Text der Antwort - Südtiroler Landtag

AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL
PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE
Der Landeshauptmann
Il Presidente
Prot. Nr.
An den
Landtagsabgeordneten
Walter Blaas
Bozen,
u. z. K.
An den Präsidenten des Südtiroler Landtages
Dr. Thomas Widmann
Anfrage Nr. 1179 vom 16. Juni 2015 – Zusatzautosteuer „Superbollo“
Sehr geehrter L.-Abg. Walter Blaas,
ich nehme Bezug auf die Landtagsanfrage Nr. 1179 vom 16. Juni 2015, mit welcher Sie um Informationen
bezüglich der Zusatzautosteuer „Superbollo“ ersuchen, und teile Ihnen Folgendes mit:
1. Ist der Landesregierung die Problematik, dass die Zusatzsteuer getrennt von der normalen
Autosteuer zu entrichten ist, bekannt?
Die allgemeine Verwaltung der Kraftfahrzeug-Staatszusatzsteuer (Superbollo) ist Zuständigkeit der Agentur
der Einnahmen und erfolgt ausschließlich laut den staatlichen Bestimmungen (z.B. die vom Land
beschlossenen Befreiungen von der Zahlung der Kfz-Steuer gelten als Befreiung von der Zahlung des
„Superbollo“ nicht). Das Aufkommen der Kfz-Steuer des Landes steht als eigene Abgabe zur Gänze
unmittelbar der Provinz zu, nachdem jenes des „Superbollo“ in Höhe von 90%, als Anteil der Beteiligung an
den Ertrag aus der Zusatzsteuer, der Provinz vom Staat zugewiesen wird.
2. Aus welchen Gründen ist die Zusatzautosteuer getrennt von der normalen Autosteuer zu
entrichten?
Obwohl der „Superbollo“ zum Zeitpuntk der Fälligkeit des Zahlungstermins der Kraftfahrzeugsteuer des
Landes eingezahlt werden muss, können folglich die zwei Abgaben nicht in einer einzigen Zahlung entrichtet
werden, da sie verschiedenen Einhebungsstellen zugeschrieben werden: die erste dem Staat, die zweite
den Regionen bzw. Autonomen Provinzen.
Silvius-Magnago-Platz 1y 39100 Bozen
Tel. 0471 41 22 22-23 y Fax 0471 41 22 99
http://www.provinz.bz.it
[email protected]
St.Nr./MwSt. 00390090215
Piazza Silvius Magnago 1y 39100 Bolzano
Tel. 0471 41 22 22-23 y Fax 0471 41 22 99
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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL
PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE
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3. Werden Bestrebungen angedacht, dass künftig die Zusatzautosteuer gemeinsam mit der normalen
Autosteuer zu entrichten ist? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht?
Der “Superbollo” muss gezwungenermaßen mit dem Vordruck "F24 – elementi identificativi" eingezahlt
werden; daher können für diesen nicht die verschiedenen anderen Kanäle verwendet werden, welche für die
Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer des Landes zugelassen sind.
In der Hoffnung, ausführliche und zufriedenstellende Informationen geliefert zu haben, verbleibe ich mit
freundlichen Grüßen.
Der Landeshauptmann
Arno Kompatscher