UNTERWEGS IN EUROPA 2015-2016 Europäische Union UNTERWEGS IN EUROPA 2015-2016 Europa: ein Kontinent mit tausendjähriger An den meisten Grenzen gibt es keine Kontrollen mehr. Der Euro erleichtert Schnäppchenjägern das „grenzenlose“ Einkaufen. Der Zugang zur medizinischen Versorgung bereitet keinerlei Probleme. Und auch Ihren Hund oder Ihre Katze dürfen Sie auf die Reise mitnehmen. Gut zu wissen für Autofahrerinnen und Autofahrer aus der EU: Ihr Führerschein und Ihre Kraftfahrzeugversicherung gelten in den anderen EU-Ländern ebenso wie im Inland. Mobil telefonieren im Ausland ist nicht nur möglich, sondern wird auch ständig günstiger. Weitere Informationen, nützliche Tipps und eine Europakarte finden Sie in diesem Infoblatt. Bestellen Sie dieses Faltblatt oder laden Sie es herunter: http://europa.eu/!MH64Pg NA-04-14-849-DE-C Geschichte, einem reichen Kulturerbe und einigen der atemberaubendsten Landschaften der Welt. Viele Entdeckungen warten auf den Reisenden – und dank der Europäischen Union (EU) ist vieles deutlich leichter als früher. UNTERWEGS IN EUROPA Die Europäische Union mit ihren 28 Mitgliedstaaten erstreckt sich über den europäischen Kontinent von Lappland im Norden bis zum Mittelmeer im Süden und von Irland im Westen bis Zypern im Osten. Die landschaftliche Vielfalt reicht von felsigen Küsten bis zu feinen Sandstränden, von fruchtbarem Weideland bis zu kargen Ebenen, von Seen und Wäldern bis zu arktischer Tundra. Die Völker Europas mit ihren unterschiedlichen Traditionen, Kulturen und Sprachen machen rund 7 % der Weltbevölkerung aus. Von ihrem geschichtlichen Erbe zeugen prähistorische Höhlenmalereien, antike griechische und römische Bauten, die maurische Architektur, mittelalterliche Festungen, Renaissanceschlösser und Barockkirchen. Aber auch das moderne Europa mit seinen pulsierenden Städten, seinen bunten Kulturveranstaltungen, seinen vielfältigen Winter- und Sommersportmöglichkeiten sowie seiner abwechslungsreichen Küche ist ein attraktives Reiseziel. Kein Wunder also, dass die Europäerinnen und Europäer gern reisen – zumal die meisten Pass- und Gepäckformalitäten abgeschafft worden sind. In 19 EULändern gilt dieselbe Währung, der Euro. Das erleichtert den Preisvergleich; außerdem entfallen die Kosten und der Aufwand für den Geldumtausch. Der Binnenmarkt beschert über 500 Millionen Menschen eine größere Auswahl und günstigere Preise. Die meisten Europäer finden das Reisen innerhalb der EU genauso einfach wie das Reisen im eigenen Land. WILLKOMMEN Diese Papiere brauchen Sie EU-Bürger/in Dank der Schengen-Bestimmungen, die Teil des EU-Rechts sind, gibt es an den Grenzen zwischen 22 Mitgliedstaaten keinerlei Kontrollen mehr. Durch diese Bestimmungen wurden alle internen Grenzkontrollen aufgehoben, zugleich aber wirksame Kontrollen an den EU-Außengrenzen und eine gemeinsame Visumpolitik eingeführt. Alle EU-Länder außer Bulgarien, Irland, Kroatien, Rumänien, dem Vereinigten Königreich und Zypern sind Schengen-Vollmitglieder. Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gehören zwar nicht zur EU, sind aber ebenfalls Schengen-Mitglieder. Wenn Sie in eines der sechs EU-Länder reisen, die nicht Schengen-Mitglieder sind, oder aus einem dieser Länder zurückkehren, benötigen Sie ebenso einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, wie wenn Sie die EU über ihre Außengrenzen verlassen oder von außerhalb wieder in die EU einreisen. Um sich nötigenfalls ausweisen zu können, sollten Sie Ihre Papiere allerdings auch bei Reisen innerhalb der EU stets mitführen. Prüfen Sie vor Reisen in Länder außerhalb der EU, welche Ausweispapiere Sie benötigen. Gültig sind einzig die von nationalen Behörden ausgestellten Ausweispapiere. Kinder müssen einen eigenen Pass oder Personalausweis besitzen. Visum Für Reisen innerhalb der EU benötigen Sie kein Visum. Nicht-EU-Bürger/in Reisepass Sie benötigen einen gültigen Reisepass. Visum Es gibt 42 Länder, deren Staatsangehörige sich bis zu 90 Tagen ohne Visum in der EU aufhalten dürfen. Zu diesen Ländern zählen Australien, Japan, Kanada, Neuseeland und die USA. Für die Einreise nach Irland und in das Vereinigte Königreich gelten etwas andere Visumvorschriften. Beantragen können Sie ein Visum bei einem Konsulat oder bei der Botschaft des Landes, das Sie besuchen wollen. Mit einem Schengen-Visum können Sie in sämtliche Schengen-Länder reisen. Wenn Sie einen gültigen, von einem Schengen-Land ausgestellten Aufenthaltstitel haben, können Sie sogar bis zu 90 Tage in anderen Schengen-Ländern bleiben. Für die Einreise in ein EU-Land, das nicht zum Schengen-Raum gehört, benötigen Sie eventuell ein Visum. Geld Der Euro Der Euro (EUR) ist derzeit Zahlungsmittel von über zwei Dritteln der EU-Bürger, d. h. 337 Millionen Menschen in 19 EU-Ländern. Das Euro-Symbol sieht so aus: €. Die Euro-Scheine sind in allen Ländern identisch. Die Münzen hingegen werden von den einzelnen Ländern herausgegeben; eine Seite ist überall gleich, die andere gestaltet jedes Land selbst. Alle Scheine und Münzen sind gültiges Zahlungsmittel in allen EULändern (einschließlich vieler ihrer überseeischen Gebiete), die den Euro als Währung haben. Im Einvernehmen mit der EU verwenden auch Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt den Euro als ihre Landeswährung. Faktisch ist der Euro außerdem in einigen weiteren Ländern und Gebieten (wie Kosovo und Montenegro) Zahlungsmittel. Viele Hotels, Geschäfte und Restaurants in europäischen Ländern außerhalb des Euroraums, insbesondere in touristischen Gebieten, akzeptieren den Euro neben der Landeswährung, ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein. Bargeldabhebungen und Kartenzahlungen Die Banken erheben für grenzüberschreitende EuroZahlungen innerhalb der EU die gleichen Gebühren wie für inländische Zahlungen. Geldabheben an einem Automaten kostet Sie