FÖRDERUNGSANSUCHEN an das Bundeskanzleramt, Abteilung Denkmalschutz (II/4) Concordiaplatz 2, 1010 Wien, Tel. 01/53115-0, E-Mail [email protected] 1. Objekt : Bezeichnung des Objekts Postleitzahl Ort Straße, Hausnummer, eventuell Standort 2. EigentümerIn (laut Grundbuch) : Name Postleitzahl Ort Straße, Hausnummer Telefon Fax E-Mail 3. SubventionswerberIn, wenn nicht ident mit EigentümerIn : Name Postleitzahl Ort Straße, Hausnummer Telefon Fax E-Mail 4. Rechtsform SubventionswerberIn : Privatperson Verein – gemeinnützig: ja nein Arbeitsgemeinschaft Unternehmen (Angabe der Rechtsform, z.B.: AG, GmbH, KG): Einrichtung anderer Art (Rechtsform): Geburtsdatum (bei natürlichen Personen) ZVR-Nummer (*) Firmenbuchnummer (*) Ergänzungsregisternummer (*) (*) bei juristischen Personen 5. Vorsteuerabzugsberechtigung SubventionsempfängerIn : ja (*) % teilweise (*) nein (*) bei Privatpersonen: Grund der Berechtigung : 1 DVR: 0064301 6. Bankverbindung SubventionsempfängerIn (kein Treuhandkonto, kein Sparbuch): Bankinstitut: Kontowortlaut: (Anweisungen können nur mit beigelegter Bankbestätigung erfolgen) BIC bzw. SWIFT-Code : IBAN : (Spesen bei Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Subventionsempfängers) Kostenvoranschläge für Restaurierungsarbeiten / denkmalspezifische Maßnahmen / Voruntersuchungen sind in Kopie beizulegen. 7. Geplante denkmalpflegerische Maßnahmen: Jahr(e) Maßnahmen Erwartete Kosten Summe: € 8. Kostenaufwand für das Projekt insgesamt (incl. Adaptierung und Grundinstandsetzung): € 0,00 9. Zusätzliche Förderungen (Euro-Beträge anführen): Organisation/Körperschaft: beantragt bewilligt Betrag (EUR) Zusätzlich in den letzten 3 Jahren Europäische Union Bund Land Gemeinde Körperschaften öffentlichen Rechts Sonstiges/Spenden Ich/Wir habe/n zur Kenntnis genommen, dass die Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln in der geltenden Fassung (ARR 2014, www.ris.bka.gv.at) einzuhalten sind. 2 DVR: 0064301 Ich/Wir habe/n zur Kenntnis genommen, dass alle Änderungen bei den für die Förderung maßgebenden Umständen dem Bundeskanzleramt unverzüglich mitzuteilen sind und dass es nicht zulässig ist, die Förderung ohne vorherige Zustimmung des Bundeskanzleramtes für andere als die angegebenen Maßnahmen einzusetzen. In diesem Fall bestünde ein Rückforderungsanspruch des Bundeskanzleramtes (§ 25 ARR 2014). Ich/Wir erkläre/n, dass die im vorliegenden Förderansuchen und in den Beilagen gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Im Zuge der Antragstellung werden bekannt gegebene und bekannt gewordene Daten zum Zwecke der Erfüllung von gesetzlichen Aufgaben in Entsprechung der gesetzlichen Vorgaben (ins. Datenschutzgesetz 2000 und Transparenzdatenbankgesetz 2012) verwendet, gespeichert, verarbeitet und verwaltet bzw. weitergegeben. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung ist nicht gegeben. Ort, Datum: Unterschrift SubventionswerberIn: (Name in Blockbuchstaben hinzufügen) 3 DVR: 0064301
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