Fakten zur Asylpolitik - Berliner Ratschlag für Demokratie

Fakten zur Asylpolitik
23.10.2015
1. Asyl in Deutschland: Strukturdaten
Anzahl Asylanträge 1992 – 2015, Herkunftsländer der Asylbewerber 2015
500.000
800.000
438.191
450.000
400.000
350.000
303.443
300.000
250.000
38% Balkan
Albanien, Kosovo,
Serbien, Mazedonien
166.951
200.000
117.64
8
150.000
24% Syrien
5% Afghanistan
5% Irak
100.000
28.018
2% Eritrea
2% Pakistan
23% sonstige
50.000
0
1992
1995
2000
2005
2010
2015
Derzeit sind rund 60 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht. Das sind die höchsten Flüchtlingszahlen
seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Seit August 2015 erlebt Europa eine sehr starke Fluchtbewegung von
Flüchtlingen über die Balkanroute und das Mittelmeer, darunter sehr viele syrische Flüchtlinge, die vor dem
anhaltenden Bürgerkrieg fliehen. Von Januar bis September 2015 wurden 303.443 Anträge auf Asyl in
Deutschland gestellt. Bis Ende 2015 rechnet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit 800.000 Ankünften von Flüchtlingen. Dies entspricht 1% der Bevölkerung in Deutschland; oder: Auf 100 Einwohner käme 1 Asylbewerber. Die meisten Asylanträge wurden von Personen aus Syrien gestellt (73.615 Anträge).
Nahezu alle Syrer werden aufgrund des anhaltenden Bürgerkriegs als Flüchtlinge anerkannt. Ebenfalls hohe
Anerkennungsquoten haben Asylbewerber aus Irak, Eritrea und Afghanistan, da in diesen Ländern keine sicheren Lebensbedingungen herrschen. Aus diesen Ländern kommen derzeit sehr viele Flüchtlinge. Bis zum
Sommer 2015 kamen außerdem viele Flüchtlinge aus den Staaten des Westbalkans. Nimmt man alle Westbalkanstaaten zusammen, machen sie 38 Prozent aller Asylanträge in diesem Jahr aus. Allerdings sind die
Antragszahlen mittlerweile wieder rückläufig. Die Asylanträge von Personen aus den Westbalkanstaaten
werden fast immer abgelehnt (99,5% Ablehnungen), da kein Fluchtgrund nachgewiesen werden kann.
1
2 von 3 Asylbewerbern in Deutschland sind Altersstruktur der Asylbewerber 2014
männlich (67%). Um Deutschland zu erreichen, muss ein langer, beschwerlicher und
vor allem gefährlicher Weg zurückgelegt
werden. Dies ist nur für bestimmte Personengruppen möglich. Für anerkannte Flüchtlinge ist es möglich, Mitglieder ihrer Kernfamilie nachzuholen. Es wird deshalb davon
ausgegangen, dass in den nächsten Jahren
28%
43%
0,75%
unter 16
16-30
über 65
viele Frauen und Kinder nach Deutschland
nachgeholt werden. Über Zweidrittel der Asylbewerber sind unter 30 Jahre alt (71%). Knapp ein Drittel ist
minderjährig (28%). Besonders schutzbedürftig sind unbegleitete Kinder. 2014 kamen 4.400 unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge in Deutschland an. 2015 ist mit einer erheblich höheren Zahl zu rechnen. Für sie ist
eine besonders intensive Betreuung nötig. Nur ein sehr geringer Teil der Asylbewerber ist über 65 Jahre alt
(unter 1%). Die Altersstruktur zeigt klar, dass dem Bildungs- und Ausbildungssystem eine Schlüsselrolle bei
der Integration der Flüchtlinge, die länger bleiben werden, zukommt.
2. Asylverfahren
4 Arten des Schutzes, Anteil von Schutz / Ablehnung / Erledigungen
Von allen Asylanträgen im Zeitraum Januar bis September 2015 wurden knapp 40 Prozent bewilligt (39,1%).