daher überall in der EU genauso viel, wie wenn Sie in Ihrem eigenen Land am Automaten einer Bank Geld abheben, die nicht Ihre Hausbank ist. Für sämtliche Euro-Zahlungen mit einer Bank- oder Kreditkarte sowie für Überweisungen und Abbuchungen (in Euro) müssen die Gebühren EU-weit dieselben sein, egal, ob die Transaktion innerhalb eines EU-Landes oder zwischen zwei EU-Ländern stattfindet. Die Höhe der Gebühren kann indes von Bank zu Bank stark schwanken. Für internationale Zahlungen in anderen Währungen gelten diese Bestimmungen nicht. Lassen Sie verlorene oder gestohlene Bankkarten sofort telefonisch sperren; notieren Sie sich die entsprechende Notfallnummer vor Ihrer Abreise. Wenn Sie bei der Einreise in die EU oder bei der Ausreise aus der EU 10 000 EUR oder mehr (bzw. den entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung) mit sich führen, müssen Sie dies beim Zoll deklarieren. Einkaufen In der EU Auf Ihren Reisen innerhalb der EU dürfen Sie einkaufen und mitnehmen, was und so viel Sie möchten, sofern die Waren für Ihren persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Die Mehrwertsteuer und sonstige Verbrauchsteuern sind im Kaufpreis enthalten; darüber hinaus dürfen in anderen EU-Ländern keine weiteren Steuern erhoben werden. Tabak und Alkohol Jedes Land kann Richtwerte für die Tabak- und Alkoholmengen festlegen, die für den persönlichen Verbrauch eingeführt werden dürfen. Führen Sie größere Mengen dieser Waren mit sich, so wird man von Ihnen eventuell erfahren wollen, ob diese Waren wirklich nicht für kommerzielle Zwecke bestimmt sind. Die Richtwerte dürfen folgende Mengen nicht unterschreiten: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Tabak, 10 Liter Spirituosen, 20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Likörweine wie Porto oder Sherry), 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier. Lebensmittel Für Fleisch- und Milchprodukte gelten bei Reisen innerhalb der EU keine Beschränkungen. Bei der Einreise in die EU Bei der Einreise in die EU aus einem Land, das nicht zur EU gehört, dürfen Sie für Ihren persönlichen Gebrauch Waren in den nachstehend genannten Mengen mehrwertsteuer- und verbrauchsteuerfrei einführen. Dies gilt auch, wenn Sie aus Gibraltar, von den Kanalinseln, den Kanarischen Inseln oder aus anderen Gebieten kommen, in denen die Mehrwert- und Verbrauchsteuerbestimmungen der EU nicht gelten. Alkoholische Getränke 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-% oder 2 Liter angereicherter Wein (Likörwein) oder Schaumwein 4 Liter Wein 16 Liter Bier Tabakerzeugnisse Jedes EU-Land legt selbst fest, ob für Reisende, die in die EU einreisen, die oberen oder die unteren Höchstmengen gelten. Die niedrigen Werte gelten in Bulgarien, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Schweden und Ungarn nur für Land- und Seereisende, in Estland und Rumänien für alle Reisenden. Obere Höchstmenge 200 Zigaretten 100 Zigarillos 50 Zigarren 250 g Tabak Untere Höchstmenge oder 40 Zigaretten oder oder 20 Zigarillos oder oder oder 50 g Tabak Dies gilt nicht für Reisende unter 17 Jahren. Sonstige Waren einschließlich Parfum Reisende im Landverkehr (einschließlich Binnenschifffahrt) dürfen sonstige Waren im Wert von höchstens 300 EUR einführen; bei Flug- und Seereisenden sind es 430 EUR. Für Reisende unter 15 Jahren gilt in einigen EU-Ländern ein niedrigerer Wert; dieser darf jedoch in keinem Fall unter 150 EUR liegen. Lebensmittel Aus den meisten Ländern außerhalb der EU dürfen weder Fleisch- noch Milchprodukte mitgebracht werden, auch nicht in kleinen Mengen. Ausgenommen sind Andorra, die Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Hiermit sollen Nutztiere in der EU vor Krankheiten geschützt werden. Verbraucherschutz Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie EUweit Anspruch auf faire Behandlung, auf Produkte, die bestimmten Standards genügen, und auf Entschädigung, wenn etwas schiefgeht. Bewusst genießen Strenge Vorschriften für Herstellung, Verarbeitung und Verkauf von Lebensmitteln gewährleisten ein Höchstmaß an Lebensmittelsicherheit. Sie können überprüfen, welche Zutaten enthalten sind und ob darunter solche sind, die besonders häufig mit Allergien oder Unverträglichkeiten in Verbindung gebracht werden. Achten Sie bei allen vorverpackten Öko-/BioLebensmitteln auf das EU-Logo. Bewusst einkaufen Sowohl bei Online-Bestellungen als auch beim Einkauf in einem Ladengeschäft sind Sie vor zahlreichen unlauteren Geschäftspraktiken geschützt. Voreinstellungen auf Websites sind inzwischen verboten, sodass Sie beispielsweise beim Online-Kauf eines Flugtickets nicht versehentlich eine Reiseversicherung mitbezahlen, die Sie gar nicht abschließen wollten. Auch ungerechtfertigte Aufschläge für die OnlineBezahlung mit Kreditkarte sind heute untersagt. Bei kosmetischen Erzeugnissen ist anzugeben, wie lange sie nach dem Öffnen noch verwendet werden dürfen. Achten Sie auf das entsprechende Symbol mit der Verwendungsdauer. Sonnenschutzmittel müssen klar und deutlich gekennzeichnet sein, einschließlich einer genormten Angabe zum UV-A-Schutz. Dieses Zeichen auf z. B. Spielzeug, Elektrogeräten und Handys bedeutet, dass die Produkte sämtlichen geltenden EU-Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen genügen. Preise vergleichen Bei allen zum Verkauf angebotenen Waren müssen der Gesamtpreis (einschließlich Mehrwertsteuer) und gegebenenfalls der Grundpreis, also der Preis pro Kilo oder Liter, angegeben sein. Bei der Online-Buchung eines Fluges muss der Gesamtpreis des Tickets (mit Steuern und Gebühren) von Anfang an sichtbar sein. Probleme lösen Die Europäischen Verbraucherzentren erteilen praktische Auskünfte über die Rechte von EU-Verbrauchern, und sie beraten und helfen bei grenzüberschreitenden Beschwerden oder Streitigkeiten. Solche Zentren bestehen in allen 