Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Kindes- und Erwachsenschutzrecht:
Aufgaben und Praxis der KESB
(Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde)
Dienstag, 24. März 2015
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) haben die Aufgabe, den Schutz von
Personen sicherzustellen, die nicht selbständig in der Lage sind, die für sie notwendige
Unterstützung einzuholen. So beispielsweise wenn sie noch minderjährig sind und die Eltern sich
nicht um sie kümmern können, sie geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer
suchtkrank sind.
An dieser Weiterbildung erhalten Sie Antworten und Tipps zu diesen Fragen!
Themen:
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Arten von Beistandschaften
Auswirkungen auf die Prozessfähigkeit
Zustellung bei Beistandschaften und anderen Verfahrensfragen
Schlichtungsverfahren mit verbeiständeten Personen
Meldepflicht
Gefährdungsmeldung
Abklärung / Anhörung / Gutachten
Vorsorgliche (superprovisorische) Massnahmen
Kostenfragen
Rechtsmittel / Beschwerdelegitimation
Mitteilungen / Auskünfte an andere Behörden (Betreibungsämter, Gerichte, Friedensrichter)
Fragen dazu können entweder bereits im Voraus schriftlich eingereicht oder auch an der Tagung
selbst gestellt werden. ([email protected])
Referenten:
RA Dominik Gasser
Dr. Walter Grob, Präsident KESB Linth
Daten:
Dienstag, 24. März 2015 - Eintreffen: ab 8.30 Uhr - Beginn: 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Ort:
Seedamm Plaza, Pfäffikon / SZ
Kosten:
Fr. 390.00 (inbegriffen sind die Tagungsgebühr, Kursunterlagen, Getränke im Plenum,
Pausenverpflegungen sowie 1 Mittagessen inkl. Mineralwasser)
V 1.0
Teilnahmebedingungen und Hinweise:
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Dieses Kursangebot richtet sich an alle aktiven Friedensrichter/-innen, Vermittler/-innen und
Stellvertreter/-innen, sowie Kanzleimitarbeiter/-innen der entsprechenden Ämter in der Schweiz.
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Die Kurse werden nur bei einer Mindestteilnehmerzahl durchgeführt. Bei ungenügender
Teilnehmerzahl wird der Kurs abgesagt.
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Die Kurskosten betragen CHF 390.00 für einen Tag. Inbegriffen sind die Tagungsgebühr,
Kursunterlagen, Getränke im Plenum, Pausenverpflegungen sowie 1 Mittagessen inkl.
Mineralwasser.
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Übernachtung: Für die Buchung und Kosten einer benötigten Übernachtung ist der
Kursteilnehmer / die Kursteilnehmerin selber verantwortlich.
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Sie erhalten Ihre Anmeldebestätigung nach Anmeldeschluss, zusammen mit der Rechnung,
einer Teilnehmerliste zum jeweiligen Kurs - zwecks Bildung von Fahrgemeinschaften.
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Bestätigte Anmeldungen können nicht rückgängig gemacht werden.
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Über die Teilnahme der vollständig besuchten Tagung wird ein Teilnahmezertifikat ausgestellt.
Anmeldung:
Bis 20. Februar 2015 an: Rahel Wespe, Im Seeblick 7, 8716 Schmerikon oder
per E-Mail: [email protected] oder [email protected]
Beilagen:
- Kursanmeldung
Gesamtes Kursangebot auch unter: www.svfv.ch
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