Kindes- und Erwachsenschutzrecht: Aufgaben und Praxis der KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) Dienstag, 24. März 2015 Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) haben die Aufgabe, den Schutz von Personen sicherzustellen, die nicht selbständig in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen. So beispielsweise wenn sie noch minderjährig sind und die Eltern sich nicht um sie kümmern können, sie geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind. An dieser Weiterbildung erhalten Sie Antworten und Tipps zu diesen Fragen! Themen: • • • • • • • • • • • Arten von Beistandschaften Auswirkungen auf die Prozessfähigkeit Zustellung bei Beistandschaften und anderen Verfahrensfragen Schlichtungsverfahren mit verbeiständeten Personen Meldepflicht Gefährdungsmeldung Abklärung / Anhörung / Gutachten Vorsorgliche (superprovisorische) Massnahmen Kostenfragen Rechtsmittel / Beschwerdelegitimation Mitteilungen / Auskünfte an andere Behörden (Betreibungsämter, Gerichte, Friedensrichter) Fragen dazu können entweder bereits im Voraus schriftlich eingereicht oder auch an der Tagung selbst gestellt werden. ([email protected]) Referenten: RA Dominik Gasser Dr. Walter Grob, Präsident KESB Linth Daten: Dienstag, 24. März 2015 - Eintreffen: ab 8.30 Uhr - Beginn: 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr Ort: Seedamm Plaza, Pfäffikon / SZ Kosten: Fr. 390.00 (inbegriffen sind die Tagungsgebühr, Kursunterlagen, Getränke im Plenum, Pausenverpflegungen sowie 1 Mittagessen inkl. Mineralwasser) V 1.0 Teilnahmebedingungen und Hinweise: • Dieses Kursangebot richtet sich an alle aktiven Friedensrichter/-innen, Vermittler/-innen und Stellvertreter/-innen, sowie Kanzleimitarbeiter/-innen der entsprechenden Ämter in der Schweiz. • Die Kurse werden nur bei einer Mindestteilnehmerzahl durchgeführt. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs abgesagt. • Die Kurskosten betragen CHF 390.00 für einen Tag. Inbegriffen sind die Tagungsgebühr, Kursunterlagen, Getränke im Plenum, Pausenverpflegungen sowie 1 Mittagessen inkl. Mineralwasser. • Übernachtung: Für die Buchung und Kosten einer benötigten Übernachtung ist der Kursteilnehmer / die Kursteilnehmerin selber verantwortlich. • Sie erhalten Ihre Anmeldebestätigung nach Anmeldeschluss, zusammen mit der Rechnung, einer Teilnehmerliste zum jeweiligen Kurs - zwecks Bildung von Fahrgemeinschaften. • Bestätigte Anmeldungen können nicht rückgängig gemacht werden. • Über die Teilnahme der vollständig besuchten Tagung wird ein Teilnahmezertifikat ausgestellt. Anmeldung: Bis 20. Februar 2015 an: Rahel Wespe, Im Seeblick 7, 8716 Schmerikon oder per E-Mail: [email protected] oder [email protected] Beilagen: - Kursanmeldung Gesamtes Kursangebot auch unter: www.svfv.ch V 1.0
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