Ebenfalls knapp 40 Prozent der Anträge wird abgelehnt. Ein Viertel aller Asylanträge wird ohne Entscheidung
erledigt (22,5%), da entweder der Antrag zurückgezogen wird oder Deutschland nicht für die Bearbeitung
zuständig ist. Rechnet man diese Erledigungen heraus, liegt die Schutzquote sogar bei 50 Prozent („bereinigte
Gesamtschutzquote“). Es gibt vier verschiedene Arten des Schutzes in Deutschland: Die meisten Flüchtlinge
werden auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannt; nur eine sehr geringe Zahl der
Anträge wird auf Grundlage des Grundgesetzes bewilligt, da hier einzig die politische Verfolgung durch staatliche Institutionen als Fluchtgrund anerkannt wird. Anerkannte Flüchtlinge nach Grundgesetz und GFK bekommen eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre und danach in der Regel eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthalt in Deutschland); beim subsidiären Schutz und dem Abschiebungsverbot ist die Aufenthaltserlaubnis kürzer, kann aber verlängert werden. Endgültig abgelehnte Asylbewerber werden aufgefordert,
Deutschland zu verlassen. Allerdings kann auch bei abgelehnten Anträgen die Ausreise aus verschiedenen
Gründen nicht immer möglich sein (z. B. Reiseunfähigkeit, Situation im Herkunftsland). Für die Zeit des weiteren Verbleibs in Deutschland, der jahrelang sein kann, erhalten Personen eine Duldung. Zum 31. Dezember
2014 befanden sich 113.221 Geduldete in Deutschland. Mit der Reform des Bleiberechts vom 1. August 2015
2
wurde ein stichtagsunabhängiges Bleiberecht für Geduldete geschaffen. Damit können Geduldete bei guter Integration (mündliche Deutschkenntnisse, überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts, keine Straffälligkeit)
nach 8 Jahren ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht bekommen; Familien mit minderjährigen Kindern bereits nach
6 Jahren; jugendliche Geduldete können i.d.R. bereits nach 4 Jahren Schulbesuch in Deutschland einen dauerhaften Aufenthalt bekommen.
Deutschland definiert alle EU-Mitgliedstaaten, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Mazedonien, Senegal und
Serbien als „sichere Herkunftsstaaten“, weil angenommen wird, dass dort grundsätzlich Rechtstaatlichkeit und
Minderheitenschutz herrschen und somit kein Asylgrund besteht. Ab 1. November 2015 werden auch Albanien,
Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten deklariert. Ein Asylantrag ist zwar möglich, die Prüfung
erfolgt aber beschleunigt.
Wenn ein Asylbewerber über einen sicheren Drittstaat einreist, kann er ohne Prüfung des Antrags in dieses
Land zurückgeschoben werden, da bei den sicheren Drittstaaten die ordentliche Durchführung eines Asylverfahrens garantiert ist. Die sicheren Drittstaaten sind: alle EU-Mitgliedstaaten, Norwegen und die Schweiz. Da
Deutschland ausschließlich von sicheren Drittstaaten umgeben ist, bleibt Schutzsuchenden eigentlich nur die
Einreise auf dem Luft- oder Seeweg bzw. ein illegaler und nicht-dokumentierter Grenzübertritt.
Armut und wirtschaftliche Perspektivlosigkeit im Heimatland sind für einen Teil der Asylbewerber Fluchtgrund.
Sie sollten nicht als ‚Wirtschaftsflüchtlinge‘, sondern als Migranten bezeichnet werden. Das Asylverfahren ist
nicht für sie gedacht. Deshalb wird ihr Antrag i.d.R. abgelehnt. Ab 1. November 2015 haben Personen aus dem
Westbalkan Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit auf Basis von § 26 der Beschäftigungsverordnung. Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis ist ein gültiger Arbeitsvertrag und eine positive Vorrangprüfung. Zudem dürfen in den letzten 24 Monaten keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen worden sein.
Dauer des Asylverfahrens
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag von 2013 beschlossen, die
Dauer der Asylverfahren auf maximal drei Monate zu verkürzen und einen
raschen Eintritt in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Momentan dauert das
Asylverfahren durchschnittlich 5,4 Monate. Selbst im Fall der Syrer, die
i.d.R. zu 100 Prozent einen Schutzstatus erhalten, liegt die Verfahrenslänge bei über 4 Monaten. Besonders für diese eindeutigen Fälle, aber auch
für die fast immer abgelehnten Asylanträge von Personen aus Westbalkanstaaten sollen die Verfahren massiv verkürzt werden. Diese und weitere Reformen sollen dazu beitragen, einerseits eine schnellere Integration
von Flüchtlingen in Deutschland zu ermöglichen, gerade wenn abzusehen
ist, dass die Personen auf absehbare Zeit nicht in ihre Herkunftsländer zuStau – unbearbeitete Asylanträge
rückkehren können, und andererseits eine schnelle Rückführung von Perso169.166
300.531
nen ohne Bleibeperspektive zu ermöglichen. Ein großes Problem bei der 95.743
2013
2014
30.09.2015
Bearbeitung der Asylanträge sind die immer weiter aufgestauten unbearbeiteten Anträge. Der Aktenberg wächst von Jahr zu Jahr und umfasste
jüngst fast 280.000 Anträge. Um die aktuell rasant steigenden Antragszahlen und die aufgestauten Altfälle abzuarbeiten, sollen kurzfristig 2.000 neue
Stellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geschaffen werden.
