Wie eine plötzliche KESB-Entlassung möglich war

KESB-Mündel wegen Forderungsklagen blitzartig entlassen
Die KESB Berner Oberland West in Frutigen hielt einen 64-jährigen Mann bis vor kurzem als Mündel
fest. Seiner Freiheiten sah er sich vor allem in finanzieller Hinsicht beraubt. Ihm wurden bis heute die
AHV-Rente und die EL-Zahlungen willkürlich gekürzt. Nun ist der Mann endlich frei, ihm werden die
AHV- und EL-Gelder künftig direkt und vollständig ausbezahlt – und nicht mehr an die KESB.
Der Entlassung ging ein Schreiben an die KESB-Inspektorin in Bern voraus. In diesem wurden der KESB
insbesondere zwei gravierende Entwendungen von Mündelgeld vorgeworfen und deren Rückzahlung
eingefordert. Zum einen wurden an eine dubiose Inkassobude Fr. 19'500.- von seinen Sozial- und Ergänzungsleistungen überwiesen, obwohl diese absolut nicht pfändbar sind. Zum andern wurden sogar aus
seiner Pensionskasse rund Fr. 13'000.- entwendet. Begründung: Man habe ihm vor 16 Jahren (1996) diesen Betrag zuviel gutgeschrieben. Alle Einwände, Falschüberweisungen könnten nur innert maximal fünf
Jahren zurückgefordert werden (vgl. Art. 35a1 BVG), wurden standhaft ignoriert.
Bei den Unterschlagungen von Sozial- und Ergänzungsleistungen operierte die KESB vorliegend wie folgt:
Der AHV meldete sie den Mann 2014 (wegen erreichter Altersgrenze) gleich selber an, indem sie als Zahlungsziel nicht das Konto des Begünstigten, sondern ihr eigenes Konto angab. Bei den Ergänzungsleistungen verwies sie auf ein Konto, das sie bei der Raiffeisenbank in Frutigen eigens auf den Namen des Mündels einrichten liess. Nur hatte das Mündel selber keinen Zugang auf sein eigenes Konto. Zugang hatten
nur die Ganoven von der KESB. Dank der Raiffeisenbank (in anderen Fällen auch der Schwyzer Kantonalbank) sind Umlenkungen von Sozialgeldern auf Unberechtigte überhaupt kein Problem.
Daraufhin landeten die Gelder der beiden Zahlstellen, die nur dem Existenzminimum des KESB-Mündels
entsprachen, brav bei der KESB. Interventionen des Begünstigten verliefen alle im Sand. Von den rund
Fr. 2'300.- (Krankenkassenprämien schon abgezogen) wurden nur ca. 1'500.- an das Mündel weitergereicht. Die restlichen Fr. 800.- sackte die KESB für sich selber ein.
Als der Mann ins Wallis umzog, um der Abzocke der Frutiger KESB zu entkommen, musste er den Umzug
selber bezahlen. Grund: Auf dem Konto der KESB habe sich ein «zu grosses Vermögen» angehäuft. Dazu
ist zu erwähnen: Durch Kleinhaltung der Mündel generierte «Vermögen» dürfen von der KESB ohne
Rechtsgrundlage vollständig abgegriffen werden, wenn der Saldo Fr. 15'000.- übersteigt.
Zum besseren Verständnis sei noch erwähnt, dass der inzwischen 67-jährige Mann voll bei Sinnen ist und
einzig von einem gekauften Psychiater des Psychiatriezentrums Münsingen als «dissozial-querulatorisch»
eingestuft worden ist (was bei den Kesb-Juristen rechtlich als «geisteskrank» gilt und eine lebenslange
KESB-Bevormundung erlaubt). Die Diagnose kam deshalb zustande, weil der Mann an seinem früheren
Wohnort Reichenbach darauf hingewiesen hatte, dass eine 2,1 Mio.-Spende der «Glückskette» (grosse
Unwetter-Schäden im August 2005) nicht an die Geschädigten verteilt wurde, sondern in den Händen
des Gemeinderates verblieb.
Laut der Berner KESB-Inspektorin werden die beiden Entwendungen nun aufsichtsrechtlich behandelt.
Die KESB Berner Oberland West hat wohl vergeblich gehofft, mit der sofortigen «Aufhebung der Beistandschaft» sei sie bezüglich dieser Unterschlagungen aus dem Schneider. Der weitere Verlauf in dieser
Sache bleibt interessant.