28 Mitgliedstaaten sowie in Island und Norwegen. Darüber hinaus gibt es eine ECC-Net Travel-App mit vielen nützlichen Tipps und Informationen. Umweltschutz Die meisten Europäerinnen und Europäer möchten aktiv zum Klima- und zum Umweltschutz beitragen. Überlegen Sie daher bei Ihrer Reiseplanung, wie Sie Energie sparen, Ressourcen schonen und Emissionen vermeiden können. Halten Sie Ausschau nach dem EU-Umweltzeichen, das Produkte erhalten, die hohen Umweltstandards genügen. Das EU-Umweltzeichen hilft auch bei der Suche nach einer umweltfreundlichen Unterkunft (Hotel, Pension, Jugendherberge oder Campingplatz). Anreise Mit Auto oder Motorrad Führerschein Ein in einem EU-Land ausgestellter Führerschein wird in der gesamten EU anerkannt. Alle neu ausgestellten Führerscheine sind europaweit einheitlich in Form einer Plastikkarte gestaltet. In einigen Ländern müssen Sie neben Ihrem gültigen Führerschein die Zulassungspapiere mit sich führen. Kfz-Versicherung Überall in der EU bietet Ihre Kfz-Versicherung die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung (Haftpflicht). Dies gilt auch für Island, Liechtenstein und Norwegen. Wenn Sie im Inland umfassend versichert sind, gilt dieser Versicherungsschutz oft auch in anderen Ländern; dies sollten sie vor der Abreise allerdings nochmals überprüfen. Das europäische Unfallmeldeformular, das Sie bei Ihrer Versicherung oder online erhalten und das es in mehreren Sprachen gibt, erleichtert Ihnen im Ausland die Protokollierung eines Unfalls. Die grüne Versicherungskarte ist bei Reisen innerhalb der EU zwar nicht Pflicht, doch sie ist international als Nachweis einer bestehenden Mindesthaftpflichtversicherung anerkannt. Wenn Sie die grüne Karte nicht mitnehmen, sollten Sie auf jeden Fall einen anderen Versicherungsnachweis bei sich haben. Sicherheit im Straßenverkehr In allen EU-Ländern besteht Gurtpflicht (sofern Gurte vorhanden sind). Kinder müssen durch geeignete Kinderrückhaltesysteme gesichert sein. Telefonieren beim Fahren erhöht das Unfallrisiko erheblich und ist deswegen in fast allen EU-Ländern verboten, sofern keine Freisprecheinrichtung verwendet wird. Der höchstzulässige Blutalkoholgehalt liegt zwischen 0,0 und 0,8 mg/ml. Weitere wichtige Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr (u. a. zu Geschwindigkeitsbeschränkungen, zur Sicherheitsausrüstung für Auto-, Motorrad- und Fahrradfahrer, zum Tagfahrlicht und zur Winterreifenpflicht) erhalten Sie für jedes EU-Land über die neue App Going Abroad (Im Ausland unterwegs). Im Ausland begangene Verstöße gegen Straßenverkehrsvorschriften (z. B. Geschwindigkeitsübertretungen und Fahren unter Alkoholeinfluss) können dank eines verbesserten grenzüberschreitenden Informationsaustauschs geahndet werden. Denken Sie daran, dass in Irland, Malta, dem Vereinigten Königreich und Zypern Linksverkehr herrscht und dass in einigen Ländern (etwa in Belgien, den Niederlanden und Portugal) in der Regel „Rechts vor Links“ gilt. Mit dem Flugzeug Der europäische Luftverkehrsbinnenmarkt hat zu niedrigeren Flugpreisen und zu einer deutlich größeren Auswahl an Fluggesellschaften, Verbindungen und Dienstleistungen geführt. Dank der EU dürfen alle Fluggesellschaften, die die EU-Sicherheitsstandards erfüllen, jede Route innerhalb der EU bedienen, auch inländische Routen in einem anderen Land. Flugreisende können die Preise problemlos miteinander vergleichen, da die angegebenen Preise auch sämtliche Steuern, Gebühren und Zuschläge umfassen müssen. Für sämtliche von EU-Flughäfen abgehende Flüge gelten einheitliche EU-Vorschriften hinsichtlich der Sicherheitskontrollen von Passagieren, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck. EU-Vorschriften regeln, welche Gegenstände im Handgepäck und welche im aufgegebenen Gepäck untersagt sind. Vorläufig gelten auch noch Beschränkungen der im Handgepäck zulässigen Flüssigkeitsmenge. Ein erster Schritt zur Lockerung dieser Beschränkungen besteht darin, dass Passagiere auf Flughäfen in der EU zollfrei erworbene Flüssigkeiten im Handgepäck mitführen dürfen, sofern die gekauften Artikel und der Kassenbon im versiegelten Sicherheitsbeutel bleiben. Aufgrund der wirksamen Umsetzung strenger Standards gehört Europa zu den sichersten Luftverkehrsregionen der Welt. Als weitere Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit dürfen bestimmte nichteuropäische Fluggesellschaften den europäischen Luftraum nicht nutzen, wenn sie als unsicher eingestuft oder von ihren jeweiligen Luftfahrtbehörden nicht ausreichend beaufsichtigt werden. Mit dem Zug Die EU verfügt über ein Eisenbahnnetz von über 215 000 km Länge mit einem umfassenden grenzüberschreitenden Personenverkehrsangebot. Es gibt in mehreren Ländern Hochgeschwindigkeitsstrecken mit einer Gesamtlänge von mehr als 7 300 km (unter anderem zwischen London und Paris, Mailand und Rom sowie Barcelona und Madrid), auf denen die Züge bis zu 350 km/h erreichen. Und das Netz wächst immer weiter. Mit dem Schiff Die EU verfügt über viele bedeutende Seewege, auf denen – als Alternative zu oder in Kombination mit dem Straßen-, Luft- oder Eisenbahnverkehr – regelmäßige und hochwertige Verbindungen angeboten werden. Außerdem gibt es über 41 500 km schiffbare Flüsse, Kanäle und Seen. Die EU nimmt bei der Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr eine Vorreiterrolle ein. So hat sie sich für hohe Qualitätsstandards und strenge Regeln zum Schutz von Passagieren und Besatzungsmitgliedern eingesetzt, die auf Fähren oder Seeschiffen von und nach europäischen Häfen oder auf sonstigen Passagierschiffen innerhalb der EU unterwegs sind. Passagierrechte Die EU ist weltweit die einzige Region, in dem Fahr- bzw. Fluggästen bei allen Verkehrsträgern (Straße, Luft, Schiene und Wasser) umfassende Rechte zustehen. Passagiere, einschließlich solcher mit Mobilitätseinschränkungen, haben