"Unterwegs in Europa 2015-2016"

UNTERWEGS
IN EUROPA
2015-2016
Europäische Union
UNTERWEGS
IN EUROPA
2015-2016
Europa: ein Kontinent mit tausendjähriger
An den meisten Grenzen gibt es keine Kontrollen mehr.
Der Euro erleichtert Schnäppchenjägern das „grenzenlose“ Einkaufen. Der Zugang zur medizinischen
Versorgung bereitet keinerlei Probleme. Und auch Ihren
Hund oder Ihre Katze dürfen Sie auf die Reise mitnehmen. Gut zu wissen für Autofahrerinnen und Autofahrer
aus der EU: Ihr Führerschein und Ihre
Kraftfahrzeugversicherung gelten
in den anderen EU-Ländern
ebenso wie im Inland. Mobil
telefonieren im Ausland ist nicht nur
möglich, sondern wird auch
ständig günstiger.
Weitere Informationen, nützliche
Tipps und eine Europakarte finden
Sie in diesem Infoblatt.
Bestellen Sie dieses Faltblatt oder laden Sie es herunter:
http://europa.eu/!MH64Pg
NA-04-14-849-DE-C
Geschichte, einem reichen Kulturerbe und einigen der
atemberaubendsten Landschaften der Welt. Viele
Entdeckungen warten auf den Reisenden – und dank der
Europäischen Union (EU) ist vieles deutlich leichter als
früher.
UNTERWEGS
IN EUROPA
Die Europäische Union mit ihren
28 Mitgliedstaaten erstreckt sich über den
europäischen Kontinent von Lappland im Norden bis
zum Mittelmeer im Süden und von Irland im Westen
bis Zypern im Osten. Die landschaftliche Vielfalt reicht
von felsigen Küsten bis zu feinen Sandstränden, von
fruchtbarem Weideland bis zu kargen Ebenen, von Seen
und Wäldern bis zu arktischer Tundra.
Die Völker Europas mit ihren unterschiedlichen
Traditionen, Kulturen und Sprachen machen rund 7 %
der Weltbevölkerung aus. Von ihrem geschichtlichen
Erbe zeugen prähistorische Höhlenmalereien,
antike griechische und römische Bauten, die
maurische Architektur, mittelalterliche Festungen,
Renaissanceschlösser und Barockkirchen. Aber auch
das moderne Europa mit seinen pulsierenden Städten,
seinen bunten Kulturveranstaltungen, seinen vielfältigen
Winter- und Sommersportmöglichkeiten sowie seiner
abwechslungsreichen Küche ist ein attraktives Reiseziel.
Kein Wunder also, dass die Europäerinnen und
Europäer gern reisen – zumal die meisten Pass- und
Gepäckformalitäten abgeschafft worden sind. In 19 EULändern gilt dieselbe Währung, der Euro. Das erleichtert
den Preisvergleich; außerdem entfallen die Kosten und
der Aufwand für den Geldumtausch. Der Binnenmarkt
beschert über 500 Millionen Menschen eine größere
Auswahl und günstigere Preise. Die meisten Europäer
finden das Reisen innerhalb der EU genauso einfach wie
das Reisen im eigenen Land.
WILLKOMMEN
Diese Papiere brauchen Sie
EU-Bürger/in
Dank der Schengen-Bestimmungen, die Teil des EU-Rechts
sind, gibt es an den Grenzen zwischen 22 Mitgliedstaaten
keinerlei Kontrollen mehr. Durch diese Bestimmungen
wurden alle internen Grenzkontrollen aufgehoben, zugleich
aber wirksame Kontrollen an den EU-Außengrenzen und
eine gemeinsame Visumpolitik eingeführt. Alle EU-Länder
außer Bulgarien, Irland, Kroatien, Rumänien, dem Vereinigten
Königreich und Zypern sind Schengen-Vollmitglieder. Island,
Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gehören zwar nicht
zur EU, sind aber ebenfalls Schengen-Mitglieder.
Wenn Sie in eines der sechs EU-Länder reisen, die nicht
Schengen-Mitglieder sind, oder aus einem dieser Länder
zurückkehren, benötigen Sie ebenso einen gültigen Reisepass
oder Personalausweis, wie wenn Sie die EU über ihre
Außengrenzen verlassen oder von außerhalb wieder in die EU
einreisen. Um sich nötigenfalls ausweisen zu können, sollten
Sie Ihre Papiere allerdings auch bei Reisen innerhalb der EU
stets mitführen. Prüfen Sie vor Reisen in Länder außerhalb der
EU, welche Ausweispapiere Sie benötigen. Gültig sind einzig
die von nationalen Behörden ausgestellten Ausweispapiere.
Kinder müssen einen eigenen Pass oder Personalausweis
besitzen.
Visum
Für Reisen innerhalb der EU benötigen Sie kein Visum.
Nicht-EU-Bürger/in
Reisepass
Sie benötigen einen gültigen Reisepass.
Visum
Es gibt 42 Länder, deren Staatsangehörige sich bis zu
90 Tagen ohne Visum in der EU aufhalten dürfen. Zu diesen
Ländern zählen Australien, Japan, Kanada, Neuseeland und
die USA. Für die Einreise nach Irland und in das Vereinigte
Königreich gelten etwas andere Visumvorschriften.
Beantragen können Sie ein Visum bei einem Konsulat oder
bei der Botschaft des Landes, das Sie besuchen wollen.
Mit einem Schengen-Visum können Sie in sämtliche
Schengen-Länder reisen. Wenn Sie einen gültigen, von einem
Schengen-Land ausgestellten Aufenthaltstitel haben, können
Sie sogar bis zu 90 Tage in anderen Schengen-Ländern
bleiben. Für die Einreise in ein EU-Land, das nicht zum
Schengen-Raum gehört, benötigen Sie eventuell ein Visum.
Geld
Der Euro
Der Euro (EUR) ist derzeit Zahlungsmittel von über zwei
Dritteln der EU-Bürger, d. h. 337 Millionen Menschen in
19 EU-Ländern.
Das Euro-Symbol sieht so aus: €. Die Euro-Scheine sind in
allen Ländern identisch. Die Münzen hingegen werden von
den einzelnen Ländern herausgegeben; eine Seite ist überall
gleich, die andere gestaltet jedes Land selbst. Alle Scheine
und Münzen sind gültiges Zahlungsmittel in allen EULändern (einschließlich vieler ihrer überseeischen Gebiete),
die den Euro als Währung haben.
Im Einvernehmen mit der EU verwenden auch Andorra,
Monaco, San Marino und Vatikanstadt den Euro als ihre
Landeswährung. Faktisch ist der Euro außerdem in einigen
weiteren Ländern und Gebieten (wie Kosovo und Montenegro)
Zahlungsmittel.
Viele Hotels, Geschäfte und Restaurants in europäischen
Ländern außerhalb des Euroraums, insbesondere in
touristischen Gebieten, akzeptieren den Euro neben der
Landeswährung, ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein.
