'LHRI¿]LHOOH+RPHSDJH http://www.dettelbach.de Jahrgang 2015 Dettelbach, 27.11.2015 Nummer 40 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Dettelbach Verantwortlich für den Inhalt: Stadt Dettelbach, Telefon 0 93 24 / 35 60, Fax 0 93 24 / 49 81, e-Mail: [email protected] Druck: Scholz Druck GmbH, Schnepfenbach, Telefon 0 93 24 / 98 15 0 Annahmeschluss jeweils Freitag, 10.30 Uhr, für die darauffolgende Woche im KuK. Dettelbach Unterstützung von Flüchtlingen durch ehrenamtliche Helfer Liebe Bürgerinnen und Bürger, Störungsbereitschaft der Stadtwerke an Wochenenden oder nach Dienstschluss: Telefon: 01 71 / 23 28 175 Haupt- und Bauausschusssitzung Am Donnerstag, 03.12.2015,¿QGHWXP18.00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Haupt- und Bauausschusses der Stadtverwaltung Dettelbach statt, zu der alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind. Tagesordnung: 1. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf Grundstück Fl.-Nr. 3030/8, Gemarkung Schernau – hier: Befreiung hinsichtlich der Farbe der Dacheindeckung 2. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Abstellraum und Solaranlage auf Grundstück Fl.-Nr. 3240/49, Gemarkung Dettelbach 3 Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage auf Grundstück Fl.-Nr. 3074, Gemarkung Dettelbach 4. Bauantrag zur Nutzungsänderung eines bisherigen medizinischen Praxisbereichs in eine Wohngemeinschaft mit WHLOZHLVHU ,QWHQVLYSÀHJH DXI *UXQGVWFN )O1U Gemarkung Dettelbach %DXDQWUDJ]XU9HUNDXIVÀlFKHQHUZHLWHUXQJ1HXEDXHLQHV Lagers, Nebenräume, Backnische mit Tiefkühlzelle sowie Umbau des Pfandraums auf den Grundstücken Fl.-Nr. 3209 und 3208/1, Gemarkung Dettelbach 6. Informationen über Vorhaben nach § 30 BauGB - Errichtung einer Plakatwerbetafel auf Grundstück Fl.-Nr. 3169, Gemarkung Dettelbach 7. Fragen der Ausschussmitglieder STADT DETTELBACH Dettelbach, 20.11.2015 Christine Konrad, Erste Bürgermeisterin wie Sie täglich aus den Medien entnehmen können, wird die Zahl der Asylbewerber jeden Tag mehr. Ab Januar 2016 werden in der ehem. Schule Bibergau/Effeldorf weitere Asylbewerber untergebracht. Die Begleitung und Beratung erfolgt durch die Caritas unter Mithilfe von Ehrenamtlichen. Die Caritas sucht daher weitere engagierte Bürgerinnen und Bürger die bei der Begleitung der Asylbewerber mithelfen möchten. )U DOOH ,QWHUHVVLHUWHQ ¿QGHW DP 0RQWDJ 30. November 2015 um 19.00 Uhr ein Erfahrungsaustausch im hist. Rathaus in Dettelbach mit der Caritas und dem Helferkreis Asyl statt. Ihre Christine Konrad, Erste Bürgermeisterin Annahmeschluss für Weihnachtsanzeigen im Mitteilungsblatt! Für Ihre Weihnachtsanzeige (Weihnachts-Amtsblatt erscheint am 18.12.2015) ist Annahmeschluss der 04. Dezember. Später eingehende Weihnachtsanzeigen können nicht mehr angenommen werden. Für normale Anzeigen (Familien- /Vereins- / kirchliche Nachrichten usw.) ist Annahmeschluss der 11. Dezember. Das 1. Amtsblatt 2016 erscheint am 15.01.2016. Annahmeschluss hierfür ist der 08.01.2016. Abgabe im KuK. Dettelbach. Wir haben geschlossen vom 23.12.2015 bis 06.01.2016. !! Im Rahmen der Advents-Stationen wird der Marktplatz zu den Öffnungszeiten gesperrt: Wir bitten um Ihr Verständnis! 1 Aus der Stadtratssitzung vom 12.10.2015 1. Ortsbesichtigung an der Schule Bibergau/Effeldorf Gemeinsam mit einigen Zuhörern besichtigt der Stadtrat die einzelnen Räume der Schule Bibergau/Effeldorf. Anschließend kehrt der Stadtrat in den Sitzungssaal des historischen Rathauses zurück und führt dort die Sitzung ab ca. 19.30 Uhr fort. 2. Bürgeranregungen zu den Tagesordungspunkten Herr Norbert Schneider aus Effeldorf informiert über das eingereichte Bürgerbegehren zur Einhaltung der 10H-Abstandsregel. Er regt an, dass der Stadtrat den Inhalt des Bürgerbegehrens bereits im Vorfeld entspricht, um sich die Kosten des Bürgerentscheids zu sparen. Herr Thomas Kram aus Euerfeld nimmt zu TOP 3 „Zeitlich befristete Nutzung der Schule Bibergau/Effeldorf für Asylbewerber“ Stellung. Er ist für den Helferkreis Asyl tätig. Dieser kann sich nicht auch noch um die zu erwartende große Anzahl weiterer Flüchtlinge kümmern. Er regt an eine Koordinierungsstelle einzurichten und hofft, dass sich weitere EhrenDPWOLFKH¿QGHQODVVHQGLHVLFKHEHQIDOOVXPGLH)OFKWOLQJH kümmern werden. 3. Zeitlich befristete Nutzung der Schule Bibergau/Effeldorf für Asylbewerber Die erste Bürgermeisterin nimmt Bezug zur vorangegangenen Ortsbesichtigung der Schule Bibergau/Effeldorf. Sie erläutert anhand des Bestandsplans der Schule, wie die Schulräume als sogenannte dezentrale Unterkunft für Asylbewerber genutzt werden könnte. Das Landratsamt Kitzingen sieht die Schule als sehr gut geeignet für die Unterbringung von Familien an und würde sich über die Bereitschaft der Stadt sehr freuen, wenn sie das Gebäude zur Verfügung stellen würde. Nach Auskunft des Landratsamtes könnten dort sieben Familien untergebracht werden, wobei im Durchschnitt eine Familie mit sieben Mitgliedern erwartet wird. Seitens der Stadt würden für den Einbau von zweimal drei Duschen ein Aufwand von ca. 25.000 € entstehen. Das Landratsamt würde in das Gebäude eine Küche einbauen, einen Waschmaschinenraum ausstatten und die Zimmer möblieren. Für die Überbrückung der Bauzeit müssten zwei Duschcontainer für ca. zwei Monate angemietet werden. Das Landratsamt wünscht sich eine Nutzungsdauer von mindestens ein, besser drei Jahre. Die Stadt würde den Mietvertrag von vornherein auf ein Jahr befristet abschließen. Stadtratsmitglied Marcel Hannweber