Rechtsform: Gründerland.Bayern

Gründerland. Bayern
Rechtsform
Die Rechtsform bestimmt den gesetzlichen Handlungsrahmen des Unternehmens. Sie wird in der Regel
bei der Gründung im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform
ist gut zu durchdenken, denn sie hat eine Vielzahl rechtlicher, finanzieller, struktureller und persönlicher
Konsequenzen, etwa bezüglich Haftung, Grundkapital, Außenwirkung oder Steuern.
Grundsätzlich lassen sich drei Unternehmensformen unterscheiden: Einzelunternehmen zeichnen sich
unter anderem dadurch aus, dass Unternehmer mit ihrem persönlichen Vermögen für die Schulden des
Unternehmens haften (Kaufmann). Gleiches gilt für die Personengesellschaften wie die GbR
(Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und die OHG (Offene Handelsgesellschaft). Kapitalgesellschaften
bieten im Gegensatz dazu die Möglichkeit, die Haftung auf die Höhe der Einlagen zu beschränken. Das
ist zum Beispiel bei GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), UG (Unternehmensgesellschaft)
oder AG (Aktiengesellschaft) der Fall.
Die Wahl der Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab. Weitere Informationen finden Sie unter
anderem bei der IHK (Industrie- und Handelskammer), dem IFB (Institut für Freie Berufe) oder auch der
Landesnotarkammer Bayern. Unterstützung bei dieser grundlegenden Entscheidung erhalten Sie bei
Ihrem Steuerberater, Notar oder Rechtsanwalt sowie Ihren Partnern vor Ort.
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Checkliste für Existenzgründer
Kontakt
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Telefon: +49 (0)89 2162-0
Fax: +49 (0)89 2162-2760
E-Mail:info(at)gruenderland.bayern
17.01.2017
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