Nachfolgend die Dokumente zur plötzlichen Entlassung von Theodor Berchtold aus den Klauen der KESB:
Hansueli Salinger, freiwilliger Beistand
Von Herrn Theodor Berchtold
Postfach 469, Absender
8805 Richterswil
Tel. 043 888 97 20
Frau Gabriela Schmid
Inspektorin KESB
Gerechtigkeitsgasse 81
3011 Bern
Richterswil, 4. Januar 2016
Theodor Berchtold, zwangs-unterstellt der KESB Frutigen, Unregelmässigkeiten mit seinen Finanzen
Sehr geehrte Frau Schmid
Ich darf mich nebst Herrn Dr. Wolfgang Freudenreich, Adelboden, als zweiter Helfer / Unterstützer im
Fall Theo Berchtold bei Ihnen melden. Ich begleite Hrn. Berchtold bereits seit 2010.
Leider lagen schon vor der Übernahme durch die KESB vom 1.1.2013 schwerwiegende Vergehen (Diebstahl, etc.) der VB in Reichenbach vor. Aus diesem Grund wurde die «Beistandschaft» an den Reg. Sozialdienst in Frutigen delegiert. Dort ging es mit den Unregelmässigkeiten aber im gleichen Stil weiter.
Nach mehreren R-Briefen hat die «Beiständin» B. Wyss vom Reg. Sozialdienst nun doch noch «Abrechnungen» seit dem 1.8.2012 zugestellt (fällig wären diese bekanntlich alle 2 Jahre). Gemäss Seite 2 der
Abrechnung vom 1.18.2012 – 22.08.2013 (rot eingezeichnet, siehe Beilage) wurden Hrn. Berchtold von
seinen IV- und EL-Gelder Fr. 19'500.- VERPFÄNDET, obwohl die IV- und EL-Gelder nicht pfändbar sind.
Frau Wyss hatte Hrn. Berchtold bei dieser Pfändung «vertreten».
Bei einer weiteren Entwendung, diesmal ab den PK-Guthaben von Herrn Berchtold, gab die «Beiständin»
ebenfalls illegal grünes Licht (ev. liegt es auch an der miserablen Ausbildung der Quereinsteigerin): Unter
dem Vorwand, es seien 1996 von der PK Hotela Fr. 13'021.95 «irrtümlich» auf die PK von Herrn Berchtold überwiesen worden, wurde dieser Betrag im Jahr 2012, also 16 Jahre später wieder an die PK Hotela
zurückbezahlt (was klar gegen Art. 35a1 BVG verstösst, was die «Beiständin» aber nicht interessierte). Auch zu
diesem Diebstahl an den Mindest-Existenzgeldern von Herrn Berchtold gab die «Beiständin» ihr okay.
Ich ersuche um Kenntnisnahme. Beide Entwendungen gehen auf die besagte «Beiständin» zurück, sie, bzw. der
Reg. Sozialdienst / die KESB hat für entsprechende Wiedergutmachung zu sorgen. Ich werde Sie dazu ab 11. Januar,
wenn Sie wieder im Dienst sind, telefonisch kontaktieren. Mit den Unterlagen kann ich Ihnen gerne dienen.
Mit freundlichen Grüssen
Hansueli Salinger
... die KESB gesteht hier ihr eigenes widersinniges, gegen die Interessen ihrer Zwangsmündel gerichtetes Handeln ein...
„Unverhältnismässig“ waren ihre Diebereien und Schindludereien auch vorliegend schon ab dem ersten Tag.
Die Reichenbacher „Vormunde“ Rolf Allenbach und H.U.
Lützelschwab schulden dem KESB-Entlassenen Fr. 4‘653.60,
welchen Saldo sie unterschriftlich von der Gemeinde Wetzikon entgegengenommen hatten (vgl. nächste Seite), aber
vergassen, diesen in ihren Abrechnungen einzutragen.
Von 2007-2010 hatten Allenbach und Lützelschwab rund
Fr. 30‘000.- an IV-Geldern ihres Mündels an Intrum Justizia
„verpfändet“, obwohl IV-Gelder nicht pfändbar sind. Im Gegenzug hatten sie 30%ige Intrum-Justizia-Rabatte kassiert.