stellt heraus, dass es sehr wichtig ist, die Flüchtlinge zu betreuen. Es sollte in der Stadtverwaltung eine Stabstelle geschaffen werden, die als Anlaufstelle für die Asylbewerber, aber auch für die Bevölkerung tätig ist. Er stellt in diesem Zusammenhang den Antrag, dass die Anzahl der Flüchtlinge für die Schule auf 40 begrenzt werden sollte. Erste Bürgermeisterin Christine Konrad erläutert, dass im Gebiet der Stadt die Betreuung der Asylbewerber durch hauptamtliche Mitarbeiter der Caritas erfolgen wird, die mit dem örtlichen Helferkreis zusammenarbeiten. Weiterhin wird auch in den Ortschaften Bibergau und Effeldorf eine Bürgerversammlung mit Beschäftigten des Landratsamtes abgehalten, um weitere Fragen zu klären. Der Beginn der Vermietung steht noch nicht fest. Zuerst erfolgt die Abstimmung über den Antrag des Herrn Hannweber: BESCHLUSS: „Der Stadtrat beschließt die derzeit leerstehende Schule Bibergau/Effeldorf dem Landkreis Kitzingen als dezentrale Unterkunft für 40 Asylbewerber über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr ab Bezugsfertigkeit nach der 2 notwendigen Umbaumaßnahme zur Verfügung zu stellen. Für die erforderlichen Umbaumaßnahmen stellt der Stadtrat Haushaltsmittel in der Höhe von maximal einer Jahresmieteinnahme bereit.“ Abstimmungsergebnis: 8 : 13 Stimmen Der Antrag des Herrn Hannweber ist somit abgelehnt. Anschließend erfolgt die Abstimmung über den Antrag der Verwaltung. BESCHLUSS: „Der Stadtrat beschließt die derzeit leerstehende Schule Bibergau/Effeldorf dem Landkreis Kitzingen als dezentrale Unterkunft für Asylbewerber über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr ab Bezugsfertigkeit nach der notwendigen Umbaumaßnahme zur Verfügung zu stellen. Für die erforderlichen Umbaumaßnahmen stellt der Stadtrat Haushaltsmittel in der Höhe von maximal einer Jahresmieteinnahme bereit.“ Abstimmungsergebnis: 20 : 1 Stimmen 4. Antrag der Fraktion der CSU Dettelbach auf Überprüfung einer gemeinsamen Nutzung der Schule Bibergau/ Effeldorf als Feuerwehrgerätehaus für die Feuerwehren aus Bibergau und Effeldorf Stadtratsmitglied Marcel Hannweber verliest den Antrag der Fraktion der CSU Dettelbach vom 10.09.2015 (Anlage 1 zur Sitzungsniederschrift) welcher die Überprüfung einer gemeinsamen Nutzung der Schule Bibergau/Effeldorf als Feuerwehrgerätehaus für die Feuerwehren aus Bibergau und Effeldorf vorsieht. Er erläutert, dass mit diesem Antrag lediglich eine Zusammenlegung der Gerätehäuser angedacht ist, keinesfalls die Zusammenlegung der jeweiligen Feuerwehrvereine. Ortssprecher und Feuerwehrkommandant von Effeldorf, Benedikt Endres ist der Auffassung, dass die beiden Feuerwehren separat bleiben sollten, da ansonsten viele aktive Feuerwehrleute ihren Dienst beenden würden. Gemäß des Antrages werden folgende Beschlüsse gefasst: BESCHLUSS: 1. „Eine schriftliche Stellungnahme der Rudolf-vonScherenberg-Volksschule Dettelbach ist einzuholen, ob in dieser Außenstelle der Schule auch in naher ZuNXQIWQRFK6FKXOEHWULHEVWDWW¿QGHQZLUG³ Abstimmungsergebnis: 19 : 2 Stimmen 2. „Desweiteren soll ein Fachbüro beauftragt werden, das die technischen Möglichkeiten prüft, und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung (Baukosten, laufende Kosten) aufstellt, welche nach den Einzelfeuerwehren aufgegliedert ist oder als Gemeinschaftshaus in der Schule Bibergau/Effeldorf berechnet wird. Berechnungsgrundlage soll ein Neubau in Effeldorf, sowie der Umbau in Bibergau sein. Außerdem sollen die Kosten des Umbaus des Schulgebäudes als gemeinschaftliches Gerätehaus den Kosten für einen Neu- bzw. Umbau des Effeldorfer Feuerwehrgerätehauses sowie der Renovierung des Bibergauer Feuerwehrgerätehauses gegenübergestellt werden.“ Abstimmungsergebnis: 11 : 10 Stimmen Die Punkte 3 und 4 des Antrags werden erst beraten und abgestimmt, wenn die vorangegangenen beiden Beschlüsse abgearbeitet und die Ergebnisse dem Stadtrat vorgestellt wurden. 5. Bebauungsplan „Windpark Am Hügelacker/Am Sämer“; Festlegung der Planungsvorgaben insbesondere bzgl. Abstände, Immissionsschutz und Gestaltung Der Stadtrat wurde in seiner Sitzung vom 28.09.2015 über die Anregungen der Bürgerwerkstatt vom 29.07.2015 infor- miert. Zudem war besprochen worden, dass über den Umfang der Berücksichtigung dieser Anregungen im Bebauungsplan heute beraten und beschlossen wird. Erste Bürgermeisterin Christine Konrad informiert, dass das Bürgerbegehren mit dem Antrag auf Bürgerentscheid am Donnerstag, 08.10.2015 eingereicht wurde. Nach bisher überschlägiger Prüfung wird dieses zulässig sein, sodass GDUEHULQGHUQlFKVWHQ6LW]XQJGHV6WDGWUDWHV]XEH¿QGHQ ist. Weiterhin ist zur Sitzung ein Antrag der CSU Stadtratsfraktion Dettelbach eingegangen, wonach der Stadtrat im gesamten Gemarkungsgebiet Dettelbach die „10-H-Regelung“ für Windkraftanlagen beschließen soll. Stadtratsmitglied Eva-Maria Deppisch stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung: „Mit dem Antrag der CSU Stadtratsfraktion Dettelbach betreffend der Einhaltung der „10-H-Regelung“ befasst sich der Stadtrat heute nicht.“ Abstimmungsergebnis: 14 :7 Stimmen Anschließend beschließt der Stadtrat folgende Planungsvorgaben für den Bebauungsplan „Windpark Am Hügelacker/Am Sämer“: BESCHLUSS: 1. „Alle bestehenden und geplanten Wohngebiete und Wohnnutzungen werden hinsichtlich des Schallimmissionsschutzes wie reine Wohngebiete (zulässiger Tagwert 50 dB (A), nachts 35 dB (A)) eingestuft.