Bargeldabhebungen und Kartenzahlungen
Die Banken erheben für grenzüberschreitende EuroZahlungen innerhalb der EU die gleichen Gebühren wie für
inländische Zahlungen. Geldabheben an einem Automaten
kostet Sie daher überall in der EU genauso viel, wie wenn
Sie in Ihrem eigenen Land am Automaten einer Bank
Geld abheben, die nicht Ihre Hausbank ist. Für sämtliche
Euro-Zahlungen mit einer Bank- oder Kreditkarte sowie
für Überweisungen und Abbuchungen (in Euro) müssen die
Gebühren EU-weit dieselben sein, egal, ob die Transaktion
innerhalb eines EU-Landes oder zwischen zwei EU-Ländern
stattfindet. Die Höhe der Gebühren kann indes von Bank zu
Bank stark schwanken.
Für internationale Zahlungen in anderen Währungen gelten
diese Bestimmungen nicht.
Lassen Sie verlorene oder gestohlene Bankkarten sofort
telefonisch sperren; notieren Sie sich die entsprechende
Notfallnummer vor Ihrer Abreise.
Wenn Sie bei der Einreise in die EU oder bei der Ausreise
aus der EU 10 000 EUR oder mehr (bzw. den entsprechenden
Gegenwert in einer anderen Währung) mit sich führen,
müssen Sie dies beim Zoll deklarieren.
Einkaufen
In der EU
Auf Ihren Reisen innerhalb der EU dürfen Sie einkaufen
und mitnehmen, was und so viel Sie möchten, sofern die
Waren für Ihren persönlichen Bedarf und nicht für den
Weiterverkauf bestimmt sind. Die Mehrwertsteuer und
sonstige Verbrauchsteuern sind im Kaufpreis enthalten;
darüber hinaus dürfen in anderen EU-Ländern keine
weiteren Steuern erhoben werden.
Tabak und Alkohol
Jedes Land kann Richtwerte für die Tabak- und
Alkoholmengen festlegen, die für den persönlichen
Verbrauch eingeführt werden dürfen. Führen Sie größere
Mengen dieser Waren mit sich, so wird man von Ihnen
eventuell erfahren wollen, ob diese Waren wirklich nicht für
kommerzielle Zwecke bestimmt sind. Die Richtwerte dürfen
folgende Mengen nicht unterschreiten:
ƒƒ
ƒƒ
ƒƒ
ƒƒ
ƒƒ
ƒƒ
800 Zigaretten,
400 Zigarillos,
200 Zigarren,
1 kg Tabak,
10 Liter Spirituosen,
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Likörweine
wie Porto oder Sherry),
ƒƒ 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein),
ƒƒ 110 Liter Bier.
Lebensmittel
Für Fleisch- und Milchprodukte gelten bei Reisen innerhalb
der EU keine Beschränkungen.
Bei der Einreise in die EU
Bei der Einreise in die EU aus einem Land, das nicht zur EU
gehört, dürfen Sie für Ihren persönlichen Gebrauch Waren in
den nachstehend genannten Mengen mehrwertsteuer- und
verbrauchsteuerfrei einführen. Dies gilt auch, wenn Sie aus
Gibraltar, von den Kanalinseln, den Kanarischen Inseln oder
aus anderen Gebieten kommen, in denen die Mehrwert- und
Verbrauchsteuerbestimmungen der EU nicht gelten.
Alkoholische Getränke
ƒƒ 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-% oder 2 Liter
angereicherter Wein (Likörwein) oder Schaumwein
ƒƒ 4 Liter Wein
ƒƒ 16 Liter Bier
Tabakerzeugnisse
Jedes EU-Land legt selbst fest, ob für Reisende, die in die
EU einreisen, die oberen oder die unteren Höchstmengen
gelten. Die niedrigen Werte gelten in Bulgarien,
Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei,
Schweden und Ungarn nur für Land- und Seereisende,
in Estland und Rumänien für alle Reisenden.
Obere Höchstmenge
200 Zigaretten
100 Zigarillos
50 Zigarren
250 g Tabak
Untere Höchstmenge
oder 40 Zigaretten oder
oder 20 Zigarillos oder
oder
oder 50 g Tabak
Dies gilt nicht für Reisende unter 17 Jahren.
Sonstige Waren einschließlich Parfum
Reisende im Landverkehr (einschließlich Binnenschifffahrt)
dürfen sonstige Waren im Wert von höchstens 300 EUR
einführen; bei Flug- und Seereisenden sind es 430 EUR. Für
Reisende unter 15 Jahren gilt in einigen EU-Ländern ein
niedrigerer Wert; dieser darf jedoch in keinem Fall unter
150 EUR liegen.
Lebensmittel
Aus den meisten Ländern außerhalb der EU dürfen weder
Fleisch- noch Milchprodukte mitgebracht werden, auch nicht
in kleinen Mengen. Ausgenommen sind Andorra, die Färöer,
Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino
und die Schweiz. Hiermit sollen Nutztiere in der EU vor
Krankheiten geschützt werden.
Verbraucherschutz
Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie EUweit Anspruch auf faire Behandlung, auf Produkte, die
bestimmten Standards genügen, und auf Entschädigung,
wenn etwas schiefgeht.
Bewusst genießen
Strenge Vorschriften für Herstellung, Verarbeitung und
Verkauf von Lebensmitteln gewährleisten ein Höchstmaß
an Lebensmittelsicherheit. Sie können überprüfen, welche
Zutaten enthalten sind und ob darunter solche sind, die
besonders häufig mit Allergien oder Unverträglichkeiten in
Verbindung gebracht werden.
Achten Sie bei allen vorverpackten Öko-/BioLebensmitteln auf das EU-Logo.
Bewusst einkaufen
Sowohl bei Online-Bestellungen als auch beim Einkauf in
einem Ladengeschäft sind Sie vor zahlreichen unlauteren
Geschäftspraktiken geschützt. Voreinstellungen auf Websites
sind inzwischen verboten, sodass Sie beispielsweise beim
Online-Kauf eines Flugtickets nicht versehentlich eine
Reiseversicherung mitbezahlen, die Sie gar nicht abschließen
wollten. Auch ungerechtfertigte Aufschläge für die OnlineBezahlung mit Kreditkarte sind heute untersagt.
Bei kosmetischen Erzeugnissen ist anzugeben, wie
lange sie nach dem Öffnen noch verwendet werden
dürfen. Achten Sie auf das entsprechende Symbol mit
der Verwendungsdauer.
Sonnenschutzmittel müssen klar und deutlich
gekennzeichnet sein, einschließlich einer genormten
Angabe zum UV-A-Schutz.
Dieses Zeichen auf z. B. Spielzeug, Elektrogeräten
und Handys bedeutet, dass die Produkte sämtlichen
geltenden EU-Sicherheits-, Gesundheits- und
Umweltschutzanforderungen genügen.
Preise vergleichen
Bei allen zum Verkauf angebotenen Waren müssen
der Gesamtpreis (einschließlich Mehrwertsteuer) und
gegebenenfalls der Grundpreis, also der Preis pro Kilo
oder Liter, angegeben sein. Bei der Online-Buchung eines
Fluges muss der Gesamtpreis des Tickets (mit Steuern und
Gebühren) von Anfang an sichtbar sein.
Probleme lösen
Die Europäischen Verbraucherzentren erteilen praktische
Auskünfte über die Rechte von EU-Verbrauchern, und sie
beraten und helfen bei grenzüberschreitenden Beschwerden
oder Streitigkeiten. Solche Zentren bestehen in allen
28 Mitgliedstaaten sowie in Island und Norwegen. Darüber
hinaus gibt es eine ECC-Net Travel-App mit vielen nützlichen
Tipps und Informationen.
