Von A wie Apfel bis Z wie Zwiebel Bildungsministerium führt Mindestwortschatz für Grundschulen ein Grundschülerinnen und Grundschüler in MecklenburgVorpommern lernen vom Schuljahr 2016/2017 an nach einem neuen Mindestwortschatz. Ziel ist es, die Rechtschreibleistungen der Mädchen und Jungen zu steigern. Der Mindestwortschatz umfasst etwa 800 Wörter und dient den Lehrerinnen und Lehrern als verbindliche Grundlage für den Deutschunterricht in der Grundschule. Schwerin, 30. Juni 2016 Nummer: 105-16 „Vielen Eltern und Lehrkräften ist ein Mindestwortschatz aus der DDR bekannt. Ich kann nicht nachvollziehen, warum Länder wie Bayern einen Mindestwortschatz kennen, er bei uns aber nach der Wende abgeschafft wurde, nur weil er aus der DDR kam“, betonte Bildungsminister Mathias Brodkorb. „Schülerinnen und Schüler brauchen ein solides Fundament an Kenntnissen über Rechtschreibregeln und die Fähigkeit, Rechtschreibstrategien sicher anzuwenden. Hierauf bauen die weiterführenden Schulen auf“, sagte Brodkorb. Der Mindestwortschatz besteht aus Haupt- und häufig gebrauchten Wörtern, die bestimmten Rechtschreibphänomenen zugeordnet sind, hieraus abgeleiteten Rechtschreibstrategien und praktischen Übungen. Er gliedert sich in einen Teil für die Jahrgangsstufen 1 bis 2 und in einen weiteren Teil für die Jahrgangsstufen 3 bis 4. Zum Umgang mit dem Mindestwortschatz gibt das Bildungsministerium eine Handreichung heraus. Erarbeitet wurde sie durch eine externe Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit dem Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V). Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Werderstraße 124 D-19055 Schwerin Telefon: 0385 588-7003 Telefax: 0385 588-7082 [email protected] www.bm.regierung-mv.de V. i. S. d. P.: Henning Lipski 2 „Die Arbeitsgruppe unter der Leitung von Hannelore Schulze hat großartige Arbeit geleistet“, lobte Bildungsminister Brodkorb. Ein halbes Jahr nach der ersten Zusammenkunft hat das Team um die Schulleiterin der Grundschule Lankow das Projekt abgeschlossen. Dafür möchte ich den Grundschullehrerinnen herzlich danken. Ich gehe davon aus, dass die Handreichung den Kolleginnen und Kollegen anderer Schulen eine sehr gute Unterstützung bei der Unterrichtsvorbereitung und der Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern ist“, so Brodkorb. Am Mittwoch, dem 6. Juli 2016, lädt das Bildungsministerium die Schulleitungen von Grund- und Förderschulen in Güstrow zu einer ersten Informationsveranstaltung zum neuen Mindestwortschatz ein. Lehrerinnen und Lehrern an Grund- und Förderschulen wird die neue Handreichung „Mindestwortschatz für die Jahrgangsstufen 1 bis 4“ zum neuen Schuljahr kostenlos zur Verfügung gestellt. Anfang des Schuljahres 2016/2017 bietet das Institut für Qualitätsentwicklung Fortbildungen zum Umgang mit dem Mindestwortschatz an.
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