“ Abstimmungsergebnis: 18 : 3 Stimmen 2. Der Schutzgrad der Mühlen wird hinsichtlich des Schallimmissionsschutzes wie die anderen Wohngebiete eingestuft (reines Wohngebiet wie unter 1.) Abstimmungsergebnis: 18 : 3 Stimmen 3. Der Schutzgrad erholungsrelevanter Freiräume wie z.B. das Bibergauer Tal wird hinsichtlich des SchallimmisVLRQVVFKXW]HV ZLH Ä*UQÀlFKHQ³ RGHU 3DUNDQODJHQ (zulässiger Tagwert und nachts 55 dB (A)) eingestuft. Abstimmungsergebnis: 17 : 4 Stimmen 4. Der Abstand, der notwendig wäre, um den Schattenwurf an Wohnnutzungen und in Erholungsräumen wie bspw. Bibergauer Tal grundsätzlich auszuschließen, ist zu ermitteln und festzusetzen. Abstimmungsergebnis: 21 : 0 Stimmen 5. Es ist durch Visualisierung mit Ballons für konkrete Anlagenstandorte eine Überprüfung, inwieweit die Anlagenhöhe reduziert werden müsste, um aus Blickrichtung markanter Aussichtspunkte und bedeutender Erholungsräume nicht sichtbar zu sein, durchzuführen. Abstimmungsergebnis: 18 : 3 Stimmen 6. Antrag des Kreisjugendrings Kitzingen auf kostenfreie Überlassung des historischen Rathauses für seine Frühjahrsvollversammlung 2016 Der Kreisjugendring Kitzingen hat mit E-Mail vom 07.09.2015 der Stadt Dettelbach mitgeteilt, dass er seine Frühjahrsvollversammlung 2016 (25.04.2016) im Historischen Rathaus Dettelbach abhalten möchte. Seitens des KUKs wurde diesem mitgeteilt, dass gemäß der im September 2014 beschlossenen Mietgebührenregelung der Kreisjugendring als Auswärtiger Veranstalter eine Mietgebühr in Höhe von 320 € zu zahlen hat. Der Kreisjugendring hat mit E-Mail vom 25.09.2015 um kostenfreie Überlassung der Räumlichkeiten gebeten, da dies üblicherweise die Kommunen so handhaben. Der Kreisjugendring Kitzingen ist Träger der Jugendhilfe und eine am Landratsamt Kitzingen eingerichtete Organisations- einheit. Er ist die Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen im Landkreis Kitzingen und setzt sich für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen ein. Er führt eigene Maßnahmen für Kinder und Jugendliche durch und berät die Verantwortlichen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit in den Kommunen. Es wird folgender Beschluss gefasst: BESCHLUSS: „Der Stadtrat stellt dem Kreisjugendring Kitzingen das Historische Rathaus Dettelbach für seine Frühjahrsvollversammlung 2016 kostenfrei zur Verfügung.“ Abstimmungsergebnis: 21 : 0 Stimmen 7. Vorberatung des Verwaltungshaushaltes Der Stadtrat berät den vorliegenden Entwurf des Verwaltungshaushalts 2016. Änderungen oder Ergänzungen haben sich aus der Beratung nicht ergeben. 8. Anfragen der Stadtratsmitglieder 8.1 Stadtrat Göb fragt nach, inwieweit der Austausch der defekten Fenster im KuK erfolgt. Außerdem seien dort Bodenstrahler mit Blech abgedeckt. Weiterhin teilt er mit, dass Baufahrzeuge der B 22 öffentliche Wege befahren. 8.2 Stadtrat Hartmann fragt nach, wann der Handlauf an der Steige in Bibergau montiert wird. 8.3 Stadtrat Glöggler erkundigt sich nach dem weiteren Verfahren hinsichtlich des durch ein Baufahrzeug zerstörten Bildstocks am Wallfahrtsweg. 8.4 Stadtrat Sauer fragt nach, wann der Radweg in der Anlage wieder so instand gesetzt wird, dass er von Radfahrern gefahrlos genutzt werden kann. 8.5 Ortssprecher Endres teilt mit, dass in der Kurve zur Anfahrt Dettelbach-Bahnhof von Effeldorf kommend, immer wieder Fahrzeuge offensichtlich verkehrsbehindernd parken. 8.6 Stadtrat Berger teilt mit, dass sich der Handlauf am Geländer an der Zufahrt Würzburger Straße zur B 22 in VFKOHFKWHP=XVWDQGEH¿QGHWXQGELWWHWXPhEHUSUIXQJ und Abhilfe. 8.7 Stadtrat Peckmann moniert den gefährlichen Zustand GHV 3ÀDVWHUV LP .UHX]XQJVEHUHLFK 6DQGZHJ ± $P Lehnstein. Aus der Haupt- und Bauausschusssitzung vom 22.10.2015 Bei der Sitzung waren 6 Ausschussmitglieder anwesend und stimmberechtigt. 1. Erlass einer Ergänzungs- und Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den östlichen Ortsrand des Stadtteils Neusetz; Vorstellung des Entwurfs der Satzung – Billigungs- und Auslegungsbeschluss Der Haupt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 20.08.2015 den Einleitungsbeschluss zur Aufstellung einer Ergänzungs- und Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den östlichen Ortsrand des Stadtteils Neusetz gefasst und die Verwaltung beauftragt, den Entwurf der Satzung auszuarbeiten und die erforderlichen Verfahrensschritte durchzuführen. 3 BESCHLUSS: 1. „Der Ausschuss billigt den Entwurf (Stand 05.10.2015) der Ergänzungs- und Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den östlichen Ortsrand des Stadtteils Neusetz 2. Der Entwurf der Satzung ist nach § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. (§ 34 Abs. 6 Satz 1, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 BauGB) 3. Das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB ist gleichzeitig mit der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. (§ 34 Abs. 6 Satz 1, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 3 BauGB)“ Abstimmungsergebnis: 6 : 0 Stimmen 2. Bauangelegenheiten Der Entwurf der Vereinbarung sowie der Grunddienstbarkeit liegen diesem Antrag auf Vorbescheid bei. Die Erschließungsstraße besteht noch nicht, der Bau wurde jedoch bereits vom Stadtrat beschlossen. BESCHLUSS: „Der Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen und befreit von der Festsetzung des Bebauungsplans „Industriegebiet Dettelbach-Ost“ hinsichtlich des festgesetzten Schallleistungspegels am maßgeblichen Immissionsort (Wohngebäude „Am Güthlein 3) im Nachtzeitraum um 11 db(A), sofern die Eintragung der Immissionsduldungsdienstbarkeit im Grundbuch, der Abschluss der Vereinbarung mit den Eigentümern des Anwesens „Am Güthlein 3“ und die gesicherte Erschließung bei Einreichung des Bauantrags nachgewiesen werden können.