Informationen für Nachbarn - Alb-Donau

Informationen für Nachbarn
Die Zahl der Flüchtlinge steigt weiter an und ein Ende der Zugänge ist bisher nicht
absehbar. Insgesamt sind weltweit so viele Menschen auf der Flucht wie seit dem
zweiten Weltkrieg nicht mehr. Viele Flüchtlinge kommen deshalb nach Europa, nach
Deutschland, nach Baden-Württemberg. Aufgrund der andauernden Krisen und Kriege - etwa in Syrien, im Irak und in Teilen Afrikas – werden die Fluchtbewegungen
voraussichtlich weiter anhalten.
Die Aufnahmequote
Baden-Württemberg nimmt 12,9 Prozent der Menschen auf, die nach Deutschland
kommen. In die Aufnahmequote nicht miteinberechnet sind Folgeantragsteller. Das
sind Personen, die wiederholt einen Asylantrag stellen. Das Land, der Landkreis und
die Kommunen sind in der Pflicht, den Menschen humanitäre Aufnahme und Unterbringung zu bieten. Auch in den kommenden Jahren wird dies eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung.
Der Alb-Donau-Kreis hat eine Aufnahmequote (am Landesanteil) von 1,9 Prozent.
Die am stärksten vertretenen Herkunftsländer sind derzeit: Syrien, Serbien, Kosovo,
Albanien, Mazedonien, Nigeria, Irak, Gambia, Eritrea, Afghanistan.
Unterbringung der Flüchtlinge
In Baden-Württemberg besteht ein dreigliedriges Aufnahmesystem: Erste Station für
Asylbewerber und die meisten sonstigen Flüchtlinge im Land ist die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA). Hier wird der Asylbewerber registriert und auf übertragbare
Krankheiten untersucht. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in der LEA beträgt
etwa sechs Wochen.
Von der LEA aus werden die Asylsuchenden und Flüchtlinge den unteren Aufnahmebehörden bei den Stadt- und Landkreisen zugeteilt (sogenannte vorläufige Unterbringung). Dies geschieht nach bereits erläutertem Bevölkerungsschlüssel.
Die vorläufige Unterbringung durch die Landkreise erfolgt in Gemeinschaftsunterkünften und Ausweichunterkünften. In den Kreisen werden die Betroffenen bis zum
Abschluss des Asylverfahrens – längstens jedoch für zwei Jahre – untergebracht.
Nach dem Ende der vorläufigen Unterbringung durch den Landkreis werden die
Flüchtlinge innerhalb des Landkreises auf die kreisangehörigen Gemeinden in die
sogenannte Anschlussunterbringung verteilt.
Dezernat 4 Jugend und Soziales
Residenzpflicht
Asylsuchende und geduldete Ausländer dürfen grundsätzlich nach drei Monaten
Aufenthalt im Bundesgebiet deutschlandweit reisen. Sie brauchen keine Erlaubnis,
wenn sie ihren Wohnsitz für eine kurze Zeit verlassen.
Gleichzeitig soll jedoch gewährleistet werden, dass die Soziallasten zwischen den
Ländern gerecht verteilt werden. Dazu wird für Asylbewerber und Geduldete, deren
Lebensunterhalt nicht gesichert ist, der Wohnsitz festgelegt, an dem Sozialleistungen
erbracht werden.
Versorgung
Flüchtlinge erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hierbei enthalten sind Grundleistungen (Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts). Neben
den Grundleistungen erhalten die Asylbewerber einen Barbetrag zur Deckung des
soziokulturellen Existenzminimums - das sogenannte Taschengeld. Dieses ist für
Ausgaben wie Verkehr, Nachrichten, Freizeit, Unterhaltung, Kultur, Bildung sowie
andere Waren und Dienstleistungen.
Betreuung
Hauptamt: Die Asylbewerber werden in den Gemeinschafts- und Ausweichunterkünften regelmäßig durch Personal des Landratsamtes betreut. Diese sind bei Bedarf
auch Ansprechpartner vor Ort für Nachbarn.
Ehrenamt: Die Helferkreise in den jeweiligen Städten und Gemeinden des AlbDonau-Kreises leisten einen wichtigen Beitrag zur Integration. Als ehrenamtliche Helfer unterstützen sie Asylbewerber in verschiedensten Belangen des Lebens. Hauptthemen der Helferkreise sind: Freizeitgestaltung, Kinderbetreuung, Konversationskurse und Hausaufgabenbetreuung, Dolmetscherdienste, Begleitdienste, Fahrdienste, Patenschaften, Spendenakquise, Öffentlichkeitsarbeit.
Sprachförderung
Alle Flüchtlinge erhalten während der vorläufigen Unterbringung Gelegenheit,
Grundkenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben. An allen Standorten der Gemeinschaftsunterkünfte werden fortlaufend Deutschkurse angeboten. Um dieses Angebot zu ermöglichen arbeiten wir mit qualifizierten Bildungsträgern zusammen. Die
ehrenamtliche Unterstützung - vor allem im Bereich von Hausaufgabenbetreuung
oder ergänzenden Konversationskursen - ist sehr hilfreich.
Weiterführende Sprachangebote (teilweise mit Einschränkungen der Nationalitäten)
sind derzeit am Entstehen z.B. die Öffnung der Integrationskurse.
Schule und Bildung
Schulpflicht besteht für alle Kinder und Jugendlichen, die im Land BadenWürttemberg ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungsoder Arbeitsstätte haben. Schulbildung steht somit Asylbewerberkindern gleichermaßen offen wie deutschen Kindern. Sofern geeignete Plätze zur Verfügung stehen,
wird auch der Kindergartenbesuch ermöglicht.
Arbeitsgelegenheiten
Asylbewerber und geduldete Ausländer dürfen nach drei Monaten rechtmäßigem
Aufenthalt in Deutschland eine Arbeit aufnehmen. Allerdings gilt bis zum 16. Aufenthaltsmonat das „Vorrangprinzip“ - vorrangige Beschäftigung für alle deutschen Arbeitnehmer, EU-Bürger, Bürger aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, der
Schweiz, sowie Ausländer mit Arbeitsberechtigung, unbefristeter Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung in Deutschland.
Unabhängig vom Arbeitsverbot in den ersten drei Monaten können Asylbewerber
gemeinnützige Arbeiten übernehmen. Diese gemeinnützige Arbeit ist möglich bei
staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern. Für die gemeinnützige Arbeit
wird eine Aufwandsentschädigung von 1,05 Euro/Stunde gezahlt. Maximal 100 Stunden dürfen pro Monat geleistet werden. Der erarbeitete Betrag wird nicht als Einkommen angerechnet.
Kontakt
Kontaktdaten mit Ansprechpartnern im Alb-Donau-Kreis finden sie auf der Homepage
des Landkreises: http://www.alb-donau-kreis.de/sozial/fluechtlinge.php.
Für Notfälle außerhalb der Arbeitszeiten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
wenden Sie sich bitte an die Polizei unter der Nummer 110 (z.B. Ruhestörung) oder
den Notruf unter der Nummer 112 (medizinische Notwendigkeit).