Informationen für Nachbarn Die Zahl der Flüchtlinge steigt weiter an und ein Ende der Zugänge ist bisher nicht absehbar. Insgesamt sind weltweit so viele Menschen auf der Flucht wie seit dem zweiten Weltkrieg nicht mehr. Viele Flüchtlinge kommen deshalb nach Europa, nach Deutschland, nach Baden-Württemberg. Aufgrund der andauernden Krisen und Kriege - etwa in Syrien, im Irak und in Teilen Afrikas – werden die Fluchtbewegungen voraussichtlich weiter anhalten. Die Aufnahmequote Baden-Württemberg nimmt 12,9 Prozent der Menschen auf, die nach Deutschland kommen. In die Aufnahmequote nicht miteinberechnet sind Folgeantragsteller. Das sind Personen, die wiederholt einen Asylantrag stellen. Das Land, der Landkreis und die Kommunen sind in der Pflicht, den Menschen humanitäre Aufnahme und Unterbringung zu bieten. Auch in den kommenden Jahren wird dies eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Der Alb-Donau-Kreis hat eine Aufnahmequote (am Landesanteil) von 1,9 Prozent. Die am stärksten vertretenen Herkunftsländer sind derzeit: Syrien, Serbien, Kosovo, Albanien, Mazedonien, Nigeria, Irak, Gambia, Eritrea, Afghanistan. Unterbringung der Flüchtlinge In Baden-Württemberg besteht ein dreigliedriges Aufnahmesystem: Erste Station für Asylbewerber und die meisten sonstigen Flüchtlinge im Land ist die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA). Hier wird der Asylbewerber registriert und auf übertragbare Krankheiten untersucht. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in der LEA beträgt etwa sechs Wochen. Von der LEA aus werden die Asylsuchenden und Flüchtlinge den unteren Aufnahmebehörden bei den Stadt- und Landkreisen zugeteilt (sogenannte vorläufige Unterbringung). Dies geschieht nach bereits erläutertem Bevölkerungsschlüssel. Die vorläufige Unterbringung durch die Landkreise erfolgt in Gemeinschaftsunterkünften und Ausweichunterkünften. In den Kreisen werden die Betroffenen bis zum Abschluss des Asylverfahrens – längstens jedoch für zwei Jahre – untergebracht. Nach dem Ende der vorläufigen Unterbringung durch den Landkreis werden die Flüchtlinge innerhalb des Landkreises auf die kreisangehörigen Gemeinden in die sogenannte Anschlussunterbringung verteilt. Dezernat 4 Jugend und Soziales Residenzpflicht Asylsuchende und geduldete Ausländer dürfen grundsätzlich nach drei Monaten Aufenthalt im Bundesgebiet deutschlandweit reisen. Sie brauchen keine Erlaubnis, wenn sie ihren Wohnsitz für eine kurze Zeit verlassen. Gleichzeitig soll jedoch gewährleistet werden, dass die Soziallasten zwischen den Ländern gerecht verteilt werden. Dazu wird für Asylbewerber und Geduldete, deren Lebensunterhalt nicht gesichert ist, der Wohnsitz festgelegt, an dem Sozialleistungen erbracht werden. Versorgung Flüchtlinge erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hierbei enthalten sind Grundleistungen (Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts). Neben den Grundleistungen erhalten die Asylbewerber einen Barbetrag zur Deckung des soziokulturellen Existenzminimums - das sogenannte Taschengeld. Dieses ist für Ausgaben wie Verkehr, Nachrichten, Freizeit, Unterhaltung, Kultur, Bildung sowie andere Waren und Dienstleistungen. Betreuung Hauptamt: Die Asylbewerber werden in den Gemeinschafts- und Ausweichunterkünften regelmäßig durch Personal des Landratsamtes betreut. Diese sind bei Bedarf auch Ansprechpartner vor Ort für Nachbarn. Ehrenamt: Die Helferkreise in den jeweiligen Städten und Gemeinden des AlbDonau-Kreises leisten einen wichtigen Beitrag zur Integration. Als ehrenamtliche Helfer unterstützen sie Asylbewerber in verschiedensten Belangen des Lebens. Hauptthemen der Helferkreise sind: Freizeitgestaltung, Kinderbetreuung, Konversationskurse und Hausaufgabenbetreuung, Dolmetscherdienste, Begleitdienste, Fahrdienste, Patenschaften, Spendenakquise, Öffentlichkeitsarbeit. Sprachförderung Alle Flüchtlinge erhalten während der vorläufigen Unterbringung Gelegenheit, Grundkenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben. An allen Standorten der Gemeinschaftsunterkünfte werden fortlaufend Deutschkurse angeboten. Um dieses Angebot zu ermöglichen arbeiten wir mit qualifizierten Bildungsträgern zusammen. Die ehrenamtliche Unterstützung - vor allem im Bereich von Hausaufgabenbetreuung oder ergänzenden Konversationskursen - ist sehr hilfreich. Weiterführende Sprachangebote (teilweise mit Einschränkungen der Nationalitäten) sind derzeit am Entstehen z.B. die Öffnung der Integrationskurse. Schule und Bildung Schulpflicht besteht für alle Kinder und Jugendlichen, die im Land BadenWürttemberg ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungsoder Arbeitsstätte haben. Schulbildung steht somit Asylbewerberkindern gleichermaßen offen wie deutschen Kindern. Sofern geeignete Plätze zur Verfügung stehen, wird auch der Kindergartenbesuch ermöglicht. Arbeitsgelegenheiten Asylbewerber und geduldete Ausländer dürfen nach drei Monaten rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland eine Arbeit aufnehmen. Allerdings gilt bis zum 16. Aufenthaltsmonat das „Vorrangprinzip“ - vorrangige Beschäftigung für alle deutschen Arbeitnehmer, EU-Bürger, Bürger aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz, sowie Ausländer mit Arbeitsberechtigung, unbefristeter Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung in Deutschland. Unabhängig vom Arbeitsverbot in den ersten drei Monaten können Asylbewerber gemeinnützige Arbeiten übernehmen. Diese gemeinnützige Arbeit ist möglich bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern. Für die gemeinnützige Arbeit wird eine Aufwandsentschädigung von 1,05 Euro/Stunde gezahlt. Maximal 100 Stunden dürfen pro Monat geleistet werden. Der erarbeitete Betrag wird nicht als Einkommen angerechnet. Kontakt Kontaktdaten mit Ansprechpartnern im Alb-Donau-Kreis finden sie auf der Homepage des Landkreises: http://www.alb-donau-kreis.de/sozial/fluechtlinge.php. Für Notfälle außerhalb der Arbeitszeiten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden Sie sich bitte an die Polizei unter der Nummer 110 (z.B. Ruhestörung) oder den Notruf unter der Nummer 112 (medizinische Notwendigkeit).
© Copyright 2024 ExpyDoc