“ Abstimmungsergebnis: 6 : 0 Stimmen 2.1 Antrag auf Abgrabungsgenehmigung zur Begradigung der Flächen Fl.-Nr. 3266/12 und 3266/13, Gemarkung Dettelbach Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sandäcker“ in Dettelbach und wurden bereits wie in den Planunterlagen dargestellt begradigt. Durch die erfolgten Erdarbeiten von bis zu 2,60 m wurde eine ebenerdige Fläche mit dem angrenzenden und bereits bebauten Grundstück geschaffen. Der Bebauungsplan gestattet Terrassierungen, Aufschüttungen und Abgrabungen jedoch nur in dem Umfang, wie sie zur Höheneinstellung der Gebäude notwendig sind. Es ist demnach eine Befreiung von dieser Festsetzung des Bebauungsplans notwendig. BESCHLUSS: „Der Ausschuss erteilt sein gemeindliches Einvernehmen und befreit von der Festsetzung des Bebauungsplans „Sandäcker“, Dettelbach, hinsichtlich der zulässigen Abgrabung, um eine höhengleiche Nutzung zusammen mit dem bestehenden und bereits bebauten Grundstück im Westen zu ermöglichen.“ Abstimmungsergebnis: 0 : 6 Stimmen Der Abgrabungsantrag ist somit abgelehnt. 2.2 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Logistikumschlaghalle auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 2411, 2412, 2414, Gemarkung Dettelbach Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Industriegebiet Dettelbach-Ost“. Es soll eine Umschlaghalle für den Betrieb eines Logistikunternehmens (Tag- und Nachtbetrieb) mit Verwaltungsbüros, Sozialräumen und Parkplätzen entstehen. Der Antragsteller hat eine schallimmissionsschutztechnische Untersuchung durchführen lassen und die Ergebnisse vorJHOHJW ,P 7DJ]HLWUDXP ± 8KU ZHUGHQ GLH LP Bebauungsplan festgesetzten Schallleistungspegel am maßgeblichen Immissionsort (Wohngebäude „Am Güthlein 3) einJHKDOWHQLP1DFKW]HLWUDXP±8KUMHGRFKXP db(A) überschritten. Es ist demnach eine Befreiung von dieser Festsetzung des Bebauungsplans notwendig. Der Antragsteller beantragt diese Befreiung unter Vorlage eines Entwurfs einer Vereinbarung mit den Eigentümern des o. g. Grundstücks, in der u. a. geregelt ist, dass verschiedene Schallschutzmaßnahmen am Wohnhaus durch den Antragsteller bezuschusst werden sollen. Des Weiteren soll im Grundbuch eine Immissionsduldungsdiensbarkeit (Grunddienstbarkeit) eingetragen werden. 4 2.3 Neubau eines Niedrigenergiehauses – hier: Antrag auf Befreiung hinsichtlich der Farbe des Garagendachs, Grundstück Fl.-Nr. 462/9, Gemarkung Effeldorf Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Im Grund“, Effeldorf, wurde bereits im Haupt- und Bauausschuss behandelt und bauaufsichtlich genehmigt. Der Tekturantrag hinsichtlich der Änderung der Garage wird dem Ausschuss unter dem Punkt „Informationen über Vorhaben nach § 30 BauGB“ vorgelegt. Die Bauherren planen nun abweichend vom genehmigten Bauantrag sowie der Tektur die Dacheindeckung der Garage nicht mit einem naturroten Blechdach, sondern in der Farbe grau/anthrazit, was einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bedarf. BESCHLUSS: „Der Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen und befreit von der Festsetzung des Bebauungsplans „Im Grund“, Effeldorf, hinsichtlich der Dacheindeckung, um ein graues bzw. anthrazitfarbenes Dach auf der Garage errichten zu können.“ Abstimmungsergebnis: 6 : 0 Stimmen 2.4 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Grundstück Fl.-Nr. 3030/8, Gemarkung Schernau Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Reusenberg II“ in Schernau. Die Bauherren planen die Errichtung des Wohnhauses mit einem Kniestock von 1,40 m Höhe. Lt. Bebauungsplan darf die Höhe des Kniestocks lediglich 0,50 m betragen. Es ist daher eine Befreiung von dieser Festsetzung des Bebauungsplans notwendig. Im Baugebiet „Am Reusenberg II“ wurden schon mehrere Befreiungen von der Kniestockhöhe erteilt, sofern die maximal zulässige Wandhöhe eingehalten wird. Es wurde nur ein Stellplatz nachgewiesen, notwendig sind zwei Stellplätze. BESCHLUSS: „Der Ausschuss erteilt sein gemeindliches Einvernehmen und befreit von der Festsetzung des Bebauungsplans „Am Reusenberg II“, Schernau, hinsichtlich der Kniestockhöhe, wenn die maximal zulässige Wandhöhe eingehalten wird. Der fehlende Stellplatz ist noch nachzuweisen.“ Abstimmungsergebnis: 6 : 0 Stimmen 2.5 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Grundstück Fl.-Nr. 283/4, Gemarkung Bibergau Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der städtischen Gestaltungssatzung. Das Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Am Schernauer Weg“ in Bibergau. Das Vorhaben wurde bereits als formlose Bauanfrage in der Haupt- und Bauausschusssitzung am 20.08.2015 behandelt, die notwendigen Befreiungen hinsichtlich der Farbe der Dacheindeckung (anthrazit statt ziegelrot) sowie hinsichtlich der Höhe des Kniestocks (0,90 m statt 0,50 m unter Einhaltung der maximal zulässigen Wandhöhe) wurden erteilt. BESCHLUSS: „Der Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen und befreit von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Schernauer Weg“, Bibergau, hinsichtlich der Kniestockhöhe, wenn die maximal zulässige Wandhöhe eingehalten wird sowie von der festgesetzten Farbe der Dacheindeckung, um ein anthrazitfarbenes Dach errichten zu können.