an das Bundeskanzleramt, Abteilung Denkmalschutz (II/4

FÖRDERUNGSANSUCHEN
an das Bundeskanzleramt, Abteilung Denkmalschutz (II/4)
Concordiaplatz 2, 1010 Wien, Tel. 01/53115-0, E-Mail [email protected]
1. Objekt :
Bezeichnung des Objekts
Postleitzahl
Ort
Straße, Hausnummer, eventuell Standort
2. EigentümerIn (laut Grundbuch) :
Name
Postleitzahl
Ort
Straße, Hausnummer
Telefon
Fax
E-Mail
3. SubventionswerberIn, wenn nicht ident mit EigentümerIn :
Name
Postleitzahl
Ort
Straße, Hausnummer
Telefon
Fax
E-Mail
4. Rechtsform SubventionswerberIn :
Privatperson
Verein – gemeinnützig: ja
nein
Arbeitsgemeinschaft
Unternehmen (Angabe der Rechtsform, z.B.: AG, GmbH, KG):
Einrichtung anderer Art (Rechtsform):
Geburtsdatum (bei natürlichen Personen)
ZVR-Nummer (*)
Firmenbuchnummer (*)
Ergänzungsregisternummer (*)
(*) bei juristischen Personen
5. Vorsteuerabzugsberechtigung SubventionsempfängerIn :
ja (*)
%
teilweise (*)
nein
(*) bei Privatpersonen: Grund der Berechtigung :
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DVR: 0064301
6. Bankverbindung SubventionsempfängerIn (kein Treuhandkonto, kein Sparbuch):
Bankinstitut:
Kontowortlaut: (Anweisungen können nur mit beigelegter Bankbestätigung erfolgen)
BIC bzw. SWIFT-Code :
IBAN :
(Spesen bei Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Subventionsempfängers)
Kostenvoranschläge für Restaurierungsarbeiten / denkmalspezifische Maßnahmen /
Voruntersuchungen sind in Kopie beizulegen.
7. Geplante denkmalpflegerische Maßnahmen:
Jahr(e)
Maßnahmen
Erwartete Kosten
Summe:
€
8. Kostenaufwand für das Projekt insgesamt (incl. Adaptierung und
Grundinstandsetzung):
€
0,00
9. Zusätzliche Förderungen (Euro-Beträge anführen):
Organisation/Körperschaft:
beantragt
bewilligt
Betrag (EUR)
Zusätzlich in den
letzten 3 Jahren
Europäische Union
Bund
Land
Gemeinde
Körperschaften öffentlichen Rechts
Sonstiges/Spenden
Ich/Wir habe/n zur Kenntnis genommen, dass die Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung
von Förderungen aus Bundesmitteln in der geltenden Fassung (ARR 2014, www.ris.bka.gv.at)
einzuhalten sind.
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DVR: 0064301
Ich/Wir habe/n zur Kenntnis genommen, dass alle Änderungen bei den für die Förderung
maßgebenden Umständen dem Bundeskanzleramt unverzüglich mitzuteilen sind und dass es nicht
zulässig ist, die Förderung ohne vorherige Zustimmung des Bundeskanzleramtes für andere als die
angegebenen Maßnahmen einzusetzen. In diesem Fall bestünde ein Rückforderungsanspruch des
Bundeskanzleramtes (§ 25 ARR 2014).
Ich/Wir erkläre/n, dass die im vorliegenden Förderansuchen und in den Beilagen gemachten Angaben
der Wahrheit entsprechen.
Im Zuge der Antragstellung werden bekannt gegebene und bekannt gewordene Daten zum Zwecke
der Erfüllung von gesetzlichen Aufgaben in Entsprechung der gesetzlichen Vorgaben (ins.
Datenschutzgesetz 2000 und Transparenzdatenbankgesetz 2012) verwendet, gespeichert, verarbeitet
und verwaltet bzw. weitergegeben.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung ist nicht gegeben.
Ort, Datum:
Unterschrift SubventionswerberIn:
(Name in Blockbuchstaben hinzufügen)
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DVR: 0064301