Umweltschutz
Die meisten Europäerinnen und Europäer möchten aktiv
zum Klima- und zum Umweltschutz beitragen. Überlegen
Sie daher bei Ihrer Reiseplanung, wie Sie Energie sparen,
Ressourcen schonen und Emissionen vermeiden können.
Halten Sie Ausschau nach dem EU-Umweltzeichen, das
Produkte erhalten, die hohen Umweltstandards genügen.
Das EU-Umweltzeichen hilft auch bei der Suche nach
einer umweltfreundlichen Unterkunft (Hotel, Pension,
Jugendherberge oder Campingplatz).
Anreise
Mit Auto oder Motorrad
Führerschein
Ein in einem EU-Land ausgestellter Führerschein wird in der
gesamten EU anerkannt. Alle neu ausgestellten Führerscheine
sind europaweit einheitlich in Form einer Plastikkarte
gestaltet. In einigen Ländern müssen Sie neben Ihrem gültigen
Führerschein die Zulassungspapiere mit sich führen.
Kfz-Versicherung
Überall in der EU bietet Ihre Kfz-Versicherung die gesetzlich
vorgeschriebene Mindestdeckung (Haftpflicht). Dies gilt auch
für Island, Liechtenstein und Norwegen. Wenn Sie im Inland
umfassend versichert sind, gilt dieser Versicherungsschutz
oft auch in anderen Ländern; dies sollten sie vor der Abreise
allerdings nochmals überprüfen.
Das europäische Unfallmeldeformular, das Sie bei Ihrer
Versicherung oder online erhalten und das es in mehreren
Sprachen gibt, erleichtert Ihnen im Ausland die Protokollierung
eines Unfalls.
Die grüne Versicherungskarte ist bei Reisen innerhalb der EU
zwar nicht Pflicht, doch sie ist international als Nachweis einer
bestehenden Mindesthaftpflichtversicherung anerkannt. Wenn
Sie die grüne Karte nicht mitnehmen, sollten Sie auf jeden Fall
einen anderen Versicherungsnachweis bei sich haben.
Sicherheit im Straßenverkehr
In allen EU-Ländern besteht Gurtpflicht (sofern Gurte
vorhanden sind). Kinder müssen durch geeignete
Kinderrückhaltesysteme gesichert sein.
Telefonieren beim Fahren erhöht das Unfallrisiko erheblich
und ist deswegen in fast allen EU-Ländern verboten, sofern
keine Freisprecheinrichtung verwendet wird.
Der höchstzulässige Blutalkoholgehalt liegt zwischen 0,0 und
0,8 mg/ml. Weitere wichtige Informationen zur Sicherheit im
Straßenverkehr (u. a. zu Geschwindigkeitsbeschränkungen,
zur Sicherheitsausrüstung für Auto-, Motorrad- und
Fahrradfahrer, zum Tagfahrlicht und zur Winterreifenpflicht)
erhalten Sie für jedes EU-Land über die neue App
Going Abroad (Im Ausland unterwegs). Im Ausland
begangene Verstöße gegen Straßenverkehrsvorschriften
(z. B. Geschwindigkeitsübertretungen und Fahren
unter Alkoholeinfluss) können dank eines verbesserten
grenzüberschreitenden Informationsaustauschs geahndet
werden.
Denken Sie daran, dass in Irland, Malta, dem Vereinigten
Königreich und Zypern Linksverkehr herrscht und dass in
einigen Ländern (etwa in Belgien, den Niederlanden und
Portugal) in der Regel „Rechts vor Links“ gilt.
Mit dem Flugzeug
Der europäische Luftverkehrsbinnenmarkt hat zu
niedrigeren Flugpreisen und zu einer deutlich größeren
Auswahl an Fluggesellschaften, Verbindungen und
Dienstleistungen geführt. Dank der EU dürfen alle
Fluggesellschaften, die die EU-Sicherheitsstandards
erfüllen, jede Route innerhalb der EU bedienen, auch
inländische Routen in einem anderen Land. Flugreisende
können die Preise problemlos miteinander vergleichen, da
die angegebenen Preise auch sämtliche Steuern, Gebühren
und Zuschläge umfassen müssen.
Für sämtliche von EU-Flughäfen abgehende Flüge
gelten einheitliche EU-Vorschriften hinsichtlich der
Sicherheitskontrollen von Passagieren, Handgepäck
und aufgegebenem Gepäck. EU-Vorschriften regeln,
welche Gegenstände im Handgepäck und welche im
aufgegebenen Gepäck untersagt sind. Vorläufig gelten
auch noch Beschränkungen der im Handgepäck zulässigen
Flüssigkeitsmenge. Ein erster Schritt zur Lockerung
dieser Beschränkungen besteht darin, dass Passagiere auf
Flughäfen in der EU zollfrei erworbene Flüssigkeiten im
Handgepäck mitführen dürfen, sofern die gekauften Artikel
und der Kassenbon im versiegelten Sicherheitsbeutel bleiben.
Aufgrund der wirksamen Umsetzung strenger Standards
gehört Europa zu den sichersten Luftverkehrsregionen der
Welt. Als weitere Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit
dürfen bestimmte nichteuropäische Fluggesellschaften den
europäischen Luftraum nicht nutzen, wenn sie als unsicher
eingestuft oder von ihren jeweiligen Luftfahrtbehörden nicht
ausreichend beaufsichtigt werden.
Mit dem Zug
Die EU verfügt über ein Eisenbahnnetz von über
215 000 km Länge mit einem umfassenden
grenzüberschreitenden Personenverkehrsangebot. Es
gibt in mehreren Ländern Hochgeschwindigkeitsstrecken
mit einer Gesamtlänge von mehr als 7 300 km (unter
anderem zwischen London und Paris, Mailand und Rom
sowie Barcelona und Madrid), auf denen die Züge bis zu
350 km/h erreichen. Und das Netz wächst immer weiter.
Mit dem Schiff
Die EU verfügt über viele bedeutende Seewege, auf
denen – als Alternative zu oder in Kombination mit dem
Straßen-, Luft- oder Eisenbahnverkehr – regelmäßige
und hochwertige Verbindungen angeboten werden.
Außerdem gibt es über 41 500 km schiffbare Flüsse,
Kanäle und Seen. Die EU nimmt bei der Verbesserung der
Sicherheit im Seeverkehr eine Vorreiterrolle ein. So hat
sie sich für hohe Qualitätsstandards und strenge Regeln
zum Schutz von Passagieren und Besatzungsmitgliedern
eingesetzt, die auf Fähren oder Seeschiffen von und nach
europäischen Häfen oder auf sonstigen Passagierschiffen
innerhalb der EU unterwegs sind.
Passagierrechte
Die EU ist weltweit die einzige Region, in dem Fahr- bzw.
Fluggästen bei allen Verkehrsträgern (Straße, Luft, Schiene
und Wasser) umfassende Rechte zustehen. Passagiere,
einschließlich solcher mit Mobilitätseinschränkungen, haben
in der EU Anspruch auf präzise, zeitnahe und zugängliche
Information, auf Hilfe/Betreuung sowie (unter bestimmten
Voraussetzungen) auf Entschädigung bei Annullierungen und
großen Verspätungen.