“ Abstimmungsergebnis: 6 : 0 Stimmen Der Gartenschuppen soll mit einem begrünten Dach errichtet werden. Hierfür ist eine Abweichung von § 28 der Gestaltungssatzung notwendig, der nur Tonziegel zulässt. BESCHLUSS: „Der Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen und stimmt der Abweichung von der Gestaltungssatzung hinsichtlich des Materials der Dacheindeckung zu, da das Gartenhaus innerhalb der lt. Rahmenplan ausgewiesenen Fläche für „ortsbildprägende Gärten und Obstwiesen“ liegt, sich hier gestalterisch sehr gut einfügt und somit nur wenig in Erscheinung tritt.“ Abstimmungsergebnis: 6 : 0 Stimmen 2.9 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 6 DSchG zur Errichtung eines Holzzauns am Grundstück Fl.-Nr. 4941/3, Gemarkung Dettelbach 2.6 Formlose Bauanfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Einliegerwohnung und zwei Carports auf Grundstück Fl.-Nr. 2750/37, Gemarkung Euerfeld Das Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs der Gestaltungssatzung. Das Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „An der Bibergauer Straße“ in Euerfeld. Mittels formloser Bauanfrage sollen folgende Punkte, die nicht dem Bebauungsplan entsprechen, abgeklärt werden: Wandhöhe Die talseitige Wandhöhe soll mit 6,50 m zwei Meter über der zugelassenen Wandhöhe (4,50 m) liegen. Bisher wurde eine Befreiung für eine Wandhöhe bis zu 4,75 m erteilt. Dachneigung Aufgrund der zweigeschossigen Bauweise mit Erd- und Obergeschoss und der nicht vorgesehene Wohnnutzung des Spitzbodens ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 22 Grad geplant. Der Bebauungsplan schreibt eine DachneiJXQJYRQ±*UDGYRU%LVKHUVLQGQXUXQWHUJHRUGQHWH Nebengebäude von der Dachneigung befreit worden. BESCHLUSS: „Der Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen und befreit von den Festsetzungen des Bebauungsplans „An der Bibergauer Straße“, Euerfeld, hinsichtlich, der zulässigen Wandhöhe bis zu 6,50 m und der Dachneigung auf 22 Grad.“ Abstimmungsergebnis: 0 : 6 Stimmen Die Bauanfrage ist somit abgelehnt. 2.7 Bauantrag zur Errichtung eines Gartenhäuschens auf Grundstück Fl.-Nr. 266, Gemarkung Euerfeld 'DV *UXQGVWFN EH¿QGHW VLFK LP $XHQEHUHLFK QDFK BauGB. Das Gartenhäuschen beinhaltet einen Abstellraum, einen Aufenthaltsraum sowie einen Freisitz und dient nicht dem landwirtschaftlichen Betrieb, weswegen das Vorhaben nicht privilegiert ist und einer Baugenehmigung bedarf. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als „Fläche für Landwirtschaft“ festgesetzt. Durch die Zulassung dieses Gartenhäuschens im Außenbereich würde kein Präzedenzfall für andere Gartenhäuschen geschaffen, da es sich hier um einen Aussiedler handelt, der berechtigterweise im Außenbereich wohnt und dem auch Freizeitansprüche zugebilligt werden können. BESCHLUSS: „Der Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen.“ Abstimmungsergebnis: 6 : 0 Stimmen 2.8 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 6 DSchG zur Errichtung eines Gartenschuppens auf Grundstück Fl.-Nr. 969, Gemarkung Dettelbach Die geplante Höhe des Holzzauns beträgt 2,00 m; momentan LVW GLH )OlFKH XQEHSÀDQ]W (V LVW VRPLW LQ MHGHP )DOO HLQH Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung notwendig. Die Untere Denkmalschutzbehörde wurde bereits beteiligt und hat folgende Stellungnahme abgegeben: $XV GHQNPDOSÀHJHULVFKHU 6LFKW EHVWHKHQ JHJHQ GLH YRUJHsehene Ausführung keine Einwände; der Holzzaun sollte unbehandelt bleiben (kein Farbanstrich). BESCHLUSS: „Der Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen und stimmt der Abweichung von der städtischen Gestaltungssatzung hinsichtlich der Gestaltung der Einfriedung aufgrund der Lage außerhalb der Stadtmauer sowie der Beurteilung der Unteren Denkmalschutzbehörde zu.“ Abstimmungsergebnis: 6 : 0 Stimmen 3. Antrag der Fraktion der CSU Dettelbach auf Ausweisung von Reisebusparkplätzen westlich der Altstadt Die Unterlagen wurden bereits im Vorfeld der Stadtratssitzung am 28.09.2015 zur Verfügung gestellt. Der Stadtrat hat die Entscheidung auf den Haupt- und Bauausschuss übertragen. Auf eine erneute Verlesung des Antrags wird einvernehmlich verzichtet. BESCHLUSS: „Der Ausschuss nimmt den Antrag der CSU-Fraktion an und möchte gemeinsam anhand der digitalen Flurkarte nach Möglichkeiten für Busparkplätze westlich der Stadtmauer suchen. In der beratenden Ausschusssitzung sollen erst die Orte beraten werden. Falls Kosten entstehen, sollen diese von der Verwaltung bestimmt werden und dann in einer zweiten Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.“ Abstimmungsergebnis: 4 : 2 Stimmen Im weiteren Verlauf wählt der Ausschuss anhand der digitalen Flurkarte vier Standorte aus, die von der Verwaltung bewertet und dem Ausschuss wieder vorgelegt werden sollen. 4. Informationen über Vorhaben nach § 30 BauGB Tekturantrag: Änderung der Garage und Wegfall der Unterkellerung, Grundstück Fl.-Nr. 462/9, Gemarkung Effeldorf 5. Informationen über Vorhaben nach § 34 BauGB Modernisierung und Erweiterung des bestehenden Kassenraumes und Verkaufsraumes des Anwesens auf Grundstück Fl.-Nr. 3166/1, Gemarkung Dettelbach 5 Umbau und Sanierung des Anwesens auf Grundstück Fl.-Nr. 185, Gemarkung Dettelbach Anbau eines Wintergartens am Anwesen auf Grundstück Fl.-Nr. 170/8, Gemarkung Bibergau 6. Anfragen der Ausschussmitglieder Es wurden keine Anfragen gestellt. Aus der Stadtratssitzung vom 26.10.2015 Vor Eintritt in die Tagesordnung informiert erste Bürgermeisterin Christine Konrad, dass das langjährige Stadtratsmitglied Werner Apfelbacher, verstorben ist. Der Stadtrat gedenkt seiner mit einer Schweigeminute. 