114-15 Höhergruppierung Seiteneinsteiger

Mehr Geld für Seiteneinsteiger im
Lehrerberuf
Minister Brodkorb: Regelungen sorgen für mehr
Gerechtigkeit in Lehrerzimmern
Schwerin, 20. Oktober 2015
Nummer: 114-15
Die Höhergruppierung von Seiteneinsteigerinnen und
Seiteneinsteigern mit langjähriger Erfahrung im
Lehrerberuf in Mecklenburg-Vorpommern rückt näher.
Das Kabinett hat heute in Schwerin die entsprechende
Verordnung über die Lehrerbildung gebilligt. Laut
Lehrerbildungsgesetz muss der Bildungsausschuss der
Verordnung zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.
Ziel ist es, Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger
mit langjähriger Erfahrung anderen Pädagoginnen und
Pädagogen im Schuldienst tariflich gleichzustellen.
„Mit den neuen Regelungen wollen wir für mehr
Gerechtigkeit in den Lehrerzimmern sorgen. Außerdem
ist es endlich möglich, mehr DDR-Abschlüsse im
Lehrerberuf anzuerkennen“, sagte Bildungsminister
Mathias Brodkorb. „Die Erarbeitung der Regelungen war
anspruchsvoll.
Die
erforderlichen
Abstimmungen
innerhalb der Landesregierung haben viel Zeit in
Anspruch genommen“, so Brodkorb. Kein anderes Land
habe
vergleichbare
Regelungen.
MecklenburgVorpommern habe nicht auf Erfahrungen anderer Länder
zurückgreifen können.
„Uns liegen bislang rund 670 Anträge von Lehrerinnen
und
Lehrern
zur
Anerkennung
vor“,
sagte
Bildungsminister Brodkorb. „Wir gehen davon aus, dass
von den neuen Regelungen in den kommenden Jahren
bis zu 900 Personen profitieren können. Für die
Höhergruppierung von Lehrerinnen und Lehrern stellt
das Land pro Jahr rund sechs bis acht Millionen Euro
bereit“, erläuterte der Minister.
Laut Verordnung sollen vier Gruppen von Lehrkräften
unterschieden werden, die eine höhere Vergütung
Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
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V. i. S. d. P.: Henning Lipski
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erhalten können. Zur ersten Gruppe sollen Personen
zählen, die kein Lehramtsstudium, aber ein Studium
absolviert haben, aus dem sich zwei Unterrichtsfächer
für den Schuldienst ableiten lassen (Bewährungszeit: 5
Jahre). Zur zweiten Gruppe sollen ausgebildete
Lehrerinnen und Lehrer gehören, die ein anderes
Lehramt anstreben (Bewährungszeit: 5 bzw. 7 Jahre).
Zur dritten Gruppe sollen Personen mit einem
Hochschulstudium zählen, aus dem sich ein Fach
ableiten lässt (Bewährungszeit: 7 Jahre). Zur vierten
Gruppe sollen Personen ohne ein Lehramt und ohne
einen Hochschulabschluss zählen (Bewährungszeit: 10
Jahre).