AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Der Landeshauptmann Il Presidente Prot. Nr. An den Landtagsabgeordneten Walter Blaas Bozen, u. z. K. An den Präsidenten des Südtiroler Landtages Dr. Thomas Widmann Anfrage Nr. 1179 vom 16. Juni 2015 – Zusatzautosteuer „Superbollo“ Sehr geehrter L.-Abg. Walter Blaas, ich nehme Bezug auf die Landtagsanfrage Nr. 1179 vom 16. Juni 2015, mit welcher Sie um Informationen bezüglich der Zusatzautosteuer „Superbollo“ ersuchen, und teile Ihnen Folgendes mit: 1. Ist der Landesregierung die Problematik, dass die Zusatzsteuer getrennt von der normalen Autosteuer zu entrichten ist, bekannt? Die allgemeine Verwaltung der Kraftfahrzeug-Staatszusatzsteuer (Superbollo) ist Zuständigkeit der Agentur der Einnahmen und erfolgt ausschließlich laut den staatlichen Bestimmungen (z.B. die vom Land beschlossenen Befreiungen von der Zahlung der Kfz-Steuer gelten als Befreiung von der Zahlung des „Superbollo“ nicht). Das Aufkommen der Kfz-Steuer des Landes steht als eigene Abgabe zur Gänze unmittelbar der Provinz zu, nachdem jenes des „Superbollo“ in Höhe von 90%, als Anteil der Beteiligung an den Ertrag aus der Zusatzsteuer, der Provinz vom Staat zugewiesen wird. 2. Aus welchen Gründen ist die Zusatzautosteuer getrennt von der normalen Autosteuer zu entrichten? Obwohl der „Superbollo“ zum Zeitpuntk der Fälligkeit des Zahlungstermins der Kraftfahrzeugsteuer des Landes eingezahlt werden muss, können folglich die zwei Abgaben nicht in einer einzigen Zahlung entrichtet werden, da sie verschiedenen Einhebungsstellen zugeschrieben werden: die erste dem Staat, die zweite den Regionen bzw. Autonomen Provinzen. Silvius-Magnago-Platz 1y 39100 Bozen Tel. 0471 41 22 22-23 y Fax 0471 41 22 99 http://www.provinz.bz.it [email protected] St.Nr./MwSt. 00390090215 Piazza Silvius Magnago 1y 39100 Bolzano Tel. 0471 41 22 22-23 y Fax 0471 41 22 99 http://www.provincia.bz.it [email protected] Cod.fisc./P.IVA 00390090215 AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Seite / Pag. 2 3. Werden Bestrebungen angedacht, dass künftig die Zusatzautosteuer gemeinsam mit der normalen Autosteuer zu entrichten ist? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht? Der “Superbollo” muss gezwungenermaßen mit dem Vordruck "F24 – elementi identificativi" eingezahlt werden; daher können für diesen nicht die verschiedenen anderen Kanäle verwendet werden, welche für die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer des Landes zugelassen sind. In der Hoffnung, ausführliche und zufriedenstellende Informationen geliefert zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen. Der Landeshauptmann Arno Kompatscher
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