1. Bürgeranregungen zu den Tagesordungspunkten Es werden keine Anregungen vorgetragen. 2. Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens für Windkraft mit Abstand Am 08.10.2015 wurde der Antrag für das Bürgerbegehren „Für Windkraft mit Abstand“ mit 1.592 Unterschriften (Stand 07.10.2015) eingereicht Das Bürgerbegehren erfüllt die formellen Anforderungen. Antrag, Fragestellung, Begründung und Benennung der vertreWXQJVEHUHFKWLJWHQ 3HUVRQHQ EH¿QGHQ VLFK DXI MHGHU HLQ]HOnen Unterschriftenliste. Die Vorsitzende verliest die Fragestellungen zu dem eingereichten Bürgerbegehren für Windkraft mit Abstand. Hinsichtlich der materiellen Anforderungen hat das Landratsamt Kitzingen mit E-Mail vom 26.10.2015 mitgeteilt, dass das Bürgerbegehren wegen eines Verstoßes gegen das Kopplungsverbot als unzulässig zurückgewiesen werden kann. Weiterhin kommt das Landratsamt zur Auffassung, dass zum Punkt 1 der Fragestellung keine Begründung enthalten ist, sodass darin auch ein weiterer Grund für eine Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens gesehen werden kann. Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss: BESCHLUSS: „Der Stadtrat weist das Bürgerbegehren für „Windkraft mit Abstand“ als unzulässig zurück.“ Abstimmungsergebnis: 16 : 4 Stimmen Eine Behandlung des Tagesordnungspunkt 3 „Bürgerentscheid für „Windkraft mit Abstand“, Berufung des Wahlleiters und eines Stellvertreters“ erübrigt sich somit bis auf weiteres. 5. Anfragen der Stadtratsmitglieder 5.1 Alfons Glöggler: Abfräsen der Baumstümpfe im Friedhof Bibergau 5.2 Roland Nagel: Beschilderung am Traumrundenweg 5.3 Josef Scheller: Befahrung von Wirtschaftswegen durch schwere LKWs aus Rottendorf 5.4 Hermann Göb: Befahrung von Wirtschaftswegen in Dettelbach und Bibergau durch schwere LKWs $OIRQV*O|JJOHU'DXHUGHU6SHUUXQJGHU%±6FKlden an der Gemeindeverbindungsstraße Dettelbach Bibergau Eingeschränkte Öffnungszeiten des Realschulsportplatzes für die Öffentlichkeit Aufgrund der früh eintretenden Dunkelheit in den Wintermonaten ist der Realschulsportplatz in der Zeit von November bis März ausschließlich Samstags von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Wir bitten um Beachtung! Töpferarbeiten von den Ferienpass – Aktionen 2014 und 2015 Wer an der Aktion „Töpfern für Kinder“ im Rahmen des Sommerferienprogrammes teilgenommen und seine getöpferten Kunstwerke noch nicht erhalten hat, kann diese in der Stadtverwaltung bis zum 31.12.15 abholen. Die Arbeiten wurden vom Veranstalter an uns übergeben. Liebe Dettelbacher Kinder, auch in diesem Jahr lade ich euch herzlich zu unseren Advents-Stationen am 1. Advent ein! Aber nun schaut euch meinen armen und ungeschmückten Baum an: kein Schmuck und kein Glanz - soll er doch zu Weihnachten besonders schön aussehen! Ich brauche dringend eure Hilfe! Dazu bitte ich euch, auch in diesem Jahr wieder so schönen Christbaumschmuck wie letztes Jahr zu basteln und ihn mitzubringen. Am Samstag, den 28.11. um 16.00 Uhr, Marktplatz Dettelbach Lasst uns gemeinsam den Christbaum schmücken, damit er der schönste im ganzen Land wird. Ich freue mich auf eure selbstgebastelten Schmuckstücke! Bis zum 1. Advent! Euer Dettelbacher Weihnachtsengel 4. Vorstellung und Beratung des Investitionsprogramms Erste Bürgermeisterin Christine Konrad beginnt ihre Ausführungen zum Investitionsprogramm mit den neu geplanten Maßnahmen. Dabei erläutert sie auch welche Ausgaben den IUHLZLOOLJHQ$XIJDEHQXQGGHQ3ÀLFKWDXIJDEHQGHU6WDGW]Xzurechnen sind. Im Zusammenhang mit der Ausstattung mit Feuerwehrfahrzeugen wird angeregt zu überprüfen, welche Normbeladung IU)HXHUZHKUIDKU]HXJH3ÀLFKWLVW Nach Vorstellung der einzelnen Maßnahmen durch die erste %UJHUPHLVWHULQJHKW.lPPHUHU5RODQG*DVWDXIGLH¿QDQzielle Situation im Speziellen die des Vermögenshaushalts ein. Bei den geplanten Investitionsumfang von knapp 6,2 Mio. Euro und einer angenommenen Zuführung vom Verwaltungshaushalt und weiteren Erlösen verbleibt aktuell eine Deckungslücke von ca. 1,66 Mio. Euro. Als weiteres Problem stellt der Kämmerer heraus, dass sich aufgrund einer Änderung des Nivillierungssatzes die zu zahlende Kreisumlage um ca. 500.000 € erhöhen wird. 6 8QVHUH6WDGWVROOOHXFKWHQ Dekorieren und beleuchten Sie Ihr Zuhause zum 1. Advent und gewinnen Sie tolle Preise! :HQQ6LHLQQHUKDOEGHU6WDGWPDXHUZRKQHQXQGGLH-XU\PLW,KUHUJXW VLFKWEDUHQ'HNRUDWLRQEHU]HXJHQNRQQWHQHUZDUWHQ6LHKRFKZHUWLJH *HZLQQHZLHHLQCandle Light Dinner für 2 Personen oder diverse attraktive Wertgutscheine. 'LH3UlPLHUXQJGXUFKGHQ:2*ILQGHWDP6RQQWDJGHQ XP8KULP )UDQ]LVNDQHU*OKZHLQKWWHQGRUIVWDWW /ŶĨŽƌŵĂƚŝŽŶĞŶĚĞƌ :ƵŐĞŶĚĂƌďĞŝƚĞƚƚĞůďĂĐŚ 6WDGWELEOLRWKHN0HGLDWKHN /HVHSDWHQOHVHQYRU /HVHVWXQGHMHGHQ'RQQHUVWDJ YRQ8KUIUDOOH.LQGHUDE-DKUHQ /HVHVWXQGHDP'H]HPEHU Eigentlich spielt Tischler Andersen jedes Jahr den Weihnachtsmann für seine Kinder. Doch dieses Jahr kommt alles ganz anders! Als er im Wald auf seinem Schlitten doch glatt mit dem richtigen Weihnachtsmann zusammenstößt, kommen sie auf eine lustige Idee. Und so stapft Andersen wenig später zu den Kindern des Weihnachtsmanns, während sich dieser auf den Weg zu den Kindern des Tischlers macht. %FKHUIORKPDUNW Aussortierte Bücher und Medien aus der Bibliothek, gebrauchte und neuwertige Bücher zu kleinen Preisen. Dettelbacher Adventsstationen %LOGHUEXFKNLQR%DVWHOQ Å'LH2OFKLVIHLHUQ:HLKQDFKWHQ´ Samstag, 28, November 2015 8KU Verkaufsstand an den Adventsstationen zur Unterstützung der Nepalhilfe beim Wiederaufbau einer Schule Seit dem Erbeben, das Nepal im Jahre 