+77%
+78%
3. Leistungen
Was ein Asylbewerber vom deutschen Staat an finanziellen
Mitteln bekommt, ist im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. In der Erstaufnahmeeinrichtung wird der Grundbedarf
durch die Einrichtung gestellt. Zusätzlich steht jedem Asylbewerber eine Leistung zur Deckung des persönlichen Bedarfs („Taschengeld“) zu, die ab 1. November 2015 möglichst als Sachleistung ausgezahlt werden soll. Nach dem
Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtung erhält jeder Asylbewerber neben dem „Taschengeld“ auch Mittel für die Sicherung des Grundbedarfs Leistungen, dieses Mal vorrangig als
Geldleistung. Zusammengerechnet erhält jeder Asylbewer-
Finanzielle Leistungen für Asylbewerber
„Taschengeld“:
143 €
258 €
ca. 87 €
persönlicher Bedarf
Grundbedarf:
216 €
388 € ca. 163 €
Essen, Kleidung, etc.
Unterkunft, Heizung, Strom werden separat übernommen.
3
ber, der nicht mehr in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnt, monatlich 359 Euro. Zum Vergleich: der Hartz IVRegelsatz, der laut Bundesverfassungsgericht als Existenzminimum gilt, liegt bei 391 Euro. Nach Abschluss des
Asylverfahrens bzw. nach maximal 15 Monaten erhalten Asylbewerber den vollen Hartz IV-Regelsatz.
Die Gesundheitsversorgung für Asylbewerber ist auf „akute Erkrankungen und Schmerzzustände“ beschränkt.
Nicht abgedeckt sind Bedarfe von chronisch Kranken, Gehhilfen, Brillen oder zahnärztliche Leistungen. Asylbewerber müssen jeden Arztbesuch vorab beantragen. Nur in Bremen und Hamburg können sie ohne Antrag
einen Arzt aufsuchen und die eingeschränkte Leistung über eine Chipkarte abrechnen. Die Leistungen ändern
sich damit nicht. Weitere Bundesländer planen, die elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber einzuführen (z.B. Nordrhein-Westfalen ab 2016), eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene steht noch aus.
Ab 1. November 2015 gehören für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive Integrationskurse zum Leistungsspektrum. Gute Bleibeperspektive heißt, dass der Asylantrag höchstwahrscheinlich bewilligt wird. Für alle
anderen Asylbewerber werden die Kosten für den Kurs erst nach positivem Abschluss des Asylverfahrens übernommen. Hauptinhalt der Kurse ist die Vermittlung von Grundkenntnissen der deutschen Sprache.
4. Schule, Ausbildung, Studium, Arbeit
Alle Kinder in Deutschland haben das Recht, zur Schule zu gehen. Nicht in allen Bundesländern gilt aber automatisch auch die Schulpflicht für Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge; teilweise müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, z.B. die
Zuteilung auf einen Landkreis. Die Bundesländer regeln alle Details, zum Beispiel, ob
ein Kind sofort nach Ankunft oder nach einer mehrmonatigen Wartezeit eingeschult
wird. Eine besondere Hürde ist der Mangel an Lehrkräften und Kapazitäten für Klassen
ohne Deutschkenntnisse. Aber auch bürokratische Vorschriften stehen dem Recht auf
Schulbesuch im Wege.
Asylbewerber dürfen nach 3 Monaten eine betriebliche Ausbildung beginnen. Anerkannte Flüchtlinge unterliegen keiner Einschränkung. Neu ist ein verbessertes Bleiberecht für Geduldete in Ausbildung: Wird der Asylantrag während der Ausbildung abgelehnt, wird eine Duldung ausgesprochen, die jährlich bis zum Ausbildungsabschluss
verlängert wird (nur für Personen, die bei Ausbildungsbeginn unter 21 Jahre alt sind
und nicht aus einem sicheren Herkunftsland kommen). Nach Abschluss kann eine
Arbeit aufgenommen werden. Ab Januar 2016 soll für Geduldete und anerkannte
Flüchtlinge der BAföG-Zugang nach 15 Monaten anstatt nach 4 Jahren möglich sein.
Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge können sich an einer Hochschule einschreiben. Die Einschreibung ändert den Aufenthaltsstatus nicht. Trotz Studiermöglichkeit
und –willen bestehen einige Hürden: Die Hochschulzugangsberechtigung ist oftmals
nicht als Originaldokument verfügbar; gute Deutschkenntnisse sind in der Regel erforderlich; die Wohnsitzauflage macht eine Zustimmung der Ausländerbehörde für den
Hochschulbesuch außerhalb des Kreises erforderlich. Die Finanzierung des Studiums ist
eine große Hürde; hier schafft die neue BAföG-Regelung (siehe Ausbildung) eine erste
Erleichterung; allerdings nur für Personen, die mindestens 15 Monate im Land sind.
Nach einem dreimonatigen Arbeitsverbot dürfen sich Asylbewerber um einen Job
bewerben, werden aber 15 Monate lang nachrangig zu anderen Bewerbern behandelt: Liegt ein Jobangebot vor, muss zunächst die Ausländerbehörde und dann die
Bundesagentur für Arbeit zustimmen sowie prüfen, ob ein deutscher oder EU-Bürger
für den Job infrage kommt (Vorrangprüfung). Anerkannten Flüchtlingen steht der Arbeitsmarkt ohne Einschränkungen offen. Es gibt keine verlässlichen Daten über die
Qualifikationsstruktur der Asylbewerber. Studien deuten lediglich auf eine große Heterogenität der Gruppe der Asylbewerber in Bezug auf Schulabschlüsse, Qualifikationen
und Arbeitserfahrungen hin. Für die Arbeitsmarktintegration werden in den meisten
Fällen umfangreiche fachliche und sprachliche (Nach-)Qualifizierungsmaßnahmen notwendig sein.
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5. Fremdenfeindliche Übergriffe
Fremdenfeindliche Übergriffe
Zivilgesellschaftliche Initiativen dokumentieren die fremdenfeindlichen
Übergriffe, die sich explizit gegen Asylbewerber richten. Gemeinsam mit
Pro Asyl zählte die Amadeu Antonio Stiftung auf ihrem Portal „Mut gegen rechte Gewalt“ im Jahr 2014 328 Übergriffe. In diesem Jahr sind es
nach gut neun Monaten 465 Übergriffe auf Asylbewerber bzw. Unterkünfte, darunter Brandanschläge, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen.
328
465
31.12.2014
15.10.2015
6. Deutschland und Europa
Asyl muss in einem Staat beantragt werden und es gilt auch nur in diesen Staat. Dennoch gelten in die EU
gemeinsame Regeln. Im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem von 2013 wurde beschlossen, dass die Mitgliedstaaten bei den Kriterien der Anerkennung, der Durchführung und Dauer des Verfahrens und bei der Aufnahme im Land (u.a. Unterbringung, Versorgung, Integration) europaweit ähnliche Standards erfüllen sollen.
Die Umsetzung dauert an. Bereits 1990 beschlossen die EU-Staatschefs in Dublin, dass Asyl in der Regel in dem
Land beantragt werden muss, in dem zuerst EU-Boden betreten wird. Damit sollten Mehrfachanträge und unklare Zuständigkeiten vermieden werden. Seit August 2015 führte der Flüchtlingsandrang an den EUAußergrenzen allerdings zu einer Überlastung der Kapazitäten, insbesondere in Griechenland, Italien und Ungarn. Der Rat der Europäischen Innenminister hat deshalb im September 2015 beschlossen, bis Mitte 2017 bis
zu 160.000 Flüchtlinge aus diesen Ländern auf andere EU-Staaten umzuverteilen. Auf eine generelle Verteilungsquote von Flüchtlingen haben sich die Europäischen Staaten noch nicht einigen können.
In Deutschland beantragten im Zeitraum Januar bis August 2015
256.938 Personen Asyl. In allen 28 Staaten der EU waren es insgesamt 663.545 (es liegen allerdings noch nicht alle Zahlen vor). Das
heißt, dass über ein Drittel aller Asylanträge in der EU in Deutschland gestellt wurde. Weitere 47 Prozent entfallen auf die fünf EUStaaten Ungarn, Schweden, Italien, Frankreich und Österreich. Alle
anderen 22 EU-Staaten nehmen nur 14 Prozent der Asylbewerber
auf. Diese ungleiche Verteilung begründet die Diskussionen um
eine gerechtere Verantwortungsteilung, bei der alle 28 Länder
gemäß ihrer Kapazitäten einen angemessenen Beitrag leisten.