Busreisende
Alle Busreisenden haben ein Recht darauf, vor und
während der Reise angemessen über die bestehenden
Angebote und über ihre Rechte informiert zu werden. Bei
grenzüberschreitenden Reisen ab einer Länge von 250 km
kommt bei einer Verspätung oder Annullierung der Fahrt
u. a. das Recht auf Hilfe/Betreuung, Rückerstattung oder
Umbuchung hinzu.
Flugreisende
Wenn Ihr Flug Verspätung hat oder annulliert wird oder
wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird, haben Sie als
Fluggast ein Recht auf Information, Erstattung, Umbuchung,
Entschädigung (in bestimmten Fällen) und Hilfe/Betreuung.
Diese Rechte gelten auf allen Flügen ab einem Flughafen
in der EU und auf den Flügen in die EU, die von einer
Fluggesellschaft der EU durchgeführt werden.
Die Fluggesellschaften haften bei Unfällen sowie für
verlorenes, fehlgeleitetes oder beschädigtes Gepäck. Auch
bei Pauschalreisen haben Fluggäste bestimmte Rechte.
Bahnreisende
Auf allen grenzüberschreitenden Verbindungen innerhalb der
EU haben Sie bei großen Verspätungen oder Zugausfällen
ein Recht auf zeitnahe Information sowie auf Erstattung,
Umbuchung, Hilfe/Betreuung und Entschädigung. Die
Rechte auf Inlandsstrecken können von Land zu Land
unterschiedlich sein.
Schiffsreisende
Auch die Passagiere im Binnenschiffs- und im Seeverkehr
genießen Rechte. Unter anderem haben sie Anspruch
auf Erstattung, Umbuchung, Entschädigung und Hilfe/
Betreuung, wenn ihr Schiff verspätet ist oder ausfällt, sowie
auf leicht zugängliche Informationen. Diese Rechte gelten –
mit einigen Ausnahmen – für alle Reisenden, die mit einem
Schiff von oder zu einem Hafen innerhalb der EU unterwegs
sind oder die eine Kreuzfahrt unternehmen, welche in einem
EU-Hafen beginnt.
Reisende mit Behinderung oder mit
eingeschränkter Mobilität
Reisende mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität
haben Anspruch auf kostenlose Betreuung/Hilfe in Flughäfen,
Bahnhöfen, Häfen und bestimmten Busterminals sowie
an Bord von Flugzeugen, Zügen, Schiffen und Fernbussen.
Das Beförderungsunternehmen oder der Betreiber des
Flughafens, Bahnhofs usw. sollte entweder bei der Buchung
oder beim Fahrkartenkauf, spätestens aber 48 Stunden vor
Reiseantritt (bei Fernbussen spätestens 36 Stunden vorher)
über besondere Erfordernisse informiert werden.
Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, können Sie mit
dem einheitlichen europäischen Parkausweis für Personen
mit Behinderung nicht nur in Ihrem eigenen Land die
Behindertenparkplätze nutzen, sondern überall in der EU.
Beschwerden
Falls Sie meinen, während einer Reise nicht zu Ihrem
Recht gekommen zu sein, richten Sie Ihre Beschwerde
oder Forderung bitte zunächst an das betreffende
Beförderungsunternehmen oder an den Betreiber
des betreffenden Flughafens, Bahnhofs, Hafens oder
Busterminals. Sind Sie mit der Reaktion nicht zufrieden, so
können Sie sich an die für den jeweiligen Verkehrsträger
zuständige nationale Stelle wenden. Weitere Informationen
erhalten Sie unter der gebührenfreien Europe-DirectNummer 00 800 6 7 8 9 10 11; dort erfahren Sie auch, welche
Stelle in Ihrem Fall zuständig ist. Im Übrigen können Sie
mithilfe der App Your Passenger Rights (Ihre Rechte als
Fahrgast bzw. Passagier) prüfen, welche Rechte Sie haben
und wie Sie sie geltend machen können.
Gesundheit
Zugang zu medizinischer Versorgung
Als EU-Bürgerin oder -Bürger haben Sie bei plötzlicher
Erkrankung oder bei einem Unfall während eines
vorübergehenden Aufenthalts in einem EU-Land sowie in
Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Anspruch
auf Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems, und
zwar unter denselben Voraussetzungen und zu denselben
Kosten wie die Menschen, die in diesem Land versichert
sind. Jedes Land hat seine eigenen Bestimmungen für die
öffentliche Gesundheitsversorgung. In manchen Ländern
ist die Behandlung kostenlos, in anderen müssen Sie einen
Teil der Kosten übernehmen, oder Sie müssen zunächst den
Gesamtbetrag bezahlen und anschließend die Erstattung
beantragen. Bewahren Sie also alle Rechnungen, Rezepte und
Quittungen auf. Stellen Sie den Erstattungsantrag schon von
Ihrem Reiseland aus oder aber gleich nach Ihrer Rückkehr.
Die Europäische Krankenversicherungskarte beweist, dass
Sie in einem EU-Land versichert sind; dies verringert den
Verwaltungsaufwand und erleichtert die
Kostenerstattung. Sie erhalten diese Karte
kostenfrei von Ihrer Krankenversicherung.
In einigen Ländern befindet sich die Karte
auf der Rückseite der nationalen Karte,
in anderen Ländern werden separate
Karten ausgestellt. Die App European
Health Insurance Card (Europäische
Krankenversicherungskarte) informiert
über Notfallnummern und darüber, welche
Leistungen versichert sind und wie Sie
eine Erstattung beantragen können.
Reiseversicherung
Die Europäische
Krankenversicherungskarte ist kein
Ersatz für eine Reiseversicherung, da
damit möglicherweise nicht alle Kosten
und in keinem Fall eine Rückführung
abgedeckt sind. Gegen diese Risiken
sollten Sie nötigenfalls eine gesonderte
Reiseversicherung abschließen.
Medikamente
Ein Rezept Ihres Arztes gilt in allen EU-Ländern, doch sollten
Sie sich vergewissern, ob das verschriebene Medikament
auch in dem von Ihnen besuchten Land verkäuflich und
verfügbar ist. Lassen Sie sich eine Auslandsverschreibung
ausstellen. Sie macht es der Apotheke im Ausland leichter,
weil in einem solchen Rezept übersichtlich angegeben
ist, welches Medikament verschrieben wurde (u. a. der
generische Name, der Handelsname und die Dosierung) und
wer es wem verschrieben hat.
Impfungen
Für Reisen innerhalb der EU sind in der Regel
keine Impfungen erforderlich. Impfvorschriften
bzw. -empfehlungen bestehen lediglich für bestimmte
Überseegebiete der EU. Informieren Sie sich vor der Abreise
bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Badegewässer
Um die Gesundheit von Badenden und die Umwelt zu
schützen, bestehen für EU-Badegewässer strenge
Vorschriften. Die Wasserqualität an den 22 000 Badeplätzen
in der EU bleibt hoch: Über 94 % genügen den
Mindestanforderungen an die Wasserqualität, und bei 83 %
wird die Wasserqualität sogar als „ausgezeichnet“ eingestuft.
An diesen Badeplätzen informieren amtliche Symbole über
die Wasserqualität.
Zeitzonen
Sommerzeit
Am 29. März 2015 (Beginn der Sommerzeit) werden die
Uhren in der gesamten EU um eine Stunde vor- und am
25. Oktober 2015 (Beginn der Winterzeit) um eine Stunde
zurückgestellt. Die entsprechenden Daten für 2016 sind der
27. März und der 30. Oktober.
GMT
GMT +1
GMT +2
GMT +3
GMT +4
GMT +5
Kommunikation
Sprachen
Europa verfügt über eine besonders große Sprachenvielfalt.