2014 heimsuchte ist nichts mehr wie vorher. Die ohnehin bitterarme Bevölkerung steht vor den Ruinen zerstörter Häuser; die Infrastruktur ist weitestgehend zusammengebrochen. Der Dettelbacher Peter Schöderlein engagiert sich seit Jahren zusammen mit seiner Mitstreiterin Dr. Christine Reuter für das Land, in dem er als Bergsteiger bereits viel Schönes erlebt hat. Mit seiner Nepalhilfe hat er bereits am Bau von mehreren Schulen mitgewirkt, sowie eine Armenapotheke mit aufgebaut, welche die Bevölkerung mit medizinischer Hilfe versorgt. Nach der schrecklichen Naturkatastrophe ist diese Hilfe wichtiger denn je. Um die Anwohner erlegener Bergregionen versorgen zu können wurde mit den Spenden, die Schöderlein und Reuter sammelten zuletzt ein Geländewagen finanziert, der Medikamente und Verbandsmaterial sowie Dinge des täglichen Bedarfes zu den Leuten bringt. Die Jugendarbeit Dettelbach möchte die Arbeit der Nepalhilfe unterstützen und verkauft zu diesem Zweck bei den Adventsstationen am 28. und 29.11. selbstgemachte Holzarbeiten und Armbänder im KuK Dettelbach. Der Reinerlös geht an die Nepalhilfe und trägt zum Wiederaufbau einer Schule bei. Durch persönliche Beziehungen von Peter Schöderlein ist gewährleistet, dass die Spenden auch da ankommen, wo sie gebraucht werden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie an unserem Stand ein schönes Weihnachtsgeschenk finden und wir den Kindern und Jugendlichen in Nepal dadurch helfen können. Ferner freuen wir uns auf Besucher unserer Legoeisenbahn oder unseres Bastelstandes im Historischen Rathaus! Neue Öffnungszeiten im Offenen Jugendtreff Der KĨĨĞŶĞ:ƵŐĞŶĚƚƌĞĨĨin der Falterstraße ist ab sofort zu folgenden Zeiten für alle Jugendlichen ab 12 Jahren geöffnet und hauptamtlich besetzt: DŽŶƚĂŐƵŶĚŽŶŶĞƌƐƚĂŐǀŽŶϭϲʹϭϵhŚƌ :ĞĚĞŶϮ͘ƵŶĚϰ͘&ƌĞŝƚĂŐŝŵDŽŶĂƚǀŽŶϭϱʹϮϬhŚƌ 0lUFKHQVSD]LHUJDQJ IU.LQGHUXQG)DPLOLHQ 6RQQWDJ1RYHPEHU 8KU An den Donnerstagen finden regelmäßig Mitmach- und Freizeitangebote statt. Infos dazu gibt es auf unserer Facebook – Seite oder im Schaukasten. Wer direkt informiert werden möchte, kann auch gerne eine Mitgliedschaft in unserer WhatsApp – Gruppe unter 0157/86257043 beantragen. Der :ƵŐĞŶĚƚƌĞĨĨĨƺƌ<ŝĚƐist ein Zusatzangebot mit Spiel- und Bastelmöglichkeiten für alle Kinder zwischen 8 und 11 Jahren. Er ist wie folgt geöffnet: DŽŶƚĂŐ͗ϭϲʹϭϴhŚƌ 7UHIISXQNWDP)DOWHUWRU :ĞĚĞŶϮ͘ƵŶĚϰ͘&ƌĞŝƚĂŐŝŵDŽŶĂƚ͗ϭϱʹϭϳhŚƌ Weitere Öffnungszeiten sind im Rahmen unserer zusätzlichen Selbstverwaltung nach Rücksprache möglich. 7 Bundesstraße B 22, Straßenbauarbeiten zwischen Mainfrankenpark und Dettelbach. Aufhebung der Vollsperrung Flurbereinigung Biebelried Projekt 3, Gemeinde Biebelried, Landkreis Kitzingen Bekanntmachung Das Flurbereinigungsverfahren Biebelried Projekt 3 soll abgeschlossen werden. Der Flurbereinigungsplan steht unanfechtbar fest. Die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind fertig gestellt und abgerechnet. Die Förderung mit öffentlichen Mitteln ist abgeschlossen. Der als Grundlage zur Abrechnung mit den Beteiligten dienende Verwendungsnachweis (zahlenmäßiger Nachweis) und der dazugehörende Sachbericht liegen ab sofort auf die Dauer von einem Monat in den Diensträumen der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, Friedrich-Ebert-Ring 5, 97318 Kitzingen während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus. Für den Streckenabschnitt der B 22 zwischen Dettelbach und der Zufahrt nach Bibergau (KT 28) ist die Aufhebung der derzeitigen Vollsperrung in der KW 51 vorgesehen. Sollte es zu keinen witterungsbedingten Verzögerungen der Bauarbeiten kommen, kann demnach die B 22 ab diesem Zeitpunkt wieder für den öffentlichen Verkehr freigegeben werden. Der ursprünglich für den 30. November geplante Termin konnte aufgrund eines erhöhten Aufwandes für die Instandsetzung der Brücken im Stadtgebiet Dettelbach nicht eingehalten werden. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Behinderungen während der restlichen Bauzeit, gleichzeitig aber auch um ein vorsichtiges und rücksichtsvolles Fahrverhalten im Bereich der Umleitungsstrecken. Staatliches Bauamt Würzburg Bereich Straßenbau Jan Voll, Abteilungsleiter Die Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren haben die Möglichkeit, in den Verwendungsnachweis mit Sachbericht Einsicht zu nehmen. Würzburg, den 13.11.2015 Der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Reiner Väth, Techn. Amtsrat Freiwillige Feuerwehr Dettelbach Betreff: Übung am Freitag, den 27.11.2015 - Vorbesprechung für den Stichtag 13.2.2016 Beginn: 18:30 Uhr im Gerätehaus!!! Ehmer 1. Kdt. Servicestelle Frau & Beruf – kostenlose Beratung für alle Frauen Das nächste Die Servicestelle Frau und Beruf steht Frauen beim WiederHLQVWLHJLQGHQ%HUXIRGHUEHLGHUEHUXÀLFKHQ1HXRULHQWLHUXQJ zur Seite. Auch im Jahr 2016 werden die Beratungen für Frauen aus dem Landkreis Kitzingen jeweils einmal im Monat im kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes in Kitzingen angeboten. Die Servicestelle hilft berufstätigen Frauen, die eine neue berufliche Perspektive suchen oder Wiedereinsteigerinnen, die zurück in den Beruf möchten und sich zeitgleich aber auch um die Familie kümmern müssen. Gemeinsam mit den Beraterinnen können )UDXHQ LKUH EHUXÀLFKHQ 9RUVWHOOXQJHQ NRQNUHWLVLHUHQ XQG LKUH Fähigkeiten und Stärken herausarbeiten, um im Vorstellungsgespräch erfolgreich auftreten zu können. Zudem werden Chancen auf dem Arbeitsmarkt aufgezeigt, konkrete Einzelschritte entwickelt und vereinbart. Das kostenfreie Angebot besteht weiterhin für Frauen aus dem Landkreis Kitzingen. Die Servicestelle wird vom Europäischen Sozialfonds (ESF) und GHP%D\HULVFKHQ6WDDWVPLQLVWHULXPNR¿QDQ]LHUW Damit für jedes Beratungsgespräch ausreichend Zeit eingeplant werden kann, ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Ansprechpartnerin vor Ort ist die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises, Frau Cornelia Reichert, Tel.: 09321/928-5120. Die Terminvergabe erfolgt über das Büro der Servicestelle Frau & Beruf in Bad Kissingen unter Telefon 0971/7236-204. InformaWLRQHQ¿QGHQ6LHDXFKDXIZZZIUDXXQGEHUXIUVJGH 'LH%HUDWXQJ¿QGHWLPNOHLQHQ6LW]XQJVVDDOLP/DQGUDWVDPW Kitzingen, Kaiserstr. 