in der EU Anspruch auf präzise, zeitnahe und zugängliche Information, auf Hilfe/Betreuung sowie (unter bestimmten Voraussetzungen) auf Entschädigung bei Annullierungen und großen Verspätungen. Busreisende Alle Busreisenden haben ein Recht darauf, vor und während der Reise angemessen über die bestehenden Angebote und über ihre Rechte informiert zu werden. Bei grenzüberschreitenden Reisen ab einer Länge von 250 km kommt bei einer Verspätung oder Annullierung der Fahrt u. a. das Recht auf Hilfe/Betreuung, Rückerstattung oder Umbuchung hinzu. Flugreisende Wenn Ihr Flug Verspätung hat oder annulliert wird oder wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird, haben Sie als Fluggast ein Recht auf Information, Erstattung, Umbuchung, Entschädigung (in bestimmten Fällen) und Hilfe/Betreuung. Diese Rechte gelten auf allen Flügen ab einem Flughafen in der EU und auf den Flügen in die EU, die von einer Fluggesellschaft der EU durchgeführt werden. Die Fluggesellschaften haften bei Unfällen sowie für verlorenes, fehlgeleitetes oder beschädigtes Gepäck. Auch bei Pauschalreisen haben Fluggäste bestimmte Rechte. Bahnreisende Auf allen grenzüberschreitenden Verbindungen innerhalb der EU haben Sie bei großen Verspätungen oder Zugausfällen ein Recht auf zeitnahe Information sowie auf Erstattung, Umbuchung, Hilfe/Betreuung und Entschädigung. Die Rechte auf Inlandsstrecken können von Land zu Land unterschiedlich sein. Schiffsreisende Auch die Passagiere im Binnenschiffs- und im Seeverkehr genießen Rechte. Unter anderem haben sie Anspruch auf Erstattung, Umbuchung, Entschädigung und Hilfe/ Betreuung, wenn ihr Schiff verspätet ist oder ausfällt, sowie auf leicht zugängliche Informationen. Diese Rechte gelten – mit einigen Ausnahmen – für alle Reisenden, die mit einem Schiff von oder zu einem Hafen innerhalb der EU unterwegs sind oder die eine Kreuzfahrt unternehmen, welche in einem EU-Hafen beginnt. Reisende mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität Reisende mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität haben Anspruch auf kostenlose Betreuung/Hilfe in Flughäfen, Bahnhöfen, Häfen und bestimmten Busterminals sowie an Bord von Flugzeugen, Zügen, Schiffen und Fernbussen. Das Beförderungsunternehmen oder der Betreiber des Flughafens, Bahnhofs usw. sollte entweder bei der Buchung oder beim Fahrkartenkauf, spätestens aber 48 Stunden vor Reiseantritt (bei Fernbussen spätestens 36 Stunden vorher) über besondere Erfordernisse informiert werden. Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, können Sie mit dem einheitlichen europäischen Parkausweis für Personen mit Behinderung nicht nur in Ihrem eigenen Land die Behindertenparkplätze nutzen, sondern überall in der EU. Beschwerden Falls Sie meinen, während einer Reise nicht zu Ihrem Recht gekommen zu sein, richten Sie Ihre Beschwerde oder Forderung bitte zunächst an das betreffende Beförderungsunternehmen oder an den Betreiber des betreffenden Flughafens, Bahnhofs, Hafens oder Busterminals. Sind Sie mit der Reaktion nicht zufrieden, so können Sie sich an die für den jeweiligen Verkehrsträger zuständige nationale Stelle wenden. Weitere Informationen erhalten Sie unter der gebührenfreien Europe-DirectNummer 00 800 6 7 8 9 10 11; dort erfahren Sie auch, welche Stelle in Ihrem Fall zuständig ist. Im Übrigen können Sie mithilfe der App Your Passenger Rights (Ihre Rechte als Fahrgast bzw. Passagier) prüfen, welche Rechte Sie haben und wie Sie sie geltend machen können. Gesundheit Zugang zu medizinischer Versorgung Als EU-Bürgerin oder -Bürger haben Sie bei plötzlicher Erkrankung oder bei einem Unfall während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem EU-Land sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Anspruch auf Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems, und zwar unter denselben Voraussetzungen und zu denselben Kosten wie die Menschen, die in diesem Land versichert sind. Jedes Land hat seine eigenen Bestimmungen für die öffentliche Gesundheitsversorgung. In manchen Ländern ist die Behandlung kostenlos, in anderen müssen Sie einen Teil der Kosten übernehmen, oder Sie müssen zunächst den Gesamtbetrag bezahlen und anschließend die Erstattung beantragen. Bewahren Sie also alle Rechnungen, Rezepte und Quittungen auf. Stellen Sie den Erstattungsantrag schon von Ihrem Reiseland aus oder aber gleich nach Ihrer Rückkehr. Die Europäische Krankenversicherungskarte beweist, dass Sie in einem EU-Land versichert sind; dies verringert den Verwaltungsaufwand und erleichtert die Kostenerstattung. Sie erhalten diese Karte kostenfrei von Ihrer Krankenversicherung. In einigen Ländern befindet sich die Karte auf der Rückseite der nationalen Karte, in anderen Ländern werden separate Karten ausgestellt. Die App European Health Insurance Card (Europäische Krankenversicherungskarte) informiert über Notfallnummern und darüber, welche Leistungen versichert sind und wie Sie eine Erstattung beantragen können. Reiseversicherung Die Europäische Krankenversicherungskarte ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung, da damit möglicherweise nicht alle Kosten und in keinem Fall eine Rückführung abgedeckt sind. Gegen diese Risiken sollten Sie nötigenfalls eine gesonderte Reiseversicherung abschließen. Medikamente Ein Rezept Ihres Arztes gilt in allen EU-Ländern, doch sollten Sie sich vergewissern, ob das verschriebene Medikament auch in dem von Ihnen besuchten Land verkäuflich und verfügbar ist. Lassen Sie sich eine Auslandsverschreibung ausstellen. Sie macht es der Apotheke im Ausland leichter, weil in einem solchen Rezept übersichtlich angegeben ist, welches Medikament verschrieben wurde (u. a. der generische Name, der Handelsname und die Dosierung) und wer es wem verschrieben hat. Impfungen Für Reisen innerhalb der EU sind in der Regel keine