Die wichtigsten Sprachfamilien in der EU sind die
germanische, die romanische, die slawische, die baltische
und die keltische. Neben den 24 Amtssprachen der EU
gibt es in Europa noch viele weitere, zum Teil seltener
gesprochene Sprachen.
Über 50 % der Europäerinnen und Europäer geben an, dass
sie sich noch in mindestens einer anderen Sprache als ihrer
Muttersprache unterhalten können; ein Viertel spricht sogar
mindestens zwei weitere Sprachen. Oft erleichtern Ihnen
schon ein paar ganz einfache Ausdrücke den Aufenthalt im
europäischen Ausland. Beispielsweise heißt „danke“ in den
einzelnen Sprachen so.
Bulgarisch
Dänisch
Deutsch
Englisch
Estnisch
Finnisch
Französisch
Griechisch
Irisch
Italienisch
Kroatisch
Lettisch
Blagodarya
Tak
Danke
Thank you
Aitäh
Kiitos
Merci
Efkaristo
Go raibh maith
agat
Grazie
Hvala
Paldies
Litauisch
Maltesisch
Niederländisch
Polnisch
Portugiesisch
Rumänisch
Schwedisch
Slowakisch
Slowenisch
Ačiū
Grazzi
Bedankt
Dziękuję
Obrigado
Mulţumesc
Tack
Ďakujem
Hvala
Spanisch
Tschechisch
Ungarisch
Gracias
Děkuji
Köszönöm
Telefonieren
In der gesamten EU ist bei Auslandsgesprächen zunächst die
00 zu wählen.
Vorwahlen der einzelnen Länder:
43
32
359
357
420
49
45
34
372
33
358
44
30
36
Österreich
Belgien
Bulgarien
Zypern
Tschechische Republik
Deutschland
Dänemark
Spanien
Estland
Frankreich
Finnland
Vereinigtes Königreich
Griechenland
Ungarn
385
39
353
352
370
371
356
31
351
48
40
46
421
386
Kroatien
Italien
Irland
Luxemburg
Litauen
Lettland
Malta
Niederlande
Portugal
Polen
Rumänien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Handynutzung
Dank der EU-Vorschriften sind die Kosten für die Nutzung von
Handys und ähnlichen Geräten im Ausland deutlich gesunken.
Bei vielen mobilen Diensten – Anrufen, SMS und DatenDownloads – sparen Sie heute 80-90 % gegenüber den Preisen
von 2007. Dies ist durch die Einführung von Höchstpreisen
erreicht worden. Dies sind die höchstzulässigen Gebühren; die
Netzbetreiber dürfen auch günstigere Tarife anbieten – achten
Sie also auf spezielle Angebote!
Wenn Sie innerhalb der EU eine Grenze überqueren,
erhalten Sie von Ihrem Mobilfunkanbieter eine Nachricht
mit den Preisen (für ab- und eingehende Anrufe, SMS und
Internetnutzung) in dem Land, in das Sie gerade gekommen
sind. Um Sie vor übermäßigen Roamingkosten zu bewahren,
wird das Herunterladen von Daten auf Ihr mobiles Gerät
weltweit gestoppt, sobald Sie einen Rechnungsbetrag
von 50 EUR oder eine andere vorab festgelegte Schwelle
erreichen. Wenn 80 % dieses Betrags verbraucht sind,
erhalten Sie eine Warnmeldung.
Seit Juli 2014 dürfen Verbraucher getrennte
Roamingverträge abschließen: Sie können sich dann – ohne
die SIM-Karte austauschen zu müssen – für ein günstigeres
Roamingangebot eines Unternehmens in dem von Ihnen
bereisten Land oder eines Konkurrenzunternehmens in
Ihrem eigenen Land entscheiden.
Briefmarken
Briefmarken dürfen nur in dem Land verwendet werden, in
dem sie gekauft wurden. Dies gilt auch für auf Euro lautende
Briefmarken.
Elektrizität
Die Stromversorgung erfolgt in ganz Europa mit
220-240 V/50 Hz-Wechselstrom. In Irland, Malta, dem
Vereinigten Königreich und Zypern werden dreipolige Stecker
verwendet, in allen anderen EU-Ländern zweipolige, die
jedoch nicht völlig identisch sind. Dennoch dürften Sie Ihre
Geräte mit zweipoligen Steckern überall benutzen können.
Adapter erhalten Sie üblicherweise an Flughäfen und in
Ferienorten.
Reisetipps
In Europa gibt es unglaublich viel zu sehen und zu
unternehmen. Anregungen und Informationen finden Sie
auf unserer Website zu den interessantesten europäischen
Reisezielen (http://www.visiteurope.com) sowie auf den
Internetseiten der offiziellen Tourismuszentralen der
einzelnen EU-Länder.
Die Länderkürzel entsprechen den Kfz-Länderkennzeichen.
Österreich
http://www.austria.info
Kroatien
http://www.croatia.hr
Belgien
http://www.visitflanders.com
http://www.opt.be
Bulgarien
http://bulgariatravel.org
Italien
http://www.enit.it
Irland
http://www.discoverireland.ie
Luxemburg
http://www.ont.lu
Litauen
http://www.visitlithuania.net
Lettland
http://www.latvia.travel
Malta
http://www.visitmalta.com
Niederlande
http://www.holland.com
Portugal
http://www.visitportugal.com
Polen
http://www.poland.travel
Rumänien
http://www.romaniatourism.com
Schweden
http://www.visitsweden.com
Zypern
http://www.visitcyprus.com
Tschechische Republik
http://www.czechtourism.com
Deutschland
http://www.germany.travel
Dänemark
http://www.visitdenmark.com
Spanien
http://www.spain.info
Estland
http://www.visitestonia.com
Frankreich
http://int.rendezvousenfrance.
com/
Finnland
http://www.visitfinland.com
Vereinigtes Königreich
http://www.visitbritain.com
Griechenland
http://www.visitgreece.gr
Ungarn
http://www.gotohungary.com
Slowakei
http://www.slovakia.travel
Slowenien
http://www.slovenia.info
Die EU unterstützt und fördert jedes Jahr zahlreiche
kulturelle Projekte und Veranstaltungen in ganz Europa,
darunter die „Kulturhauptstädte Europas“. Sie stellt Mittel
für Ausstellungen und Veranstaltungen bereit, die das
Kulturerbe der ausgewählten Städte zur Geltung bringen und
eine Vielzahl von Künstlern und Darstellern aus der ganzen
EU zusammenführen.
Kulturhauptstädte 2015 sind das als Stadt der Kultur
bekannte Mons in der Wallonie im Südwesten Belgiens
und die am Zusammenfluss von vier Flüssen gelegene
tschechische Stadt Plzeň (Pilsen) in Westböhmen. Im
Jahr 2016 werden sich die baskische Stadt DonostiaSan Sebastián an der Biskaya in Nordspanien und das
multikulturelle Wrocław (Breslau) in Niederschlesien, Polen,
den Titel teilen.