4 statt. Die nächsten Beratungstermine für den Landkreis Kitzingen sind: 15.12.2015/ 19.01.2016/16.02.2016/01.03.2016 8 erscheint am 04. Dezember 2015 ! "# $% &' (') )% + $ * )) + + * $ 0 ,))- .)/)' !)- " $ 1))23 #$%&& + 1))23 !$& ' 4)32 ()2.3 )) !" #$ )6)%2)' ) 7)2*' + & ,+898)):-# ,);+)1<)#6;. 2#" ';+ -'#)=<');6)#*>;!1 ?#?%);+.'#32; !?)')))@) # ,) # )2)2 )) 3)32% )-& )& . ! " $# ( A )2 # + ,) $ ! B / + /. ! 1.FCN Fanclub Weinfranken Dettelbach 1993 e.V. Wir möchten recht herzlich unsere Mitglieder zu unserer Weihnachtsfeier am Mittwoch, 23.12.15 um 19.00 Uhr in der Maintalhalle Dettelbach einladen. Wieder mit großer Tombola, Weihnachtsgeschichte und mit dem Nikolaus. Auf euer Kommen freut sich die Vorstandschaft. Für das Spiel am Sonntag, 13.12.15 gegen Freiburg sind noch Plätze frei. Info und Anmeldung bei Gerald Göb 0 93 24 / 98 24 17 oder 01 70 / 221 84 62. Vorschau: Hallenturnier mit 16 Mannschaften am Samstag, 02.01.16 ab 14.00 Uhr in der Maintalhalle. Herzliche Einladung zum Frauenfrühstück in Euerfeld. 09.12.2015 um 9.00 Uhr im Feuerwehrhaus. Thema: Geheimnisvolle Raunächte. Bräuche und Rituale, die sich bis in die heute Zeit erhalten haben (Nähere Info auf www.euerfeld.de) Anmeldung bis 04.12.2015 bei Claudia Mack Tel. 721 Hallo Euerfelder Frauen Wir treffen uns am Mittwoch, den 02.12.2015 um 19.30 Uhr im Feuerwehrhaus. In gemütlicher Runde bei Tee, Glühwein und Gebäck werden wir Termine besprechen und mit Inge verschiedene Sterne basteln. Bitte Lineal, Bleistift und Schere mitbringen. Auf Euer Kommen freuen sich Edeltraud und Marianne +DQGEDOOLQGHU0DLQWDOKDOOH 'HWWHOEDFK 6DPVWDJ 8KU0lQQHU 79'HWWHOEDFK±79*URODQJKHLP,, 6RQQWDJ ,) 8KUZHLEO'-JG 8KUZHLEO&-JG 8KU)UDXHQ 6*'HWW%LEHUJ±'-.:DOGEWWHOEUXQQ 6*'HWW%LEHUJ±79(EHUQ 6*'HWW%LEHUJ,,±79*URODQJKHLP,, :LUIUHXHQXQVDXI(XUH8QWHUVWW]XQJ 'LH+DQGEDOODEWHLOXQJ Förderverein Hornsches Spital Dettelbach e.V. '!#! !!#!& &$ $ # %%% Schloßstr. 5, 97337 Dettelbach - Schernau, Tel. 0 93 24 / 735 Email: [email protected] Homepage: www.dettelbach-evangelisch.de 1. Advent, 29.11.2015 10.00 Uhr Münsterschwarzach Kapelle Egbert Gymnasium musikalischer Gottesdienst mit Posaunenchor Neuses 10.15 Uhr Schernau Gottesdienst + Posaunenchor und Taufen Einladung zur Mitgliederversammlung Zur Mitgliederversammlung im Jahr 2015 am Dienstag, den 15. Dezember 2015, um 19.30 Uhr im Aufenthaltsraum des Hornschen Spitals in Dettelbach, Spitalgasse 10 ergeht freundliche Einladung. Mittwoch, 02.12.2015 8KU.RQ¿UPDQGHQXQWHUULFKWLQ'HWWHOEDFK Tagesordnung: 1. Eröffnung mit Begrüßung 2. Berichte: a) der 1. Vorsitzenden, b) des Schriftführers, c) des Kassenwarts, c) der Revisoren 3. Entlastung der Vorstandschaft und Neuwahlen 4. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Mit herzlichem Gruß - Ihr Pfarrer Ulrich Vogel gez. Dr. Hanni Mosandl, 1. Vorsitzende 9 /ŶĨŽƌŵĂƚŝŽŶƐͲsĞƌĂŶƐƚĂůƚƵŶŐ 1DFKEDUVFKDIWVKLOIHÄ(LQH6WXQGH=HLW³ Sie sind alleine und brauchen Hilfe ĚĞƌďĞŝĚĞŶƵĞƌĨĞůĚĞƌ^ƚĂĚƚƌćƚĞnjƵŵ dŚĞŵĂ&ƌŝĞĚŚŽĨƐŵĂƵĞƌŵŝƚŝƐŬƵƐƐŝŽŶ ƵŶĚǁĞŝƚĞƌĞŶ&ƌĂŐĞŶĂŵ Wir sind gerne für Sie da, z.B. …um Menschen bei Arztbesuchen und Einkäufen zu begleiten …für kurze Fahrdienste …um mit Rat und Tat beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen zu helfen …für Eltern in Notsituationen bei der Kinderbetreuung …um ältere und kranke Menschen im Seniorenheim und zu Hause zu besuchen …für Fragen rund ums Alter DŽŶƚĂŐ͕ĚĞŶϳ͘ϭϮ͘ϭϱƵŵϮϬhŚƌ ŝŶĚĞƌ'ĂƐƚǁŝƌƚƐĐŚĂĨƚ,ĞƌďŝŐͲhŶŐĞŵĂĐŚ͘ :ŽƐĞĨ^ĐŚĞůůĞƌƵŶĚdŚĞƌĞƐŝĂDĂĐŬͲ^ĐŚŶĞŝĚĞƌ VdK Ortsgruppe Dettelbach Zu unserer Weihnachtsfeier am 12.12.15, ab 14.00 Uhr im Wasserwachthaus mit Ehrungen langjähriger Mitglieder und Neuwahlen der Vorstandschaft, laden wir herzlich ein. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und auf einen besinnlichen Adventsnachmittag. Ihre Ansprechpartner in Dettelbach sind: Irene Stockmann Tel: 980269 Ursula Urban Tel: 1032, Iris Wienhold Tel: 3731 Die Vorstandschaft 9HUVFKHQNHQ6LH(QWVSDQQXQJXQG(UKROXQJ :LUELHWHQDQ*XWVFKHLQHIUXQVHUHWUDGLWLRQHOOHQ7KDLPDVVDJHQ XQG $OV:HLKQDFKWV6RQGHUDQJHERW ([NOXVLYIU6LHXQG,KUH/LHEVWHQ 7KDLPDVVDJHPLW.UlXWHUVWHPSHO $URPD|O 7KDL$URPD|O 1DFNHQ5FNHQPLW.UlXWHUVWHPSHO )XPDVVDJH MH0LQXWHQ*XWVFKHLQIU¼ Thamnhan Thai-Massage шѼѥьѥьѳъѕ Ihre Adresse in Dettelbach für Traditionelle Thai-Massagen -LUDUDW*|W] 6RQQHQVWUDH'HWWHOEDFK 7HOHIRQLVFKH7HUPLQYHUHLQEDUXQJHUEHWHQXQWHU7HO± 10 Rollläden * Fenster * Haustüren Markisen * Rolltore * Insektenschutz Fliesenlegerarbeiten aller Art Der Obstbaumdiebstahl in Euerfeld wurde beobachtet, es kommt zur Anzeige. #! #(&$ !" % ()+LQ'HWWHOEDFK2VW9,]XYHUNDXIHQ %DXMDKUJHKREHQH$XVVWDWWXQJYROOXQWHUNHOOHUW .L=6=PLW$QNOHLGH$UEHLWV*lVWH]LPPHU KRFKZHUWLJH(%..DPLQRIHQ&DUSRUW¼9% .RQWDNWDE8KUNHLQ0DNOHU Frisches Wildbret Kaninchen u. Feldhase aus Dettelbacher Revier! 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