Impfungen erforderlich. Impfvorschriften bzw. -empfehlungen bestehen lediglich für bestimmte Überseegebiete der EU. Informieren Sie sich vor der Abreise bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Badegewässer Um die Gesundheit von Badenden und die Umwelt zu schützen, bestehen für EU-Badegewässer strenge Vorschriften. Die Wasserqualität an den 22 000 Badeplätzen in der EU bleibt hoch: Über 94 % genügen den Mindestanforderungen an die Wasserqualität, und bei 83 % wird die Wasserqualität sogar als „ausgezeichnet“ eingestuft. An diesen Badeplätzen informieren amtliche Symbole über die Wasserqualität. Zeitzonen Sommerzeit Am 29. März 2015 (Beginn der Sommerzeit) werden die Uhren in der gesamten EU um eine Stunde vor- und am 25. Oktober 2015 (Beginn der Winterzeit) um eine Stunde zurückgestellt. Die entsprechenden Daten für 2016 sind der 27. März und der 30. Oktober. GMT GMT +1 GMT +2 GMT +3 GMT +4 GMT +5 Kommunikation Sprachen Europa verfügt über eine besonders große Sprachenvielfalt. Die wichtigsten Sprachfamilien in der EU sind die germanische, die romanische, die slawische, die baltische und die keltische. Neben den 24 Amtssprachen der EU gibt es in Europa noch viele weitere, zum Teil seltener gesprochene Sprachen. Über 50 % der Europäerinnen und Europäer geben an, dass sie sich noch in mindestens einer anderen Sprache als ihrer Muttersprache unterhalten können; ein Viertel spricht sogar mindestens zwei weitere Sprachen. Oft erleichtern Ihnen schon ein paar ganz einfache Ausdrücke den Aufenthalt im europäischen Ausland. Beispielsweise heißt „danke“ in den einzelnen Sprachen so. Bulgarisch Dänisch Deutsch Englisch Estnisch Finnisch Französisch Griechisch Irisch Italienisch Kroatisch Lettisch Blagodarya Tak Danke Thank you Aitäh Kiitos Merci Efkaristo Go raibh maith agat Grazie Hvala Paldies Litauisch Maltesisch Niederländisch Polnisch Portugiesisch Rumänisch Schwedisch Slowakisch Slowenisch Ačiū Grazzi Bedankt Dziękuję Obrigado Mulţumesc Tack Ďakujem Hvala Spanisch Tschechisch Ungarisch Gracias Děkuji Köszönöm Telefonieren In der gesamten EU ist bei Auslandsgesprächen zunächst die 00 zu wählen. Vorwahlen der einzelnen Länder: 43 32 359 357 420 49 45 34 372 33 358 44 30 36 Österreich Belgien Bulgarien Zypern Tschechische Republik Deutschland Dänemark Spanien Estland Frankreich Finnland Vereinigtes Königreich Griechenland Ungarn 385 39 353 352 370 371 356 31 351 48 40 46 421 386 Kroatien Italien Irland Luxemburg Litauen Lettland Malta Niederlande Portugal Polen Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Handynutzung Dank der EU-Vorschriften sind die Kosten für die Nutzung von Handys und ähnlichen Geräten im Ausland deutlich gesunken. Bei vielen mobilen Diensten – Anrufen, SMS und DatenDownloads – sparen Sie heute 80-90 % gegenüber den Preisen von 2007. Dies ist durch die Einführung von Höchstpreisen erreicht worden. Dies sind die höchstzulässigen Gebühren; die Netzbetreiber dürfen auch günstigere Tarife anbieten – achten Sie also auf spezielle Angebote! Wenn Sie innerhalb der EU eine Grenze überqueren, erhalten Sie von Ihrem Mobilfunkanbieter eine Nachricht mit den Preisen (für ab- und eingehende Anrufe, SMS und Internetnutzung) in dem Land, in das Sie gerade gekommen sind. Um Sie vor übermäßigen Roamingkosten zu bewahren, wird das Herunterladen von Daten auf Ihr mobiles Gerät weltweit gestoppt, sobald Sie einen Rechnungsbetrag von 50 EUR oder eine andere vorab festgelegte Schwelle erreichen. Wenn 80 % dieses Betrags verbraucht sind, erhalten Sie eine Warnmeldung. Seit Juli 2014 dürfen Verbraucher getrennte Roamingverträge abschließen: Sie können sich dann – ohne die SIM-Karte austauschen zu müssen – für ein günstigeres Roamingangebot eines Unternehmens in dem von Ihnen bereisten Land oder eines Konkurrenzunternehmens in Ihrem eigenen Land entscheiden. Briefmarken Briefmarken dürfen nur in dem Land verwendet werden, in dem sie gekauft wurden. Dies gilt auch für auf Euro lautende Briefmarken. Elektrizität Die Stromversorgung erfolgt in ganz Europa mit 220-240 V/50 Hz-Wechselstrom. In Irland, Malta, dem Vereinigten Königreich und Zypern werden dreipolige Stecker verwendet, in allen anderen EU-Ländern zweipolige, die jedoch nicht völlig identisch sind. Dennoch dürften Sie Ihre Geräte mit zweipoligen Steckern überall benutzen können. Adapter erhalten Sie üblicherweise an Flughäfen und in Ferienorten. Reisetipps In Europa gibt es unglaublich viel zu sehen und zu unternehmen. Anregungen und Informationen finden Sie auf unserer Website zu den interessantesten europäischen Reisezielen (http://www.visiteurope.com) sowie auf den Internetseiten der offiziellen Tourismuszentralen der einzelnen EU-Länder. Die Länderkürzel entsprechen den Kfz-Länderkennzeichen. Österreich http://www.austria.info Kroatien http://www.croatia.hr Belgien http://www.visitflanders.com http://www.opt.be Bulgarien http://bulgariatravel.org Italien http://www.enit.it Irland http://www.discoverireland.ie Luxemburg http://www.ont.lu Litauen http://www.visitlithuania.net Lettland http://www.latvia.travel Malta http://www.visitmalta.com Niederlande http://www.holland.com Portugal http://www.visitportugal.com Polen http://www.poland.travel Rumänien http://www.romaniatourism.com Schweden http://www.visitsweden.com Zypern http://www.visitcyprus.com Tschechische Republik http://www.czechtourism.com Deutschland http://www.germany.travel Dänemark http://www.visitdenmark.com Spanien http://www.spain.info Estland http://www.visitestonia.com Frankreich http://int.rendezvousenfrance. com/ Finnland http://www.visitfinland.com Vereinigtes Königreich http://www.visitbritain.com Griechenland http://www.visitgreece.gr Ungarn http://www.gotohungary.com Slowakei http://www.slovakia.travel Slowenien http://www.slovenia.info Die EU unterstützt und fördert jedes Jahr zahlreiche