Merkblatt - Autonome Provinz Bozen

AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL
PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE
Abteilung 19 – Arbeit
Amt 19.3 - Arbeitsservice
Ripartizione 19 – Lavoro
Ufficio 19.3 - Ufficio servizio lavoro
MERKBLATT
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
der Arbeitslosenstatus wird Ihnen zuerkannt, falls Sie beschäftigungslos sind und aktiv Arbeit
suchen sowie uns Ihre sofortige Arbeitsbereitschaft erklären.
Bitte berücksichtigen Sie die nachfolgenden Punkte:
Sie verlieren den Arbeitslosenstatus,
a) falls Sie ein angemessenes Arbeitsangebot ablehnen,
- das mit Ihrer beruflichen Qualifikation vereinbar ist,
- das eine Entlohnung in der Höhe von mindestens 75% Ihrer bisherigen Entlohnung bietet,
- bei dem der Arbeitsort nicht mehr als 50 km vom Wohnort entfernt ist,
- bei dem der Arbeitsort in weniger als 80 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist,
- bei dem der Arbeitsort mehr als 50 km vom Wohnort entfernt ist und der Betrieb eine Unterkunft
bietet; dies gilt bei einer Arbeitslosigkeit von mehr als 3 Monaten,
b) falls Sie eine im Aktionsplan vereinbarte Maßnahme nicht einhalten,
c) falls Sie nicht zum Beratungsgespräch ins Arbeitsvermittlungszentrum kommen. Sollten Sie den
vereinbarten Termin aus triftigen Gründen nicht wahrnehmen können, müssen Sie dies vorab
dem Arbeitsvermittlungszentrum mitteilen.
In diesen Fällen können Sie sich erst wieder nach Ablauf von drei Monaten ab
Aberkennungsdatum arbeitslos melden.
Ihr Arbeitslosenstatus wird automatisch aberkannt, wenn Sie ein Arbeitsverhältnis beginnen.
Der Arbeitslosenstatus wird von Amts wegen aberkannt:
a) nach 3 Monaten, falls Sie erklärt haben, dass Sie eine sichere Einstellungszusage haben und
nicht innerhalb der selben Frist bei uns erneut persönlich vorstellig werden, um Ihre weitere
Verfügbarkeit zu erklären,
b) nach 6 Monaten, falls Sie erklärt haben, saisonsbedingt arbeitslos zu sein (Landwirtschaft und
Gastgewerbe) und nicht innerhalb der selben Frist erneut bei uns persönlich vorstellig werden,
um Ihre weitere Verfügbarkeit zu erklären,
c) nach 12 Monaten, falls Sie erklärt haben, dass Sie innerhalb des ersten Lebensjahres Ihres
Kindes gekündigt haben und nicht innerhalb der selben Frist erneut bei uns persönlich vorstellig
werden, um Ihre weitere Verfügbarkeit zu erklären.
Sollten Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit eine Arbeit aufnehmen, können Sie die Beibehaltung des
Arbeitslosenstatus beantragen, falls das persönliche, steuerfreie Jahreseinkommen 8.000 Euro aus
lohnabhängiger Arbeit und 4.800 Euro aus selbständiger Tätigkeit nicht überschreitet. Der
schriftliche Antrag ist innerhalb von 30 Tagen ab Arbeitsbeginn einzureichen.
Die Aussetzung des Arbeitslosenstatus für Arbeitsverhältnisse bis zu 6 Monaten können Sie ebenso
schriftlich innerhalb von 30 Tagen ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses beantragen.
Sollten Sie eine anerkannte Invalidität oder eine gesundheitliche Beeinträchtigung haben, können
Sie sich gerne an unseren Arbeitseingliederungsdienst wenden.
Der Antrag auf Arbeitslosen- oder Mobilitätsgeld ist an das NISF/INPS bzw. an die ASWE zu stellen.
Genauere Auskünfte erhalten Sie bei den Patronaten.
Alle Änderungen der meldeamtlichen Daten sowie die Arbeitsaufnahme oder Ihre
Nichtverfügbarkeit müssen Sie dem Arbeitsvermittlungszentrum umgehend mitteilen.
Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 39100 Bozen
Tel. 0471 41 86 00 Fax 0471 41 86 19
http://www.provinz.bz.it/arbeit/
[email protected]
[email protected]
Steuer-Nr. 00390090215
Via Canonico Michael Gamper 1 39100 Bolzano
Tel. 0471 41 86 00 Fax 0471 41 86 19
http://www.provincia.bz.it/lavoro/
[email protected]
[email protected]
Cod.fisc. 00390090215