Asylanträge in Deutschland und der EU 2015
256.938
663.545
39%
Nach Angaben des Flüchtlingswerkes der Vereinten Nationen (UNHCR) sind über 4 Millionen Syrer auf der
Flucht und haben ihre Heimat verlassen. Der allergrößte Teil von ihnen hat Schutz in einem Nachbarland gefunden. Dort stoßen die Länder und Hilfsorganisationen mehr und mehr an ihre Grenzen. Immer mehr Menschen fliehen deshalb weiter nach Europa. Zwischen 2011 (Beginn des Bürgerkriegs) und September 2015
kamen etwa 300.000 Syrer in Deutschland an. Darunter sind auch etwa 35.000 Syrer, die Deutschland über
kollektive Aufnahmeprogramme aufgenommen hat: In Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen in der Krisenregion wurde für syrische Flüchtlinge eine sichere und koordinierte Einreise nach Deutschland ermöglicht.
Deutschland wirbt bei den EU-Mitgliedstaaten dafür, solche Programme für Syrer auch auf EU-Ebene aufzulegen.
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Quellen
Anzahl Asylanträge 1992-2015 sowie Auflistung der Hauptherkunftsländer 2015:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Aktuelle Zahlen zu Asyl sowie Asylgeschäftsstatistik 2014
www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/statistik-anlage-teil-4-aktuelle-zahlen-zu-asyl.html
www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/201412-statistik-anlage-asyl-geschaeftsbericht.html
Geschlecht und Altersstruktur der Asylbewerber 2014: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Asylgeschäftsstatistik 2014 [link s.o.]
Anteil der Schutzquote, der Ablehnungen und der sonstigen Erledigungen: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Aktuelle Zahlen zu Asyl [link s.o.]
Anzahl Personen mit Duldung: Bundestagsdrucksache 18/3987, Seite 26: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/039/1803987.pdf
Reform des Bleiberechts vom 1. August 2015: www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/07/bleiberecht-tritt-in-kraft.html
Unbearbeitete Asylanträge: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Asylgeschäftsstatistik September 2015:
www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/201509-statistik-anlage-asyl-geschaeftsbericht.pdf
Leistungen für Asylbewerber:
Asylbewerberleistungsgesetz: www.gesetze-im-internet.de/asylblg/
Gesetz der Bundesregierung Drucksache 446/15 vom 29.09.2015 „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“:
www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0401-0500/446-15.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Schule, Ausbildung, Studium, Arbeit:
Mercator-Institut für Sprachförderung und Deutsch als Zweitsprache: Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche im deutschen Schulsystem, Oktober 2015:
http://www.mercator-institut-sprachfoerderung.de/publikationen/
Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung: Flüchtlinge und andere Migranten am deutschen Arbeitsmarkt, September 2015:
http://doku.iab.de/aktuell/2015/aktueller_bericht_1514.pdf
www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/vielen-fluechtlingen-droht-die-arbeitslosigkeit-13807121.html
Fremdenfeindliche Übergriffe: Amadeu Antonio Stiftung und Pro Asyl: https://www.mut-gegen-rechte-gewalt.de/service/chronik-vorfaelle
Anzahl der Asylanträge in allen 28 EU-Staaten 2015: Eurostat 2015: http://ec.europa.eu/eurostat/web/asylum-and-managed-migration/data/database
Übersicht syrische Flüchtlinge in der Region: United Nations High Commissioner for Refugees: http://data.unhcr.org/syrianrefugees/regional.php
Anzahl der Syrer in Deutschland:
2011-Juni 2015: Bundestagsdrucksache 18/5799: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/057/1805799.pdf
Juli / August 2015: Pro Asyl: Asylzugänge nach EASY: www.proasyl.de/fileadmin/proasyl/fm_redakteure/Newsletter_Anhaenge/207/EASYStatistik_Herkunftslaender_August_2015.pdf
September 2015: Bundesministerium des Innern: Sehr hoher Asyl-Zugang im September 2015, Pressemitteilung vom 7.10.2015:
www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/10/asylantraege-september-2015.html
Aufnahmeprogramme für syrische Flüchtlinge: SVR-Forschungsbereich 2015: Sicherer Zugang. Die humanitären Aufnahmeprogramme für syrische Flüchtlinge in
Deutschland, www.svr-migration.de/publikationen
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