Haustiere
Der bei jedem Tierarzt erhältliche „EU-Heimtierausweis“
erleichtert das grenzüberschreitende Reisen mit Hund, Katze
oder Frettchen. Alle Hunde, Katzen und Frettchen müssen
einen solchen Ausweis haben und zur Identifikation entweder
einen elektronischen Mikrochip oder eine deutlich lesbare,
vor Juli 2011 angebrachte Tätowierung tragen. Sie müssen
außerdem gegen Tollwut geimpft sein; genaue Angaben
hierzu sind im Heimtierausweis einzutragen. Die Impfung
muss nach der Implantation des Mikrochips bzw. nach der
Tätowierung stattfinden.
Darüber hinaus müssen Hunde vor Reisen nach Irland,
Malta, Finnland und in das Vereinigte Königreich von
einem Tierarzt einer speziellen Bandwurmbehandlung
unterzogen werden. Die Behandlung muss ein bis fünf
Tage vor der Ankunft in einem dieser Länder erfolgt und im
Heimtierausweis vermerkt sein.
Der EU-Heimtierausweis gilt nur für Hunde, Katzen und
Frettchen. Wenn Sie andere Tiere auf Ihrer Reise mitnehmen
möchten (z. B. Kaninchen, Vögel oder Nager), sprechen Sie
bitte mit Ihrem Tierarzt.
Im Notfall
Einheitliche Europäische Notrufnummer: 112
Die Rettungsdienste sind in jedem EU-Land unter der
gebührenfreien Nummer 112 zu erreichen (Festnetz und
Handy).
Bei Verlust oder Diebstahl
Melden Sie jeden Diebstahl bei der örtlichen Polizei. Wenn
Sie vor Gericht oder bei Ihrer Versicherung Ansprüche
geltend machen wollen, muss ein Polizeiprotokoll vorliegen.
Lassen Sie verlorene oder gestohlene Bankkarten sofort
sperren. Wurde Ihnen der Reisepass gestohlen, so
verständigen Sie ein Konsulat oder die Botschaft Ihres
Heimatlandes sowie die Polizei. Wenn Sie sich in einem
Land außerhalb der EU befinden und Ihr eigenes Land dort
nicht vertreten ist, können Sie sich an ein Konsulat oder die
Botschaft jedes anderen EU-Landes wenden.
Weitere Informationen
über die Europäische Union
Die EU im Internet
Informationen über die Europäische Union sind in allen
Amtssprachen abrufbar unter: europa.eu
Besuchen Sie uns!
In ganz Europa gibt es Hunderte von örtlichen EUInformationszentren. Die Anschrift des nächstgelegenen
Zentrums finden Sie unter: europedirect.europa.eu
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!
Europe Direct beantwortet Ihre Fragen über die Europäische
Union. Sie erreichen diesen Dienst über die gebührenfreie
Rufnummer 00 800 6 7 8 9 10 11 (einige Mobilfunkbetreiber
gewähren keinen Zugang zu „00800“-Nummern
oder berechnen möglicherweise eine Gebühr) oder
gebührenpflichtig von außerhalb der EU: +32 22999696 bzw.
per E-Mail über europedirect.europa.eu
Lesenswertes
Veröffentlichungen über die EU sind nur einen Mausklick
entfernt auf der Website des EU Bookshop:
bookshop.europa.eu
Für Auskünfte und Veröffentlichungen über die Europäische
Union in deutscher Sprache wenden Sie sich bitte an:
Vertretungen der Europäischen Kommission
Vertretung der Europäischen
Kommission in Deutschland
Unter den Linden 78
10117 Berlin
DEUTSCHLAND
Tel. +49 302280-2000
Internet: ec.europa.eu/
deutschland/
E-Mail: eu-de-kommission@
ec.europa.eu
Vertretung in Belgien
Rue de la Loi 170
1040 Bruxelles
BELGIEN
Tel. +32 22953844
Internet: ec.europa.eu/belgium/
E-Mail: comm-rep-bru@
ec.europa.eu
Regionalvertretung der
Europäischen Kommission in
München
Bob-van-Benthem-Platz 1
80469 München
DEUTSCHLAND
Tel. +49 892424480
E-Mail: eu-de-muenchen@
ec.europa.eu
Vertretung in Österreich
Haus der Europäischen Union
Wipplingerstraße 35
1010 Wien
ÖSTERREICH
Tel. +43 151618-0
Internet: ec.europa.eu/austria/
E-Mail: comm-rep-vie@
ec.europa.eu
Vertretung in Luxemburg
Europahaus
Regionalvertretung der
7, rue du Marché-aux-Herbes
Europäischen Kommission in
1728 Luxembourg
Bonn
LUXEMBURG
Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
Tel. +352 4301-34925
53111 Bonn
Internet: ec.europa.eu/
DEUTSCHLAND
luxembourg/
Tel. +49 228530090
E-Mail: comm_rep_lux@
E-Mail: [email protected] ec.europa.eu
Europäisches Parlament Informationsbüro
Informationsbüro für
Deutschland
Europäisches Haus
Unter den Linden 78
10117 Berlin
DEUTSCHLAND
Tel. +49 302280-1000
Internet: europarl.de
E-Mail: epberlin@europarl.
europa.eu
Informationsbüro München
Bob-van-Benthem-Platz 1
80469 München
DEUTSCHLAND
Tel. +49 892020-8790
Internet: europarl.de
E-Mail: epmuenchen@europarl.
europa.eu
Informationsbüro für Belgien
Rue Wiertz 60
1047 Bruxelles
BELGIEN
Tel. +32 22842005
Internet: europarl.be
E-Mail: epbrussels@europarl.
europa.eu
Informationsbüro für Luxemburg
Europahaus
7, rue du Marché-aux-Herbes
2929 Luxembourg
LUXEMBURG
Tel. +352 4300-22597
Internet: europarl.lu/
E-Mail: epluxembourg@europarl.
europa.eu
Informationsbüro für Österreich
Haus der Europäischen Union
Wipplingerstraße 35
1010 Wien
ÖSTERREICH
Tel. +43 151617-0
Internet: europarl.at
E-Mail: epwien@europarl.
europa.eu
Vertretungen der Europäischen Kommission und Büros des
Europäischen Parlaments bestehen auch in den übrigen Ländern der
Europäischen Union. Delegationen der Europäischen Union bestehen
in anderen Teilen der Welt.
Auf der Website „Ihr Europa“
können Sie sich umfassender
darüber informieren, welche
Rechte Ihnen zustehen, wenn
Sie in der EU leben, arbeiten
oder reisen:
ec.europa.eu/youreurope
Europäische Kommission
Generaldirektion Kommunikation
Referat Bürgerinformation
1049 Brüssel
BELGIEN
Manuskript abgeschlossen im
November 2014
© Europäische Union, 2015
Nachdruck gestattet. Für
die Verwendung oder den
Nachdruck einzelner Fotos
muss die Genehmigung des
Urheberrechtsinhabers eingeholt
werden.
Illustrationen:
© iStockphoto.com/akindo;
© iStockphoto.com/dutchicon;
© thenounproject.com/Rémy
Médard
ISBN 978-92-79-41217-2
doi:10.2775/65501
Im Notfall
Einheitliche Europäische Notrufnummer: 112
Die Rettungsdienste sind in jedem EU-Land unter der
gebührenfreien Nummer 112 zu erreichen (Festnetz und
Handy).
Melden Sie jeden Diebstahl bei der örtlichen Polizei. Wenn
Sie vor Gericht oder bei Ihrer Versicherung Ansprüche
geltend machen wollen, muss ein Polizeiprotokoll vorliegen.
