069-15 Anerkennung Lehrbefähigung

Mehr Geld für Seiteneinsteiger im
Schuldienst
Minister Brodkorb: Regelung sorgt endlich für
Anerkennung
der
DDR-Abschlüsse
im
Lehrerberuf
Schwerin, 24. Juni 2015
Nummer: 069-15
Das Land Mecklenburg-Vorpommern will die langjährige
Erfahrung
von
Seiteneinsteigerinnen
und
Seiteneinsteigern im Schuldienst deutlicher anerkennen.
Sie sollen eine Lehrbefähigung und eine höhere
Vergütung
erhalten,
wenn
sie
bestimmte
Voraussetzungen
erfüllen.
Die
entsprechende
Verordnung zur Qualifizierung von Lehrkräften befindet
sich derzeit in der Verbandsanhörung. Sie soll im Detail
regeln, wie Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger
gemäß ihrer Tätigkeit bezahlt werden, auch wenn sie
eine andere Ausbildung haben.
Seiteneinsteiger sind Lehrkräfte, die nicht über einen
Lehramtsabschluss
nach
den
Standards
der
Lehrerbildung
der
Bundesrepublik
Deutschland
verfügen. Dazu zählen beispielsweise Meister an
beruflichen Schulen oder pädagogische Fachkräfte mit in
der
DDR
erworbenen
Abschlüssen.
Neben
Seiteneinsteigern können auch Lehrkräfte von den
Regelungen profitieren, die ein anderes Lehramt
anstreben.
„Mit den neuen Regelungen sorgen wir für mehr
Gerechtigkeit in den Lehrerzimmern. Wir können endlich
alle DDR-Abschlüsse von pädagogischen Fachkräften in
der Schule anerkennen“, betonte Bildungsminister
Mathias Brodkorb. „Laut Lehrerbildungsgesetz haben
Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger einen
Anspruch auf Anerkennung ihrer Qualifizierung. Diesem
Anspruch kommen wir mit den Regelungen in der
Verordnung nach. Mit dem Verfahren greift das Land
außerdem
die
Empfehlungen
der
Kultusministerkonferenz zur Lehrerbildung und zur
Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 124
D-19055 Schwerin
Telefon: 0385 588-7003
Telefax: 0385 588-7082
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V. i. S. d. P.: Henning Lipski
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flexibleren Anerkennung von Lehramtsabschlüssen auf“,
sagte Brodkorb.
In dem Entwurf der Verordnung werden vier Gruppen
von Lehrkräften unterschieden, die eine höhere
Vergütung erhalten können. Zur ersten Gruppe zählen
Personen, die kein Lehramtsstudium, aber ein Studium
absolviert haben, aus dem sich zwei Unterrichtsfächer
für den Schuldienst ableiten lassen (Bewährungszeit: 5
Jahre). Zur zweiten Gruppe zählen ausgebildete
Lehrerinnen und Lehrer, die ein anderes Lehramt
anstreben (Bewährungszeit: 5 bzw. 7 Jahre). Zur dritten
Gruppe zählen Personen mit einem Hochschulstudium,
aus dem sich ein Fach ableiten lässt (Bewährungszeit: 7
Jahre). Zur vierten Gruppe zählen Personen ohne ein
Lehramt
und
ohne
einen
Hochschulabschluss
(Bewährungszeit: 10 Jahre).
„Uns liegen bislang rund 400 Anträge von Lehrerinnen
und
Lehrern
auf
Anerkennung
vor“,
sagte
Bildungsminister Brodkorb. „Wir gehen davon aus, dass
von den neuen Regelungen in den kommenden Jahren
bis zu 900 Personen profitieren können. Für die
Höhergruppierung von Lehrerinnen und Lehrern stellt
das Land pro Jahr rund sechs bis acht Millionen Euro
bereit“, sagte der Minister.
Der Entwurf der Verordnung sieht vor, dass
Seiteneinsteigerinnen
und
Seiteneinsteiger
bzw.
Lehrerinnen und Lehrer beim Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur einen Antrag stellen können,
um sich ihre Qualifizierung anerkennen zu lassen.
Diesem Antrag muss u. a. ein Nachweis über den jeweils
vorgeschriebenen Umfang einer Mindestbeschäftigung
als hauptberufliche Lehrkraft an öffentlichen oder freien
Schulen beigefügt werden. Die Verbandsanhörung
dauert bis Freitag, den 17. Juli.