Gründerland. Bayern Rechtsform Die Rechtsform bestimmt den gesetzlichen Handlungsrahmen des Unternehmens. Sie wird in der Regel bei der Gründung im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform ist gut zu durchdenken, denn sie hat eine Vielzahl rechtlicher, finanzieller, struktureller und persönlicher Konsequenzen, etwa bezüglich Haftung, Grundkapital, Außenwirkung oder Steuern. Grundsätzlich lassen sich drei Unternehmensformen unterscheiden: Einzelunternehmen zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass Unternehmer mit ihrem persönlichen Vermögen für die Schulden des Unternehmens haften (Kaufmann). Gleiches gilt für die Personengesellschaften wie die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und die OHG (Offene Handelsgesellschaft). Kapitalgesellschaften bieten im Gegensatz dazu die Möglichkeit, die Haftung auf die Höhe der Einlagen zu beschränken. Das ist zum Beispiel bei GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), UG (Unternehmensgesellschaft) oder AG (Aktiengesellschaft) der Fall. Die Wahl der Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab. Weitere Informationen finden Sie unter anderem bei der IHK (Industrie- und Handelskammer), dem IFB (Institut für Freie Berufe) oder auch der Landesnotarkammer Bayern. Unterstützung bei dieser grundlegenden Entscheidung erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater, Notar oder Rechtsanwalt sowie Ihren Partnern vor Ort. Download Checkliste für Existenzgründer Kontakt Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Prinzregentenstraße 28 80538 München Telefon: +49 (0)89 2162-0 Fax: +49 (0)89 2162-2760 E-Mail:info(at)gruenderland.bayern 17.01.2017 1/1 Rechtsform
© Copyright 2024 ExpyDoc