt nach Bibergau (KT 28) ist die Aufhebung der derzeitigen Vollsperrung in der KW 51 vorgesehen.
Sollte es zu keinen witterungsbedingten Verzögerungen der
Bauarbeiten kommen, kann demnach die B 22 ab diesem Zeitpunkt wieder für den öffentlichen Verkehr freigegeben werden.
Der ursprünglich für den 30. November geplante Termin konnte
aufgrund eines erhöhten Aufwandes für die Instandsetzung der
Brücken im Stadtgebiet Dettelbach nicht eingehalten werden.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Behinderungen während der restlichen Bauzeit, gleichzeitig aber auch
um ein vorsichtiges und rücksichtsvolles Fahrverhalten im Bereich der Umleitungsstrecken.
Staatliches Bauamt Würzburg
Bereich Straßenbau
Jan Voll, Abteilungsleiter
Die Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren haben die Möglichkeit, in den Verwendungsnachweis mit Sachbericht Einsicht
zu nehmen.
Würzburg, den 13.11.2015
Der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Reiner Väth, Techn. Amtsrat
Freiwillige Feuerwehr Dettelbach
Betreff: Übung am Freitag, den 27.11.2015
- Vorbesprechung für den Stichtag 13.2.2016
Beginn: 18:30 Uhr im Gerätehaus!!!
Ehmer 1. Kdt.
Servicestelle Frau & Beruf –
kostenlose Beratung für alle Frauen
Das nächste
Die Servicestelle Frau und Beruf steht Frauen beim WiederHLQVWLHJLQGHQ%HUXIRGHUEHLGHUEHUXÀLFKHQ1HXRULHQWLHUXQJ
zur Seite.
Auch im Jahr 2016 werden die Beratungen für Frauen aus dem
Landkreis Kitzingen jeweils einmal im Monat im kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes in Kitzingen angeboten.
Die Servicestelle hilft berufstätigen Frauen, die eine neue berufliche Perspektive suchen oder Wiedereinsteigerinnen, die zurück
in den Beruf möchten und sich zeitgleich aber auch um die Familie kümmern müssen. Gemeinsam mit den Beraterinnen können
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Fähigkeiten und Stärken herausarbeiten, um im Vorstellungsgespräch erfolgreich auftreten zu können. Zudem werden Chancen
auf dem Arbeitsmarkt aufgezeigt, konkrete Einzelschritte entwickelt und vereinbart.
Das kostenfreie Angebot besteht weiterhin für Frauen aus dem
Landkreis Kitzingen.
Die Servicestelle wird vom Europäischen Sozialfonds (ESF) und
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Damit für jedes Beratungsgespräch ausreichend Zeit eingeplant
werden kann, ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Ansprechpartnerin vor Ort ist die Gleichstellungsbeauftragte des
Landkreises, Frau Cornelia Reichert, Tel.: 09321/928-5120.
Die Terminvergabe erfolgt über das Büro der Servicestelle Frau
& Beruf in Bad Kissingen unter Telefon 0971/7236-204. InformaWLRQHQ¿QGHQ6LHDXFKDXIZZZIUDXXQGEHUXIUVJGH
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Kitzingen, Kaiserstr. 4 statt. Die nächsten Beratungstermine
für den Landkreis Kitzingen sind:
15.12.2015/ 19.01.2016/16.02.2016/01.03.2016
8
erscheint am 04. Dezember 2015
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! 1.FCN Fanclub Weinfranken Dettelbach 1993 e.V.
Wir möchten recht herzlich unsere Mitglieder zu unserer Weihnachtsfeier am Mittwoch, 23.12.15 um 19.00 Uhr in der
Maintalhalle Dettelbach einladen. Wieder mit großer Tombola,
Weihnachtsgeschichte und mit dem Nikolaus.
Auf euer Kommen freut sich die Vorstandschaft.
Für das Spiel am Sonntag, 13.12.15 gegen Freiburg sind noch
Plätze frei. Info und Anmeldung bei Gerald Göb 0 93 24 / 98 24 17
oder 01 70 / 221 84 62.
Vorschau:
Hallenturnier mit 16 Mannschaften am Samstag, 02.01.16 ab
14.00 Uhr in der Maintalhalle.
Herzliche Einladung zum Frauenfrühstück in Euerfeld.
09.12.2015 um 9.00 Uhr im Feuerwehrhaus.
Thema: Geheimnisvolle Raunächte.
Bräuche und Rituale, die sich bis in die heute Zeit erhalten haben
(Nähere Info auf www.euerfeld.de)
Anmeldung bis 04.12.2015 bei Claudia Mack Tel. 721
Hallo Euerfelder Frauen
Wir treffen uns am Mittwoch, den 02.12.2015 um 19.30 Uhr im
Feuerwehrhaus.
In gemütlicher Runde bei Tee, Glühwein und Gebäck werden wir
Termine besprechen und mit Inge verschiedene Sterne basteln.
Bitte Lineal, Bleistift und Schere mitbringen.
Auf Euer Kommen freuen sich Edeltraud und Marianne
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Förderverein Hornsches Spital
Dettelbach e.V.
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Schloßstr. 5, 97337 Dettelbach - Schernau, Tel. 0 93 24 / 735
Email: [email protected] Homepage: www.dettelbach-evangelisch.de
1. Advent, 29.11.2015
10.00 Uhr Münsterschwarzach Kapelle Egbert Gymnasium
musikalischer Gottesdienst mit Posaunenchor Neuses
10.15 Uhr Schernau Gottesdienst + Posaunenchor und Taufen
Einladung zur Mitgliederversammlung
Zur Mitgliederversammlung im Jahr 2015 am Dienstag, den 15.
Dezember 2015, um 19.30 Uhr im Aufenthaltsraum des Hornschen Spitals in Dettelbach, Spitalgasse 10 ergeht freundliche
Einladung.
Mittwoch, 02.12.2015
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Tagesordnung:
1. Eröffnung mit Begrüßung
2. Berichte: a) der 1. Vorsitzenden, b) des Schriftführers,
c) des Kassenwarts, c) der Revisoren
3. Entlastung der Vorstandschaft und Neuwahlen
4. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Mit herzlichem Gruß - Ihr Pfarrer Ulrich Vogel
gez. Dr. Hanni Mosandl, 1. Vorsitzende
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Sie sind alleine und brauchen Hilfe
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Wir sind gerne für Sie da, z.B.
…um Menschen bei Arztbesuchen und Einkäufen
zu begleiten
…für kurze Fahrdienste
…um mit Rat und Tat beim Ausfüllen von
Anträgen und Formularen zu helfen
…für Eltern in Notsituationen bei der
Kinderbetreuung
…um ältere und kranke Menschen im
Seniorenheim und zu Hause zu besuchen
…für Fragen rund ums Alter
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VdK Ortsgruppe Dettelbach
Zu unserer Weihnachtsfeier am 12.12.15, ab 14.00 Uhr im
Wasserwachthaus mit Ehrungen langjähriger Mitglieder und
Neuwahlen der Vorstandschaft, laden wir herzlich ein.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen und auf einen besinnlichen Adventsnachmittag.
Ihre Ansprechpartner in Dettelbach sind:
Irene Stockmann Tel: 980269
Ursula Urban Tel: 1032, Iris Wienhold Tel: 3731
Die Vorstandschaft
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