kulturelle Projekte und Veranstaltungen in ganz Europa, darunter die „Kulturhauptstädte Europas“. Sie stellt Mittel für Ausstellungen und Veranstaltungen bereit, die das Kulturerbe der ausgewählten Städte zur Geltung bringen und eine Vielzahl von Künstlern und Darstellern aus der ganzen EU zusammenführen. Kulturhauptstädte 2015 sind das als Stadt der Kultur bekannte Mons in der Wallonie im Südwesten Belgiens und die am Zusammenfluss von vier Flüssen gelegene tschechische Stadt Plzeň (Pilsen) in Westböhmen. Im Jahr 2016 werden sich die baskische Stadt DonostiaSan Sebastián an der Biskaya in Nordspanien und das multikulturelle Wrocław (Breslau) in Niederschlesien, Polen, den Titel teilen. Haustiere Der bei jedem Tierarzt erhältliche „EU-Heimtierausweis“ erleichtert das grenzüberschreitende Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen. Alle Hunde, Katzen und Frettchen müssen einen solchen Ausweis haben und zur Identifikation entweder einen elektronischen Mikrochip oder eine deutlich lesbare, vor Juli 2011 angebrachte Tätowierung tragen. Sie müssen außerdem gegen Tollwut geimpft sein; genaue Angaben hierzu sind im Heimtierausweis einzutragen. Die Impfung muss nach der Implantation des Mikrochips bzw. nach der Tätowierung stattfinden. Darüber hinaus müssen Hunde vor Reisen nach Irland, Malta, Finnland und in das Vereinigte Königreich von einem Tierarzt einer speziellen Bandwurmbehandlung unterzogen werden. Die Behandlung muss ein bis fünf Tage vor der Ankunft in einem dieser Länder erfolgt und im Heimtierausweis vermerkt sein. Der EU-Heimtierausweis gilt nur für Hunde, Katzen und Frettchen. Wenn Sie andere Tiere auf Ihrer Reise mitnehmen möchten (z. B. Kaninchen, Vögel oder Nager), sprechen Sie bitte mit Ihrem Tierarzt. Im Notfall Einheitliche Europäische Notrufnummer: 112 Die Rettungsdienste sind in jedem EU-Land unter der gebührenfreien Nummer 112 zu erreichen (Festnetz und Handy). Bei Verlust oder Diebstahl Melden Sie jeden Diebstahl bei der örtlichen Polizei. Wenn Sie vor Gericht oder bei Ihrer Versicherung Ansprüche geltend machen wollen, muss ein Polizeiprotokoll vorliegen. Lassen Sie verlorene oder gestohlene Bankkarten sofort sperren. Wurde Ihnen der Reisepass gestohlen, so verständigen Sie ein Konsulat oder die Botschaft Ihres Heimatlandes sowie die Polizei. Wenn Sie sich in einem Land außerhalb der EU befinden und Ihr eigenes Land dort nicht vertreten ist, können Sie sich an ein Konsulat oder die Botschaft jedes anderen EU-Landes wenden. Weitere Informationen über die Europäische Union Die EU im Internet Informationen über die Europäische Union sind in allen Amtssprachen abrufbar unter: europa.eu Besuchen Sie uns! In ganz Europa gibt es Hunderte von örtlichen EUInformationszentren. Die Anschrift des nächstgelegenen Zentrums finden Sie unter: europedirect.europa.eu Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns! Europe Direct beantwortet Ihre Fragen über die Europäische Union. Sie erreichen diesen Dienst über die gebührenfreie Rufnummer 00 800 6 7 8 9 10 11 (einige Mobilfunkbetreiber gewähren keinen Zugang zu „00800“-Nummern oder berechnen möglicherweise eine Gebühr) oder gebührenpflichtig von außerhalb der EU: +32 22999696 bzw. per E-Mail über europedirect.europa.eu Lesenswertes Veröffentlichungen über die EU sind nur einen Mausklick entfernt auf der Website des EU Bookshop: bookshop.europa.eu Für Auskünfte und Veröffentlichungen über die Europäische Union in deutscher Sprache wenden Sie sich bitte an: Vertretungen der Europäischen Kommission Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland Unter den Linden 78 10117 Berlin DEUTSCHLAND Tel. +49 302280-2000 Internet: ec.europa.eu/ deutschland/ E-Mail: eu-de-kommission@ ec.europa.eu Vertretung in Belgien Rue de la Loi 170 1040 Bruxelles BELGIEN Tel. +32 22953844 Internet: ec.europa.eu/belgium/ E-Mail: comm-rep-bru@ ec.europa.eu Regionalvertretung der Europäischen Kommission in München Bob-van-Benthem-Platz 1 80469 München DEUTSCHLAND Tel. +49 892424480 E-Mail: eu-de-muenchen@ ec.europa.eu Vertretung in Österreich Haus der Europäischen Union Wipplingerstraße 35 1010 Wien ÖSTERREICH Tel. +43 151618-0 Internet: ec.europa.eu/austria/ E-Mail: comm-rep-vie@ ec.europa.eu Vertretung in Luxemburg Europahaus Regionalvertretung der 7, rue du Marché-aux-Herbes Europäischen Kommission in 1728 Luxembourg Bonn LUXEMBURG Bertha-von-Suttner-Platz 2-4 Tel. +352 4301-34925 53111 Bonn Internet: ec.europa.eu/ DEUTSCHLAND luxembourg/ Tel. +49 228530090 E-Mail: comm_rep_lux@ E-Mail: [email protected] ec.europa.eu Europäisches Parlament Informationsbüro Informationsbüro für Deutschland Europäisches Haus Unter den Linden 78 10117 Berlin DEUTSCHLAND Tel. +49 302280-1000 Internet: europarl.de E-Mail: epberlin@europarl. europa.eu Informationsbüro München Bob-van-Benthem-Platz 1 80469 München DEUTSCHLAND Tel. +49 892020-8790 Internet: europarl.de E-Mail: epmuenchen@europarl. europa.eu Informationsbüro für Belgien Rue Wiertz 60 1047 Bruxelles BELGIEN Tel. +32 22842005 Internet: europarl.be E-Mail: epbrussels@europarl. europa.eu Informationsbüro für Luxemburg Europahaus 7, rue du Marché-aux-Herbes 2929 Luxembourg LUXEMBURG Tel. +352 4300-22597 Internet: europarl.lu/ E-Mail: epluxembourg@europarl. europa.eu Informationsbüro für Österreich Haus der Europäischen Union Wipplingerstraße 35 1010 Wien ÖSTERREICH Tel. +43 151617-0 Internet: europarl.at E-Mail: epwien@europarl. europa.eu Vertretungen der Europäischen Kommission und Büros des Europäischen Parlaments bestehen auch in den übrigen Ländern der Europäischen Union. Delegationen der Europäischen Union bestehen in anderen Teilen der Welt. Auf der Website „Ihr Europa“ können Sie sich umfassender darüber informieren, welche Rechte Ihnen zustehen, wenn Sie in der EU leben, arbeiten oder reisen: ec.europa.eu/youreurope Europäische