105-16 Mindestwortschatz

Von A wie Apfel bis Z wie Zwiebel
Bildungsministerium führt Mindestwortschatz für
Grundschulen ein
Grundschülerinnen und Grundschüler in MecklenburgVorpommern lernen vom Schuljahr 2016/2017 an nach
einem neuen Mindestwortschatz. Ziel ist es, die
Rechtschreibleistungen der Mädchen und Jungen zu
steigern. Der Mindestwortschatz umfasst etwa 800
Wörter und dient den Lehrerinnen und Lehrern als
verbindliche Grundlage für den Deutschunterricht in der
Grundschule.
Schwerin, 30. Juni 2016
Nummer: 105-16
„Vielen Eltern und Lehrkräften ist ein Mindestwortschatz
aus der DDR bekannt. Ich kann nicht nachvollziehen,
warum Länder wie Bayern einen Mindestwortschatz
kennen, er bei uns aber nach der Wende abgeschafft
wurde, nur weil er aus der DDR kam“, betonte
Bildungsminister Mathias Brodkorb. „Schülerinnen und
Schüler brauchen ein solides Fundament an
Kenntnissen über Rechtschreibregeln und die Fähigkeit,
Rechtschreibstrategien sicher anzuwenden. Hierauf
bauen die weiterführenden Schulen auf“, sagte
Brodkorb.
Der Mindestwortschatz besteht aus Haupt- und häufig
gebrauchten
Wörtern,
die
bestimmten
Rechtschreibphänomenen zugeordnet sind, hieraus
abgeleiteten Rechtschreibstrategien und praktischen
Übungen. Er gliedert sich in einen Teil für die
Jahrgangsstufen 1 bis 2 und in einen weiteren Teil für
die Jahrgangsstufen 3 bis 4. Zum Umgang mit dem
Mindestwortschatz gibt das Bildungsministerium eine
Handreichung heraus. Erarbeitet wurde sie durch eine
externe Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit dem
Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V).
Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 124
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Telefon: 0385 588-7003
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V. i. S. d. P.: Henning Lipski
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„Die Arbeitsgruppe unter der Leitung von Hannelore
Schulze hat großartige Arbeit geleistet“, lobte
Bildungsminister Brodkorb. Ein halbes Jahr nach der
ersten Zusammenkunft hat das Team um die
Schulleiterin der Grundschule Lankow das Projekt
abgeschlossen.
Dafür
möchte
ich
den
Grundschullehrerinnen herzlich danken. Ich gehe davon
aus, dass die Handreichung den Kolleginnen und
Kollegen anderer Schulen eine sehr gute Unterstützung
bei der Unterrichtsvorbereitung und der Arbeit mit den
Schülerinnen und Schülern ist“, so Brodkorb.
Am Mittwoch, dem 6. Juli 2016, lädt das
Bildungsministerium die Schulleitungen von Grund- und
Förderschulen
in
Güstrow
zu
einer
ersten
Informationsveranstaltung
zum
neuen
Mindestwortschatz ein. Lehrerinnen und Lehrern an
Grund- und Förderschulen wird die neue Handreichung
„Mindestwortschatz für die Jahrgangsstufen 1 bis 4“ zum
neuen Schuljahr kostenlos zur Verfügung gestellt.
Anfang des Schuljahres 2016/2017 bietet das Institut für
Qualitätsentwicklung Fortbildungen zum Umgang mit
dem Mindestwortschatz an.