Lassen Sie verlorene oder gestohlene Bankkarten sofort
sperren. Wurde Ihnen der Reisepass gestohlen, so
verständigen Sie ein Konsulat oder die Botschaft Ihres
Heimatlandes sowie die Polizei. Wenn Sie sich in einem
Land außerhalb der EU befinden und Ihr eigenes Land dort
nicht vertreten ist, können Sie sich an ein Konsulat oder die
Botschaft jedes anderen EU-Landes wenden.
Seit Juli 2014 dürfen Verbraucher getrennte
Roamingverträge abschließen: Sie können sich dann – ohne
die SIM-Karte austauschen zu müssen – für ein günstigeres
Roamingangebot eines Unternehmens in dem von Ihnen
bereisten Land oder eines Konkurrenzunternehmens in
Ihrem eigenen Land entscheiden.
Weitere Informationen
über die Europäische Union
Briefmarken
Informationen über die Europäische Union sind in allen
Amtssprachen abrufbar unter: europa.eu
(KKS) (1)
(KKS) (1)
Belgien
EUROPÄISCHES
NORDMEER
WEISSES
MEER
Die EU im Internet
N
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ER
BU
A
SE
N
In ganz Europa gibt es Hunderte von örtlichen EUInformationszentren. Die Anschrift des nächstgelegenen
Zentrums finden Sie unter: europedirect.europa.eu
Europe Direct beantwortet Ihre Fragen über die Europäische
Union. Sie erreichen diesen Dienst über die gebührenfreie
Rufnummer 00 800 6 7 8 9 10 11 (einige Mobilfunkbetreiber
gewähren keinen Zugang zu „00800“-Nummern
oder berechnen möglicherweise eine Gebühr) oder
gebührenpflichtig von außerhalb der EU: +32 22999696 bzw.
per E-Mail über europedirect.europa.eu
ME
Herzegowina
HER
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!
E
H
E
E
C
S
S
S
T
I
O
GUADELOUPE (FR)
Graciosa
39°N
AÇORES (PT)
MADEIRA (PT)
CANARIAS (ES)
MARTINIQUE (FR)
39°N
GUYANE (FR)
MAYOTTE (FR)
31°W
Terceira
LA RÉUNION (FR)
São Jorge
Faial
Pico
(FR)
38°
Saint-Martin
AÇORES (PT)
17°W
DER
KANAL
Madeira
Ponta Delgada
Saint-Barthélemy
ATLANTISCHER OZEAN
MADEIRA (PT)
Porto Santo
33°N
18°N
São Miguel
28°
29°W
63°W
GUADELOUPE (FR)
ATLANTISCHER OZEAN
Santa Maria
37°N
Ilhas Desertas
Funchal
Grande-Terre
30°N
Ilhas Selvagens
27°
16°W
26°
25°
Basse-Terre
100 km
18°W
16°N
17°
15°
16°
14°
BasseTerre
MarieGalante
61°30’ W
Alegranza
ATLANTISCHER OZEAN
100 km
Graciosa
MARTINIQUE (FR)
Lanzarote
29°
CANARIAS (ES)
La Palma
LAS PALMAS
Santa Cruz
de Tenerife
Fort-de-France
Lobos
14°30’ N
Tenerife
Fuerteventura
100 km
Gran Canaria
El Hierro
18°W
GOLF VON
BISKAYA
Manuskript abgeschlossen im
November 2014
Illustrationen:
© iStockphoto.com/akindo;
© iStockphoto.com/dutchicon;
© thenounproject.com/Rémy
Médard
ISBN 978-92-79-41217-2
doi:10.2775/65501
13°S
5°N
45°E
100 km
GUYANE (FR)
LA RÉUNION (FR)
Saint-Denis
po
ck
21°S
BRASIL
SCHWARZES
MEER
GOLF VON
LION
A
I
Europäische Kommission
Generaldirektion Kommunikation
Referat Bürgerinformation
1049 Brüssel
BELGIEN
Mamoudzou
50°W
ATLANTISCHER OZEAN
Cayenne
SURINAME
T
I
S
C
H
E
S
M
E
E
R
TYRRHENISCHES
MEER
Nachdruck gestattet. Für
die Verwendung oder den
Nachdruck einzelner Fotos
muss die Genehmigung des
Urheberrechtsinhabers eingeholt
werden.
INDISCHER OZEAN
14°
55°
Informationsbüro für Luxemburg
Europahaus
7, rue du Marché-aux-Herbes
2929 Luxembourg
LUXEMBURG
Tel. +352 4300-22597
Internet: europarl.lu/
E-Mail: epluxembourg@europarl.
europa.eu
© Europäische Union, 2015
MAYOTTE (FR)
15°
Paramaribo
100 km
Informationsbüro für Österreich
Haus der Europäischen Union
Wipplingerstraße 35
1010 Wien
ÖSTERREICH
Tel. +43 151617-0
Internet: europarl.at
E-Mail: epwien@europarl.
europa.eu
16°
100 km
Vertretungen der Europäischen Kommission und Büros des
Europäischen Parlaments bestehen auch in den übrigen Ländern der
Europäischen Union. Delegationen der Europäischen Union bestehen
in anderen Teilen der Welt.
Auf der Website „Ihr Europa“
können Sie sich umfassender
darüber informieren, welche
Rechte Ihnen zustehen, wenn
Sie in der EU leben, arbeiten
oder reisen:
ec.europa.eu/youreurope
17°
oni
Informationsbüro München
Bob-van-Benthem-Platz 1
80469 München
DEUTSCHLAND
Tel. +49 892020-8790
Internet: europarl.de
E-Mail: epmuenchen@europarl.
europa.eu
Informationsbüro für Belgien
Rue Wiertz 60
1047 Bruxelles
BELGIEN
Tel. +32 22842005
Internet: europarl.be
E-Mail: epbrussels@europarl.
europa.eu
61°W
28°N
Europäisches Parlament Informationsbüro
Informationsbüro für
Deutschland
Europäisches Haus
Unter den Linden 78
10117 Berlin
DEUTSCHLAND
Tel. +49 302280-1000
Internet: europarl.de
E-Mail: epberlin@europarl.
europa.eu
ATLANTISCHER OZEAN
Las Palmas
de Gran Canaria
La Gomera
R
Der EU-Heimtierausweis gilt nur für Hunde, Katzen und
Frettchen. Wenn Sie andere Tiere auf Ihrer Reise mitnehmen
möchten (z. B. Kaninchen, Vögel oder Nager), sprechen Sie
bitte mit Ihrem Tierarzt.
28°W
Corvo
Flores
D
Darüber hinaus müssen Hunde vor Reisen nach Irland,
Malta, Finnland und in das Vereinigte Königreich von
einem Tierarzt einer speziellen Bandwurmbehandlung
unterzogen werden. Die Behandlung muss ein bis fünf
Tage vor der Ankunft in einem dieser Länder erfolgt und im
Heimtierausweis vermerkt sein.