Kommission Generaldirektion Kommunikation Referat Bürgerinformation 1049 Brüssel BELGIEN Manuskript abgeschlossen im November 2014 © Europäische Union, 2015 Nachdruck gestattet. Für die Verwendung oder den Nachdruck einzelner Fotos muss die Genehmigung des Urheberrechtsinhabers eingeholt werden. Illustrationen: © iStockphoto.com/akindo; © iStockphoto.com/dutchicon; © thenounproject.com/Rémy Médard ISBN 978-92-79-41217-2 doi:10.2775/65501 Im Notfall Einheitliche Europäische Notrufnummer: 112 Die Rettungsdienste sind in jedem EU-Land unter der gebührenfreien Nummer 112 zu erreichen (Festnetz und Handy). Melden Sie jeden Diebstahl bei der örtlichen Polizei. Wenn Sie vor Gericht oder bei Ihrer Versicherung Ansprüche geltend machen wollen, muss ein Polizeiprotokoll vorliegen. Lassen Sie verlorene oder gestohlene Bankkarten sofort sperren. Wurde Ihnen der Reisepass gestohlen, so verständigen Sie ein Konsulat oder die Botschaft Ihres Heimatlandes sowie die Polizei. Wenn Sie sich in einem Land außerhalb der EU befinden und Ihr eigenes Land dort nicht vertreten ist, können Sie sich an ein Konsulat oder die Botschaft jedes anderen EU-Landes wenden. Seit Juli 2014 dürfen Verbraucher getrennte Roamingverträge abschließen: Sie können sich dann – ohne die SIM-Karte austauschen zu müssen – für ein günstigeres Roamingangebot eines Unternehmens in dem von Ihnen bereisten Land oder eines Konkurrenzunternehmens in Ihrem eigenen Land entscheiden. Weitere Informationen über die Europäische Union Briefmarken Informationen über die Europäische Union sind in allen Amtssprachen abrufbar unter: europa.eu (KKS) (1) (KKS) (1) Belgien EUROPÄISCHES NORDMEER WEISSES MEER Die EU im Internet N Besuchen Sie uns! ER BU A SE N In ganz Europa gibt es Hunderte von örtlichen EUInformationszentren. Die Anschrift des nächstgelegenen Zentrums finden Sie unter: europedirect.europa.eu Europe Direct beantwortet Ihre Fragen über die Europäische Union. Sie erreichen diesen Dienst über die gebührenfreie Rufnummer 00 800 6 7 8 9 10 11 (einige Mobilfunkbetreiber gewähren keinen Zugang zu „00800“-Nummern oder berechnen möglicherweise eine Gebühr) oder gebührenpflichtig von außerhalb der EU: +32 22999696 bzw. per E-Mail über europedirect.europa.eu ME Herzegowina HER Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns! E H E E C S S S T I O GUADELOUPE (FR) Graciosa 39°N AÇORES (PT) MADEIRA (PT) CANARIAS (ES) MARTINIQUE (FR) 39°N GUYANE (FR) MAYOTTE (FR) 31°W Terceira LA RÉUNION (FR) São Jorge Faial Pico (FR) 38° Saint-Martin AÇORES (PT) 17°W DER KANAL Madeira Ponta Delgada Saint-Barthélemy ATLANTISCHER OZEAN MADEIRA (PT) Porto Santo 33°N 18°N São Miguel 28° 29°W 63°W GUADELOUPE (FR) ATLANTISCHER OZEAN Santa Maria 37°N Ilhas Desertas Funchal Grande-Terre 30°N Ilhas Selvagens 27° 16°W 26° 25° Basse-Terre 100 km 18°W 16°N 17° 15° 16° 14° BasseTerre MarieGalante 61°30’ W Alegranza ATLANTISCHER OZEAN 100 km Graciosa MARTINIQUE (FR) Lanzarote 29° CANARIAS (ES) La Palma LAS PALMAS Santa Cruz de Tenerife Fort-de-France Lobos 14°30’ N Tenerife Fuerteventura 100 km Gran Canaria El Hierro 18°W GOLF VON BISKAYA Manuskript abgeschlossen im November 2014 Illustrationen: © iStockphoto.com/akindo; © iStockphoto.com/dutchicon; © thenounproject.com/Rémy Médard ISBN 978-92-79-41217-2 doi:10.2775/65501 13°S 5°N 45°E 100 km GUYANE (FR) LA RÉUNION (FR) Saint-Denis po ck 21°S BRASIL SCHWARZES MEER GOLF VON LION A I Europäische Kommission Generaldirektion Kommunikation Referat Bürgerinformation 1049 Brüssel BELGIEN Mamoudzou 50°W ATLANTISCHER OZEAN Cayenne SURINAME T I S C H E S M E E R TYRRHENISCHES MEER Nachdruck gestattet. Für die Verwendung oder den Nachdruck einzelner Fotos muss die Genehmigung des Urheberrechtsinhabers eingeholt werden. INDISCHER OZEAN 14° 55° Informationsbüro für Luxemburg Europahaus 7, rue du Marché-aux-Herbes 2929 Luxembourg LUXEMBURG Tel. +352 4300-22597 Internet: europarl.lu/ E-Mail: epluxembourg@europarl. europa.eu © Europäische Union, 2015 MAYOTTE (FR) 15° Paramaribo 100 km Informationsbüro für Österreich Haus der Europäischen Union Wipplingerstraße 35 1010 Wien ÖSTERREICH Tel. +43 151617-0 Internet: europarl.at E-Mail: epwien@europarl. europa.eu 16° 100 km Vertretungen der Europäischen Kommission und Büros des Europäischen Parlaments bestehen auch in den übrigen Ländern der Europäischen Union. Delegationen der Europäischen Union bestehen in anderen Teilen der Welt. Auf der Website „Ihr Europa“ können Sie sich umfassender darüber informieren, welche Rechte Ihnen zustehen, wenn Sie in der EU leben, arbeiten oder reisen: ec.europa.eu/youreurope 17° oni Informationsbüro München Bob-van-Benthem-Platz 1 80469 München DEUTSCHLAND Tel. +49 892020-8790 Internet: europarl.de E-Mail: epmuenchen@europarl. europa.eu Informationsbüro für Belgien Rue Wiertz 60 1047 Bruxelles BELGIEN Tel. +32 22842005 Internet: europarl.be E-Mail: epbrussels@europarl. europa.eu 61°W 28°N Europäisches Parlament Informationsbüro Informationsbüro für Deutschland Europäisches Haus Unter den Linden 78 10117 Berlin DEUTSCHLAND Tel. +49 302280-1000 Internet: europarl.de E-Mail: epberlin@europarl. europa.eu ATLANTISCHER OZEAN Las Palmas de Gran Canaria La Gomera R Der EU-Heimtierausweis gilt nur für Hunde, Katzen und Frettchen. Wenn Sie andere Tiere auf Ihrer Reise mitnehmen möchten (z. B. Kaninchen, Vögel oder Nager), sprechen Sie bitte mit Ihrem Tierarzt. 