Mehr Geld für Seiteneinsteiger im Lehrerberuf Minister Brodkorb: Regelungen sorgen für mehr Gerechtigkeit in Lehrerzimmern Schwerin, 20. Oktober 2015 Nummer: 114-15 Die Höhergruppierung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern mit langjähriger Erfahrung im Lehrerberuf in Mecklenburg-Vorpommern rückt näher. Das Kabinett hat heute in Schwerin die entsprechende Verordnung über die Lehrerbildung gebilligt. Laut Lehrerbildungsgesetz muss der Bildungsausschuss der Verordnung zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann. Ziel ist es, Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit langjähriger Erfahrung anderen Pädagoginnen und Pädagogen im Schuldienst tariflich gleichzustellen. „Mit den neuen Regelungen wollen wir für mehr Gerechtigkeit in den Lehrerzimmern sorgen. Außerdem ist es endlich möglich, mehr DDR-Abschlüsse im Lehrerberuf anzuerkennen“, sagte Bildungsminister Mathias Brodkorb. „Die Erarbeitung der Regelungen war anspruchsvoll. Die erforderlichen Abstimmungen innerhalb der Landesregierung haben viel Zeit in Anspruch genommen“, so Brodkorb. Kein anderes Land habe vergleichbare Regelungen. MecklenburgVorpommern habe nicht auf Erfahrungen anderer Länder zurückgreifen können. „Uns liegen bislang rund 670 Anträge von Lehrerinnen und Lehrern zur Anerkennung vor“, sagte Bildungsminister Brodkorb. „Wir gehen davon aus, dass von den neuen Regelungen in den kommenden Jahren bis zu 900 Personen profitieren können. Für die Höhergruppierung von Lehrerinnen und Lehrern stellt das Land pro Jahr rund sechs bis acht Millionen Euro bereit“, erläuterte der Minister. Laut Verordnung sollen vier Gruppen von Lehrkräften unterschieden werden, die eine höhere Vergütung Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Werderstraße 124 D-19055 Schwerin Telefon: 0385 588-7003 Telefax: 0385 588-7082 [email protected] www.bm.regierung-mv.de V. i. S. d. P.: Henning Lipski 2 erhalten können. Zur ersten Gruppe sollen Personen zählen, die kein Lehramtsstudium, aber ein Studium absolviert haben, aus dem sich zwei Unterrichtsfächer für den Schuldienst ableiten lassen (Bewährungszeit: 5 Jahre). Zur zweiten Gruppe sollen ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer gehören, die ein anderes Lehramt anstreben (Bewährungszeit: 5 bzw. 7 Jahre). Zur dritten Gruppe sollen Personen mit einem Hochschulstudium zählen, aus dem sich ein Fach ableiten lässt (Bewährungszeit: 7 Jahre). Zur vierten Gruppe sollen Personen ohne ein Lehramt und ohne einen Hochschulabschluss zählen (Bewährungszeit: 10 Jahre).
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