KELTISCHE
SEE
SANTA CRUZ DE TENERIFE
Haustiere
Der bei jedem Tierarzt erhältliche „EU-Heimtierausweis“
erleichtert das grenzüberschreitende Reisen mit Hund, Katze
oder Frettchen. Alle Hunde, Katzen und Frettchen müssen
einen solchen Ausweis haben und zur Identifikation entweder
einen elektronischen Mikrochip oder eine deutlich lesbare,
vor Juli 2011 angebrachte Tätowierung tragen. Sie müssen
außerdem gegen Tollwut geimpft sein; genaue Angaben
hierzu sind im Heimtierausweis einzutragen. Die Impfung
muss nach der Implantation des Mikrochips bzw. nach der
Tätowierung stattfinden.
DIE NICHTKONTINENTALEN UND ÜBERSEEISCHEN
GEBIETE DER MITGLIEDSTAATEN
A
Kulturhauptstädte 2015 sind das als Stadt der Kultur
bekannte Mons in der Wallonie im Südwesten Belgiens
und die am Zusammenfluss von vier Flüssen gelegene
tschechische Stadt Plzeň (Pilsen) in Westböhmen. Im
Jahr 2016 werden sich die baskische Stadt DonostiaSan Sebastián an der Biskaya in Nordspanien und das
multikulturelle Wrocław (Breslau) in Niederschlesien, Polen,
den Titel teilen.
http://europa.eu
Mar
Die EU unterstützt und fördert jedes Jahr zahlreiche
kulturelle Projekte und Veranstaltungen in ganz Europa,
darunter die „Kulturhauptstädte Europas“. Sie stellt Mittel
für Ausstellungen und Veranstaltungen bereit, die das
Kulturerbe der ausgewählten Städte zur Geltung bringen und
eine Vielzahl von Künstlern und Darstellern aus der ganzen
EU zusammenführen.
Vertretung in Österreich
Haus der Europäischen Union
Wipplingerstraße 35
1010 Wien
ÖSTERREICH
Tel. +43 151618-0
Internet: ec.europa.eu/austria/
E-Mail: comm-rep-vie@
ec.europa.eu
K
Oya
Slowakei
http://www.slovakia.travel
Slowenien
http://www.slovenia.info
Regionalvertretung der
Europäischen Kommission in
München
Bob-van-Benthem-Platz 1
80469 München
DEUTSCHLAND
Tel. +49 892424480
E-Mail: eu-de-muenchen@
ec.europa.eu
A
NORDSEE
Vertretung in Belgien
Rue de la Loi 170
1040 Bruxelles
BELGIEN
Tel. +32 22953844
Internet: ec.europa.eu/belgium/
E-Mail: comm-rep-bru@
ec.europa.eu
Vertretung in Luxemburg
Europahaus
Regionalvertretung der
7, rue du Marché-aux-Herbes
Europäischen Kommission in
1728 Luxembourg
Bonn
LUXEMBURG
Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
Tel. +352 4301-34925
53111 Bonn
Internet: ec.europa.eu/
DEUTSCHLAND
luxembourg/
Tel. +49 228530090
E-Mail: comm_rep_lux@
E-Mail: [email protected] ec.europa.eu
G
R
T
Italien
http://www.enit.it
Irland
http://www.discoverireland.ie
Luxemburg
http://www.ont.lu
Litauen
http://www.visitlithuania.net
Lettland
http://www.latvia.travel
Malta
http://www.visitmalta.com
Niederlande
http://www.holland.com
Portugal
http://www.visitportugal.com
Polen
http://www.poland.travel
Rumänien
http://www.romaniatourism.com
Schweden
http://www.visitsweden.com
Vertretung der Europäischen
Kommission in Deutschland
Unter den Linden 78
10117 Berlin
DEUTSCHLAND
Tel. +49 302280-2000
Internet: ec.europa.eu/
deutschland/
E-Mail: eu-de-kommission@
ec.europa.eu
A
SK
R
N
Belgien
http://www.visitflanders.com
http://www.opt.be
Bulgarien
http://bulgariatravel.org
Vertretungen der Europäischen Kommission
E
A
Kroatien
http://www.croatia.hr
Für Auskünfte und Veröffentlichungen über die Europäische
Union in deutscher Sprache wenden Sie sich bitte an:
L
Österreich
http://www.austria.info
Veröffentlichungen über die EU sind nur einen Mausklick
entfernt auf der Website des EU Bookshop:
bookshop.europa.eu
T
Die Länderkürzel entsprechen den Kfz-Länderkennzeichen.
Lesenswertes
A
In Europa gibt es unglaublich viel zu sehen und zu
unternehmen. Anregungen und Informationen finden Sie
auf unserer Website zu den interessantesten europäischen
Reisezielen (http://www.visiteurope.com) sowie auf den
Internetseiten der offiziellen Tourismuszentralen der
einzelnen EU-Länder.
Zypern
http://www.visitcyprus.com
Tschechische Republik
http://www.czechtourism.com
Deutschland
http://www.germany.travel
Dänemark
http://www.visitdenmark.com
Spanien
http://www.spain.info
Estland
http://www.visitestonia.com
Frankreich
http://int.rendezvousenfrance.
com/
Finnland
http://www.visitfinland.com
Vereinigtes Königreich
http://www.visitbritain.com
Griechenland
http://www.visitgreece.gr
Ungarn
http://www.gotohungary.com
(KKS) (1)
R
Reisetipps
(KKS) (1)
BO T T N I S C
Die Stromversorgung erfolgt in ganz Europa mit
220-240 V/50 Hz-Wechselstrom. In Irland, Malta, dem
Vereinigten Königreich und Zypern werden dreipolige Stecker
verwendet, in allen anderen EU-Ländern zweipolige, die
jedoch nicht völlig identisch sind. Dennoch dürften Sie Ihre
Geräte mit zweipoligen Steckern überall benutzen können.
Adapter erhalten Sie üblicherweise an Flughäfen und in
Ferienorten.
BARENTSSEE
E
Elektrizität
EU-Länder, in denen
der Euro nicht gilt.
Bei Verlust oder Diebstahl
Wenn Sie innerhalb der EU eine Grenze überqueren,
erhalten Sie von Ihrem Mobilfunkanbieter eine Nachricht
mit den Preisen (für ab- und eingehende Anrufe, SMS und
Internetnutzung) in dem Land, in das Sie gerade gekommen
sind. Um Sie vor übermäßigen Roamingkosten zu bewahren,
wird das Herunterladen von Daten auf Ihr mobiles Gerät
weltweit gestoppt, sobald Sie einen Rechnungsbetrag
von 50 EUR oder eine andere vorab festgelegte Schwelle
erreichen. Wenn 80 % dieses Betrags verbraucht sind,
erhalten Sie eine Warnmeldung.
Briefmarken dürfen nur in dem Land verwendet werden, in
dem sie gekauft wurden. Dies gilt auch für auf Euro lautende
Briefmarken.
EU-Länder, in denen der Euro gilt.
Z
Dank der EU-Vorschriften sind die Kosten für die Nutzung von
Handys und ähnlichen Geräten im Ausland deutlich gesunken.
Bei vielen mobilen Diensten – Anrufen, SMS und DatenDownloads – sparen Sie heute 80-90 % gegenüber den Preisen
von 2007. Dies ist durch die Einführung von Höchstpreisen
erreicht worden. Dies sind die höchstzulässigen Gebühren; die
Netzbetreiber dürfen auch günstigere Tarife anbieten – achten
Sie also auf spezielle Angebote!
O
Handynutzung
M
I
T
ÄGÄISCHES
MEER
T
E
IONISCHES
MEER
L
M
E
E
R
50°
INDISCHER OZEAN
55°30’ W
100 km