28°W Corvo Flores D Darüber hinaus müssen Hunde vor Reisen nach Irland, Malta, Finnland und in das Vereinigte Königreich von einem Tierarzt einer speziellen Bandwurmbehandlung unterzogen werden. Die Behandlung muss ein bis fünf Tage vor der Ankunft in einem dieser Länder erfolgt und im Heimtierausweis vermerkt sein. KELTISCHE SEE SANTA CRUZ DE TENERIFE Haustiere Der bei jedem Tierarzt erhältliche „EU-Heimtierausweis“ erleichtert das grenzüberschreitende Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen. Alle Hunde, Katzen und Frettchen müssen einen solchen Ausweis haben und zur Identifikation entweder einen elektronischen Mikrochip oder eine deutlich lesbare, vor Juli 2011 angebrachte Tätowierung tragen. Sie müssen außerdem gegen Tollwut geimpft sein; genaue Angaben hierzu sind im Heimtierausweis einzutragen. Die Impfung muss nach der Implantation des Mikrochips bzw. nach der Tätowierung stattfinden. DIE NICHTKONTINENTALEN UND ÜBERSEEISCHEN GEBIETE DER MITGLIEDSTAATEN A Kulturhauptstädte 2015 sind das als Stadt der Kultur bekannte Mons in der Wallonie im Südwesten Belgiens und die am Zusammenfluss von vier Flüssen gelegene tschechische Stadt Plzeň (Pilsen) in Westböhmen. Im Jahr 2016 werden sich die baskische Stadt DonostiaSan Sebastián an der Biskaya in Nordspanien und das multikulturelle Wrocław (Breslau) in Niederschlesien, Polen, den Titel teilen. http://europa.eu Mar Die EU unterstützt und fördert jedes Jahr zahlreiche kulturelle Projekte und Veranstaltungen in ganz Europa, darunter die „Kulturhauptstädte Europas“. Sie stellt Mittel für Ausstellungen und Veranstaltungen bereit, die das Kulturerbe der ausgewählten Städte zur Geltung bringen und eine Vielzahl von Künstlern und Darstellern aus der ganzen EU zusammenführen. Vertretung in Österreich Haus der Europäischen Union Wipplingerstraße 35 1010 Wien ÖSTERREICH Tel. +43 151618-0 Internet: ec.europa.eu/austria/ E-Mail: comm-rep-vie@ ec.europa.eu K Oya Slowakei http://www.slovakia.travel Slowenien http://www.slovenia.info Regionalvertretung der Europäischen Kommission in München Bob-van-Benthem-Platz 1 80469 München DEUTSCHLAND Tel. +49 892424480 E-Mail: eu-de-muenchen@ ec.europa.eu A NORDSEE Vertretung in Belgien Rue de la Loi 170 1040 Bruxelles BELGIEN Tel. +32 22953844 Internet: ec.europa.eu/belgium/ E-Mail: comm-rep-bru@ ec.europa.eu Vertretung in Luxemburg Europahaus Regionalvertretung der 7, rue du Marché-aux-Herbes Europäischen Kommission in 1728 Luxembourg Bonn LUXEMBURG Bertha-von-Suttner-Platz 2-4 Tel. +352 4301-34925 53111 Bonn Internet: ec.europa.eu/ DEUTSCHLAND luxembourg/ Tel. +49 228530090 E-Mail: comm_rep_lux@ E-Mail: [email protected] ec.europa.eu G R T Italien http://www.enit.it Irland http://www.discoverireland.ie Luxemburg http://www.ont.lu Litauen http://www.visitlithuania.net Lettland http://www.latvia.travel Malta http://www.visitmalta.com Niederlande http://www.holland.com Portugal http://www.visitportugal.com Polen http://www.poland.travel Rumänien http://www.romaniatourism.com Schweden http://www.visitsweden.com Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland Unter den Linden 78 10117 Berlin DEUTSCHLAND Tel. +49 302280-2000 Internet: ec.europa.eu/ deutschland/ E-Mail: eu-de-kommission@ ec.europa.eu A SK R N Belgien http://www.visitflanders.com http://www.opt.be Bulgarien http://bulgariatravel.org Vertretungen der Europäischen Kommission E A Kroatien http://www.croatia.hr Für Auskünfte und Veröffentlichungen über die Europäische Union in deutscher Sprache wenden Sie sich bitte an: L Österreich http://www.austria.info Veröffentlichungen über die EU sind nur einen Mausklick entfernt auf der Website des EU Bookshop: bookshop.europa.eu T Die Länderkürzel entsprechen den Kfz-Länderkennzeichen. Lesenswertes A In Europa gibt es unglaublich viel zu sehen und zu unternehmen. Anregungen und Informationen finden Sie auf unserer Website zu den interessantesten europäischen Reisezielen (http://www.visiteurope.com) sowie auf den Internetseiten der offiziellen Tourismuszentralen der einzelnen EU-Länder. Zypern http://www.visitcyprus.com Tschechische Republik http://www.czechtourism.com Deutschland http://www.germany.travel Dänemark http://www.visitdenmark.com Spanien http://www.spain.info Estland http://www.visitestonia.com Frankreich http://int.rendezvousenfrance. com/ Finnland http://www.visitfinland.com Vereinigtes Königreich http://www.visitbritain.com Griechenland http://www.visitgreece.gr Ungarn http://www.gotohungary.com (KKS) (1) R Reisetipps (KKS) (1) BO T T N I S C Die Stromversorgung erfolgt in ganz Europa mit 220-240 V/50 Hz-Wechselstrom. In Irland, Malta, dem Vereinigten Königreich und Zypern werden dreipolige Stecker verwendet, in allen anderen EU-Ländern zweipolige, die jedoch nicht völlig identisch sind. Dennoch dürften Sie Ihre Geräte mit zweipoligen Steckern überall benutzen können. Adapter erhalten Sie üblicherweise an Flughäfen und in Ferienorten. BARENTSSEE E Elektrizität EU-Länder, in denen der Euro nicht gilt. Bei Verlust oder Diebstahl Wenn Sie innerhalb der EU eine Grenze überqueren, erhalten Sie von Ihrem Mobilfunkanbieter eine Nachricht mit den Preisen (für ab- und eingehende Anrufe, SMS und Internetnutzung) in dem Land, in das Sie gerade gekommen sind. Um Sie vor übermäßigen Roamingkosten zu bewahren, wird das Herunterladen von Daten auf Ihr mobiles Gerät weltweit gestoppt, sobald Sie einen Rechnungsbetrag von 50 EUR oder eine andere vorab festgelegte Schwelle erreichen. Wenn 80 % dieses Betrags verbraucht sind, erhalten Sie eine Warnmeldung. Briefmarken dürfen nur in dem Land verwendet werden, in dem sie gekauft wurden. Dies gilt auch für auf Euro lautende Briefmarken. EU-Länder, in denen der Euro gilt. Z Dank der EU-Vorschriften sind die Kosten für die Nutzung von Handys und ähnlichen Geräten im Ausland deutlich gesunken. Bei vielen mobilen Diensten – Anrufen, SMS und DatenDownloads – sparen Sie heute 80-90 % gegenüber den Preisen von 2007. Dies ist durch die Einführung von Höchstpreisen erreicht worden. Dies sind die höchstzulässigen Gebühren; die Netzbetreiber dürfen auch günstigere Tarife anbieten – achten Sie also auf spezielle Angebote! O Handynutzung M I T ÄGÄISCHES MEER T E IONISCHES MEER L M E E R 50° INDISCHER OZEAN 55°30’ W 100 km
© Copyright 2024 ExpyDoc